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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Für das Radfahren im Wald könnten bald neue Regeln gelten: Das geht aus der Veröffentlichung eines neuen Entwurfs für das Bundeswaldgesetz durch ein Fachmagazin hervor. Auch das Nutzen von Komoot, Strava und anderen Outdoor-Apps ist betroffen.

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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Was ist euere Meinung zum Entwurf?
 

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?
Es darf jeder weiterhin seine Fahrten mit dem Rad aufzeichnen, wenn er auf den Wegen bleibt.
Der Fußgänger darf ja abseits der Wege gehen, aber ob er das querfeldeinlaufen dann unbedingt veröffentlichen muss, das sollte man schon hinterfragen.

Das Aufzeichnen kann jeder mach wie er will, es geht darum ob man die Routen dann veröffentlicht, denn das führt ja zu Nachahmern und es suggiert > das hier ist ein offizieller Weg.
 
Vielen Dank für den Link.
Hast Du den aber auch gelesen?
Ein Kartoffelacker ist ein Acker, auf dem Kartoffel wachsen.
Das ist eine landwirtschaftliche Nutzung und genau in dem Fall ist das Betreten laut dem Link verboten.
Das ist auch nachvollziehbar.
Ich möchte auch nicht, dass in meinem Gemüsegarten Gott und die Welt spazieren läuft.
Sicher hab ich das, Ich sprach auch davon das es nicht grundsätzlich verboten ist
Das Naturschutzgesetz von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und NRW besagt: Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.
Es werden hier 4. Bundesländer zitiert. Daraus schließe ich dass es in den restlichen 12 keine derartige Regelung gibt. Und das Betretungsverbot bezieht sich nur auf die Nutzzeit d.h. von Aussaat bis Ernte. Sobald das Feld einmal abgeerntet ist darf ich darauf rumlaufen.
Das so eine Regelung sinnvoll ist da stimme ich dir vollkommen zu. Ich würde auf so einem Feld auch nicht rumlaufen, dazu bräuchte es nicht mal ein explizites Verbot
 
Muss man demnächst die Aufzeichnung mit Strava, Komoot und Co. im Wald ausschalten? Könnte sein. Denn bereits als „Komoot-Paragraph“ betitelt wird der neue § 33 im Entwurf für das neue Bundeswaldgesetz, der das Anlegen von Wegen regelt. Erstmals wird dort auch das Aufzeichnen von digitalen Routen mit Outdoor-Apps wie Komoot, Strava oder anderen Diensten als Anlegen eines Weges behandelt. Künftig sollen solche digitalen Routen ebenfalls nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundstücksbesitzers erlaubt sein.

Relevant wird das m. E. erst, wenn ich diese (durch die Aufzeichnung) "angelegten" Wege hinterher öffentlich zugänglich mache.

Muss ich halt mal nach diversen Fahrten durch den Wald auf gepostete Heldengeschichten auf Insta, Strava und Co. verzichten.
Tracken werde ich weiterhin. Aber nur ich sehe die Route nachträglich auf Garmin. Datenschutzeinstellung entsprechend wählen, fertig.

edit: Das bezieht sich auf meine Runden im Winter mit dem Crosser durch waldige Gebiete. Ich schneise nirgends Trails in den Wald, sondern fahre auf erkennbaren Wegen.
Das dürfte ja Wanderwege auf denen Radfahren nicht ausdrücklich verboten ist nicht betreffen, oder? Bzw. auch sämtliche öffentlichen Forstwege nicht.

Das betrifft doch dann ausschließlich trails, die nicht offiziell freigegeben sind?

Dann beträfe mich das in SH kaum. Fahre eigentlich nur auf öffentlichen Wegen, in die Gassigeher sogar mit dem Auto reinfallen, oder erlaubte teils ausgeschilderte Wanderpfade und nehme dort selbstverständlich Rücksicht. Auf die 2 Menschen pro Jahr, die mir dort begegnen. 🙃
 
Ja, die MTBer sorgen sicher für die meiste Unruhe und die meisten Schäden in den Wäldern.
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Man sieht an den Bildern eindeutig, dass das größte Problem des Walds die Mountainbiker (und Reiter) sind, deswegen muss da schleunigst was unternommen werden.

