DaleCannon
Cycle Collector
eBay für 599 Sofortkaufen erstanden
Damit ist rechtlich gesehen ein gütiger Kaufvertrag zustande gekommen den du durchsetzen könntest.
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eBay für 599 Sofortkaufen erstanden
Hallo zusammen,
ich brauche mal eine andere Meinung.
Ich habe dieses Rowona mit Jubiläumsgruppe bei eBay für 599 Sofortkaufen erstanden. Der Verkäufer hat wohl im Nachhinein erfahren, dass er mehr bekommen könnte, den Kauf rückgängig gemacht und wir uns auf 1500€ geeinigt, da ich auch fair bleiben will.
Jetzt meine Frage, sind 1500 ok, oder Zuviel? Das Rad + Teile sind wohl im gefahrenen aber guten Zustand und ich kann es jederzeit noch mal begutachten.
Bin momentan etwas unentschlossen, da 1500 € den Schnäppcheneffekt vermissen lassen.
Schöne Grüße
Alex Anhang anzeigen 675374Anhang anzeigen 675375
Hallo zusammen,
ich brauche mal eine andere Meinung.
Ich habe dieses Rowona mit Jubiläumsgruppe bei eBay für 599 Sofortkaufen erstanden. Der Verkäufer hat wohl im Nachhinein erfahren, dass er mehr bekommen könnte, den Kauf rückgängig gemacht und wir uns auf 1500€ geeinigt, da ich auch fair bleiben will.
Jetzt meine Frage, sind 1500 ok, oder Zuviel? Das Rad + Teile sind wohl im gefahrenen aber guten Zustand und ich kann es jederzeit noch mal begutachten.
Bin momentan etwas unentschlossen, da 1500 € den Schnäppcheneffekt vermissen lassen.
Schöne Grüße
Alex Anhang anzeigen 675374Anhang anzeigen 675375
Schnapper ist es nicht mehr. Aber der Preis ist immer noch absolut fair!
Die Gruppe bringt bei Ebay 2k-2.5k Euro. In NOS (mit Koffer) auch gerne mal 4k plus.
ps: Interessant ist auch die Seriennummer der Gruppe. Niedrigstellige Seriennummern (<1.000) sind beliebter und teurer (glaube ich).
Damit ist rechtlich gesehen ein gütiger Kaufvertrag zustande gekommen den du durchsetzen könntest.
Solltest!!
Sehe ich auch so. Nun hast du dem Kaufabbruch aber schon zugestimmt. Das ändert die rechtliche Lage sicher. Wenn du mit 1500€ auch einverstanden bist und das Rad unbedingt willst, dann nimm es. Für den Preis wirst du es im Zweifel auch wieder verkauft bekommen.
Ich hätte dem Kaufabbruch nie und nimmer zugestimmt... natürlich könnte er dann immer noch behaupten, dass er es verloren hätte oder es ihm gar nicht gehört oder oder oder... aber auch da hättest du sicher Anspruch auf Wertausgleich...
Finde es immer wieder schade, dass Verkäufer so handeln, das Gesetz nicht wahren und zu ihren Fehlern, sich vorher nicht ausreichend informiert zu haben, stehen.
Du scheinst zu nett zu sein
Edith: krasss!! scheint ja sogar ein Händler zu sein ... da würde ich ja noch um so mehr drauf bestehen, es für 599€ zu bekommen! ... btw. ...das Somec, das er anbietet ist auch nicht besonders teuer und ziemlich schön + groß! https://www.ebay.de/itm/Somec-Retro...hash=item1efb7853bf:m:mIlLRCN7PsgL5uYZKJC99tA
Der Verkäufer ist die Poisonbikes GmbH ?
Vermutlich in Zahlung gegebene Räder von Kunden!
hmm, hier hat der Käufer vermeintlich fair reagiert auf einen Verkäufer der eine Gewinnmaximierung anstrebt. Händler sollen auch (über-)leben können, seriös ist es aber nicht wenn ich etwas verkaufe bei dem ich den Verkaufspreis über die Kosten kalkuliert habe und dann, wenn ich merke das mehr herauszuholen ist, den Preis vervielfache. Für mich ist das Abzocke und ich hätte das nicht geduldet!
Natürlich sollen Händler auch überleben können, aber gerade dieser sollte wissen, dass man sich vorher informieren muss und er sollte auch wissen was er da verkauft bevor er einen Preis aufruft ... finde ich echt dreist, wenn nicht sogar rechtswidrig...
Der Käufer war in diesem Fall zu fair ...
Hallo zusammen,
Danke für die Tipps und Ratschläge.
