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Hetzjagd auf Radfahrer in Deutschland!

... und das gibt mir dann das Recht, mitten reinzuhalten, wenn ich mich in meinem SUV von so ein paar Radfahrern behindert fühle? 🤦‍♀️
Sind ja selbst schuld, hätten ja Platz machen können.

Natürlich nicht. Es gibt Keinem das Recht ein gefährliches Überholmanöver durchzuführen, nur weil eine Gruppe Radfahrer keinen Platz macht.
Deshalb wird der Richter auch so entschieden haben.

Dennoch kann Ich es mir sehr gut vorstellen, daß die Frau schon über einen längeren Zeitraum hinter der Gruppe herzotteln durfte und deshalb so in Rage war.
Solche Vorfälle wird es nach wie vor geben, weil sich eben Viele nur auf diesen einen Paragraphen beziehen...

§ 27 Verbände

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

... Wir sind mehr als 15 Radfahrer, also dürfen Wir auf der Landstraße nebeneinander fahren.
Ja, dürft Ihr auch, aber nur solange niemand behindert wird.
 
Dann versuchen wir's mal mit gesundem Menschenverstand (Sie fuhr übrigens quasi gar nicht "länger hinter uns", sie kam schon hupend von hinten an).

Eine Gruppe aus 20+ Radlern wird wie lang, wenn die anfängt, sich einreihig zu sortieren? 50 Meter, oder gar 60? Macht das Überholen eines 50 Meter langen Wurmes das Überholen einfacher, bzw. ist das abstandsmäßig überhaupt machbar, auf einer 5 Meter breiten Straße?

Hingegen fährt die Gruppe ca. 30 Km/h, also wie ein Trecker, schneller als ein Mofa oder E-Bike.. was ist also rein vernunftstechnisch, ohne Wertung der persönliche Aggressivität oder dem Zeitdruck des Fahrzeuglenkers aufgrund nicht rechtzeitigen Losfahrens, sinnvoll? Vielleicht doch, dass die Dame die eine oder andere Minute 30 statt 50 oder 70 fährt? Kostet sie am Ende so viel Zeit wie eine Ampelphase, vielleicht zwei. Je nachdem, wo sie überhaupt hin wollte, und bis wann sie hinter uns geblieben wäre.

Mit Sicherheit hätten wir uns sogar bei passender Gegebenheit, wenn gefahrlos möglich, zur Einerreihe sortiert, hätten uns, wie man es gewohnt ist, zu knapp überholen lassen.. aber das muss auch erstmal "durchkommuniziert" werden. Aber hier ging die Aggression quasi direkt los. Bei jedem Auto mal eben stehen bleiben ist auch einfach unpraktikabel und auf freier Strecke, ohne Haltebucht oder sonstige großflächige "Abstellmöglichkeit" recht gefährlich, schonmal in ner großen Gruppe gefahren? Vermutlich nicht, oder?
 
Ja, dürft Ihr auch, aber nur solange niemand behindert wird.
Bei einem Verband? Das glaube ich nicht. Schließlich kommen dem Verband an sich gewisse Sonderrechte zu, wie z.B. dass der Schluss noch bei Rot die Kreuzung queren darf, eben damit er nicht auseinandergerissen wird. Der Verband darf beim Abbiegen z.B. die Gegenfahrbahn (nicht mehr als unbedingt erforderlich) nutzen.

Das mit dem Nebeneinanderfahren, solange niemand behindert wird, trifft bei Radfahrern außerhalb eines Verbandes zu.
 
Es gibt kein " Recht auf Überholen" , wenn die Umstände das nicht erlauben muss man halt hinterher fahren , egal welches vermeintliche Hindernis sich vor einem auftut , fertig .
Das Überholen hat sicher und angepasst statt zu finden ohne Gefährdung des Verkehrs .
Ob das nun der Trecker mit 2 Anhängern , eine Herde Schafe ein Schwertransport oder Radler sind ist doch vollkommen egal , alles irgendwie in spezifizierte Vorschriften für jede denkbare Konstellation fassen zu wollen ist ein typisch deutsches Sesselfurzerverhalten .
Mehr ist dazu doch nicht zu sagen .
 
Dann versuchen wir's mal mit gesundem Menschenverstand (Sie fuhr übrigens quasi gar nicht "länger hinter uns", sie kam schon hupend von hinten an).

