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Garmin Varia RCT716 mit Dashcam: Radar-Warner fürs Rad jetzt mit Kamera

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Re: Garmin Varia RCT716 mit Dashcam: Radar-Warner fürs Rad jetzt mit Kamera
Weil hier die internationale Version erwähnt wird. Lässt diese sich im Handel einfach so von der deutschen unterscheiden?
 
Das was das Garmin Varia RCT716 macht ist anlassloses Aufzeichnen.

Urteil: Dashcams in Deutschland​

Im BGH-Urteil wurde beschlossen, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall-Prozess verwendet werden können. Jedoch verstoßen die Aufzeichnungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie z. B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Rechtsanwalt Frank W. Stroot erklärt: „Mit dem Urteil hat sich der BGH davon verabschiedet, die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zu verbieten. Allerdings hat er offengelassen, was nun legal zulässig ist“.

Das Anbringen einer Autokamera ist nun aber grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt aber verboten da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG). Der Dashcam-Einsatz ist somit im öffentlichen Raum nur in engen Grenzen erlaubt.

Bei dem, was mittlerweile auf vielen Straßen in D los ist, werden es Gerichte immer schwerer haben, sich hinter dem Datenschutz zu verstecken und dabei auf unterstützende Beweise zu verzichten.

Kann man sich bei einer Dashcam noch über die Notwendigkeit unterhalten, dürfte bei einer Rearcam (mit integriertem Radarwarner) am Fahrrad wohl primär der Scherheitsgedanke und Eigenschutz im Vordergrund stehen.

Am Straßenverkehr teilzunehmen ist immer ein Risiko. Aber zumindest erlaubt mir eine solche Technologie, dass man im Schadensfall nicht völlig blank dasteht und Aussage gegen Aussage steht. Von daher für mich ein Schritt in die richtige Richtung. Reflexartig vorgeschobene Datenschutzbedenken hin oder her … ich hoffe, da kommen noch mehr Produkte dieser Art.
 
Weil hier die internationale Version erwähnt wird. Lässt diese sich im Handel einfach so von der deutschen unterscheiden?

Die internationale Version musst du wahrscheinlich im Ausland erwerben. Ich habe meine vor Brexit entweder von ProBikeKit oder BikeInn (weiß ichn icht mehr so genau und war vor Brexit)
Erkennbar da heller beim einschalten und wahrscheinlich wird irgendwo die Typenbezeichnung drauf stehen, vom Gehäuse her sind sie gleich. Bezeichnung hat Garmin in 510/515 bzw 715 (immer in 5er Schritten, und die STVO Version hat 511/516 bzw 716.
 
Du fährst auch immer mit Noise Canceling In Ear's und Scheuklappen, denn was nutzten einem Informationen seinen Umwelt.

🏅Verblendester Post der Woche
Ah, man braucht das Radar also nur, wenn man mit Noise-Cancelling-In-Ears fährt. Also ernsthaft, danke für deine Antwort. Ich habe schon zweimal (im Internet) gefragt, warum man knapp 200 € ausgibt, um dann nicht mehr Informationen zu haben als vorher. Eine vernünftige Antwort habe ich nie bekommen. Es wurde immer "von oben herab" kommentiert, dass man einmal damit gefahren sein müsse usw.
 
Ah, man braucht das Radar also nur, wenn man mit Noise-Cancelling-In-Ears fährt. Also ernsthaft, danke für deine Antwort. Ich habe schon zweimal (im Internet) gefragt, warum man knapp 200 € ausgibt, um dann nicht mehr Informationen zu haben als vorher. Eine vernünftige Antwort habe ich nie bekommen. Es wurde immer "von oben herab" kommentiert, dass man einmal damit gefahren sein müsse usw.
Warum brauchst/baust du auf solche Meinungen und Kommentare.
Mein ernstgemeinter Rat. KAUFEN UND SELBER AUSPROBIEREN
 
Ah, man braucht das Radar also nur, wenn man mit Noise-Cancelling-In-Ears fährt. Also ernsthaft, danke für deine Antwort. Ich habe schon zweimal (im Internet) gefragt, warum man knapp 200 € ausgibt, um dann nicht mehr Informationen zu haben als vorher. Eine vernünftige Antwort habe ich nie bekommen. Es wurde immer "von oben herab" kommentiert, dass man einmal damit gefahren sein müsse usw.

