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Ein teures Wochenende

AW: Ein teures Wochenende

nur wenn er für die Richtung frei gegeben ist, was an Landstraßen meist auch so ist. Allerdings sind solche Radwege hier in Bayern oft auch als Landwirtschafts-Straßen ausgelegt. Im Frühjahr und Herbst sind die grundsätzlich unzumutbar.

Mir is das aber echt neu das sich da die Rennleitung so anpisst. Die müssen echt brutale Langeweile gehabt haben.

Gruß
Torsten
 
AW: Ein teures Wochenende

Gute Info. Danke.
Aber wann die Benutzung eines Radwegs noch zumutbar ist und ab wann nicht mehr - das ist schon ein bisschen schwammig ausgelegt, finde ich.
 
AW: Ein teures Wochenende

Nur - weit interpretiert ist Glas auch STREUGUT - also Oberfläche und laut diesem PDF ist das kein Grund, einen Radelweg nicht zu benutzen. ;) Nur wenns hart auf hart kommt.
 
AW: Ein teures Wochenende

[...]

das ist schon ein bisschen schwammig ausgelegt, finde ich.

full ack.

Deswegen ja der Vorschlag die Herren der Rennleitung mal zu 500m barfuß aufzufordern. Wenn das geht würde ich den Weg auch nutzen (für die 500m :D ).

Genau das gleiche mit der "Lichtanlage". Was ein Rennrad ist und wieviel das wiegt ist immer Definitionssache. Mein Training zu unterbrechen damit nix dabei rauskommt würde ich mir nicht bieten lassen.

gruß
Torsten
 
AW: Ein teures Wochenende

stimmt nicht. Du bist nicht verpflichtet, immer deinen Perso, Führerschein o. ä. mitzunehmen.
Dass du deine Papiere zu Hause hast.... dafür kann dir keiner ans Bein pinkeln. ;)

Gut, wenn man deine Personalien feststellen muss, kann es natürlich aufwendig werden.

es war von mir nicht korrekt ausgedrückt, sorry. man ist verpflichtet einen personalausweis oder reisepass zu besitzen (16 jahre alt), nicht mitzuführen. aber eine fahrerlaubnis IST mitzuführen, wenn ein fe-pflichtiges kraftfahrzeug geführt wird (§ 4 (2) fev) ;)
bei einem z.b. verkehrsverstoß mußt du dich ausweisen können, bzw. deine korrekten personalien angeben. machst du beides nicht, erfolgt eine strafanzeige nach § 111 owig.
da erspart ein perso, führerschein, reisepass langes warten und unannehmlichkeiten. aber sowas habe ich im straßenverkehr noch nicht gehabt.

@airborn
auch in nds und by mußt du dich an die stvo halten. gerade in bayern geht man oft der irrigen meinung nach, dass man als freistaat bundesrecht nicht beachten muß :D
wer als Radfahrer den Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener fahrtrichtung befährt: 15.- euro
laufende nr. 7.1 des bußgeldkataloges, verstoß: §§ 2 (4) satz 2, 41 (2) nr. 5 satz 6 buchstabe b, 49 (1) nr.2 und (3) nr. 4 stvo

würde mich mal interessieren, ob wirklich mal jemand zur identitätsfeststellung wegen sowas mitgenommen wurde. mir ist kein fall bekannt.

mfg
frank
 
AW: Ein teures Wochenende

full ack.

Deswegen ja der Vorschlag die Herren der Rennleitung mal zu 500m barfuß aufzufordern. Wenn das geht würde ich den Weg auch nutzen (für die 500m :D ).

Genau das gleiche mit der "Lichtanlage". Was ein Rennrad ist und wieviel das wiegt ist immer Definitionssache. Mein Training zu unterbrechen damit nix dabei rauskommt würde ich mir nicht bieten lassen.

gruß
Torsten


11 kg ist ein festgeschriebener wert. batterieleuchten sind erlaubt, müssen aber mitgeführt werden. alle anderen vorschriften sind auch von rennradlern zu beachten. einzige ausnahme: offizielle rennen, keine rtf ;)
§ 67 (11) und (12) stvzo

mfg
frank
 
AW: Ein teures Wochenende

@rr-mtb-radler
Ich poste hier demnächt mal Bilder unserer Bayrischen Verkehrschildkombis :D da wird schnell klar das das hier ein Freistaat ist.

