Mal eine ketzerische Frage: Darf ich als (Renn-)radfahrer auch damit rechnen, dass der Staat mich dafür entschädigt, wenn er schmale, durch Asphalt getrennte Schlaglöcher als Radweg ausweist und mir daraufhin etwas passiert?
Für mich klingt das ganze bisher ein Bisschen nach: Du hast dich ja nicht an die Regeln gehalten, daher kriegst du eine Teilschuld, wenn du auf der Straße fährst. Falls sich der Staat aber nicht "an die Regeln hält" und kaputte Straßen als benutzungspflichtige Radwege ausweist, hätte ich jetzt fast gewettet, dass man mir sagt: "Selbst Schuld, mach halt die Augen auf beim Fahren, dann fährst du auch nicht in die Schlaglöcher!"
Das wäre dann ein etwas ambivalentes Narrativ, finde ich.
Oder schön sind ja auch immer Radwege, die nur 200m lang sind, bei denen das Auf- und Abfahren für alle deutlich gefährlicher ist, als gleich auf der Straße zu bleiben. Wenn mir da bei einem Unfall der Staat noch einen Strick draus geht, geh' ich unter die Revolutionäre. Dann brauche ich nur noch einen Namen. "Runddenker" oder so.