Folgendes gilt nur für das Radar (bzw in Kombination mit Licht):
Das Ding kann dir Infos geben, was sich dir bis zu 160m hinter dir nähert. Ghosting (also Nichtanzeigen von Verkehrsteilnehmern) geschieht vielleicht 1x pro Fahrt aber nur in die Richtung, dass es eine Hauswand oder stehendes Auto fälschlicherweise reflektiert, frei nach besser zu viel als zu wenig.
Verkehrsteilnehmer (inkl andere Fahrradfahrer) die konstant hinter dir sich bewegen werden nicht angezeigt. Angezeigt können mehr als 10 KFZ gleichzeitig werden.
Je nach Anzeigegerät besteht die Möglichkeit, dass sich bei höherer Differenz der Geschwindigkeit sich die Farbe ändert des Balkens (siehe Testvideos zum Garmin Edge 1030 zBsp) von orange auf rot. Grün wenn Überholvorgang beendet und sich nichts mehr innerhalb des 160m Fensters hinter dir nähert. Klingt jetzt lächerlich aber siehe KFZ Anzahl >10 oder Anhänger etc. Auch kann ein akustisches Signal ausgegeben werden. Garmin Varia Vision, die Fenix können auch darstellen, sogar der Edge 130.
Das Blinken - wie bereits erwähnt - verändert sich wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nähert.
Wenn du in der Gruppe fährst, kann das Radar mehr oder weniger "durchblicken" und sieht auch nach hinter der Gruppe geschieht, die 160m gelten vom Radar aus. Dank Ant+ könnten sich theoretisch andere Teilnehmer sich das Radar auch anzeigen lassen (macht unter Umständen Sinn).

Für Garmin User mit dementsprechendem Anzeigegerät: Es gibt Connect IQ Apps wie MyBikeTraffic, welches dir die Summe der überholten Autos anzeigt. Ich weiß nicht ob das Teil des Apps ist, oder Standard der gpx file, wird dir in der Auswertung auch das Delta die absolute Überholgeschwindigkeit und die Summe hochgerechnet grafisch dargestellt. Ich hoffe, dass mit den Daten das Land, Tourismusverbände oder andere Anbieter von Fahrradrouten ein besseres Bikeerlebnis anbieten können. Auch hat man eine gute Argumentationsbasis, wieviel wirklich auf den Straßen los ist (mich überholen ca 3 Autos /min, birgt viel Gefahrenpotential.

Wenn du diese Informationen bei 35+km/h Fahrgeschwindigkeit auch vorher für jede Sekunde einholen konntest, ist das Gerät für dich natürlich rausgeworfenes Geld. Ein überteuertes USB ladefähiges Rücklicht, was von Lezyne gibt es mit dem Strip 150 um 35€ auch als Empfehlung gibt (verwende ich zum Mountainbiken). 35 erreichst auch als Hobbyfahrer wenn es mal 1-2% bergab geht, der Rückenwind weht, oder du einen guten Zug drauf hast (werden je nach Sitzposition 230-250W bei 0 Wind im Flachen sein???).
Ich für mich, möchte nicht wenn ich einen Passs runter fahre, ich mit dem Crosser und Slicks im Regen unterwegs bin oder auf dem Zeitfahrer zurückblicken und schauen ob ich wieder gegenhalten muss, wenn zu knapp mich wer mit zu wenig Abstand schneidet, und ich nicht nur erschrecke sondern der vom KFZ generierte Luftstrom meine 80er Trainingslaufradsatz verreißen lässt (was auch LKW Verkehr im Gegenverkehr erreicht). Ich kann mir auch nicht vorstellen - wie gestern - 7h die ganze Zeit zurückzublicken, auch mit Kopfhörer, ohne Noise Cancelling und rein mit Podcasts als Beschallung.
Ich will nicht immer zurück blicken wenn ich einen Gully, einem Fahrbahndefekt, überfahrenen Tier, Stein, einer Kuhlflade oder sonstigem Hindernis ausweiche, der Einfachheit halber bei 36km/h legst du pro Sekunde 10m zurück, jetzt kannst du in dich gehen wie lange du brauchst um zurück zu blicken um den Straßenbereich in deine Fahrtrichtung abzuscannen, im Wald, wenn es kurvenreich ist, im verkehrsberuhighten Ortsgebieten, ich habe bessere Vorstellungen. Auch bergauf bei Steigungen jenseits ab dem 2 stelligen Prozentbereich, ist es trotz niedriger Geschwindigkeit dienlich, Motorradfahrer . Auf die 1,5m Sicherheitsabstand verlasse ich mich so, wie auf das Handyverbot beim Auto fahren, beim Radfahren sieht man so einiges...

