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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Für das Radfahren im Wald könnten bald neue Regeln gelten: Das geht aus der Veröffentlichung eines neuen Entwurfs für das Bundeswaldgesetz durch ein Fachmagazin hervor. Auch das Nutzen von Komoot, Strava und anderen Outdoor-Apps ist betroffen.

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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Was ist euere Meinung zum Entwurf?
 

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?
Nee. Da geht es darum den Bürger aus dem Wald fern zu halten. Jeder, der sich mal damit beschäftigt hat was die Harvester in den Wäldern machen, kann nicht ernsthaft über Naturschutz sprechen, wenn er Fahrräder meint.
Stimmt, den Fall hatten wir dieses Jahr bei uns im Wald. Die sind wie die Wilden mit Raupenfahrzeugen durch den Wald geheizt, und dabei tiefe Furchen hinterlassen sowie etliche Blau- und Preiselbeer Sträucher zerstört. Das sah aus wie auf einen Schlachtfeld.
 
Nee. Da geht es darum den Bürger aus dem Wald fern zu halten. Jeder, der sich mal damit beschäftigt hat was die Harvester in den Wäldern machen, kann nicht ernsthaft über Naturschutz sprechen, wenn er Fahrräder meint.
Das Fehlverhalten einiger Waldeigentümer legitimiert nicht das Fehlverhalten von Radlern mit illegalen Trails.
 
Stimmt, den Fall hatten wir dieses Jahr bei uns im Wald. Die sind wie die Wilden mit Raupenfahrzeugen durch den Wald geheizt, und dabei tiefe Furchen hinterlassen sowie etliche Blau- und Preiselbeer Sträucher zerstört. Das sah aus wie auf einen Schlachtfeld.
Die verdienen aber mit dem Einsatz das Geld für den Besitzer.

Man muss nicht jeden Trail fahren und man muss auch nicht überall in Waldgebieten Segmente ausweisen und wie im Tunnel durch die Gegend knallen.

Heute sind Trails, die wir vor 10 - 15 Jahren gefahren sind, in einem zum Teil ganz anderen Zustand. Entweder es gibt sie nicht mehr, weil sie nicht "gepflegt" wurden, oder sie sind total zerfahren und runtergerockt. Ob ich jetzt die E-Fraktion bezichtigen möchte? Normale MTbler sind jedoch selten geworden, die Fußgänger haben immer noch die gleichen Schuhe an und die Gravel-/Crossfraktion hat zu zarte Reifen und nur kleine Bremsscheiben.

Es fehlt einfach der gegenseitige Respekt in der Natur, was bei ruhigem Verhalten beginnt, den eigenen Müll mitnehmen inkludiert und beim fahren auf den nicht gesperrten Strecken endet.
 
illegalen Trails.
Das ist der Knackpunkt den viele bei der derzeitigen Rechtslage aber noch nicht begriffen haben. Definiere mal einen illegalen Trail? An der Auslegung der Definition "geeigneter Weg" sind schon viele gescheitert.
Was Du als illegalen Trails bezeichnest, ist nach der Rechtslage oftmals nicht "illegal", sondern ein Weg, bei dem es dem Eigentümer, dem Förster, oder den Jägern auf den Senkel geht, dass man da runterfährt.
Illegal ist er dadurch noch lange nicht.

Dass der Trailbau und das Verhalten im Wald teilweise deutlich übertrieben wurden, steht auf einem anderen Blatt.
 
Nein. Bei dieser Regelung geht es in erster Linie um den Schutz der Interessen der Forst- und Jagdlobby. Um Geld geht es, um sonst nix.
In der MTB Welt ein jahrelang bekanntes Thema.

Vergleiche mal einen MTB Trail mit einer Harvesterspur, dann siehst Du, wer wirklich Schaden anrichtet.

