BW-72
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Nur mal so als Diskussionsgrundlage, vielleicht werden dann ja einige Kommentare überdacht bevor sie geschrieben sind! 
Möglicherweise hat es ja jemand noch nicht gewusst oder schon wieder vergessen.

§31 StVO Abs. 1 schrieb:Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.
Möglicherweise hat es ja jemand noch nicht gewusst oder schon wieder vergessen.

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