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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Für das Radfahren im Wald könnten bald neue Regeln gelten: Das geht aus der Veröffentlichung eines neuen Entwurfs für das Bundeswaldgesetz durch ein Fachmagazin hervor. Auch das Nutzen von Komoot, Strava und anderen Outdoor-Apps ist betroffen.

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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Was ist euere Meinung zum Entwurf?
 

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?
Beispiel, ein paar Jugendliche bauen an einem illegalen Trail im Wald und ein paar vergessen mal, ihre Uhren auszuziehen.

Später nutzt ein Wanderer den Trail und lädt ihn nach Komoot in sein öffentliches Profil. Und wird sich darauf berufen, nicht der erste zu sein. Und dann?

Kaum nachvollziehbar, was daran schwer zu verstehen ist.
 
Na, die nach Strava hochgeladenen Touren haben doch einen ermittelbaren Zeitstempel. Die griffige Bezeichnung „Komoot-Paragraph„ heißt doch nicht, dass nur Hochladen nach Komoot verfolgt werden kann. Da bekommen dann ggf. die Jugendlichen ein Problem. Ich verstehe immer noch nicht, wo wir aneinander vorbeischreiben.
 
Zum Beispiel am Zeitstempel des Hochladens auf welcher Heatmap welchen Dienstleisters.

Es geht gar nicht darum, ob das theoretisch gehen würde, mit Digitalforensik seitens des Forstamts :D

Sondern um die Realitätsbefreitheit des vorgeschlagenen Gesetzestextes.
 
Vater Staat überwacht halt selbst nur begrenzt, ob sich die Bürger gegenseitig Schäden zufügen. Meistens muss man selber aktiv werden. Ich vermute, nach der ersten erfolgreichen sechsstelligen Schadenersatzklage eines Großwaldbesitzers reduziert sich das Poroblem gewaltig.
Einen Schaden in sechstelliger Höhe durch das erstmalige Befahren oder Hochladen eines Trails nachzuweisen, stelle ich mir schwierig vor. Zumal das Geld beim Verursacher auch zu holen sein sollte, sonst schadet sich der Kläger nur selbst. Den Verursacher zu finden wird noch schwieriger. Schließlich gibt es etliche Seiten auf denen Fahrten hochgeladen werden. Wenn dies schon mehrfach geschehen ist, bei verschiedenen Anbietern, wird es ja fast unmöglich für den einfachen Waldbauer.
Habt Ihr keinen Wandertourismus in der Gegend? Hört sich nach Lehrstück zu dessen Verhinderung an.
Abseits vom Rennsteig, als bekanntesten Wanderweg, wandern meist nur Einheimische und das eher wenig.
Fand ich früher immer schön. Ich bin 20-30km durch den Wald gefahren und keinem Menschen begegnet.
 
Beispiel, ein paar Jugendliche bauen an einem illegalen Trail im Wald und ein paar vergessen mal, ihre Uhren auszuziehen.

Später nutzt ein Wanderer den Trail und lädt ihn nach Komoot in sein öffentliches Profil. Und wird sich darauf berufen, nicht der erste zu sein. Und dann?

Kaum nachvollziehbar, was daran schwer zu verstehen ist.

Das ist nicht nachvollziehbar sondern konstruiert.
 
Das oder ähnlich wäre eine der wahrscheinlichsten Anwendungsfälle.
 
Das oder ähnlich wäre eine der wahrscheinlichsten Anwendungsfälle.

Doch wohl eher unwahrscheinlichen.

Ich bin am Anfang meiner Waldfahrten immer wieder per Open Street Map geplanten Strecken im Dickicht oder gerade mal ausgefahrenen Downhills gelandet. Immer auf Passagen, die mit MTB gekennzeichnet waren. Wenn man die meidet kommt nan ziemlich gesetzeskonform ans Ziel.

Eben stand hier nochwas von ($) §33 Absatz 2. Habs mal rauskopiert:

(2) Die erstmalige Ausweisung und Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen,von Sport- und Lehrpfaden auf bestehenden Wegen außerhalb bereits ausgewiesenerWanderwege bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Finde ich völlig OK. Vor allem in Anbetracht meiner Open Street Map Erfahrung.
 
Ich bin ja mal gespannt, ob das Wort "erstmalig" noch in dem späteren Gesetzestext steht.
 
Ich verstehe die Aufregung bzgl. des sogenannten Koomot Paragrafens nicht so richtig.
Das erstmalige Anlegen eines Trails bedarf doch schon der Zustimmung des Waldbesitzers.
Sprich, ich muß ja schon ja schon Kontakt aufgenommen haben. Wenn der Waldbesitzer mir zwar erlaubt den Trail anzulegen, ihn aber nicht über das Internet zu teilen - wo ist das Problem?
 
§ 33 Abs. 3 gemäß Entwurf:
Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Wozu soll das gut sein?
Verhindert werden soll gemäß Begründung, dass virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen in erheblichem Ausmaß neue Besucherströme auf die betreffenden Waldflächen lenken und so zu einer Verringerung der störungsfreien Rückzugsräume für wildlebende Tiere führen.

Das finde ich nicht verkehrt.

