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Brauche Rat nach Kollision mit Linksabbieger

Wenn du zum Zeitpunkt der Verkehrsunfallaufnahme noch keine Schmerzen hattest oder gegenüber der Polizei keine Verletzung geltend gemacht hast, werden sie lediglich gegen den Unfallverursacher eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorlegen. Du wirst wahrscheinlich eine Unfallkarte von den Beamten ausgehändigt bekommen haben. Dort steht die Adresse der sachbearbeitenden Polizeidienststelle drauf. Melde dich dort noch schnell telefonisch und mache die Verletzung geltend. Sind die Verletzungen sichtbar (Hautrötung) gehst du am Besten gleich noch dorthin. Die machen dann Lichtbilder zur Beweissicherung. Der Sachbearbeiter vom Unfall erhält dann alles und leitet alle weiteren Maßnahmen ein.
In Sachen Rechtsanwalt kann ich meinen Vorrednern leider nicht recht geben, auch wenn ich das gerne machen würde. Nehme dir erst einen Anwalt wenn es Komplikationen mit der Schadensregulierung gibt, so kannst du dir vorerst Rechtsanwaltkosten - sprich Selbstbeteiligung - sparen. Denke daran das die gegnerische Versicherung deinen Schadensfall eh in die eigene Rechtsabteilung zur Prüfung gibt. Wenn du vom Unfallhergang im Recht bist wird die Versicherung sich scheuen noch hohe Prozesskosten zu erzeugen.
 
Denke daran das die gegnerische Versicherung deinen Schadensfall eh in die eigene Rechtsabteilung zur Prüfung gibt.
Genau, und spätestens dann kämpft man als Laie mit stumpfen Waffen gegen absolute Profis im Hinhalten, Verzögen und über den Tisch ziehen!
Deshalb am besten sofort einen eigenen Profi (Anwalt) nehmen!

Wenn du vom Unfallhergang im Recht bist wird die Versicherung sich scheuen noch hohe Prozesskosten zu erzeugen.
Genau, sie werden wenn überhaupt erst kurz vor Knirsch zahlen, denn sie leben davon auch berechtigte Ansprüche zu minimieren oder auch gar nicht zu zahlen. Dient der Gewinnmaximierung, Versicherungen haben Aktionäre und die wollen Geld sehen!

Bei meinem letzten Streifall hat die Versicherung trotz Anwalt erst 2 Tage vor dem Prozeßtermin in voller Höhe gezahlt.

ANWALT NEHMEN!
 
@BW-72:
Ich gebe dir selbstverständlich recht, dass im Bezug auf die Schadensregulierung/Schmerzensgeldforderung ein Rechtsanwalt von Vorteil ist.
Zur Klärung der Schuldfrage bezüglich des Unfalls bedarf es aus meiner Sicht keinen Anwalt.

Fachanwalt für Verkehrsrecht: NEIN
Fachanwalt für Zivilrecht: JA

Ich bezweifle das die gegnerische Versicherung hinsichtlich der Schuldfrage lange streiten möchte. Bei der Zahlung von Schadensersatzansprüchen kann das aber vermutlich anders aussehen. Letztendlich wird auch in diesem Fall einige Zeit vergehen.

Ich selbst wurde schon von der Fahrbahn geräumt. Die Folge war ein Wadenbeinanbruch. Innerhalb von sechs Wochen erhielt ich ein überraschend hohes Schmerzensgeld sowie die Reparaturkosten vollständig erstattet und alles ohne Anwalt. Es gibt halt auch diese Fälle. Sicherlich hätte ich damals mit einem Anwalt noch ein paar D-Mark herauskitzeln können habe es aber nicht gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man nicht mit einem Anwalt alles aus der gegnerischen Versicherung "herauskitzelt" verzichtet man in der Regel auf einen Teil seiner rechtmäßigen Ansprüche weil man als Laie oft gar nicht weiß, was einem zusteht.
Selbst wenn Versicherungen schnell und (für den Laien) unerwartet hoch regulieren dann versprechen sie sich etwas davon. Oft wird dann eben nicht mehr nachgehakt und auf weitere Anspruche aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit verzichtet. Das war dann ganz sicher ein gutes Geschäft für die Versicherung.
Da sind absolute Profis am Werk, die über verschiedenste Strategien versuchen möglichst wenig zu zahlen. Deshalb den eigenen Profi engagieren.

Versicherungen sind keine Wohltäter, es sind große, profitorientierte Wirtschaftsunternehmen! Rendite rules!
 
