dobelli
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Also ich lese da ein "oder"die je mit einem UND verknüpft sind
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Also ich lese da ein "oder"die je mit einem UND verknüpft sind
... dann schau nochmal genau: (1)Wer im Straßenverkehr....Also ich lese da ein "oder"
Ich wage mal zu behaupten, das zu dem Zeitpunkt, als die StVO verfasst wurde, nicht im Traum einer daran dachte, dass es mal Fahrzeuge gibt die über 400km/h schnell sind.Gibt es denn eine Grenze für Geschwindigkeit? Wenn nicht und nur der Satz: jederzeit unter Kontrolle, hätte der Milliardär nichts weiter zu befürchten.
Die Ermittlungen sind doch nur zur Analyse und um Nachahmer abzuhalten. Es gab keinen Unfall, es hat auch niemand eine Anzeige gemacht, weil er der Meinung war, sich in einer Gefahrensituation zu befinden.
Der eine oder andere Ermittler hätte das doch auch gerne gemacht.
In (2) steht explizit "in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3".... dann schau nochmal genau: (1)Wer im Straßenverkehr....
( Unterpunkte 1 und 2 kommen nicht in Betracht)
dann kommt Punkt 3: drei Merkmale, je mit einem UND verknüpft
Erst, wenn dies gegeben ist, kommt die Strafandrohung von wegen Leib oder Leben oder fremde Sachen.
Bedingung für diese beiden ODER sind die vorangestellen Merkmale (die per UND verknüpften)
Er meint den Satz unter 3. Da steht und, schon richtig.In (2) steht explizit "in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3".
(1) bezieht sich lediglich auf die organisatorische und praktische Durchführung eines illegalen Rennens, ohne als Fahrer daran teilzunehmen.
https://www.kanzlei-sonneborn.de/ho...zw-verbotene-kraftfahrzeugrennen-§-315d-stgb/
Das hätte er mal in der Schweiz machen sollen.
In der Schweiz gibt es aber auch ein generelles Tempolimit. In den USA und sicher auch in einigen anderen Ländern, kommt man für Geschwindigkeitsvergehen auch ins Gefängnis. Ob sie Aktion hier strafrechtlich relevant ist, darf man gerne diskutieren, aber aus moralischer Sicht ist das einfach nur daneben. Besonders das er bei Höchstgeschwindigkeit auch noch die Hände zum jubeln nimmt, finde ich total daneben.Das hätte er mal in der Schweiz machen sollen.
Auto weg, Gefängnis und eine, an das Einkommen angepasste Geldstrafe.
Der reine Bremsweg sind wohl knapp 500 Meter von dem Hobel.Komponente zurück?
Dann die Gegenprobe. Liegt die zwischenzeitlich zurückgelegte Wegstrecke im einsehbaren Bereich?
Die Ablenkung durch den Beifahrer käme noch dazu.
Das können wir doch mal berechnen. Steht alles im Netz.
Ihr fangt an.
Aber mit 400 km/h kannste dich nicht mehr ans Rechtsfahrgebot halten!Kein Tempolimit, keine Strafe.
weil es mich technisch interessiert: Als ich das von dir las, erschienen mir die 500m recht unrealistisch viel.Der reine Bremsweg sind wohl knapp 500 Meter von dem Hobel.
Irgendwo gab es mit der Kiste mal einen (gelungenen) Rekordversuch 0-400km/h-0 (irgendwas knapp über 40 Sekunden). Der damals gemessene Bremsweg lag bei 491m.weil es mich technisch interessiert: Als ich das von dir las, erschienen mir die 500m recht unrealistisch viel.
Die Bremsen dieses Autos dürften und müßten ja recht nahe an der Leistungsfähigkeit der Formel 1 heranreichen. Tatsächlich sollen es die "weltbesten" sein.
Wenn ich mir hier aber die Verzögerungswerte ansehe, liegst du mit den 500m richtig.