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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Du hast aber schon mitbekommen das das nur ein Auszug dessen war, was unterrichtet wird.
Ja, jetzt habe ich den Artikel 4x gelesen und ergänze wegen dem folgenden Satz aus dem Artikel:
"Jüngere Kids können beispielsweise auch nur einen Reiz verarbeiten oder nur eine Tätigkeit durchführen, also mit einer während dem Radfahren zugerufenen Korrektur nichts anfangen."

Im ersten Satz fehlt m.E. das Wort "zugleich".

Der Erklärungssatz trifft m.E. nicht nur auf jüngere Kids zu, sondern auf viele Erwachsene, wie wir hier im Forum lesen können.

Von diesen Erwachsenen, die irgendwo laufen oder kreuzt und quer wie Hans-guck-in-die-Luft radfahren, gibt es zahlenmäßig relativ viele.
 
Mit Bezug auf solche Unfälle gibt es eine Konfliktituation mit Schutzstreifen.

Anhang anzeigen 1080828

Man soll dort fahren, wo das Fahrrad aufgemalt ist und wird gegen sich plötzlich öffnende Autotüren geleitet. Konflikt.
Eben. Das Problem ist der Anspruch in Deutschland direkt am Ziel parken zu dürfen (von können kann man ja, wegen viel zu vieler KFZ, nicht sprechen). Viele Städte im radfahrerfreundlicheren Ausland und Stückchen für Stückchen auch hier, bieten, abgesehen vom Lieferverkehr, eher große zentrale Parkplätze. Aber da muss man ja ein wenig laufen.
 
Ja, jetzt habe ich den Artikel 4x gelesen und ergänze wegen dem folgenden Satz aus dem Artikel:
"Jüngere Kids können beispielsweise auch nur einen Reiz verarbeiten oder nur eine Tätigkeit durchführen, also mit einer während dem Radfahren zugerufenen Korrektur nichts anfangen."

Im ersten Satz fehlt m.E. das Wort "zugleich".

Der Erklärungssatz trifft m.E. nicht nur auf jüngere Kids zu, sondern auf viele Erwachsene, wie wir hier im Forum lesen können.

Von diesen Erwachsenen, die irgendwo laufen oder kreuzt und quer wie Hans-guck-in-die-Luft radfahren, gibt es zahlenmäßig relativ viele.
Ich versuche gerade das Wort "zugleich" irgendwo sinnvoll hineinzupacken🤔
 
Mit Bezug auf solche Unfälle gibt es eine Konfliktituation mit Schutzstreifen.

Anhang anzeigen 1080828

Man soll dort fahren, wo das Fahrrad aufgemalt ist und wird gegen sich plötzlich öffnende Autotüren geleitet. Konflikt.
Naja... die PKW stehen - soweit man das erkennen kann - fast alle über ihre Parkmarkierungen hinaus, und wenn man sich mit dem Radreifen auf oder knapp neben der gestrichelten Linie orientiert dürfte der Abstand in Ordnung gehen. Dem PKW Fahrer muss eben deutlich signalisiert werden, daß für seine Fahrlinie die gestrichelte Bodenmarkierung beim Überholvorgang keine Bedeutung hat.
 
Als Mountainbiker hat man es wohl auch nicht so einfach, geeignete Strecken zu finden.
 
Wurde heute Nachmittag von einem e-Bike Fahrer angemotzt. "Blinklichter sind verboten" hat er mir nach dem Überholen nachgeschrien.

Bin mir nicht sicher ob das in der Schweiz tagsüber so ist. Anyway, da ein Blinklicht die Sichtbarkeit und Sicherheit deutlich erhöht (laut Untersuchungen) nutze ich es sowieso.

Recht könnte er allerdings haben. Sie sind in der Tat - zumindest in D - nicht erlaubt. In Österreich allerdings schon, vielleicht in der Schweiz auch.
Mit pers. Nerven diese Blinklichter allerdings auch, gerade wenn man mit dem (Renn)Rad hinter so einem her fährt.
 
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Blinklichter sind auch für Nachfolgende ziemlich ätzend, weil man damit - so sie die einzige Rückbeleuchtung sind - die Entfernung sehr schlecht einschätzen kann. Mit statischem Licht geht das deutlich besser. Lieber blinkendes Helmlicht und statisches Rücklicht am Rad.
 
