Nochmal zum Thema Notwehr/Gewaltphantasien, die natürlich nachvollziehbar sind: Lasst es lieber sein. Ich hatte ja selbst den Fall, dass ich verprügelt wurde, und nach anwaltlicher Beratung über den Fall kann ich nur sagen, dass es gut war, mich nicht gewehrt zu haben. Man muss natürlich für sich schauen, „wie man verprügelt wird“ (wurde gewürgt und geboxt), also ob Leben oder Gesundheit in Gefahr ist, oder ob da nur jemand schubst, oder ein bisschen in den Bauch boxt. In meinem Fall habe ich mich darauf verlassen, dass Zeugen eingreifen, hab Arme/Hände schützend vors Gesicht, und es hat geklappt, und die Sachlage war vollkommen klar.
Wenn man da direkt „mitboxt“, wird es problematisch, wenn der Staatsanwalt jetzt auseinanderdröseln soll, wer den ersten Schlag gesetzt hat, was genau los war, etc. Also wird Anklage fallen gelassen, da es aus seiner Sicht einfach zwei aggressive Raufbolde waren. Wenn man also nicht nur als Sieger aus dem Ring gehen möchte, sondern auch aus dem Gerichtssaal, dann sollte man sich seehr zurückhalten.
Und was Notwehr angeht: Eine Gefährdung per Auto ist, wenn man den „Täter“ an der Ampel stellt, bereits zuende. Wenn ich ihm dort noch eine klebe, ist es keine Notwehr mehr, sondern Selbstjustiz. .