• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

Ich sags mal so: Pech kann man immer haben das gleiche hätte dir auch beim lokalen Händler passieren können ;)

Canyon ist sicherlich in Preisleistung unschlagbar gut. Dieses Preis/Leistungsverhältnis gäb es halt nicht bei jedem Händler.
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

Hallo,

mal Abgesehen von der etwas schief gelaufenden Bestellung und der .... Reaktion des Herrn Staab.

Hat Baden Biker denn nun sein Traumrad bekommen?
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

Ich sags mal so: Pech kann man immer haben das gleiche hätte dir auch beim lokalen Händler passieren können ;)
/QUOTE]

Immer wieder die gleiche Leier seitens Canyon.
Jedes Jahr Lieferschwierigkeiten, immer die gleichen Ausreden.
Lachhaft und einfach traurig was immer und immer wieder passiert.
Und die Leute tragen ihnen immernoch das Geld hin.
Solch eine schlechte Logistik habe ich noch nie erlebt.

PS: Trotz Hausrecht ist der oben geschriebene Text MEINE FREIE Meinung und ich distanziere meine Meinung ausdrücklich der Meinung der Forenbetreiber.
Muss man ja jetzt schon dazu schreiben hier:rolleyes:
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

die einzige lösung ist komplette geldrückerstattung inkl. zinsen. wie man bei canyon mit den kunden und der meinungsfreiheit umgeht, kann nicht sein. den würde ich keinen cent geben...
nur mal so...ein kunde, der sich beschwert, ist gold wert. denn man kann was verbessern, was ändern..canyon sollte über negative kritik froh sein...oder wollen die, dass der laden den bach runtergeht, weil sich kein kunde mehr beschwert/ beschweren darf und aufgrund dessen woanders sein rad kauft...

gruss jw.
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

Wieso abgeschlossene sache, zurückschicken,.. stornieren,.. wie auch immer und fertig is.
Besser ist man würde sich sonst nur ärgern.
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

die einzige lösung ist komplette geldrückerstattung inkl. zinsen. wie man bei canyon mit den kunden und der meinungsfreiheit umgeht, kann nicht sein. den würde ich keinen cent geben...
nur mal so...ein kunde, der sich beschwert, ist gold wert. denn man kann was verbessern, was ändern..canyon sollte über negative kritik froh sein...oder wollen die, dass der laden den bach runtergeht, weil sich kein kunde mehr beschwert/ beschweren darf und aufgrund dessen woanders sein rad kauft...

gruss jw.

Kundenbeschwerden lassen wir ja auch ohne Probleme zu, dafür gibt es dieses Forum. Und das Eingangsposting steht hier ja nach wie vor ungeändert. Die von mir gelöschten Posts waren aber keine Kundenbeschwerden sondern Posts die nichts zur Klärung des Problems des Kunden beigetragen haben.

VG

Michael, der gerade eine Mail an den Threadersteller schreibt
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

ja es ist aber nicht dein geld. er hat jetzt dort gekauft und fertig. der kauf ist doch ne abgeschlossene sache.
das hätte ihm auch beim händler passieren können.

LG

der kauf ist keine abgeschlossene sache.

der solll canyon eine frist stellen, meinetwegen 14 tage. wenn bis dahin das bestellte rad nicht eintritt ist der kaufvertrag erledigt.
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

er hat doch selber geschrieben das canyon gesagt hat, dass das rad in spätestens vier tagen da ist :D
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

Natürlich Mist, was dem Threadstarter passiert ist. Aber aus der Sicht des Konsumenten gesehen, tut sich hier wenigstens etwas. Selbstverständlich ist es heute nicht mehr, dass ein Mitarbeiter seine Freizeit abends opfert, um solche Probleme auf dem eleganteren Weg zu lösen. Ich denke da nur an die Versprechen der Handwerker, die ich im letzten halben Jahr beim Umbau im Haus hatte. Der eine gibt eine falsche Rechnung ab, der nächste macht seine Arbeit nicht fertig und ein Dritter macht leere Versprechungen. Service Wüste Deutschland. Da der Thread nun etwas ausgeufert ist, dürfte der Threadersteller zumindest ein gütliches Angebot bekommen und ob Herr Staab irgendein Problem verschuldet hat oder nicht, er darf die Suppe öffentlich ausbaden. Da mein Posting auch OT ist, würde mich eine Löschung nicht schocken...
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

Mitarbeiter seine Freizeit abends opfert,

Ich sitze eh noch im Büro und arbeite an 2010er Bikes... ;)

Noch kurz zur Montage und zum "hinten an stellen". Ich hatte heute im IBC etwas in einem anderem Zusammenhang zu unserer Montageart gepostet. das möchte ich zur Aufklärung (darum ging es ja auch im Eingangspost) noch kurz zitieren:

Zitat:
Zitat von XXX
[Überhaupt die Tatsache, das mit der Montage erst nach Zahlungseingang begonnen wird, ist ein Unding. Das ist ja ein klarer Nachteil gegenüber dem, der per Nachnahme beliefert wird.