Vielleicht kann es dir mal wer leihen zum Testen, das läuft Plug and Play. Es gibt diverse gute Youtubevideos dcrainmaker hat einen tollen Test das RVR 315 kostet etwas weniger, aber Rücklicht am Tag macht mächtig Sinn, genauso wie bunte Kleidung (auch Motorradfahrer tragen aus Gründen der Sicherheit inzwischen vermehrt Warnwesten wenn sie rum fahren).
Das Problem mit den Infos, das sind die die mir auffallen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem, was mittlerweile auf vielen Straßen in D los ist, werden es Gerichte immer schwerer haben, sich hinter dem Datenschutz zu verstecken und dabei auf unterstützende Beweise zu verzichten.
Das hat nichts mit verstecken zu tun. Datenschutz ist - genau wie körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht. Die DSGVO ist auch recht "neu", von daher wird auf absehbare Zeit keine Veränderung in dieser Hinsicht zu erwarten sein. Überhaupt ist die Aussage, Gerichte würden sich hinter dem Recht verstecken, sehr merkwürdig.

Kann man sich bei einer Dashcam noch über die Notwendigkeit unterhalten, dürfte bei einer Rearcam (mit integriertem Radarwarner) am Fahrrad wohl primär der Scherheitsgedanke und Eigenschutz im Vordergrund stehen.
Ja, in dem Fall ist es aber so, dass es den Radarwarner auch ohne die Dashcam gibt. Von daher muss man da gar keine Abwägung machen. Sonst könnte man ja immer das "illegale" mit etwas legalem kombinieren und dann sagen, dass der Aspekt der legalen Komponente überwiegt.

Aber zumindest erlaubt mir eine solche Technologie, dass man im Schadensfall nicht völlig blank dasteht und Aussage gegen Aussage steht.
Da hast du schon den Punkt: Die Dashcam schützt nicht dein Leben oder deine körperliche Unversehrtheit. Sie bringt dir lediglich einen Mehrwert, wenn es um die Aufklärung eines bereits entstandenen Schadens geht. Und dementsprechend sollte man das ganze auch kritisch betrachten, weil andere unerwünschte Ansätze und Technologien (Kennzeichen für Fahrräder, "Überwachungsboxen" in Kraftfahrzeugen etc.) genau die gleiche Funktion haben.

Reflexartig vorgeschobene Datenschutzbedenken
Die Datenschutzbedenken sind weder reflexartig noch vorgeschoben. Nur weil du nicht derselben Meinung bist, wird das geltende Recht ja nicht ausgesetzt. Schau dir einfach mal Art. 6 DSGVO an (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung). Da geht relativ deutlich hervor, dass eine anlasslose Aufzeichnung (= Datenverarbeitung) von Personen nicht rechtmäßig ist. Wenn du einen Blick in §4 BDSG (Videoüberwachung öffentlicher Räume) wirfst, siehst du dort ebenfalls dass die dauerhafte, anlasslose Videoüberwachung in diesem Fall nicht rechtmäßig ist.

Sorry für meine harsche Reaktion, aber als eine Person, die es mit dem Datenschutz hält, sind diese Argumente wirklich richtige Trigger für mich. Irgendwie hat es eine große Lobby geschafft, viele von uns Bürgern davon zu überzeugen, dass sie eines ihrer Grundrechte bereitwillig einschränken lassen würden.
Vielleicht noch ein abschließendes Argument aus einer ganz anderen Problemklasse: Solange die Strafverfolgung nicht mal die Leute adäquat verfolgt, gegen die Beweise (z.B. Videoaufnahmen, Zeugenaussagen etc.) vorliegen, ist nicht die Beweiserhebung unsere größte Sorge, sondern die tatsächliche Strafverfolgung.
 
