Zu 2) ist aber festzuhalten, desß es Jäger deutlich "leichter" mit dem "Schießbetrieb" haben, als jeder Schützenverein, etc.
Und das gilt es abzustellen!!!
Zum ersten Satz: Ja, das ist so. Und das ist auch gesetzlich mit dem Jagdzwang außerhalb befriedeter Gebiete (Ortschaften, Industriegebiete, Infrastrukturanlagen) geregelt. D.h., daß man nach passieren eines Ortsendeschildes damit rechnen muß, daß es knallt. Sei es auf Privatgrund oder auf öffentlichem Besitz. Und das wird auch von allen im Bundestag vertretenen Parteien unterstützt. Ob es einem gefällt oder nicht.
Zum zweiten Satz: Das kann man fordern, hat aber keinerlei Aussicht auf Erfolg - und nach jahrzehntelanger Praxis frage ich mich auch: Warum?
Dabei muß man folgendes sehen: Wir haben z.B. ein allgemeines Betretungsrecht des Waldes für jedermann, andererseits den Jagdzwang. Ein Jäger darf sein Revier, und wenn es sein Privatbesitz ist, für die Jagdausübung nicht absperren; Treib- und Drückjagden unterliegen da teilweise anderen Regelungen. Der Gesetzgeber mißachtet da ein vermeintliches oder tatsächliches Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung - wenn man sich aber die Statistik der Jagdunfälle anschaut sieht man, daß Normalbürger tatsächlich einem äußerst geringen Unfallrisiko durch Jäger ausgesetzt sind. Mir ist es auch passiert, daß in fortgeschrittener Abenddämmerung die Dorfärztin oder Jugendliche urplötzlich aus dem Wald auf die Wiese schlappten während ich auf Ansitz war. Für einen gesunden, nüchternen Jäger ist das überhaupt kein Problem - immer den Satz im Kopf: "Was du nicht kennst (=eindeutig erkennst), das schieß' nicht tot." Auffällig, daß besonders viele Jäger 75+ in Jagdunfälle verwickelt sind und ob die alle nüchtern waren weiß ich auch nicht. Das ist aber nicht der Jagd an sich anzulasten. Die fahren so auch z.B. auch mit dem Auto.
1. Dumm ausgedrückt, ich meine damit, für einen Tierschützer sollte Jagd eines der kleinsten Übel sein. 2. Was den Artenschutz angeht und das Sicherheitsempfinden von diversen Leuten finde ich Jagd allerdings sehr fragwürdig. 3. Ich glaube, dass 90% der Jäger auch bedrohte Tierarten jagen würden, wenn sie dürften (und einige auch, wenn sie es nicht dürfen). 4. Und ich glaube auch, dass den allermeisten ein Abschuss wichtiger ist, als Rücksicht auf sich erschreckende Radfahrer, Spaziergänger usw.
1. "Tierschützer" und Jagd. Zur Jagd gehört auch die Hege. Auch ich habe in strengen Wintern das Wild gefüttert, was in der Öffentlichkeit als ja ach so verderblich angesehen wird. Bei über einem Meter Schnee wo kein Unimog mehr durchkam mit dem Handschlitten. Aus eigener Kasse. Damit das Wild nicht verhungert und jämmerlich zugrunde geht wenn es auf Futtersuche z.B. durch Harschschnee bricht und sich die Beine aufreißt. Eigentlich hätte ich ja sagen können: Ist mir als Waldverwalter doch egal, nur ein totes Wild ist ein gutes Wild weil es keinen Baum mehr zerstört (auch Bäume sind Lebewesen) und ich nicht die Mühe mit der Jagd habe. Nur: Da war ich halt doch zu sehr Jäger und - aktiver Tierschützer. Von den selbsternannten Tierschützern habe ich noch nie gehört, daß sie sich im Winter ums Wild kümmern. Schwadronieren kann man viel. N.B. Als der Rhein 1986 nach der Sandoz-Katastrophe voller toter Fische war habe ich mich als freiwilliger Helfer zur Flußreinigung gemeldet. In meinem Abschnitt war ich der einzige freiwillige Helfer, alle anderen waren Fischer. Die Fische mußten raus, damit sich Vögel nicht an den Kadavern vergiften. Tierschützer? Wo?
