Örgi
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Wenn du zum Zeitpunkt der Verkehrsunfallaufnahme noch keine Schmerzen hattest oder gegenüber der Polizei keine Verletzung geltend gemacht hast, werden sie lediglich gegen den Unfallverursacher eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorlegen. Du wirst wahrscheinlich eine Unfallkarte von den Beamten ausgehändigt bekommen haben. Dort steht die Adresse der sachbearbeitenden Polizeidienststelle drauf. Melde dich dort noch schnell telefonisch und mache die Verletzung geltend. Sind die Verletzungen sichtbar (Hautrötung) gehst du am Besten gleich noch dorthin. Die machen dann Lichtbilder zur Beweissicherung. Der Sachbearbeiter vom Unfall erhält dann alles und leitet alle weiteren Maßnahmen ein.
In Sachen Rechtsanwalt kann ich meinen Vorrednern leider nicht recht geben, auch wenn ich das gerne machen würde. Nehme dir erst einen Anwalt wenn es Komplikationen mit der Schadensregulierung gibt, so kannst du dir vorerst Rechtsanwaltkosten - sprich Selbstbeteiligung - sparen. Denke daran das die gegnerische Versicherung deinen Schadensfall eh in die eigene Rechtsabteilung zur Prüfung gibt. Wenn du vom Unfallhergang im Recht bist wird die Versicherung sich scheuen noch hohe Prozesskosten zu erzeugen.
In Sachen Rechtsanwalt kann ich meinen Vorrednern leider nicht recht geben, auch wenn ich das gerne machen würde. Nehme dir erst einen Anwalt wenn es Komplikationen mit der Schadensregulierung gibt, so kannst du dir vorerst Rechtsanwaltkosten - sprich Selbstbeteiligung - sparen. Denke daran das die gegnerische Versicherung deinen Schadensfall eh in die eigene Rechtsabteilung zur Prüfung gibt. Wenn du vom Unfallhergang im Recht bist wird die Versicherung sich scheuen noch hohe Prozesskosten zu erzeugen.