Hallo,

kurz zur Erklärung, der Sachverhalt ist ein wenig anders: Wir bauen nicht erst zusammen nachdem wir das Geld bei Vorkasse erhalten haben sondern wir fordern das Geld an kurz bevor die Montage erfolgt. Kommt auf das selbe raus, hat aber folgenden Hintergrund: Wir fertigen nicht auftragsbezogen sondern haben einen Montageplan für ein Modelljahr. Bei zig-verschiedenen Varianten (Austattungen, Farben, Größen) ist eine Planung unerlässlich. Diese hat auch nur bedingt mit dem Auftragseingang (also das stärker nachgefragte Bikes früher montiert werden) zu tun sondern in erster Linie mit der Anlieferung der Teile für ein Bike. Manche Parts sind früher lieferbar, manche später. Der Grobmontageplan für ein Modelljahr wird bereits im Frühjahr des Vorjahres erstellt, also das Modelljahr 2009 haben wir im April 2008 bereits geplant damit die Teile entsprechend angeliefert werden können. Diese langfristigen Planungen sind aufgrund teilweiser monatelanger Vorlaufzeiten nicht anders machbar. Natürlich gibt es immer mal wieder Verschiebungen, die wir aber immer besser ausgleichen können. Interne Veränderungen und vor allem eine neue Warenwirtschaft haben dies schon einfacher gemacht.

In der Vergangenheit war es so das bei Vorkasse Räder erst montiert wurden, dann eine Rechnung erstellt werden konnte, das Rad wurde an Lager gestellt und auf den Zahlungseingang gewartet. Der Vorkassenkunde hatte also grundsätzlich eine längere Wartezeit gegenüber dem Kunden der sein Rad per Nachnahme bestellt. Dieser Prozess wurde mit der neuen Software dahingehend geändert das jetzt innerhalb einer bestimmten Frist vor der geplanten Montage eine Rechnung erstellt wird und der Vorauskasse-Kunde zahlt. Das Rad kann dann genau wie bei Nachnahmekunden sofort nach Montage versendet werden. Jetzt kann es aber warum auch immer sein das sich eine Montage verschiebt (Ausfall in der Montage, Komponenten wird zu spät zu uns geliefert usw). Dann hat der Vorauskassekunde natürlich den Nachteil das er länger auf sein Rad warten muss als wir bei Rechungserstellung absehen konnten. Er wartet zar immer noch nicht länger als der NN-Kunde, aber die Zeitspanne zwischen Zahlung und Erhalt der Ware ist natürlich größer als bei Nachnahme. Grundsätzlich bevorzugen wir alleine aus diesem Grund die Nachnahme als Zahlungsart, zumal sie ja nur einen kleinen Betrag (ich glaube es sind 3,- Euro) mehr kostet als die Vorauskasse.

Wie gesagt, nur zur Erklärung wie die Hintergründe sind. Ich bin aber bereits in Kontakt mit dem Threadersteller um eine Lösung zu finden.

VG

Michael
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

Grundsätzlich finde ich Herrn Staabs Verhalten, hier auf dem kurzen Dienstweg eine Lösung zu finden sehr löblich. Das mit den gelöschten Themenbeiträgen kann ich hierbei nicht beurteilen, da ich sie nicht gelesen habe.

Ansonsten finde ich es wenig professionell, daß Canyon jedes Jahr in die immer wiederkehrende Problematik der Lieferschwierigkeiten reinrutscht. Auf einen Aussenstehenden wirkt das umso mehr lächerlich, da es bei den vergleichbaren Mitbewerbern zu solchen flächendeckenden Problemen nicht kommt.

Im Tour-Forum ist dieser Thread mittlerweile auch angekommen, die sind ganz froh, mal nicht der Auslöser zu sein..............:dope:
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

Fahre kein Canyon, hab aber mal eins bestellt, zur Abholung, weil es mir nicht gefallen hat, hab ichs nicht genommen. Ist aber schon zig Jahre her.

Hab ich jetzt kein Recht, hier was zu sagen, keine Ahnung?

Grundsätzlich finde ich die Fahrrad-Foren sehr offen, hier lassen die Hersteller und Läden ne Menge zu. Wir als Nutzer sollten mit darauf achten, dass es so bleibt. Das tut es nicht, wenn man es übertreibt. Ich nenn mal als Stichwort, Abmahnung.

Setzte jedes Jahr ungefähr 5000 Euro über das I-Net um und glaube mich ein bißchen auszukennen. Wenn man also hier Gesetzte zitiert, sollten es auch die richtigen sein. Grundsätzlich hat der Kunde im I-Net, das gilt auch für Canyon, viel mehr Rechte als beim örtlichen Händler, z.B. die Rückgabe innerhalb 14 Tage ohne Grund.