Zuletzt bearbeitet:
@BW-72:
Ich gebe dir selbstverständlich recht, dass im Bezug auf die Schadensregulierung/Schmerzensgeldforderung ein Rechtsanwalt von Vorteil ist.
Zur Klärung der Schuldfrage bezüglich des Unfalls bedarf es aus meiner Sicht keinen Anwalt.

Fachanwalt für Verkehrsrecht: NEIN
Fachanwalt für Zivilrecht: JA
...

Was für ein Unsinn. Die Schuldfrage - sofern entscheidungserheblich - klärt sich nicht von selbst.
Und der Geschädigte wird als Laie nicht in der Lage sein, die rechtlich für ihn günstigen entscheidungserheblichen Tatsachen beizubringen.
Manchmal kommt es bei bestimmten Haftungstatbeständen der Gefährdungshaftung auf ein Verschulden gar nicht an,
weil z.B. der Kfz-Halter nach dem StVG auch ohne Verschulden haftet.
Außerdem geht es auch nicht so sehr ums "Ob" sondern ums "Wieviel".
Das kann ein Laie nicht überblicken, weil das Schadensrecht für ihn zu kompliziert ist.
@BW-72:
...Ich selbst wurde schon von der Fahrbahn geräumt. ... Sicherlich hätte ich damals mit einem Anwalt noch ein paar D-Mark herauskitzeln können habe es aber nicht gemacht.
Es muß auch diese Wohltäter geben, die das Vermögen der Versicherungen mehren, indem sie auf berechtigte Ansprüche
verzichten. Davon werden bei Versicherungen Weihnachtsfeiern finanziert.
Es ist Deine Entscheidung, Dir zustehende Ansprüche nicht geltend zu machen.
Ich finde es allerdings fahrlässig, einem Unfallopfer zu raten, auf professionellen Rechtsbeistand zu verzichten.
Die Anwaltskosten gehören zum "Schaden", der natürlich von der Gegenseite übernommen werden muß.
Genau für diesen Fall hat der Kfz-Unfallverursacher die gesetzlich vorgeschriebene Haftpftlichtversicherung.
Wer nicht draufzahlen will, geht in diesen Fällen immer zum Anwalt.
Da gibt es nichts zu diskutieren.
 
Da sich der Unfallgegner so wahnisnnig dumm angestellt hat, würde ich ebenfalls vorsichthalber einen Anwalt nehme, wer weiß was der für Ideen entwickelt.

Wäre er zugänglich und einsichtig gewesen, würde ich auch abwarten, aber so würde ich auf direktem Wege ohne zu warten zu nem Anwalt. Ich hätte da Sorge, dass der sich irgendwas kreatives ausdenkt...
 
...
Wäre er zugänglich und einsichtig gewesen, würde ich auch abwarten, aber so würde ich auf direktem Wege ohne zu warten zu nem Anwalt. Ich hätte da Sorge, dass der sich irgendwas kreatives ausdenkt...
Man darf nicht vergessen, daß auch der andere nach dem Unfall in einer "Schocksituation" ist und evtl. erstmal überreagiert.
Das glättet sich oft hinterher. Es ist aber wichtig, diese Sachen eben nicht selber zu regeln. Soetwas überläßt man Profis.
 
Wäre er zugänglich und einsichtig gewesen, würde ich auch abwarten ...

Nicht mal dann!
Auch da habe ich schon die Erfahrung gemacht, dass die Aussagen des Unfallgegners am Unfallort noch wahrheitsgemäß waren und später die schriftliche Aussage verweigert wurde während die angeblich unabhängigen Zeugen des Unfallgegners das blaue vom Himmel herunter gelogen haben. Nachdem die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr ins Haus geflattert kommt passieren da die merkwürdigsten Dinge.
Das erfährt man als Geschädigter ohne Anwalt meist nicht oder nur indirekt weil die gegnerische Versicherung nach Akteneinsicht plötzlich auf ganz komische Ideen bei der Verweigerung der Schadensregulierung kommt.
 
Nicht mal dann!
Auch da habe ich schon die Erfahrung gemacht, dass die Aussagen des Unfallgegners am Unfallort noch wahrheitsgemäß waren und später die schriftliche Aussage verweigert wurde während die angeblich unabhängigen Zeugen des Unfallgegners das blaue vom Himmel herunter gelogen haben.
Das erfährt man als Geschädigter ohne Anwalt meist nicht oder nur indirekt weil die gegnerische Versicherung nach Akteneinsicht plötzlich auf ganz komische Ideen bei der Verweigerung der Schadensregulierung kommt.