viele von uns Bürgern davon zu überzeugen, dass sie eines ihrer Grundrechte bereitwillig einschränken lassen würden.
Es ist überraschend, dass viele von uns Bürgern wohl nur noch in schwarz/weiß und Extremen denken können. Eine praktikablere Anwendung des Datenschutzes bedeutet nicht automatisch kein Datenschutz. Für einige aber schon, weshalb dann auch immer reflexartig nach Datenschutz gerufen wird. Du tust so, als wenn die Kamera alle Gespräche im Auto belauschen werden, die Iris gescannt und durch die Kleidung der Körper abgetastet werden würde.

Es geht um einen schmalen Bereich der Straße, den die Kamera festhält. Und in dem Zusammenhang bietet die Kamera absolut Sicherheit. Nämlich die Sicherheit eine Situation belegen und nachweisen zu können.

Da hast du schon den Punkt:

Den Du leider völlig verkennst. Zwischen pfeifend auf dem Rad zu sitzen und tot im Straßengraben zu liegen, gibt es immer noch die Mehrzahl der Fahrradunfälle (mit Autos), die zwar (zum Teil auch schwere) Verletzungen verursachen, aber eben nicht tödlich ausgehen. Und damit wird die Rearcam zum Beweismittel.


Datenschutz ist - genau wie körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht.
Da stellt ich auch nicht in Frage. Die Aufzeichnungen einer Rearcam während der Fahrt und die Löschung dergleichen danach ist auch nicht wider den Bestrebungen des Datenschutzes.


Solange die Strafverfolgung nicht mal die Leute adäquat verfolgt, gegen die Beweise (z.B. Videoaufnahmen, Zeugenaussagen etc.) vorliegen, ist nicht die Beweiserhebung unsere größte Sorge, sondern die tatsächliche Strafverfolgung.
Und die Strafverfolgung wird umso schwieriger, je weniger Zeugen und deren Aussagen zur Verfügung stehen. Bei einer Ausfahrt mit dem Rennrad über Land ist das eher die Regel, als die Ausnahme. Im einem Stadtpark würde ich auf solche technischen Hilfsmittel vermutlich auch verzichten.
 
Du tust so, als wenn die Kamera alle Gespräche im Auto belauschen werden, die Iris gescannt und durch die Kleidung der Körper abgetastet werden würde.
Das schöne ist, dass ich gar nicht irgendwie tun muss. Die Gesetzeslage sagt: Anlassloses Filmen (im öffentlichen Raum) ist nicht rechtmäßig, wenn nicht bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die eine Dashcam nicht erfüllt. Damit ist die Geschichte rein objektiv zuende erzählt.
Dass du damit nicht einverstanden musst ist - in einer Demokratie - komplett normal und okay. Trotzdem ist es geltendes Recht. Da versteckt sich keiner dahinter, weil es gar keine Auslegungssache ist. Wenn man als Gericht anders handeln würde, würde man sich womöglich der Rechtsbeugung schuldig machen und ganz nebenbei die benachteiligte Partei fast dazu zwingen, in die nächste Instanz zu gehen, wodurch dem Staat letztlich mehr Zeitaufwände und Kosten entstehen und das Urteil ja trotzdem wieder kassiert wird.

Den Du leider völlig verkennst. Zwischen pfeifend auf dem Rad zu sitzen und tot im Straßengraben zu liegen, gibt es immer noch die Mehrzahl der Fahrradunfälle (mit Autos), die zwar (zum Teil auch schwere) Verletzungen verursachen, aber eben nicht tödlich ausgehen. Und damit wird die Rearcam zum Beweismittel.
Nein, mein Punkt ist der, dass eine Dashcam dich nicht vor dem Schaden schützt. Dann hättest du wohl vermutlich sogar eine Grundlage, um deine Kamera dauerhaft und anlasslos zu betreiben. Die Kamera hilft dir - wie du sagst - nur bei der Aufklärung. Daher bietet sie dir keinen Schutz vor dem Unfall, sondern erleichtert nur die Strafverfolgung des Unfalls falls(!) der Verursacher flüchtet und(!) keine Zeugen existieren.
Heißt, man würde das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aller Verkehrsteilnehmer einschränken, um letztlich die Verfolgung von Unfallverursachern, die zusätzlich Unfallflucht begangen haben, und beim Unfall von niemandem beobachtet wurden, zu erleichtern. Die Verhältnismäßigkeit darf jeder selbst beurteilen.