Ein Problem im I-Net ist auf jeden Fall Vorkasse. Die meide ich wie der Teufel das Weihwasser. Wenn Paypal oder Treuhand, also mit Absicherung.

Kann man bei canyon nicht per Nachnahme bestellen?

Anderrerseits hat im I-Net aber auch der Händler-Lieferant besondere Rechte, die er auch ausnutzt: so kommt der Kaufvertarg erst mit der Annahme der Lieferung zustande. Alles andere ist rechtlich belangloses Vorgeplänkel, auch Zinsen für lange einbehalten Vorkasse, sind nicht drinn.

Also muß man wissen worauf man sich einläßt, keiner muß bei Canyon kaufen. Man macht es aber trotzdem weil bspw. die Ware und der Preis gut ist.

Für so Firmen wie Canyon ist es halt ein riesen Spagat: bietet man mit vielen Mitarbeitern guten Service, sind die Produkte teurer und lassen sich nicht mehr so gut verkaufen, auch das Timing der Produktion, man muß ein jahr vorher prognostizieren, was der Kunde kauft uws., alles nicht einfach.

Anderseits darf es Canyon nicht übertreiben und alle Kunden verprellen, also sind sie m.E. gut beraten, auch mal individuell in Einzefällen Lösungen anzubieten ...
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

Bei diesem Irrtum von Canyon handelt es sich um einen klassischen ERKLÄRUNGSIRRTUM gem BGB §119. Canyon hätte mich unverzüglich (§120) informieren müssen, sobald sie den Irrtum entdeckt haben. Sie haben mich aber in dem Glauben gelassen, dass meine Bestellung richtig ist.
Ich habe Canyon auf den Fehler aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass der Lenker und Sattel wichtig bei meiner Kaufentscheidung war.

Sorry aber das kann ich nicht auf mir sitzen lassen. Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn sich der Anfechtende (also DU !!! nicht Canyon) bei der Bestellung verschrieben hat, also statt dem 9.0i ein 9.0 bestellt hat. Damit DU ( !!! ) anfechten kannst, musst du gemäß § 121 Abs.1 BGB den Fehler sofort aufzeigen und würde Canyon deswegen ein Schaden entstehen (Vertrauensschaden nach § 122 Abs. 1 BGB) welcher bei Auslieferung in den Transportkosten liegen könnte (was ja eh noch nicht erfolgt ist) , müsstest du wegen erfolgreicher Anfechtung deiner Willenserklärung diese Kosten als Schadensersatz leisten. Damit wäre übrigens der gesamte Kaufvertrag (§433 BGB) nach §142 BGB nichtig und Canyon wäre nicht verpflichtet, dir irgendetwas zu liefern. Du hättest allerdings nach § 812 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 BGB einen Herausgabeanspruch deines Geldes, da der Rechtsgrund (Kaufvertrag) i.S.d. Satzes 2 später durch Anfechtung weggefallen ist.

Wenn du überhaupt wirksam anfechten willst, was eine wirksame Anfechtungserklärung (§143 Absatz1 BGB) bedingt, dann liegt aber kein Erklärungsirrtum vor, sondern bestenfalls ein Eigenschaftsirrtum nach § 119 Abs. 2 BGB, da ein teurer Carbonlenker und ein wertigerer Sattel Grund für die Abgabe deiner Willenserklärung (Antrag §145 BGB) waren und diese im Verkehr als wesenliche Eigenschaften eines Rennrades ausgelegt werden können (§§133,157 BGB)

Naja genug des ganzen, man könnte den Jungs schon mit dem einen oder anderen juristischen Handgriff was entlocken, aber ich hab ja eh schon genug Tipps gratis gegeben.

Viel Glück und bitte vorsichtig mit §§ umgehen, wenn man den Inhalt nicht versteht! :)
 
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen

der kauf ist keine abgeschlossene sache.

der solll canyon eine frist stellen, meinetwegen 14 tage. wenn bis dahin das bestellte rad nicht eintritt ist der kaufvertrag erledigt.

da fällt mir mal wieder das schöne alte Dieter Nuhr Zitat ein:
"wenn man keine Ahnung hat, einfach ..."
Nein, durch die Fristsetzung "erledigt" sich gar nix.

und @ TE im Ausgangsposting
das ist auch kein Erklärungsirrtum nach § 119 BGB sondern etwas völlig anderes. DAs typische Beispiel für ein Erklärungsirrtum ist der Trierer Weinversteigerungsfall
http://de.wikipedia.org/wiki/Trierer_Weinversteigerung
Damit hat die Änderung der Ausstattung einer Kaufsache wirklich gar nix zu tun.
 
Zurück
Oben Unten