Was muss also jemand digital anzeigen/ ausweisen, damit es unter §33 Abs. 3 fällt?
--> "noch nicht vorhandene Pfade, Wildwechsel, Fußpfade, Rückegassen ..."

Zählt jedes digitale Ausweisen hierzu?
--> Nein, es bezieht sich nur auf ein Ausweisen "als virtuelle Routen oder Trails"

Brauche ich also eine Genehmigung, wenn ich kartographische Lücken fülle (also z. B. existierende, bisher aber nicht verzeichnete Wanderwege in OSM eintrage)?
--> Ich denke nicht, denn es geht "um bislang weglose Flächen".

Wenn ich 100.000 Follower hätte, auf meinen Rad- oder Wandertouren gerne erratisch kreuz und quer durch den Wald irren* und meine Uploads danach bevorzugt "Folgt mir auf meinen Abenteuern durch das Unterholz" nennen würde, dann würde mir § 33 Abs. 3 Sorgen bereiten.

Da ich dazu aber viel zu vernünftig bin und von mir auf irgendwelchen Portalen hochgeladene Tracks keinerlei (illegale) Routenempfehlung beinhalten, bin ich da ziemlich gelassen. Auch dann, wenn ich nicht nur der erste, sondern sogar der einzige irgendwo auf einer Heatmap sein sollte.

Bei einigen Schreibenden hier würde ich mir auch etwas mehr Gelassenheit und Zurückhaltung wünschen, bevor einer von oberflächlichem Lesen und selbstzusammengereimtem Begriffsverständnis befeuerten Empörung über Lobby-, Inkompetenz- und Weltfremdheitsverschwörungen Luft gemacht wird.

* Zu Fuß ist es übrigens grundsätzlich vollkommen erlaubt, abseits von Wegen zu gehen.
 
Ich verstehe die Aufregung bzgl. des sogenannten Koomot Paragrafens nicht so richtig.
Das erstmalige Anlegen eines Trails bedarf doch schon der Zustimmung des Waldbesitzers.
Sprich, ich muß ja schon ja schon Kontakt aufgenommen haben. Wenn der Waldbesitzer mir zwar erlaubt den Trail anzulegen, ihn aber nicht über das Internet zu teilen - wo ist das Problem?

Da brauch ich jetzt nicht mal viel Fantasie, der Anleger des Trails wird sich da vlt noch dran halten, weil er das so vereinbart hat, aber was ist mit anderen die den Trail danach benutzen?

Woher sollen die denn wissen, dass der Trail nicht im Internet geteilt werden darf?
 
Erst dann, wenn Du meinst, Deine Baum-Ausweichroute irgendwo in Kartenmaterial wie OSM einpflegen zu müssen (und damit anderen nahe legst, Deine Route doch auch mal auszuprobieren), kommt es zu dem von Dir befürchteten Konflikt.

Da sollte es ja nicht zum Konflikt kommen, da man als Mapper vorher den Kontakt zur Forstbehörde suchen kann, wenn man das ernst meint und wenn es Fragen gibt.

Zum Beispiel bedeutet Naturwaldzelle in NRW "Anlegen von Fußwegen gestattet", was nicht die Benutzung mit dem Rad beinhaltet: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=3830&aufgehoben=N&det_id=588897&anw_nr=2

Wenn es für dich nicht nachvollziehbar ist, dass auf diversen Heatmaps oder sonstwo automatisch hoch geladene Daten dich auch als Wanderer vogelfrei für das Gesetz machen, kann ich dir auch nicht helfen.
 
Darf er ja, aber nicht erstmalig.
dh
Ich fahr eine Tour durch einen Wald. Dann muss ich zuerst nachsehen, ob jeder Weg, den ich gefahren bin auch schon einmal geteilt wurde, bevor ich meine GPS Aufzeichnung zb bei Strava öffentlich mache.

EDIT: Ich fahre meine Touren meist frei Schnauze, plane sie also vorher nicht. Wenn ich unterwegs einen Weg sehe, der mir interessant vorkommt, fahre ich einfach diesen Weg. Dass der Weg jetzt nicht schonmal geteilt wurde, weiß ich doch nicht.
 
Ob es bedingter Vorsatz ist, nicht alle Einstellungen seiner GPS Devices oder der daran hängenden Konten sowie ihren Schnittstellen anderswohin zu kennen, ist mir nicht bekannt.
 
https://www.br.de/nachrichten/bayer...und-naturschutz-kritisiert-kahlschlag,TxTa97b
Nicht auszudenken, wenn da jetzt auch noch jemand illegale Trails gebaut hätte...

Ja ich weiß, das ist nicht sachlich und ein Einzelfall.
Aber irgendwie kommt mir da was mit Verhältnismäßigkeit in den Sinn.

Gibt noch ein weiteres sympathisches Adelsgeschlecht aus Bayern, das im vergangenen Jahr große Auwälder an der Donau monetarisiert hat.

Aber diese CO2 Äquivalente lassen sich sicher durch die verbreitete Nutzung von Elektromobilen wieder rein holen.
Vom Einfluss auf potentielle Hochwasserlagen gar nicht zu schreiben.

Es ist zum 🤮
 
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