Da stellt ich auch nicht in Frage. Die Aufzeichnungen einer Rearcam während der Fahrt und die Löschung dergleichen danach ist auch nicht wider den Bestrebungen des Datenschutzes.
Doch. Weil der Datenschutz schon bei der Aufzeichnung anfängt. Auch wenn du hinterher die Daten löschen würdest, hättest du für die Zeit der Verarbeitung die Rechte der gefilmten Personen verletzt. Das ganze ist keine Frage der Meinung, sondern mit der DSGVO und dem BDSG in Zement gegossen.

Und die Strafverfolgung wird umso schwieriger, je weniger Zeugen und deren Aussagen zur Verfügung stehen. Bei einer Ausfahrt mit dem Rennrad über Land ist das eher die Regel, als die Ausnahme. Im einem Stadtpark würde ich auf solche technischen Hilfsmittel vermutlich auch verzichten.
Schau mal durch dieses Forum wie viele "eindeutige" Sachen wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werden. Die Praxis ist leider die, dass alle Fälle ohne nennenswerten Sachschaden oder Personenschaden nicht (ernsthaft) verfolgt werden - unabhängig von der Beweislage.
Zu der Sache mit dem Stadtpark: Da eröffnet sich schon die Frage, wo man die Grenze zieht. Man kann schwer sagen, wenn nur fünf Leute im Bild sind, ist es okay, und wenn es mehr sind auf einmal nicht mehr. Was würde dann passieren, wenn dir eine Gruppe Radfahrer mit sechs Personen entgegenkommt? Natürlich eine rein rhetorische Frage - die Grenze wird man als Gesellschaft nicht sinnvoll ziehen können.
 
Das ganze ist keine Frage der Meinung, sondern mit der DSGVO und dem BDSG in Zement gegossen.
Auch wenn die Begrifflichkeit „in Zement gegossen“ impliziert, dass hier etwas eindeutig sein soll, die Realität sieht leider anders aus. Der BGH hat schon 2018 entschiede, dass in Unfallhaftpflichtprozessen die anlässliche Aufzeichnung verwertbar ist. Selbstverständlich mit entsprechender Interessen- und Güterabwägung. Dass das Interesse bei Schaden an Leib und Material kein unerhebliches ist, ist auch die Verwendung der Aufzeichnung zulässig.

Darüberhinaus wurden neben der Tatsache, dass sich jemand bereits in den öffentlichen Raum begibt und mit Wahrnehmung zu rechnen habe, die häufig vorliegende Beweisnot angeführt. Und außerdem verbieten die Datenschutzgesetze nicht nicht Beweisnutzung; wenn das der Fall wäre, wäre der Einsatz von Cams unnütze und solche Produkte würde es vermutlich auch nicht geben.
 
Auch wenn die Begrifflichkeit „in Zement gegossen“ impliziert, dass hier etwas eindeutig sein soll, die Realität sieht leider anders aus. Der BGH hat schon 2018 entschiede, dass in Unfallhaftpflichtprozessen die anlässliche Aufzeichnung verwertbar ist. Selbstverständlich mit entsprechender Interessen- und Güterabwägung. Dass das Interesse bei Schaden an Leib und Material kein unerhebliches ist, ist auch die Verwendung der Aufzeichnung zulässig.
Da ist dann aber auch einiges durcheinander geworfen worden. Ich habe die ganze Zeit von der anlasslosen und dauerhaften Aufzeichnung gesprochen. Dass du ein berechtigtes Interesse hast, wenn es eine anlässliche Aufzeichnung ist, dann ist das was anderes. Ein Anlass ist es allerdings nicht, wenn man sagt, man sei als Radfahrer dauerhaft einer Gefahr ausgesetzt.