Kann Ich nicht beurteilen... Ich war nicht dabei.
Durch die Hupe wollte die Dame sicher einen Überholvorgang ankündigen.
Denn Überholvorgänge dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften durch kurze Schall und Lichtzeichen angekündigt werden

Eine Gruppe aus 20+ Radlern wird wie lang, wenn die anfängt, sich einreihig zu sortieren? 50 Meter, oder gar 60? Macht das Überholen eines 50 Meter langen Wurmes das Überholen einfacher, bzw. ist das abstandsmäßig überhaupt machbar, auf einer 5 Meter breiten Straße?

Deshalb ist es ja auch in der STVO § 27 "Verbände" Abs. 2 klar geregelt, daß Abstände für den übrigen Verkehr frei zu lassen sind
Hingegen fährt die Gruppe ca. 30 Km/h, also wie ein Trecker, schneller als ein Mofa oder E-Bike.. was ist also rein vernunftstechnisch, ohne Wertung der persönliche Aggressivität oder dem Zeitdruck des Fahrzeuglenkers aufgrund nicht rechtzeitigen Losfahrens, sinnvoll? Vielleicht doch, dass die Dame die eine oder andere Minute 30 statt 50 oder 70 fährt? Kostet sie am Ende so viel Zeit wie eine Ampelphase, vielleicht zwei. Je nachdem, wo sie überhaupt hin wollte, und bis wann sie hinter uns geblieben wäre.

Ob die Frau einen zeitlichen Vor oder Nachteil rausfahren kann in dem Sie Eure Gruppe überholt oder ewig dahinter bleibt wird nicht von Euch entschieden

Mit Sicherheit hätten wir uns sogar bei passender Gegebenheit, wenn gefahrlos möglich, zur Einerreihe sortiert, hätten uns, wie man es gewohnt ist, zu knapp überholen lassen.. aber das muss auch erstmal "durchkommuniziert" werden. Aber hier ging die Aggression quasi direkt los. Bei jedem Auto mal eben stehen bleiben ist auch einfach unpraktikabel und auf freier Strecke, ohne Haltebucht oder sonstige großflächige "Abstellmöglichkeit" recht gefährlich, schonmal in ner großen Gruppe gefahren? Vermutlich nicht, oder?

Aus der Formulierung heraus entnehme Ich, daß Aufgrund der etwas agressiveren Herannahung (hupend) der fahrzeuglenkerin keine Möglichkeit zum Vorbeifahren gelassen wurde.
Wie sieht bei Euch eine Kommunikation innerhalb der Gruppe aus ?
Ein kurzer Ruf "Bei nächster Gelegenheit das Auto hinten vorbeilassen" sollte im Normalfall alle Mitglieder erreichen.
Was macht Ihr, wenn das vorletzte Gruppenmitglied wegen eines tech. Defektes anhalten muß... fährt dann der Rest weiter ?!

Es gibt kein " Recht auf Überholen" , wenn die Umstände das nicht erlauben muss man halt hinterher fahren , egal welches vermeintliche Hindernis sich vor einem auftut , fertig .

Das ist falsch !
Wenn ein Fahrzeug nicht überholt werden kann, weil es langsamer unterwegs ist, hat es an geeigneter Stelle Platz zu machen... notfalls muß es warten.

§ 5 Überholen​



(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Okay, mir geht hier gerade wieder jemand auf die Eier, ich bin endgültig raus, das Thema wurde bereits von einem Richter entschieden, ist also müßig, es mit einem Facebook-Virologen/Bundestrainer/Juristen weiter durchzukauen. Have fun! 😉


(Und, ja, bei Defekt bleibt der eine, vielleicht mit nem Helfer, stehen, während die Gruppe teils noch gern nen Kilometer weiterfährt, bis alle irgendwo gefahrlos und entspannt anhalten können. Wie gesagt, Du fährst nicht Gruppe, oder? Fährst Du überhaupt Rad?)
 
