das hier erwähnte "Chili" (Capsaicin) steht übrigens ebenfalls auf der Dopingliste...
Was du dir da auf die Beinchen schmierst, weiss ich nicht, aber grundsätzlich ist Capsaicin auf der Liste.
Nein. hier muss man differenzieren. Es wird bei der WADA nicht als verbotene Substanz geführt, wohl aber beim FEI. Das bezieht sich nur auf ganz bestimmte Fälle, wie den Reitsport, wobei hier allerdings nicht der Sportler selbst, sondern das "Sportgerät", also das Pferd gedopt wird. Das Einreiben der Beine des Pferds mit Capsaicin reizt diese und führt z.B. beim Reissen einer Stange zu deutlich größeren Schmerzen, wodurch das Pferd versuchen wird höher zu springen. Du selbst kannst dich soviel damit einreiben, wie du willst.
On topic. Hier dreht sich wie schon öfters angemerkt doch alles nur noch im Kreis seit 32? Seiten.
Und nochmal für die, die es immer noch nicht verstanden haben. Es ist nach den Regularien bisher kein eindeutiger Dopingfall. Es stimmt, dass alle Beta-2 Antagonisten, und damit Salbutamol, verboten sind. ABER die Inhalation ist erlaubt bis zu 1600 micro g über 24h, wobei ein Wert von 800 micro g alle 12h nicht überschritten werden darf. Also erstmal 1200 reinpfeifen und nach 20h nochmal 400 geht auch nicht. Das führt nun dazu, dass bei einem Grenzwert im Urin von 1000 nano g / milli L, wenn er überschritten wird, die Anwendung als nicht mehr therapeutisch angesehen wird, was uns zu dem bei Froome gefundenen AAF (Adverse Analytical Finding) führt. So nun hat Herr Froome Zeit zu zeigen, dass diese Überschreitung bei therapeutischer Anwendung via Inhalation bis zur erlaubten Dosierung zustande gekommen ist. Dazu muss er eine pharmakokinetische Studie erstellen. Führt diese zum selben Resultat ist er fein raus. Wenn nicht, dann, und erst dann ist es ein offizieller positiver Dopingbefund.
Jetzt sollte es doch bei jedem Klick gemacht haben. Auch wenn hier die meisten schon von Froome, dem Doper ausgehen (zugegeben, auch ich glaube nicht mehr an den Weihnachtsmann), es ist ein schwebendes Verfahren, das erstmal zeitlich nicht begrenzt ist, und solange muss die Unschuldsvermutung gelten. Wo kämen wir denn da hin im Rechtsstaat...
Bis dahin kann man hier eigentlich zu machen und in einem halben Jahr oder so (wenn das Verfahren abgeschlossen ist) kann dann jeder drauflos prügeln...