Und außerdem verbieten die Datenschutzgesetze nicht nicht Beweisnutzung;
Das habe ich auch nie behauptet.

wenn das der Fall wäre, wäre der Einsatz von Cams unnütze und solche Produkte würde es vermutlich auch nicht geben.
Nunja, die Produkte kommen vor allem aus anderen Märkten (mit anderer Rechtslage) zu uns. Mir ist zumindest kein Fall bekannt, wo eine anlasslose und dauerhafte Aufzeichnung als Beweisstück genutzt wurde. Bin aber auch kein Jurist, sondern von der technischen Seite Datenschützer.
 
Nunja, die Produkte kommen vor allem aus anderen Märkten (mit anderer Rechtslage) zu uns. Mir ist zumindest kein Fall bekannt, wo eine anlasslose und dauerhafte Aufzeichnung als Beweisstück genutzt wurde.
Aber dieses Produkt wurde doch sogar extra für den deutschen Markt programmiert, um von einer oberen Bundesbehörde ein Prüfsiegel zu bekommen. Wenn die Nutzung im Straßenverkehr immer unzulässig wäre, wieso wird es dann genau dafür zugelassen?

Zumindest kann man das Gerät ja offenbar so programmieren, dass es schonmal nur aufzeichnet, wenn sich ein Auto nähert. Anlass für die Aufzeichnung wäre dann also das Herannahen eines tonnenschweren Gefährts mit deutlich höherer Geschwindigkeit. Und Anlass für die Speicherung (Nicht-Überschreibung) einer Sequenz ein erfolgter Unfall… klingt zumindest so an im Text, ist aber etwas unkonkret.
 
... Ich kann mir auch nicht vorstellen - wie gestern - 7h die ganze Zeit zurückzublicken, auch mit Kopfhörer, ohne Noise Cancelling und rein mit Podcasts als Beschallung.
Ich will nicht immer zurück blicken wenn ich einen Gully, einem Fahrbahndefekt, überfahrenen Tier, Stein, einer Kuhlflade oder sonstigem Hindernis ausweiche, der Einfachheit halber bei 36km/h legst du pro Sekunde 10m zurück, jetzt kannst du in dich gehen wie lange du brauchst um zurück zu blicken um den Straßenbereich in deine Fahrtrichtung abzuscannen, im Wald, wenn es kurvenreich ist, im verkehrsberuhighten Ortsgebieten, ich habe bessere Vorstellungen.
Ich versteh's nicht. Hier im Rhein-Main-Gebiet wird man auf vielen Straßen ständig überholt, dennoch schaue ich beim Radfahren nach vorn und nicht nach hinten (außer wenn ich die Straßenseite wechseln will). Warum sollte ich ständig den Verkehr hinter mir "abscannen"? Und wenn das ein Problem ist, läge es da nicht näher, erstmal die Kopfhörer und den Podcast wegzulassen?
 
Die internationale Version musst du wahrscheinlich im Ausland erwerben. Ich habe meine vor Brexit entweder von ProBikeKit oder BikeInn (weiß ichn icht mehr so genau und war vor Brexit)
Erkennbar da heller beim einschalten und wahrscheinlich wird irgendwo die Typenbezeichnung drauf stehen, vom Gehäuse her sind sie gleich. Bezeichnung hat Garmin in 510/515 bzw 715 (immer in 5er Schritten, und die STVO Version hat 511/516 bzw 716.

Mantel.com ist ne gute Quelle in der EU. Aktuell gibt es aber nur den 515er im Bundle mit einem Edge 530.

Übrigens kann der RTL auch mit einem Wahoo Elemnt Computer verbunden werden, man hat dann auch den Seitenbalken und die optische Warnung über die eingebauten LED´s. Ich mag aber lieber die Smartphone-App und akustische Warnung übers Hörgerät.
 
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Ich versteh's nicht. Hier im Rhein-Main-Gebiet wird man auf vielen Straßen ständig überholt, dennoch schaue ich beim Radfahren nach vorn und nicht nach hinten (außer wenn ich die Straßenseite wechseln will). Warum sollte ich ständig den Verkehr hinter mir "abscannen"? Und wenn das ein Problem ist, läge es da nicht näher, erstmal die Kopfhörer und den Podcast wegzulassen?

Schon mal mit einem Zeitfahrrad gefahren? Das Gefühl von einem Seitenspiegel am Arm? Oder ein Motorrad mit über 100km/h Differenz zu dir an dir vorbei schießt? Du erschrickst weniger.