Kann Ich nicht beurteilen... Ich war nicht dabei.
Durch die Hupe wollte die Dame sicher einen Überholvorgang ankündigen.
Denn Überholvorgänge dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften durch kurze Schall und Lichtzeichen angekündigt werden



Deshalb ist es ja auch in der STVO § 27 "Verbände" Abs. 2 klar geregelt, daß Abstände für den übrigen Verkehr frei zu lassen sind


Ob die Frau einen zeitlichen Vor oder Nachteil rausfahren kann in dem Sie Eure Gruppe überholt oder ewig dahinter bleibt wird nicht von Euch entschieden



Aus der Formulierung heraus entnehme Ich, daß Aufgrund der etwas agressiveren Herannahung (hupend) der fahrzeuglenkerin keine Möglichkeit zum Vorbeifahren gelassen wurde.
Wie sieht bei Euch eine Kommunikation innerhalb der Gruppe aus ?
Ein kurzer Ruf "Bei nächster Gelegenheit das Auto hinten vorbeilassen" sollte im Normalfall alle Mitglieder erreichen.
Was macht Ihr, wenn das vorletzte Gruppenmitglied wegen eines tech. Defektes anhalten muß... fährt dann der Rest weiter ?!



Das ist falsch !
Wenn ein Fahrzeug nicht überholt werden kann, weil es langsamer unterwegs ist, hat es an geeigneter Stelle Platz zu machen... notfalls muß es warten.


Sag mal, was willst du mit der Aktion hier erreichen?
Wie @Teutone schon schreibt. Das Ding ist bereits vor Gericht durch, und du warst nicht dabei.
Selbst wenn er und seine Kollegen was falsch gemacht haben sollten. Es gibt nichts, aber auch gar nichts, was eine Gefährdung rechtfertigt. Punkt!
Herrgott, ich glaube wir wollen alle das wir als gleichberechtigte Teilnehmer in Straßenverkehr angesehen werden. Wie soll das bitte schön funktionieren, wenn selbst in einer derart eindeutigen Situation, wo die Autofahrerin schon gerichtlich verknackt worden ist, man immer noch Korinthen kacken muss und nach möglichen Fehlern der Radfahrer suchen muss.
Und da du so schön auf § 27 StVO rumhackst: Schau mal in §1.
Da sollte sich eigentlich jegliche Diskussion erübrigen.
 
Deshalb ist es ja auch in der STVO § 27 "Verbände" Abs. 2 klar geregelt, daß Abstände für den übrigen Verkehr frei zu lassen sind
Das ist unzutreffend. § 27 Abs. 2 StVO sagt: "Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen."

Wenn 20 Radfahrer zu zweit nebeneinanderfahren, sind sie vielleicht so lang wie ein großer Lkw. Das erfordert sicherlich noch keinen Abstand.
 
Durch die Hupe wollte die Dame sicher einen Überholvorgang ankündigen.
So naiv denke ich schon sehr lange nicht mehr. Wenn es keine Konsequenzen geben würde, wäre sie geradewegs durch die Radfahrer durchgepflügt.
Ich habe genug selbst erlebt und gehört. Die Verrohung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Unfallflucht ist auch schon fast Tagesordnung. Mag sein daß es noch Orte in D gibt wo es anders ist, aber schau mal wie auf Autobahnen und in Grossstädten gefahren wird. Manche tippen sogar noch bei 140 auf dem Smartphone. Egal, sie haben ja Anwalt und Versicherung.
 
Okay, mir geht hier gerade wieder jemand auf die Eier, ich bin endgültig raus, das Thema wurde bereits von einem Richter entschieden, ist also müßig, es mit einem Facebook-Virologen/Bundestrainer/Juristen weiter durchzukauen. Have fun! 😉

Du kannst Dich glücklich schätzen.
Bin weder Virologe, Bundestrainer, Jurist, noch bin Ich bei FB Mitglied.
Aber als Teilnehmer im Straßenverkehr sollte man zumindest die Basics der STVO intus haben.

(Und, ja, bei Defekt bleibt der eine, vielleicht mit nem Helfer, stehen, während die Gruppe teils noch gern nen Kilometer weiterfährt, bis alle irgendwo gefahrlos und entspannt anhalten können. Wie gesagt, Du fährst nicht Gruppe, oder? Fährst Du überhaupt Rad?)