Nach Aussage eines Försters, geht es dem Forst NICHT darum, dass die MTBler Wege zerstören. Es geht darum dass 365 Tage im Jahr die Tiere gestört werden. Die Störung könnte man vermeiden, indem gewisse Bereiche im Wald für Radfahrer und Wanderer gesperrt bleiben (besonders in der Brutzeit) und diese Bereiche als Rückzugsgebiet für die Tiere dienen.

Das mit dem Harvester ist längst kein Thema mehr, auch wenn es von den Bikern als Argument noch immer genannt wird.
 
Nach Aussage eines Försters, geht es dem Forst NICHT darum, dass die MTBler Wege zerstören. Es geht darum dass 365 Tage im Jahr die Tiere gestört werden. Die Störung könnte man vermeiden, indem gewisse Bereiche im Wald für Radfahrer und Wanderer gesperrt bleiben (besonders in der Brutzeit) und diese Bereiche als Rückzugsgebiet für die Tiere dienen.

Das mit dem Harvester ist längst kein Thema mehr, auch wenn es von den Bikern als Argument noch immer genannt wird.
Ich würde mal behaupten, dass das Bundesland- und sogar landkreisabhängig ist. Hier im Landkreis FFB und STA ist der MTBer einfach ein Feindbild geworden. Mir ist es inzwischen egal, da ich Gravel fahre.
Aber bei uns wurden sogar "Radfahren verboten" Schilder an nrmalen Waldwegen ausgehängt.
Schau Dir die Doku an, ist kurz. Hier geht´s um unseren Landkreis ab 0:45.


Dass man dann noch die Schilder in gesunde Bäume schraubt ist für mich sowieso ein Highlight.
 
„Wer mit dem Fahrrad durch den Wald fährt, darf dies nur auf befestigten Wegen tun.“
Und diese Aussage ist schlicht nicht richtig.
Welche Wege man befahren darf ist in den Landeswaldgesetzen genauer geregelt. Und meistens steht da nichts von befestigten Wegen, sondern von festen Wegen oder gar nur von Wegen.

Teilweise wurde die (biker-) eigenmächtige Anlage neuer Lines und Trails quer durch die Pampa ohne jeden Sinn und Verstand auch übertrieben. Wundern tut es mich nicht, wenn dann derartige Gesetzesentwürfe rauskommen.
Um gegen jetzt schon illegale Handlungen vorzugehen die bisher erlaubten weiter einzuschränken, ist aber ebenso übertrieben.
 
Nach Aussage eines Försters, geht es dem Forst NICHT darum, dass die MTBler Wege zerstören. Es geht darum dass 365 Tage im Jahr die Tiere gestört werden. Die Störung könnte man vermeiden, indem gewisse Bereiche im Wald für Radfahrer und Wanderer gesperrt bleiben (besonders in der Brutzeit) und diese Bereiche als Rückzugsgebiet für die Tiere dienen.
Wenn diese Argument zutreffen würden, wäre es ein leichtes bei der zuständigen Behörde eine Sperrung für diese gewissen Bereiche zu erwirken.
In Wirklichkeit hätte man aber gerne gar keine Waldbesucher. Einfach mit der Begründung, weil man halt keine haben will.
 
§ 15 Absatz I Hessisches Waldgesetz:
Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.

Zumindest in Hessen ist die Lage für mich recht eindeutig. Als Radfahrer der gleichzeitig auch Jäger ist gehen mir die Mountainbiker die wild durch den Wad fahren auch gehörig auf die Nerven, denn das sorgt erwiesenermaßen für große Unruhe bei den Wildtieren.
 