Vielleicht wäre ich juristisch im Recht. Aber mal ganz ehrlich. Wer tut sich diesen Stress mit Klagen, Anwalt und den ganzen Nerven was das einen kostet an.
Da bin ich weder der Typ zu, noch habe ich irgend ein Interesse mein Recht auf ein altes Fahrrad auf brechen und biegen durch zu bringen.
Da ich in letzter Zeit privat viel gegeben und wenig bekommen habe, hätte ich mich auf eine kleine Aufmunterung, sprich das Rowona für 599 € sehr gefreut, aber sollte halt nicht sein.
Als gebürtiger Kölner und da vor fast 30 Jahren meine Fahrradleidenschaft im noch alten Laden von Rolf Wolfshohl angefangen hat, ist das Rad mit der Jubigruppe natürlich das Sahnehäubchen.
1500 € sind jetzt natürlich eine ganz andere Hausnummer. Aber dann ist es jetzt so.
Habe dem Verkäufer jetzt bestätigt, dass ich das Rad nehme und bin zufrieden.
Ich werde es vorstellen, wenn es da ist.
Bis dahin.![]()
Ich verstehe die Frage nicht. Wenn du es für 1000 Sofortkauf erstanden hast, ist ein gültiger Kaufvertrag nach BGB entstanden. Du kannst das Rad für den Preis geliefert bekommen..Punkt. weigert sich der Verkäufer, so hat er den entstandenen Schäden zu ersetzen indem er gleichwertiges liefert oder die Differenz zu einem gleichwertigen Produkt, dass woanders teurer beschafft wird, begleicht.Hallo zusammen,
ich brauche mal eine andere Meinung.
Ich habe dieses Rowona mit Jubiläumsgruppe bei eBay für 599 Sofortkaufen erstanden. Der Verkäufer hat wohl im Nachhinein erfahren, dass er mehr bekommen könnte, den Kauf rückgängig gemacht und wir uns auf 1500€ geeinigt, da ich auch fair bleiben will.
Jetzt meine Frage, sind 1500 ok, oder Zuviel? Das Rad + Teile sind wohl im gefahrenen aber guten Zustand und ich kann es jederzeit noch mal begutachten.
Bin momentan etwas unentschlossen, da 1500 € den Schnäppcheneffekt vermissen lassen.
Schöne Grüße
Alex Anhang anzeigen 675374Anhang anzeigen 675375
Ich glaube du meinst den falschen!sag´ mal @Bernie777 meinste nicht du bist da ein wenig zu naiv vorgegangen, ich kann das gar nicht glauben
Mir geht´s wirklich nicht schlecht aber so locker sitzt mein Portmonnaie nicht das ich mich derartig abziehen lassen würde!
Dann sieht das rechtlich ganz anders aus. Eine GmbH kann den einmal geschlossenen Kaufvertrag nicht einseitig stornieren; ein Privatperson zwar eigentlich auch nicht, aber schon mal einem Nackten in die Tasche gefaßt? Ab zum Anwalt und das Radl für € 599 verlangen.Der Verkäufer ist die Poisonbikes GmbH ?
Vermutlich in Zahlung gegebene Räder von Kunden!
Das geht zunächst ohne Anwalt. Ein kurzer Hinweis auf die Rechtslage reicht bei solventen GmbHs. Die GF weiss, worauf sie sich da einlassen würde.Dann sieht das rechtlich ganz anders aus. Eine GmbH kann den einmal geschlossenen Kaufvertrag nicht einseitig stornieren; ein Privatperson zwar eigentlich auch nicht, aber schon mal einem Nackten in die Tasche gefaßt? Ab zum Anwalt und das Radl für € 599 verlangen.
Gabs mal einen Baggio, für den da eine Sonderserie gebaut wurde? Hier: https://www.winledsale.com/index.php?main_page=product_info&products_id=560275 gibts noch einen...Was ist denn Baggio (by Battaglin) und was wär der Rahmen wert? Habe nur diese Fotos
Anhang anzeigen 675505
Ich glaube du meinst den falschen!Bei mir wåre der Fall sofort beim Rechtsanwalt gelandet!
Wer so ein Rad verschenken will, der muss auch einsehen, dass er ein Depp ist und dafür bezahlen!
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Das is echt super, aber auf dem Bild is das Vorderrad ohne Kreuzung gespeicht, auf den Detailbildern mit Kreuzung?das Somec, das er anbietet ist auch nicht besonders teuer und ziemlich schön + groß! https://www.ebay.de/itm/Somec-Retro...hash=item1efb7853bf:m:mIlLRCN7PsgL5uYZKJC99tA