Die Ausrichtung unserer Ohren sind da auch kein Vorteil. Wenn Tiere nach hinten hören wollen, drehen sie die Ohren das können wir halt nicht. Mit dem Fahrtwind in Kombination, hörst du ab einer gewissen Geschwindigkeit sowieso nicht mehr viel. Von 7h Fahrtwind würde ich "deppad" werden....
 
Das hat nichts mit verstecken zu tun. Datenschutz ist - genau wie körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht. Die DSGVO ist auch recht "neu", von daher wird auf absehbare Zeit keine Veränderung in dieser Hinsicht zu erwarten sein. Überhaupt ist die Aussage, Gerichte würden sich hinter dem Recht verstecken, sehr merkwürdig.

...

Die Datenschutzbedenken sind weder reflexartig noch vorgeschoben. Nur weil du nicht derselben Meinung bist, wird das geltende Recht ja nicht ausgesetzt. Schau dir einfach mal Art. 6 DSGVO an (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung). Da geht relativ deutlich hervor, dass eine anlasslose Aufzeichnung (= Datenverarbeitung) von Personen nicht rechtmäßig ist. Wenn du einen Blick in §4 BDSG (Videoüberwachung öffentlicher Räume) wirfst, siehst du dort ebenfalls dass die dauerhafte, anlasslose Videoüberwachung in diesem Fall nicht rechtmäßig ist.

Sorry für meine harsche Reaktion, aber als eine Person, die es mit dem Datenschutz hält, sind diese Argumente wirklich richtige Trigger für mich. Irgendwie hat es eine große Lobby geschafft, viele von uns Bürgern davon zu überzeugen, dass sie eines ihrer Grundrechte bereitwillig einschränken lassen würden.
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Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat und gelten nur ausnahmsweise zwischen Bürgern. Deshalb auch die wichtige Einschränkung in § 1 Abs. 1 BDSG am Ende: "es sei denn, die Verarbeitung durch natürliche Personen erfolgt zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten."
Dass die DSGVO und die deutsche Umsetzung geltendes Recht ist, wird niemand in Frage stellen. Dass sie vollkommen über das Ziel hinausgeschossen ist kann man hingegen mit guten Gründen annehmen. Die ganze Regelung ist ein gutes Beispiel für den Klassiker "das Gegenteil von gut ist gut gemeint".
 
Schon mal mit einem Zeitfahrrad gefahren? Das Gefühl von einem Seitenspiegel am Arm? Oder ein Motorrad mit über 100km/h Differenz zu dir an dir vorbei schießt? Du erschrickst weniger.

Die Ausrichtung unserer Ohren sind da auch kein Vorteil. Wenn Tiere nach hinten hören wollen, drehen sie die Ohren das können wir halt nicht. Mit dem Fahrtwind in Kombination, hörst du ab einer gewissen Geschwindigkeit sowieso nicht mehr viel. Von 7h Fahrtwind würde ich "deppad" werden....
Nein, Zeitfahrrad nicht. Knapp überholt werden bei hoher Geschwindigkeit hingegen schon. Und gerade die von Dir erwähnten Motorräder hört man auch auf Entfernung ganz gut. Dass man so schnell fahren kann das man nicht mehr viel hört halte ich für ein Gerücht. Der Fehler sind die Kopfhörer.
 
. Dass man so schnell fahren kann das man nicht mehr viel hört halte ich für ein Gerücht. Der Fehler sind die Kopfhörer.
Der Fehler ist (bei mir) der Wind. Hier in der Lausitz sind 30 Kmh Standard, garniert mit regelmäßigen Böen zwischen 35 und 60 kmh. Da überhört man sehr schnell diverse Fahrzeuge.

Da fahre ich immer mit dem Varia Radar, auch ohne Mucke im Ohr. Und ich möchts auch nicht mehr missen.
 
Der Fehler ist (bei mir) der Wind. Hier in der Lausitz sind 30 Kmh Standard, garniert mit regelmäßigen Böen zwischen 35 und 60 kmh. Da überhört man sehr schnell diverse Fahrzeuge.

Da fahre ich immer mit dem Varia Radar, auch ohne Mucke im Ohr. Und ich möchts auch nicht mehr missen.
Das verstehe ich, so windig ist es hier nicht.
 


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