Ganz genau so ist es. Und die Ideen der Gegenseite werden mit zunehmender Schadenshöhe erstaunlicherweise immer komischer.
Nicht nur in meiner juristischen Tätigkeit sondern auch als "Geschädigter" habe ich das erlebt:
Vom Auto abgeschossen - links auf dem Radweg fahrend. Versicherung meinte, ich hätte da gar nicht fahren dürfen,
sondern hätte rechts fahren müssen. Doof nur, daß exakt an der Unfallstelle in meiner Fahrtrichtung dieses blöde
Verkehrsschild ("blaue Lolli") war: Ich mußte da sogar fahren.
Das war nur dem Gericht aufgefallen. Der Versicherung natürlich nicht. :rolleyes:
Es wurde dann auch prompt bezahlt...nach monatelangem Hin und Her... .
 
Wir können hier noch lange diskutieren ob und zu welchem Zeitpunkt ein Anwalt konsultiert werden soll. Bis die Anzeige bei der "Herrin des Verfahrens" ist vergehen schätzungsweise 4 Wochen. In dieser Zeit wird ein Anwalt maximal die Vetretungsvollmacht an die sachbearbeitende Polizeidienststelle geschickt haben. Ich darf hier gerne korrigiert werden wenn ich mich täusche.

Da ich hier unserem Unfallopfer offenbar äußerst fahrlässige Ratschläge gebe, habe ich ihm ja auch geraten sich die Betriebzustände der Lichtzeichenanlage sichern zu lassen. Der Nachweis über den Betriebzustand der LZA zum Unfallzeitpunkt ist im vorliegenden Fall ein objektiver Beweis. Dieser Beweis kann von erheblicher entlastender Bedeutung für den Unfallgeschädigten sein, damit aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Teilschuld zu erkennen ist - wichtig für Schadensersatz. Diesen Beweis gilt es zeitnah zu sichern um Schuldzuweisungen zu entkräftigen/minimieren.
Aussagen des Pkw-Führers wie "Der ist bei Rotlicht gefahren" sind durch das Schaltprotokoll der LZA schnell entkräftigt.

Daher gilt für mich zuerst das Schaltprotokoll sichern lassen, bevor der Speicher der LZA wieder überschrieben wird und so ein Superbeweis im Nirgendwo verschwindet.

Ich bin immer noch der Meinung das zur Klärung des Unfallhergangs aus verkehrsrechtlicher Sicht bislang nicht zwingend ein Anwalt erforderlich sein wird. Bisher wurde unserem Unfallopfer durch die Polizei kein Tatvorhalt gemacht. Kann aber vielleicht noch kommen und dann würde ich auch einen Anwalt nehmen.

Bei der Regelung von Schadensersatzansprüchen, gerade wenn es um die Höhe der Summe geht, ist ein Anwalt sicherlich vorteilhaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir können hier noch lange diskutieren ob und zu welchem Zeitpunkt ein Anwalt konsultiert werden soll. Bis die Anzeige bei der "Herrin des Verfahrens" ist vergehen schätzungsweise 4 Wochen. In dieser Zeit wird ein Anwalt maximal die Vetretungsvollmacht an die sachbearbeitende Polizeidienstelle geschickt haben. Der Anwalt bekommt die Akteneinsicht nur über zuständige Staatsanwaltschaft. Ich darf hier gerne korrigiert werden wenn ich mich täusche.

Da ich hier unserem Unfallopfer offenbar äußerst fahrlässige Ratschläge gebe, habe ich ihm ja auch geraten sich die Betriebzustände der Lichtzeichenanlage sichern zu lassen. Der Nachweis über den Betriebzustand der LZA zum Unfallzeit ist im vorliegenden Fall ein objektiver Beweis. Dieser Beweis kann von erheblicher entlastenden Bedeutung für den Unfallgeschädigten sein, damit aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Teilschuld zu erkennen ist - wichtig für Schadensersatz. ...

Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin" eines Strafverfahrens, das es bislang gar nicht gibt,
weil der Geschädigte nach eigenem Bekunden keinen Strafantrag gestellt hat.
Mit den zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen hat die Staatsanwaltschaft gar nichts zu tun.
Daß die Lichtzeichenanlage außer Betrieb war, werden bereits die vor Ort erschienenen Polizeibeamten
dokumentiert haben.
Wieso fühlen sich eigentlich in Internet-Foren ausgerechnet diejenigen berufen, irgendwelche
rechtlichen Ratschläge zu geben, die davon am wenigsten Ahnung haben?
 
Unser Unfallgeschädigter möchte ja noch nachträglich Anzeige erstatten, weil ihm die Schulter erst jetzt weh macht und dann gibt es dieses Verfahren. Ich sehe mich auch nicht als berufen an, aber Ziel sollte es sein das unser Forenmitglied beim Unfall ohne Teilschuld davon kommt.
Egal wo die Unfallanzeige hingeht, die gegnerische Versicherung wird um Einsicht bitten. Von daher wünsche ich mir einen Unfallbericht aus dem deutlich hervor geht, dass unser Forenmitglied keine Mitschuld trifft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin" eines Strafverfahrens, das es bislang gar nicht gibt,
weil der Geschädigte nach eigenem Bekunden keinen Strafantrag gestellt hat.

