Campa forever
Nur echt mit 53 Zähnen! ;
AW: Enttäuschungen, Irrungen und Wirrungen
Was ist dein Beruf? Ich sauge mir das nicht aus den Fingern, sondern studiere das ganze. Nebenbei noch (glücklicherweise) höchst erfolgreich.
Im Internetverkehr werden laufend Onlineshops und ebay-Händler abgemahnt, da ihre AGBs nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber verlangt. Lies es doch einfach selbst im § 305 Abs. 2 BGB. "Am Orte des Vertragsschlusses durch sichtbaren Aushang".
Dies muss man historisch und teleologisch AUSLEGEN. Was unter anderem der BGH gemacht hat...
Ergebnis: Wenn du deine AGBs versteckst und der Kunde suchen muss, sind diese UNWIRKSAM und du wurdest dann erst mit schriftlichem Zugang der Belehrung aufgeklärt= Immer ein Monat.
Wenn der Plattformbetreiber aber so schlau war und die Bestellung (wie gesagt Rose macht das mustergültig) erst durchlässt indem du die AGBs ganz nach unten scrollen und dann den Haken "Ich habe gelesen und akzeptiert" was nichts anderes bedeutet wie "Ich wurde wirksam belehrt", anklicken musst, gilt dies nach herrschender Meinung (nicht vom Otto sondern des Rechts!) als einzig mögliche Fernabsatz-Belehrung im Internetverkehr.
Bei dem Versand der email kommt es drauf an, ob im Shop dein Antrag schon angenommen wird (Vertrag ist entstanden) oder du nur eine mögliche Bestellbestätigung (was ja nur heißt, dass sie deinen Antrag prüfen werden) erhalten wirst.
Im ersteren Fall gilt der Zugang der email als verspätet, da nach Vertragsabschluss, was wiederrum einen Monat bedeutet.
Da das ganze nicht einfach ist, schon gar nicht für einen Laien (ich rede jetzt dich nicht an, sondern allgemein) einigten sich die großen Versender auf 30 Tage Kulanzrückgabe, da sie dann nicht wegen einem Tag hin oder her rumstreiten müssen.
Ein guter Jurist kostet gutes Geld und das kann man mit ein bisschen Kulanz umgehen.
Da deshalb viele Anwälte arbeitslos sind, gehen sie online auf die Suche nach fehlerhaften ABGs der Onlineshops und mahnen diese im zig Tausend Eurobereich ab. Genauso die Markenschutzgeschichte, wo viele Ebayer mit firmenfremden Markennamen (z.b. KCNC Schnellspanner, leichter als Tune, Heylight, FRM) warben und um ihr ganzes Vermögen kamen, wenn die Hausanwälte oder die angeworbenen der geschädigten Firmen klagten.
Ja ja die Juristerei... ich liebe sie! :love:
@mstaab_canyon: Wenn ein Kunde bei euch bestellt hat, schickt ihr ihm dann noch eine Annahmeerklärung zusammen mit der Belehrung per E-Mail zu? Wenn ja, dann 14 Tage. Das hat aber nichts mit dem gesetzten Haken auf eurer Seite zu tun!
@all: Der Unterschied zu Ebay ist der, dass man bei Ebay Angebote über eine Auktionsplattform abgiebt, die bereits rechtlich verbindlich sind. Der Verkäufer weiß aber in dem Moment noch garnicht, wen er zu belehren hat und wie gesagt... Die AGBs auf der Internetseite allein, ziehen da nicht. Deshalb hat man auf Ebay auf jeden Fall einen Monat zu geben... das hat nichts mit Kulanz zu tun. Und genau so geht es allen Shops, die eine Bestellung sofort annehmen, mir Geld abverlangen und dann Ware schicken... im Paket die AGBs...
Was ist dein Beruf? Ich sauge mir das nicht aus den Fingern, sondern studiere das ganze. Nebenbei noch (glücklicherweise) höchst erfolgreich.
Im Internetverkehr werden laufend Onlineshops und ebay-Händler abgemahnt, da ihre AGBs nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber verlangt. Lies es doch einfach selbst im § 305 Abs. 2 BGB. "Am Orte des Vertragsschlusses durch sichtbaren Aushang".
Dies muss man historisch und teleologisch AUSLEGEN. Was unter anderem der BGH gemacht hat...
Ergebnis: Wenn du deine AGBs versteckst und der Kunde suchen muss, sind diese UNWIRKSAM und du wurdest dann erst mit schriftlichem Zugang der Belehrung aufgeklärt= Immer ein Monat.
Wenn der Plattformbetreiber aber so schlau war und die Bestellung (wie gesagt Rose macht das mustergültig) erst durchlässt indem du die AGBs ganz nach unten scrollen und dann den Haken "Ich habe gelesen und akzeptiert" was nichts anderes bedeutet wie "Ich wurde wirksam belehrt", anklicken musst, gilt dies nach herrschender Meinung (nicht vom Otto sondern des Rechts!) als einzig mögliche Fernabsatz-Belehrung im Internetverkehr.
Bei dem Versand der email kommt es drauf an, ob im Shop dein Antrag schon angenommen wird (Vertrag ist entstanden) oder du nur eine mögliche Bestellbestätigung (was ja nur heißt, dass sie deinen Antrag prüfen werden) erhalten wirst.
Im ersteren Fall gilt der Zugang der email als verspätet, da nach Vertragsabschluss, was wiederrum einen Monat bedeutet.
Da das ganze nicht einfach ist, schon gar nicht für einen Laien (ich rede jetzt dich nicht an, sondern allgemein) einigten sich die großen Versender auf 30 Tage Kulanzrückgabe, da sie dann nicht wegen einem Tag hin oder her rumstreiten müssen.
Ein guter Jurist kostet gutes Geld und das kann man mit ein bisschen Kulanz umgehen.
Da deshalb viele Anwälte arbeitslos sind, gehen sie online auf die Suche nach fehlerhaften ABGs der Onlineshops und mahnen diese im zig Tausend Eurobereich ab. Genauso die Markenschutzgeschichte, wo viele Ebayer mit firmenfremden Markennamen (z.b. KCNC Schnellspanner, leichter als Tune, Heylight, FRM) warben und um ihr ganzes Vermögen kamen, wenn die Hausanwälte oder die angeworbenen der geschädigten Firmen klagten.
Ja ja die Juristerei... ich liebe sie! :love: