kannst du nochmal genau beschrieben wie der Zusammenstoß abgelaufen ist?
Ich habs jetzt so verstanden (bitte korrigieren): du fährst, siehst einen Radfahrer der langsamer fährt als du - willst diesen also überholen. Während du ungefähr auf gleicher Höhe bist, zieht diese nach links ab in Richtung Briefkasten und es kommt zu einem Sturz.
In diesem Fall hättest du relativ gute Chancen (gehabt) - Polizei wäre gut gewesen, weil diese zumindest Bilder hätten aufnehmen können, das ist aber nun nicht möglich. Was kannst du nun also noch konkret machen? Wenn du dich im Recht siehst (und in dem Fall geb ich dir auch komplett Recht..) bleiben dir eigentlich nur 3 Möglichkeiten:
a) Abrechnung über deine eigene Versicherung, natürlich mit allen Konsequenzen, je nach Tarif. Also Prämienerhöhungen, aktueller Wert des Rades vs. Anschaffungswert, etc. Also da legt man so oder so bisschen drauf, bist aber auf der sicheren Seite.
b) Zivilrechtliche Schritte - Rechtsschutzversicherung wäre auch gut. Sprich, du klagst zivilrechtlich dein Recht ein. Das sollte aber auf jeden Fall anwaltlich vertreten sein.
und
c) Strafrechtliche Schritte - die unabhängig von den zivilrechtlichen Schritten sind. Jedoch "ist" ein strafrechtlicher Erfolg für den Anwalt eine gute Ausgangssituation für alles weitere zivilrechtliche.
Konkret würde hierfür nur § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in Betracht kommen - Erfolgschancen sehe ich da aber quasi keine.
"Wer im Straßenverkehr (...) 2. grob verkehrswidrig und
rücksichtlos (...) b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt
und dadurch
Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. " Du selbst hast keinen Schaden, zumindest keinen nachweislichen, und was "bedeutender Wert" ist, darüber entscheidet dann erstmal ein Staatsanwalt. Also kommt es überhaupt zu einem Verfahren. Und später in der etwaigen Hauptverhandlung dann ein Vorsitzender in einem Amtsgericht - also das sind einige Unbekannte in der Rechnung.
Strafrechtliche Schritte bleiben auch nicht ganz ohne Konsequenzen. Sprich, sobald du bei einer Behörde wie Polizei oder StA eine Aussage machst, bzw. einbe Anzeige aufgibst, kann der Beschuldigte sich natürlich auf $ 164 StGB - Falsche Verdächtigung berufen.
Am besten ihr erspart euch und Vater Staat eine Menge Geld und regelt so eine Geschichte unter euch