Das mit der Abschätzbarkeit der Entfernung trifft aber nur in völliger Dunkelheit zu, in der Morgen- und Abenddämmerung hilft so ein Blinklicht schon ungemein, die Sichtbarkeit zu erhöhen. Mich hatte schon vor über 20 Jahren ein Autofahrer beim Halt an einer Ampel angesprochen, warum ich kein Blinklicht hätte (seinerzeit hatte ich noch ein Rücklicht im Dauermodus an, welches 3 LED's hatte, die im Dauermodus, alle drei zusammen oder abwechselnd blinkend geleuchtet haben), das würde man besser wahrnehmen können. Seitdem habe ich dann generell ein Blinklicht an, nur in kompletter Dunkelheit benutze ich ein Dauer-Rotlicht.
 
So wird doch immer geschrieben.. du Fußgänger kam zu Fall (richtig: Autofahrer hat Fußgänger umgefahren), Radfahrer kollidierte mit PKW (richtig: Autofahrer hat Radfahrer angefahren), Radfahrer erschien wie aus dem Nichts (richtig: Autofahrer hat nicht hingeschaut)..

Da kommt mir immer das kalte Grausen.. und auch die Verharmlosung von schweren Verletzungen. Und: es war auch gern das Auto, dass Dinge getan hat. Falsch.. es ist immer der Fahrer , der etwas tut oder nicht tut.
Ich finde die Fahrerflucht des Autofahrenden wird auch nicht als Fahrerflucht erwähnt sondern nur als "entfernte sich unerkannt"
 
Das mit der Abschätzbarkeit der Entfernung trifft aber nur in völliger Dunkelheit zu, in der Morgen- und Abenddämmerung hilft so ein Blinklicht schon ungemein, die Sichtbarkeit zu erhöhen. Mich hatte schon vor über 20 Jahren ein Autofahrer beim Halt an einer Ampel angesprochen, warum ich kein Blinklicht hätte (seinerzeit hatte ich noch ein Rücklicht im Dauermodus an, welches 3 LED's hatte, die im Dauermodus, alle drei zusammen oder abwechselnd blinkend geleuchtet haben), das würde man besser wahrnehmen können. Seitdem habe ich dann generell ein Blinklicht an, nur in kompletter Dunkelheit benutze ich ein Dauer-Rotlicht.

Die Logik erschließt sich mir nicht. Wenn ich im Straßenverkehr Probleme habe, ein rotes Standlicht nicht erkennen zu können, sollte man sich Gedanken machen, ob man noch geeignet ist, am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Vielleicht sollte man auch langsam darüber nachdenken, im Straßenverkehr eine ähnlich Sehanforderung wie im Schiffsverkehr einzuführen.
 
Die Logik erschließt sich mir nicht. Wenn ich im Straßenverkehr Probleme habe, ein rotes Standlicht nicht erkennen zu können, sollte man sich Gedanken machen, ob man noch geeignet ist, am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Vielleicht sollte man auch langsam darüber nachdenken, im Straßenverkehr eine ähnlich Sehanforderung wie im Schiffsverkehr einzuführen.
Das erkennen sollte prinzipiell so sein. Ein Radfahrer sollte auch tagsüber ohne Licht erkennbar sein. Ich habe aber das Gefühl, dass seitdem ich hinten ein Varia Licht habe das blinkt (in Frankreich gekauft) manche Leute in Ihrer Überforderung vernünftig ein Fahrzeug zu führen doch den extra Hinweis bekommen doch kurz aufzupassen. Deswegen verstehe ich auch nicht warum es tagsüber verboten ist. Nachts blinkt es nicht sondern ist dauerrot.
 
Wenn das Blinken zum Überleben hilft, sollte es legal sein. Ich finde aber, ein Blinklicht sollte nicht eine auffällige Kleidung ersetzen.

Ob es blinkt oder dauerleuchtet ist praktisch in Bezug auf Vorschriften m.E. nicht relevant. Falls jemand mit dem Strafblock kommt, findet er an einem Rennrad i.d.R. sowieso Verstöße gegen die vorschriftsgemäße Beleuchtungsanlage, weil das meiste fehlt, Katzenaugen, Pedalrückstrahler usw.

