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Gelöschtes Mitglied 71483
Du hast den "Zwinkerer" vergessen!Nicht hätten können. Sie haben die verdammte Pflicht dazu.... Sie müssen gefälligst dem Auto Platz machen!
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Du hast den "Zwinkerer" vergessen!Nicht hätten können. Sie haben die verdammte Pflicht dazu.... Sie müssen gefälligst dem Auto Platz machen!
... und das gibt mir dann das Recht, mitten reinzuhalten, wenn ich mich in meinem SUV von so ein paar Radfahrern behindert fühle?
Sind ja selbst schuld, hätten ja Platz machen können.
§ 27 Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
Bei einem Verband? Das glaube ich nicht. Schließlich kommen dem Verband an sich gewisse Sonderrechte zu, wie z.B. dass der Schluss noch bei Rot die Kreuzung queren darf, eben damit er nicht auseinandergerissen wird. Der Verband darf beim Abbiegen z.B. die Gegenfahrbahn (nicht mehr als unbedingt erforderlich) nutzen.Ja, dürft Ihr auch, aber nur solange niemand behindert wird.
Dann versuchen wir's mal mit gesundem Menschenverstand (Sie fuhr übrigens quasi gar nicht "länger hinter uns", sie kam schon hupend von hinten an).
Eine Gruppe aus 20+ Radlern wird wie lang, wenn die anfängt, sich einreihig zu sortieren? 50 Meter, oder gar 60? Macht das Überholen eines 50 Meter langen Wurmes das Überholen einfacher, bzw. ist das abstandsmäßig überhaupt machbar, auf einer 5 Meter breiten Straße?
Hingegen fährt die Gruppe ca. 30 Km/h, also wie ein Trecker, schneller als ein Mofa oder E-Bike.. was ist also rein vernunftstechnisch, ohne Wertung der persönliche Aggressivität oder dem Zeitdruck des Fahrzeuglenkers aufgrund nicht rechtzeitigen Losfahrens, sinnvoll? Vielleicht doch, dass die Dame die eine oder andere Minute 30 statt 50 oder 70 fährt? Kostet sie am Ende so viel Zeit wie eine Ampelphase, vielleicht zwei. Je nachdem, wo sie überhaupt hin wollte, und bis wann sie hinter uns geblieben wäre.
Mit Sicherheit hätten wir uns sogar bei passender Gegebenheit, wenn gefahrlos möglich, zur Einerreihe sortiert, hätten uns, wie man es gewohnt ist, zu knapp überholen lassen.. aber das muss auch erstmal "durchkommuniziert" werden. Aber hier ging die Aggression quasi direkt los. Bei jedem Auto mal eben stehen bleiben ist auch einfach unpraktikabel und auf freier Strecke, ohne Haltebucht oder sonstige großflächige "Abstellmöglichkeit" recht gefährlich, schonmal in ner großen Gruppe gefahren? Vermutlich nicht, oder?
Es gibt kein " Recht auf Überholen" , wenn die Umstände das nicht erlauben muss man halt hinterher fahren , egal welches vermeintliche Hindernis sich vor einem auftut , fertig .
§ 5 Überholen
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Sag mal, was willst du mit der Aktion hier erreichen?Kann Ich nicht beurteilen... Ich war nicht dabei.
Durch die Hupe wollte die Dame sicher einen Überholvorgang ankündigen.
Denn Überholvorgänge dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften durch kurze Schall und Lichtzeichen angekündigt werden
Deshalb ist es ja auch in der STVO § 27 "Verbände" Abs. 2 klar geregelt, daß Abstände für den übrigen Verkehr frei zu lassen sind
Ob die Frau einen zeitlichen Vor oder Nachteil rausfahren kann in dem Sie Eure Gruppe überholt oder ewig dahinter bleibt wird nicht von Euch entschieden
Aus der Formulierung heraus entnehme Ich, daß Aufgrund der etwas agressiveren Herannahung (hupend) der fahrzeuglenkerin keine Möglichkeit zum Vorbeifahren gelassen wurde.
Wie sieht bei Euch eine Kommunikation innerhalb der Gruppe aus ?
Ein kurzer Ruf "Bei nächster Gelegenheit das Auto hinten vorbeilassen" sollte im Normalfall alle Mitglieder erreichen.
Was macht Ihr, wenn das vorletzte Gruppenmitglied wegen eines tech. Defektes anhalten muß... fährt dann der Rest weiter ?!
Das ist falsch !
Wenn ein Fahrzeug nicht überholt werden kann, weil es langsamer unterwegs ist, hat es an geeigneter Stelle Platz zu machen... notfalls muß es warten.
Das ist unzutreffend. § 27 Abs. 2 StVO sagt: "Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen."Deshalb ist es ja auch in der STVO § 27 "Verbände" Abs. 2 klar geregelt, daß Abstände für den übrigen Verkehr frei zu lassen sind
So naiv denke ich schon sehr lange nicht mehr. Wenn es keine Konsequenzen geben würde, wäre sie geradewegs durch die Radfahrer durchgepflügt.Durch die Hupe wollte die Dame sicher einen Überholvorgang ankündigen.
Okay, mir geht hier gerade wieder jemand auf die Eier, ich bin endgültig raus, das Thema wurde bereits von einem Richter entschieden, ist also müßig, es mit einem Facebook-Virologen/Bundestrainer/Juristen weiter durchzukauen. Have fun!
(Und, ja, bei Defekt bleibt der eine, vielleicht mit nem Helfer, stehen, während die Gruppe teils noch gern nen Kilometer weiterfährt, bis alle irgendwo gefahrlos und entspannt anhalten können. Wie gesagt, Du fährst nicht Gruppe, oder? Fährst Du überhaupt Rad?)
Sag mal, was willst du mit der Aktion hier erreichen?
Wie @Teutone schon schreibt. Das Ding ist bereits vor Gericht durch, und du warst nicht dabei.
Selbst wenn er und seine Kollegen was falsch gemacht haben sollten. Es gibt nichts, aber auch gar nichts, was eine Gefährdung rechtfertigt. Punkt!
Herrgott, ich glaube wir wollen alle das wir als gleichberechtigte Teilnehmer in Straßenverkehr angesehen werden. Wie soll das bitte schön funktionieren...
Und da du so schön auf § 27 StVO rumhackst: Schau mal in §1.
Da sollte sich eigentlich jegliche Diskussion erübrigen.
Durch die Hupe wollte die Dame sicher einen Überholvorgang ankündigen.
Und wo siehst du hier einen Verstoß der Radfahrer gegen §1?Der § 1 gilt aber für beide Seiten
Gegenfrage: Kannst du den Unterschied zwischen einem Hupen das wirklich zum Ankündigen eines Überholvorganges gedacht ist und einem das mit Drängelabsicht kommt erkennen?Den Punkt in der STVO sollte man aber schon kennen, wenn man ernsthaft im Straßenverkehr teilnehmen möchte.
Seid Ihr tatsächlich so uninformiert was dieses Thema betrifft ?!
Wird jedoch der nachfolgende Verkehr behindert muß auch im Verband hintereinander gefahren und ausreichend Lücken gebildet werden um überholenden Fahrzeugen das Einfädeln zu ermöglichen.
Aber was den Amis ihre Knarren sind den Deutschen ihre Karren. Ersatzbefriedigungen eben.
Was ist daran falsch , davon habe ich doch gar nichts geschrieben ?Das ist falsch !
Wenn ein Fahrzeug nicht überholt werden kann, weil es langsamer unterwegs ist, hat es an geeigneter Stelle Platz zu machen... notfalls muß es warten.