*HUST*

Also nach meinen Rechtskenntnissen ist die Fahrlässige Körperverletzung immernoch ein relatives Antragsdelikt. Das heißt, dass die Eröffnung des Strafverfahrens durch die Polizei auf jeden Fall erfolgen muss. Erst mit übersenden der Anzeige zur Staatsanwaltschaft entscheidet diese (wenn kein Strafantrag vorliegt), ob ausreichendes öffentliches Interesse zur Klageerhebung vorliegt.

Für mich steht nur die Frage im Raum, ob der Verunfallte seine Schmerzen gegenüber der Polizei in ausreichender Deutlichkeit geäußert hat.


Der Strafantrag ist an keine Form gebunden und kann auch mit der sicherlich noch zu erfolgenden schriftlichen Anhörung eingeholt werden. Ich würde mir diesen ganzen Papierstress nicht antun und dies einem Profi überlassen
 
Nochmals vielen herzlichen Dank für eure Kommentare!

Ich bin auf Nummer Sicher gegangen und habe die ganze Sache heute meinem Anwalt übergeben.

Was mich bei dem Gespräch mit dem Anwalt allerdings ein wenig ernüchtert hat ist die Tatsache, das wohl ich nur Anspruch auf den Restwert des Rahmens habe, sprich sollte das Teil tatsächlich hinüber sein (was von einem Gutachter noch zu prüfen wäre) müsste ich selber ordentlich was drauflegen um anschließend wieder was vergleichbares zu haben.

Ich werde hier auf jeden Fall berichten wie die Sache weiter bzw. hoffentlich bald ausgeht.. :)
 
[...] müsste ich selber ordentlich was drauflegen um anschließend wieder was vergleichbares zu haben. [...]
Nee, Denkfehler oder Missverständnis!
Bei Totalschaden hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert (oder auch Zeitwert). Was das Rad noch wert war bekommst du, und dafür kannst du dir ein vergleichbares Rad (natürlich gebraucht) kaufen: Schaden ersetzt!
Der Restwert ist der Wert des "Schrotthaufens", der vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird: Meist sehr gering angesetzt.
Da vom Schrott oft noch Teile verwendbar oder zu verkaufen sind macht man damit meistens sogar einen ganz guten Schnitt.

Mit Schadensersatz, Schmerzensgeld, Auslagenpauschalen, etc. steht man dann i.d.R. sogar deutlich besser da als vorher. Mach dir da mal keine Sorgen! ;)
 
Nee, Denkfehler oder Missverständnis!
Bei Totalschaden hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert (oder auch Zeitwert). Was das Rad noch wert war bekommst du, und dafür kannst du dir ein vergleichbares Rad (natürlich gebraucht) kaufen: Schaden ersetzt!
Der Restwert ist der Wert des "Schrotthaufens", der vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird: Meist sehr gering angesetzt.
Da vom Schrott oft noch Teile verwendbar oder zu verkaufen sind macht man damit meistens sogar einen ganz guten Schnitt.

Mit Schadensersatz, Schmerzensgeld, Auslagenpauschalen, etc. steht man dann i.d.R. sogar deutlich besser da als vorher. Mach dir da mal keine Sorgen! ;)
Sorry, aber Zeitwert ist nicht gleich Wiederbeschaffungswert. Wenn das Rad schon etliche Jahre auf dem Buckel hatte, kannst du dir davon sicher kein gleichwertiges Rad kaufen, d.h. der Anwalt hat schon recht mit seiner Aussage
 
Wenn das Rad schon etliche Jahre auf dem Buckel hatte, kannst du dir davon sicher kein gleichwertiges Rad kaufen, d.h. der Anwalt hat schon recht mit seiner Aussage
Jaja, Zeitwert wird gerne mal fälschlich benutzt wenn der Wiederbeschaffungswert gemeint ist.
Ändert aber nix dran, dass die gegnerische Versicherung beim Schadensersatz den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts zahlen muß.
Der Restwert wird oft sehr niedrig angesetzt weil niemand für "Schrott" viel Geld zahlt und der Wiederbeschaffungswert wird auf dem Gebrauchtmarkt ermittelt, das ist kein fiktiver oder ausgedachter Wert sondern der Preis, den man für ein gleichwertiges, gebrauchtes Rad zahlen muß. Ein Neurad gibt es dafür natürlich nicht.
 
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