2. Zu Artenschutz habe ich schon einiges zum Wolf im besonderen gesagt, das betrifft aber auch alle anderen Tiere, bejagbar oder nicht. Zum Sicherheitsbedürfnis: s.o.
3. Das ist eine völlig willkürliche Annahme mit einer durch nichts zu belegenden Prozentzahl, meine Erfahrungen sehen da ganz anders aus. Und glauben tue ich in der Kirche, nicht irgendwelche unfundierten Behauptungen.
4. Der Konflikt liegt nicht an den Jägern sondern an den Gesetzen, wie oben ausgeführt. Und wenn in meinem ruhigen Waldrevier Radfahrer oder Wanderer unterwegs waren habe ich auf Stunden nie Schalenwild gesehen - und das "Kleinzeug" hat mich nie jagdlich interessiert.
Und hier die Wikipediaartikel zu Jagdunfällen und Jagdzwang - und ich geh' jetzt erst mal auf den Ergometer...
Gefahren für Menschen durch die Jagd[Bearbeiten]
Für das Jahr 2009 registrierte die Bundesgemeinschaft der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen 854 Fälle, in denen sich Jäger, einschließlich Berufsjäger, verletzten. Ursache für über 350 Fälle davon sind Äste, Dornen, Baumstümpfe oder Unebenheiten des Bodens, die zu Prellungen, Stauchungen oder Brüchen führten. Rund achtzig mal passierten Unfälle mit Messern beim Verarbeiten des Wildes. Ein tödlicher Unfall mit einer Jagdwaffe ereignete sich nach Angaben des Spitzenverbandes 2009. 2008 gab es drei tödliche Unfälle mit Jagdwaffen bei 348.000 Jägern in Deutschland, 2011 zwei und 2010 ebenfalls zwei tödliche Unfälle mit Jagdwaffen bei rund 350.000 Jägern. In keinem dieser Fälle waren Außenstehende betroffen.
[28] Im September 2012 wurde im oberfränkischen
Schönwaldein Mann erschossen, der am frühen Morgen in der Dunkelheit an einem Maisfeld entlang gegangen und von einem Jäger für ein Wildschwein gehalten worden war. Die gerichtliche Klärung des Unfalls ist noch nicht abgeschlossen.
[29]
Jagdzwang[Bearbeiten]
In Deutschland besteht im
Jagdrecht grundsätzlich eine flächendeckende Verpflichtung zur Jagd. Alle Flächen, die nicht als
befriedete Bezirke von der Jagd ausgenommen sind, müssen im
Revierjagdsystem in
Jagdbezirken bejagt werden, unabhängig von ihrem Status als
Grundeigentum, aber abhängig von der Größe der Fläche. So gilt als Mindestfläche 75 ha, die so einen
Eigenjagdbezirk bildet. Der Eigentümer hat für eine, den gesetzlichen Bestimmungen des
Bundesjagdgesetzes und der Landesjagdgesetze folgende Jagdausübung zu sorgen. Grundbesitzer kleinerer Flächen sind verpflichtet, sich zu einer
Jagdgenossenschaft zusammenzuschließen, um eine ausreichend bejagbare Fläche zu erreichen. Das
Jagdausübungsrecht für den so entstehenden
Gemeinschaftsjagdbezirk wird in der Regel verpachtet. Dieser, in das Eigentumsrecht eingreifende Zustand führte in den letzten Jahren zu Einsprüchen und Prozessen. Bevor der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 26. Juni 2012 entschied, dass in Ausnahmefällen die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen gekündigt werden kann, wurde oft kritisiert, dass Grundeigentümer nicht selbst darüber entscheiden können, ob die Jagd auf ihrem Grund und Boden ausgeübt werden soll oder nicht. Der Grundeigentümer hatte keine Möglichkeit aus der Jagdgenossenschaft auszutreten und auf seinem Grund und Boden die Jagd zu verbieten, falls er sie, zum Beispiel aus ethischen Gründen, ablehnt.