AW: Leukemans suspendiert
Ich denke daß die Disziplinarkommission der Flämischen Gemeinschaft kein Gericht ist, aber eine Administration. Die Belgier haben kein Sportgericht. Die Gerichte sind national (Belgisch), die Disziplinarkommission ist regional (Flämisch), also das muß eine Administration sein (wie die Polizei).
Die Begründung des Verdikts ist geheim, aber daß muß die selbste sein wie am 24. Januar, denn Sie bestätigt ist:
Argument 1: Er sagt daß er nicht weißte daß Prasteron verboten ist, aber Prasteron steht auf die UCI-Liste. Ein profi kennt diese Liste.
Argument 2: Er hat seinen Standpunkt über seine Drüsenkrankheit nicht klar gemacht und er hat nicht klar gemacht wie Prasteron hilft gegen die Müdigkeit.
Argument 3: Er sagte nicht während die Dopingkontrolle daß er Prasteron genommen hat. Er hat auch kein Dokument "Zulassung wegen Therapeutische Notwendigkeit".
Argument 4: Ein Radrennfahrer vertraut nur ein kenntnisreich Person, aber er mag diese Person nicht
100% vertrauen. Er bleibt verantwortlich für die Substanze in sein Körper.
Diese Beweisgründe sind gut genug für eine Administration, aber nicht gut genug für ein Gericht. Die Normen des Staatsrats sind viel höher.
Mögliche Antworte:
für Argument 1: Sie beweisen nicht daß er diese Liste kennt.
für Argument 2: Er muß nichts klar machen. Der Arzt hat es klar gemacht.
für Argument 3: Er war verwirrt. (Er hat sex als der Kontrolleur kam.)
für Argument 4: Wann ich ein Wurst kaufe muß ich fragen ob es gibt B805 in diesen Wurst? Wann ich eine Pustel habe, und ich klebe eine Pflaster darauf, muß ich auf Internet suchen ob es gibt eine verboten Substanz in die Pflaster? Profis kriegen viele Medikamenten in viele Sorte und viele Zahlen. Er kann das nicht suchen auf Internet. Er hat keine Zeit.
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