EDIT: und? zeig mal deine Lampen/Reflektoren/Schutzblechsammlung ;)
Nee, wenn man die Jungs mal etwas quer anschießt und ihre Unsicherheit in der Sache ausnutzt sind die auch nicht rechtssicher.

--

Zur Identitätsfeststellung: im HBF in München üben jeden morgen die Greenhorns die "verdachtsunabhängige Personenkontrolle" (gibts in Baden-Wuertemberg und Bayern). Sehen richtig niedlich aus mit ihrem extrem wichtigen Stecker im Ohr :D

Gruß
Torsten
 
AW: Ein teures Wochenende

es war von mir nicht korrekt ausgedrückt, sorry. man ist verpflichtet einen personalausweis oder reisepass zu besitzen (16 jahre alt), nicht mitzuführen. aber eine fahrerlaubnis IST mitzuführen, wenn ein fe-pflichtiges kraftfahrzeug geführt wird (§ 4 (2) fev) ;)
bei einem z.b. verkehrsverstoß mußt du dich ausweisen können, bzw. deine korrekten personalien angeben. machst du beides nicht, erfolgt eine strafanzeige nach § 111 owig.
da erspart ein perso, führerschein, reisepass langes warten und unannehmlichkeiten. aber sowas habe ich im straßenverkehr noch nicht gehabt.

@airborn
auch in nds und by mußt du dich an die stvo halten. gerade in bayern geht man oft der irrigen meinung nach, dass man als freistaat bundesrecht nicht beachten muß :D
wer als Radfahrer den Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener fahrtrichtung befährt: 15.- euro
laufende nr. 7.1 des bußgeldkataloges, verstoß: §§ 2 (4) satz 2, 41 (2) nr. 5 satz 6 buchstabe b, 49 (1) nr.2 und (3) nr. 4 stvo

würde mich mal interessieren, ob wirklich mal jemand zur identitätsfeststellung wegen sowas mitgenommen wurde. mir ist kein fall bekannt.

mfg
frank

also ich würde mal annehmen das läuft nach der methode, wie man reinschreit in den wald.........
wenn mich die rennleitung unterwegs doch mal einholt lächle ich immer freundlich. noch keiner hat mich angehalten unterwegs. bestimmt weil ich so vorbildlich mit helm unterwegs bin interessiert der rest nich.(licht, event. radwegbenutzung.)
 
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@rr-mtb-radler
Ich poste hier demnächt mal Bilder unserer Bayrischen Verkehrschildkombis :D da wird schnell klar das das hier ein Freistaat ist.

EDIT: und? zeig mal deine Lampen/Reflektoren/Schutzblechsammlung ;)
Nee, wenn man die Jungs mal etwas quer anschießt und ihre Unsicherheit in der Sache ausnutzt sind die auch nicht rechtssicher.

--

Zur Identitätsfeststellung: im HBF in München üben jeden morgen die Greenhorns die "verdachtsunabhängige Personenkontrolle" (gibts in Baden-Wuertemberg und Bayern). Sehen richtig niedlich aus mit ihrem extrem wichtigen Stecker im Ohr :D

Gruß
Torsten


tja, dann solltest du MICH nicht anschießen, zumindest nicht in rhld.-pf.
;)
nö, ich habe kein stvzo-konformes rad, aber ich schreibe ja auch nicht, dass ich mich im training nicht anhalten lasse ;)

ich kenne das bayerische pog nicht, nach unserem ist das aber auch zulässig. was die ohrstecker angeht: stört dich das?

mfg
frank
 
AW: Ein teures Wochenende

also ich würde mal annehmen das läuft nach der methode, wie man reinschreit in den wald.........
wenn mich die rennleitung unterwegs doch mal einholt lächle ich immer freundlich. noch keiner hat mich angehalten unterwegs. bestimmt weil ich so vorbildlich mit helm unterwegs bin interessiert der rest nich.(licht, event. radwegbenutzung.)

so habe ich das jedenfalls immer gemacht. ein kurzes, höfliches gespräch. hinweis auf den verstoß und gut ist (opportunitätsprinzip). dachte aber jemand, dass er über dem gesetz steht.......
habe auch immer unterschieden wo, was, wann gemacht wurde. ohne licht außerhalb geschlossener ortschaften oder in ortschaften, in denen die straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet wurde (roter ring um die straßenlaterne) war der spielraum selbstverständlich geringer.
rückblickend hatte ich dahingehend aber selten ärger.

