Aus der Erfahrung mit der gegnerischen Versicherung nach einem kleinen Parkplatzrempler im letzten Jahr würde ich mir immer wieder einen Anwalt nehmen. Die Versicherung wollte uns als Geschädigte sogar vorschreiben, in welche Werkstatt wir gehen sollten und konnte auf den Bildern auch kaum einen schaden erkennen. Ein Gutacher wäre doch nicht nötig, usw..Wenn die Sachlage klar ist, es einen Unfallaufnahme der Polizei gab und der/die UnfallgegnerIn den Schaden bei der Versicherung gemeldet hat, dann braucht man auch keinen juristischen Beistand. Da das Rad ja neu war und eine Rechnung vorhanden ist, ist die ganze relativ einfach. Wenn die gegnerische Versicherung rummosert dann am besten auf ein Gutachten z.B. durch die DEKRA bestehen. Wenn die Sachlage nicht ganz so klar ist, dann sollte man vielleicht doch mal die eigene Rechtsschutzversicherung kontaktieren ^^
Alles dem Anwalt übergeben, und wir haben den Schaden, den Gutachter und den Anwalt zugig bezahlt bekommen.
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