Wem das Blinken stört, den stört es, egal ob es unzulässigerweise am Sattel oder wohl zulässig am Ärmel blinkt. Und wer sich ärgert, ärgert sich doch wohl nicht über das Blinken, sondern über das Hindernis Radfahrer.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Deutschland sind Blinklichter am Fahrrad nicht erlaubt. Das wäre nicht die vorschriftsmäßige Lichtanlage.

Es dürfte nichts dagegen sprechen, dass man als Radfahrer, Fußgänger, Hund usw. ein Blinklicht am Körper trägt oder sich mit einem LED-Schlauch umwickelt. Man darf sich auch schwarz kleiden oder neongelb. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht irritiert oder geblendet werden. Aber wann wäre das der Fall? Bei einem Helmscheinwerfer, klar. Bei einem Blaulicht.
In der Schweiz ist dies meines Wissens eben nicht verboten. Ein Blinklicht gilt einfach nicht als ausreichende Beleuchtung in der Dunkelheit, da muss man zwingend ein rotes Dauerlicht hinten am Rad haben. Hat man das, darf man zusätzlich (ich Rede immer noch von Dunkelheit) so viele Blinklichter montieren wie man möchte, es sei denn sie blenden (und vermutlich stören) nicht.

Für die Beleuchtung tagsüber gibt es meines Wissens nur wenig Vorschriften, Tagfahrlicht am Auto und neu auch für E-Bikes.
 
Nachdem heute ein Motorrad penetrant hinter mir auf dem Radweg hergefahren ist um am Stau vorbeizufahren frage ich mich: wo ist geregelt dass das nicht erlaubt ist und insbesondere was könnte das den Kameraden kosten?
Zumindestens ist es ja auch Rechtsüberholen, aber im Stau ist es ja erlaubt.
 
Naja... die PKW stehen - soweit man das erkennen kann - fast alle über ihre Parkmarkierungen hinaus, und wenn man sich mit dem Radreifen auf oder knapp neben der gestrichelten Linie orientiert dürfte der Abstand in Ordnung gehen. Dem PKW Fahrer muss eben deutlich signalisiert werden, daß für seine Fahrlinie die gestrichelte Bodenmarkierung beim Überholvorgang keine Bedeutung hat.

Zu Beitrag 23662:
Dies hier ist ein Schutzstreifen.
Soweit jemand außerhalb der Markierungen für den Parkplatz auf dem Schutzstreifen parkt, behindert er gleichzeitig Radfahrer.
Das macht aktuell beim neuen Bußgeldkatalog 70 € und ein Punkt.
8 Punkte => Fahrerlaubnis

Wenn Sie unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr halten, zahlen Sie 55 Euro. Behindern Sie jemanden, werden 70 Euro und 1 Punkt fällig. Parken Sie länger als 3 Stunden und bei Gefährdung müssen Sie 80 Euro zahlen und kassieren einen Punkt in Flensburg.
Quelle ADAC
 
Nachdem heute ein Motorrad penetrant hinter mir auf dem Radweg hergefahren ist um am Stau vorbeizufahren frage ich mich: wo ist geregelt dass das nicht erlaubt ist und insbesondere was könnte das den Kameraden kosten?
Zumindestens ist es ja auch Rechtsüberholen, aber im Stau ist es ja erlaubt.
Unberechtigt Radweg befahren kostet, glaube ich, nur 10 oder 15€.
 
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Nachdem heute ein Motorrad penetrant hinter mir auf dem Radweg hergefahren ist um am Stau vorbeizufahren frage ich mich: wo ist geregelt dass das nicht erlaubt ist und insbesondere was könnte das den Kameraden kosten?
Zumindestens ist es ja auch Rechtsüberholen, aber im Stau ist es ja erlaubt.
Der Bußgeldkatalog sieht bei
"sich als Motorradfahrer im Stau an anderen Fahrzeugen vorbeigeschlängelt (verbotswidriges Rechtsüberholen)" eine Strafe von ab 100EUR und 1 Punkt vor.

Das "ab" richtet sich wahrscheinlich noch nach der Art des Überholens. Also bei "angepasster" Geschwindigkeit bleibt es sicher bei 100,- und wenn man mit hoher Geschwindigkeit überholt, dann wird es mehr.
 
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