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Unschuldsvermutung
Wessel_Hummer schrieb:Warum ist eine unter Aufsicht geöffnete, wieder geschlossene und in Verwahrung
gegebene Probe ohne Beweiskraft? Und wenn man die Probe nicht wieder ein-
frieren kann (ist das so?), sollte es technische Möglichkeiten geben, nur einen
Teil des gefrorenen Bluts oder Urins zu analysieren und den Rest gefroren zu
lassen.
Wessel
Wessel_Hummer schrieb:Man darf hinterher halt die Probenreste nicht wegwerfen, denn die Personen-
zuordnung einer Blutprobe zu einer Person per DNS-Vergleich bleibt meines
Wissens nahezu unbegrenzt möglich, im Gegensatz zum Nachweis bestimmter
Substanzen im Blut, die instabil sind und sich insbesondere bei aufgetauten
Proben sehr schnell zersetzen können.
Eben weil die Probe geöffnet wurde.
Aber Klasse wie Du Dir Deine eigenen Fragen in Tegtmeier Manier selbst erklärst.
grüßle