Mal angenommen Ihr seid mal nur mit 16 Personen in Eurer Gruppe unterwegs.
Einer fällt wegen eines Defektes aus und zwei bleiben bei Ihm.
Jetzt seid Ihr 13 und dürft somit nicht mehr nebeneinander fahren.
Da die Kommunikation in der Gruppe, so wie Du geschrieben hast, eher etwas dürftig ausfällt, wird weiterhin nebeneinander gefahren ?!

Klar fahre Ich Rad, kenne die STVO und würde auch im Verband als Verbandsführer die Verantwortung übernehmen.

Sag mal, was willst du mit der Aktion hier erreichen?
Wie @Teutone schon schreibt. Das Ding ist bereits vor Gericht durch, und du warst nicht dabei.
Selbst wenn er und seine Kollegen was falsch gemacht haben sollten. Es gibt nichts, aber auch gar nichts, was eine Gefährdung rechtfertigt. Punkt!

Wie Ich schon geschrieben habe, rechtfertigt das Verhalten der Frau nicht das evtl. Fehlverhalten der Gruppe um @Teutone
Der Richter hat das gefährliche Verhalten der Fahrzeugführerin verurteilt, was Ich auch richtig finde.

Herrgott, ich glaube wir wollen alle das wir als gleichberechtigte Teilnehmer in Straßenverkehr angesehen werden. Wie soll das bitte schön funktionieren...

Wenn man als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer angesehen werden möchte sollte man die wichtigsten Paragraphen der STVO kennen und sich daran auch halten

Und da du so schön auf § 27 StVO rumhackst: Schau mal in §1.
Da sollte sich eigentlich jegliche Diskussion erübrigen.

Der § 1 gilt aber für beide Seiten ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Durch die Hupe wollte die Dame sicher einen Überholvorgang ankündigen.
smilie_happy_043.gif

YMMD.
 
Der § 1 gilt aber für beide Seiten ;)
Und wo siehst du hier einen Verstoß der Radfahrer gegen §1?
Die Frau hat sofort angefangen zu drängeln. Auch wenn in §27 steht dass man als langsamerer Verkehrsteilnehmer gegebenenfalls Platz machen muss, Es gibt kein Recht darauf, dass das unverzüglich zu geschehen hat. Wenn keine geeignete Stelle zum Platz machen in Sicht ist, hat man als schnellerer Teilnehmer zu warten. Denn ein Recht auf Überholen gibt es nicht, auch ist der langsamere Teilnehmer nicht dazu verpflichtet am nächstbesten Schlammloch ranzufahren.
Alles weitere Verhalten des Radverbandes verbuche ich unter Selbstschutz, und dem Gerichtsurteil zur Folge scheint der Richter das genau so zu sehen.
Den Punkt in der STVO sollte man aber schon kennen, wenn man ernsthaft im Straßenverkehr teilnehmen möchte.
Seid Ihr tatsächlich so uninformiert was dieses Thema betrifft ?!
Gegenfrage: Kannst du den Unterschied zwischen einem Hupen das wirklich zum Ankündigen eines Überholvorganges gedacht ist und einem das mit Drängelabsicht kommt erkennen?
Kleiner Tip: In der Regel geht das.
 
Wird jedoch der nachfolgende Verkehr behindert muß auch im Verband hintereinander gefahren und ausreichend Lücken gebildet werden um überholenden Fahrzeugen das Einfädeln zu ermöglichen.

Der Verband muss geschlossen bleiben, deswegen ist er ja auch ein Verband. Extra Lücke für überholenden Verkehr im Verband--> No-Go
Ein Radverband muss zweireihig fahren, damit er nicht zu lang wird, da sonst Kreuzungen unnötig lang dicht gemacht werden bzw. Überholvorgänge des nachfolgenden Verkehrs deutlich länger dauern.

Uns ist vor Jahren ein Mensch im Kraftfahrzeug bei einem unerlaubten Überholvorgang in den Radverband gefahren um den nahenden Gegenverkehr auszuweichen und hat dabei eine radfahrende Person auf die Motorhaube genommen. Er/bzw. dessen Anwalt meinte auch das der Konvoi Platz zum Überholen hätte machen müssen, sah die Richterin absolut anders.


P.S. beim BGS gibt es bei Verbandsfahrten extra ein Fahrzeug welches fremde Fahrzeuge aus dem Konvoi heraushält. Immer wieder amüsierend die Geschichten die ein Freund nach solchen Fahrten erzählt
 
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