Es ging mir nicht darum, was jemand bemerkt oder nicht - der Schaden ist ja festgestellt. Dass tausende komprommitierte Gabelschäfte herumfahren und bei den meisten (zum Glück) nichts passiert, davon darf man wohl ausgehen, da die Stelle selten inspiziert wird.
Die Aussage ,nicht gesehen, nie Probleme gehabt' mag glaubhaft sein, das bezweifle ich auch nicht. Trotzdem finde ich es schade, dass der Verkäufer kein gütliches Regelungsinteresse hat, das schadhaft Teil kam aus seiner Hand und ,gekauft wie gesehen' ist ja hier schlecht möglich.
Der TE hat ja einen Vertrag, kommt drauf an, was da drin steht. Wenn dort das Rad als technisch einwandfrei beschrieben ist, wäre das möglicherweise an Ansatzpunkt.
Der TE hat die Sache wohl so akzeptiert, daher ist das ohnehin nur Theorie. Interessant wäre imo, was man in einem KV vorsehen müsste, ohne dass das Rad zerlegt werden muss, um hier als Käufer ein Forderungsrecht zu erwirken. Ganz davon abgesehen, ob sich der Verkäufer auf sowas einlassen würde ...