Ich habe so den eienen oder anderen Vorbehalt gegen einige Handlungen der Polizei. In "meinem" Fall muss ich allerdings zugeben, dass sie eigentlich nichts falsch gemacht hat. Gut, über die Verwanrung kann man sich ärgern, streiten usw. aber wen juckt eine solche Verwanrung wirklich? Immerhin hatte ich zugegeben, nicht auf dem Radweg gefahren zu sein. Zwar mit dem Hinweis verdreckt und Zumutbahrkeit, aber um das zu überprüfen wäre die Reise wieder 15km zurück gegangen und dann hätte es wieder Diskussionen gegeben.
Die ganzen Delikte von dem Typen hätten sie natürlich aufnehmen können, aber was bringt das? Kein Staatsanwalt tut sich das ohne Zeugen an und stellt das Verfahren ein. Die beiden Damen haben die Situation recht gekonnt deeskaliert und ich kann natürlich immer noch Anzeige erstatten. Nur was bringt das (s. o.)?
Ich halte es für sinnvoller, dass ich mich mal aufraffe und gegen dieses blaue Schild an dem Radweg vorgehe. Denn eine Benutzungspflicht dieses Stückes Radweg hält unabhängig vom aktuellen Zustand einer Überprüfung nie und nimmer stand. Da wäre zum einen die fehlende besondere Gefährdung des Radfahrers an einer breiten und übersichtlichen Landstraße mit vergleichsweise wenig Verkehr, eine Vergrößerung der Gefährdung des Radverkehrs durch eine nicht ungefährliche Auffahrt auf den Radweg quer über eine Kreuzung und das Enden des Radwegs im Nirgendwo mit dann erforderlicher erneuter Querung der Straße ohne Warnhinweis an der Straße. Dass der Radweg zwar eine vorfahrtberrechtigte Straße begleitet, aber an einer querenden Straße der Radweg keine Vorfahrt hat, vollendet dann das Bild.
Die eigenltich interessante Frage ist, wie man einen so austickenden Typen nachhaltig aus dem Straßenverkehr entfernt, denn da gehört er in meinen Augen nicht hin. Und da gibt es nur die Hoffnung, dass sein Verhalten irgendwann mal der Polizei auffällt. Das wird aber kaum passieren, denn wieviele Zivilstreifen gibt es denn auf dem Land?