• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Links abbiegen

... dann frage ich mich auch jedesmal, wozu Versicherungen eigentlich überhaupt gut sind.

Bei Wirtschaftsunternehmen würde ich auf Gewinnmaximierung tippen! ;)

Deswegen würde ich jedem professionelle Hilfe empfehlen sobald die gegnerische Versicherung versucht über ihr sogenanntes Schadenmanagement dem Geschädigten die Sache ganz oder teilweise aus der Hand zu nehmen. Die sind ja schließlich auch Profis! ;)
 
Eine strafanzeige hätte dir hier gar nix gebracht. 315 c betrifft nur sehr krasse verkehrsverstöße, wenn es nicht um Trunkenheit geht. Zivilrechtlich wird es auch schwierig, da sie nur bestreiten muss, was du bzw die Versicherung vorträgt.
Der einschlagene weg über die Versicherung ist doch perfekt.
Welche versicherung ist es denn? Ich suche nämlich auch noch eine und die scheint ja ganz gut zu leisten.

Bedeutet dass das ich mich als Radfahrer verhalten kann wie ich will (Spurwechsel oder linksabbiegen ohne Handzeichehn,befahren von Fahrbahn oder Radweg in Gegenrichtung)und damit andere in Gefahr bringen kann, ohne strafrechtliche Konsequenzen?:mad:
Das ohne Zeugen Essig ist,ist natürlich klar.
 
wie das Wort Strafanzeige schon sagt, da geht es um Straftaten. Unterhalb von Straftaten gibt es noch jede Menge Ordnungswidrigkeiten, für die eine Strafanzeige aber kein Weg ist.
Solange keine Menschen zu Schaden kommen, fällt mehr oder weniger alles, was "normales" Fehlverhalten im Straßenverkehr ist unter Ordnungwidrigkeiten und hat damt auch keinerlei strafrechtliche Konsesquenzen.
Problematisch wird es aber, wenn es nicht beim in Gefahr bringen bleibt, sondern tatsächlich etwas passiert. Dann ist man, wenn Menschen zu Schaden kommen, ruckzuck im Straftatbereich. Bei größeren Schäden an Leib und Leben kann es dann sogar auch schnell eine Gefängnisstrafe werden.
 
Auch bei § 315c brauche ich keinen Schaden, sondern nur eine konkrete Gefährdung. Die lag bei der Schilderung sicher vor.
Ansonsten werden ja die groben Verkehrsverstöße aufgeführt:

grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a)die Vorfahrt nicht beachtet,
b)falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c)an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d)an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e)an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f)auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g)haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
Selbstverständlich stellt nicht jeder Verkehrsverstoß eine Straftat dar. Grob verkehrswidrig ist relativ eng auszulegen.
 
Weiss gar nicht, was hier für ein Tohuwabohu gemacht wird.

Er hat doch geschrieben, dass er das Rad auf Neupreis hat versichern lassen. Und ich gehe mal davon aus, dass das nicht die Hausrat sein wird, sondern eine spezielle Radversicherung. Insofern weiß ich auch gar nicht, warum er die nicht in Anspruch nehmen sollte. Ist doch wie nen 6er im Lotto. Alles richtig gemacht! Dafür hat man doch Risiko versichert oder nicht?
Die Versicherung wurde doch extra für solche Fälle aufgenommen!
Da spielt es keine Rolle, ob da jemand Schuld oder nicht. Er hätte sich auch ohne Fremdeinwirkung aufs Maul legen können und trotzdem würde die Versicherung bezahlen (gesetzt dem Fall, dass solche normalen "Trainingsunfälle" nicht ausgeschlossen sind).
 
Ich selbst habe das Rennrad auch versichern lassen. Darum sprach ich oben meine eigene Versicherung an.

Er hat doch geschrieben, dass er das Rad auf Neupreis hat versichern lassen.

Da bist du aber weitaus differenzierter als der TE. Kennt ihr euch? Mein Rad ist auch versichert. Aber nicht gegen Unfall und auch nicht gegen Diebstahl, sondern über die Hausrat. Und der bräuchte ich so eine Geschichte nicht erzählen. ;)
 
Da bist du aber weitaus differenzierter als der TE. Kennt ihr euch? Mein Rad ist auch versichert. Aber nicht gegen Unfall und auch nicht gegen Diebstahl, sondern über die Hausrat. Und der bräuchte ich so eine Geschichte nicht erzählen. ;)

Richtig, deswegen sagte ich ja, wenn es nicht die Hausrat ist. Wobei der TE das natürlich noch nicht beantwortet hat. Aber laut seinen Aussagen gehe ich mal davon aus, dass es eine spezielle Fahrradversicherung ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Hausrat sowas übernimmt. Die ist ja eigentlich nur für Diebstahl zuständig.

Edit: Nein, wir kennen uns nicht. ;D
 
Zurück
Oben Unten