das mit dem "wie man in den wald ruft, ...." gilt natürlich für beide seiten ;)

mfg
frank
 
AW: Ein teures Wochenende

das ohne licht fahren bezieh ich jetzt aber nur auf das fahren mit dem rr ohne überhaupt die spur einer anlage. (ich hab wenigstens einen rückblinker). also wo es wirklich nur um die pure auslegung der vorschrift geht. da hatte ich bisher noch keine probleme. fahr ja auch nur bei hellstem tageslicht, wo es mich dann doch sehr kratzen würde, wenn da so stur drauf bestanden würde.
bei familieren ausfahr´ten mit den "normalen" rädern sin natürlich leuchten dran, weils da event. ja auch mal später werden könnte un es dämmert.

wenn jemand wirklich so dumm ist un auf der landstrasse im dunkeln auf der strasse rumeiert, dann gehört der auch zu rechenschaft gezogen. keine frage
 
AW: Ein teures Wochenende

[...]
ich kenne das bayerische pog nicht, nach unserem ist das aber auch zulässig. was die ohrstecker angeht: stört dich das?

mfg
frank

Ich muß mir da immer ein Lachen verkneifen, sieht lustig aus wie sie im Sheriff-Stil da vor dem Starbucks rumstehen, den sie vermutlich für den Western-Saloon halten :D Die rechtliche Seite dieses Polizeistaats-Akts lassen wir jetzt aber mal besser in der Schublade.

Um nochmal ON TOPIC zu gehen:

@ ananzi

Du hast an einem WE 80 Euro für Reifen ausgegeben? Hallo! Das nenne ich hartnäckig. Spätestens nach der 2. Panne hätte das WE für mich ein Ende auf der Couch gefunden.

gruß
Torsten
 
AW: Ein teures Wochenende

Ich würde die Rechnung der Polizei schicken! Sollen die mal Stellung nehmen zu dem schlechten Zustand der Radwege. Auch wenn es nichts bringt, aber vielleicht denken die ja mal drüber nach.

Gruß
Nähmaschine
 
AW: Ein teures Wochenende

Ich würde die Rechnung der Polizei schicken! Sollen die mal Stellung nehmen zu dem schlechten Zustand der Radwege. Auch wenn es nichts bringt, aber vielleicht denken die ja mal drüber nach.

Gruß
Nähmaschine


der polizei? wieso das?
mal nachgedacht wer hier für was zuständig ist :confused:

@ airborne

alt-68er oder mitten im abi?

mfg
frank
 
AW: Ein teures Wochenende

stimmt nicht. Du bist nicht verpflichtet, immer deinen Perso, Führerschein o. ä. mitzunehmen.
Dass du deine Papiere zu Hause hast.... dafür kann dir keiner ans Bein pinkeln. ;)

Gut, wenn man deine Personalien feststellen muss, kann es natürlich aufwendig werden.

Falsch § 1 Abs.1 Personalausweisgesetz besagt das Du ab deinem 16 Lebensjahr verpflichtet bist einen Personalausweis zu besitzen und diesen der ermächtigten Behörde (Herren und Damen in Grün oder Blau oder beides) auf verlangen vorzulegen ist und da dies immer passieren kann muss man einen dabei haben! Seh ich zumindest so! Klar kann man sich auch durch anderes Ausweisen muss keine Personalausweis sein.
Gruß Buddy
 
AW: Ein teures Wochenende

@ buddy

nein, das ist einer dieser irtümer die ständig umgehen. Du mußt beim Autofahren einen Führerschein dabei haben, aber keinen Personalausweis wenn du nur die Straße lang gehst.

Zum Glück sind wir ja (noch) nicht in einem Polizeistaat!

@ rr-mtb-radler
weder noch. Ich bin lediglich Staatsdiener mit einem (hoffentlich halbwegs) objetiven Blick auf die Dinge um mir rum. Da kann man sich das ein oder andere Lachen halt nicht verkneifen - oder man verzweifelt dran.

Gruß
Torsten
 
AW: Ein teures Wochenende

@Airborne

Anscheinend sind wir in einem solchen Staat, da ich verweise nochmal §1 Personalausweisgesetz das da drin steht. Übrigends die überschrift des § 1 lautet Ausweispflicht!:)
 
AW: Ein teures Wochenende

Ok!
hab mich nochmal genauer informiert ihr habt recht!

Eine gesetzl. Mitführpflicht besteht nicht!

Aber andererseits was ist schon so ein bisschen Plastik zum Mitschleppen außer vielleicht die gewichtsreduktion für die ganz arg sportlichen
 
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