Ich lese da noch etwas anderes raus: das könnte je nach genauem Wortlaut auch eher ein Orbit-Paragraph statt eines Komoot-Paragraphs sein, der das Ausweisen digitaler Routen (die durchaus auch aus komplett benutzungsfreien Wegen bestehen können) limitiert.
Wenn der Paragraph so kommt, bedeutet es, dass solche digitalen Routen(vorschläge) nicht mehr weitergegeben (veröffentlicht) werden dürfen. Das betrifft dann auch schon die Anlage auf Open Maps.
 
ich möchte noch zu meinen kommentaren von vorhin anmerken: ich fahr gravel bike, auf forst/wander-wegen, nicht querfeldein, da dies mit meinem verständnis von respekt vor der natur nicht vereinbar ist.
daher kann und will ich nicht über trailbau urteilen.
allerdings hat man in österreich, anders als im großteil anderer länder, rechtlich gesehen auch auf forststraßen fahrverbot, und das ist der kern, der hier wütend macht.
warum ich mich dann zu diesem thema überhaupt äußere? weil sich dieser entwurf verdächtig in eine richtung bewegt, die zu ähnlichen verhältnissen führen kann, und ich das sowohl als einschnitt in sachen sportlicher betätigung (viele menschen wechseln zu gravel/mtb, da ihnen der straßenverkehr zu gefährlich ist, zu recht) als auch kniefall vor einer elitären lobby sehe.
und sowas ist nicht leiwand, wie wir sagen.
 
Das ist falsch. Dann wäre auch jeder Trampelpfad illegal.

Ob und wie massiver Trailbau illegal ist, ist dabei ein ganz anderes Thema.
„Wer mit dem Fahrrad durch den Wald fährt, darf dies nur auf befestigten Wegen tun.“

Das gibt keinen Freiraum für das Befahren abseits von offiziellen Waldwegen.
Der Fußgänger darf hingegen auch runter vom Weg, der Radfahrer darf das nicht.

Wie sollen Trails legal entstehen wenn man gegen diese Regel verstößt?
 
„Wer mit dem Fahrrad durch den Wald fährt, darf dies nur auf befestigten Wegen tun.“
Doch, den gibt es, den genau dies ist nicht klar definiert. Aber hier kommen auch immer landesrechtlich spezifische Komponenten ins Spiel.
Es reicht nicht ein Gesetz zu lesen, um es zu verstehen und anzuwenden. Vielmehr kommt da die juristische Auslegung und auch die Rechtsprechung ins Spiel.

Wenn das Thema so einfach wäre, gäbe es nicht schon seit Jahren diese Diskussion.
 
Was ihr alles für Zeug erzählt.
Informiert euch doch mal, bevor ihr hier eure Meinungen äußert.
Es gibt für jedes Bundesland ein Waldgesetz.
Dort sind die Zutrittsrechte geregelt.
In BW ist das z.B. das Fahren auf Wegen unter 2m verboten. In anderen Bundesländern ist das erlaubt.

Wege sind definiert durch diejenigen, die Wege anlegen.
Das gilt in jedem Bundesland.

Und dann verlasst doch mal die Blase Radfahren.
Es gibt auch noch ganz andere Nutzungen wie z.B. der Wahnsinn mit dem Geocaching, wo man meint, man könne überallhin, wo es einem passt und seinen Kram verstecken oder was die da treiben.

Forstarbeiten erfolgen natürlich in Rückegassen, die der Förster entsprechend markiert. Da wird nicht kreuz und quer in und her gefahren. Die Schäden entstehen v.a. in den Rückegassen und lassen sich auch nicht verhindern, wenn die Zeiten mit Frost ausbleiben. Teile des Waldes müssen bewirtschaftet werden und das Holz muss aus dem Wald. Wo soll sonst das Bauholz herkommen und das Holz für die Möbel.
Die Gelbauchunke freut sich z.B. über die kleinen Tümpel in den Rückegassen.

Wild benötigt Rückzugsgebiete. Deshalb sollte man auf den bestehenden Wegen bleiben und Sperrungen beachten. Bei uns im Schönbuch gibt es z.B. solche Sperrungen.

Niemand will die Bevölkerung aus dem Wald heraushalten.
Es gibt aber mehr schutzwürdige Interessen als das Vergnügungsinteresse Einzelner.
 
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