Edit: Bitte diesen Post nicht zu ernst nehmen;)

Der aufmerksame Leser wird feststellen, dass ich die Schäden im Wald mit keinem Wort erwähnt habe, sondern lediglich die Beunruhigung des Wilds aus meiner Perspektive als Jäger. Und eine Rückegasse und die entsprechenden Forstmaschinen stören das Wild weniger. Die sind immer am gleichen Ort und zur gleichen Uhrzeit, daran gewöhnt sich das Wild. An kreuz- und quer herumfahrende Mountainbiker eher weniger.
 
Sicher hab ich das, Ich sprach auch davon das es nicht grundsätzlich verboten ist

Es werden hier 4. Bundesländer zitiert. Daraus schließe ich dass es in den restlichen 12 keine derartige Regelung gibt. Und das Betretungsverbot bezieht sich nur auf die Nutzzeit d.h. von Aussaat bis Ernte. Sobald das Feld einmal abgeerntet ist darf ich darauf rumlaufen.
Da schließt Du falsch.
Am besten suchst Du in dem Bundesland, in dem Du wohnst, nach der aktuell geltenden Rechtslage.

z.B. in Mecklenburg-Vorpommern (willkürlich herausgegriffen)
https://www.anwalt24.de/gesetze/natschag_m_v/25

§ 25 NatSchAG M-V – Betreten der freien Landschaft​

(1) Soweit durch Rechtsvorschrift nichts Anderes geregelt ist, darf jede Person in der freien Landschaft auf eigene Gefahr Privatwege (private Straßen und Wege aller Art) sowie Wegeränder und Feldraine zum Zwecke der naturverträglichen Erholung betreten und mit einem Fahrrad befahren. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich. Reiter dürfen Privatwege nur benutzen, wenn sie trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind.

Also noch restriktiver.
Du darfst zu keiner Zeit auf den Acker.
Das ist auch richtig so.
Denn das sind Betriebsflächen.
Da hat der freizeitsuchende Mensch einfach nichts darauf verloren.
 
Hier ist aber jedem schon klar, dass eine 2m Regelung (nur) der Einschränkung einer grundsätzlichen Erlaubnisfreiheit dient und der Referentenentwurf nun aber die Länder regelrecht ermächtigt, alle Wege zunächst sperren zu können und erst hiernach zulässige Wege auszuweisen?
Der Inhalt des Referentenentwurfes dreht die Erlaubnisfreiheit um in die Möglichkeit eines generelles Verbotes, welches mit der Möglichkeit verbunden ist, hiervon Ausnahmen zuzulassen.
Von der Eingriffsqualität in die Handlungsfreiheit demnach etwas völlig anderes, nämlich deutlich Schwerwiegenderes!
 
Eigentlich wollen doch die Förster gar nicht das Wild haben. Schließlich erzeugen viele Tiere Fraß- und Wegeschäden mit enormen Kosten und reduzieren das Wachstum der Neupflanzungen. Warum wollen die denn eine Beruhigung im Wald?
 
Der Inhalt des Referentenentwurfes dreht die Erlaubnisfreiheit um in die Möglichkeit eines generelles Verbotes, welches mit der Möglichkeit verbunden ist, hiervon Ausnahmen zuzulassen.
Kannst Du bitte zitieren, wo in dem Entwurf Du das herausgelesen hast?
Danke im Voraus.
 
Generell ist ja zunächst mal sinnvoll eine Regelung aus 1975 auf die aktuelle Situation anzupassen. Damals war mit dem Fahrrad normalerweise niemand im Wald unterwegs. Da gab es noch keine MTBs und schon gar keine Gravelbikes und die Zahl dieser steigt weiter...
Vielleicht ist es gut, dass dann Wege ausgewiesen werden um die Interessensgruppen zu trennen. Ich mag es auch nicht, wenn ich beim Laufen einem Pferd auf dem schmalen Wanderweg begegne. Aber die horrende Anzahl von Wegen (Schwarzwald, Pfälzerwald) ausweisen? So viele Schilder kann man gar nicht aufstellen.
Es darf halt nicht so enden wie in Österreich, wo bspw. am Pfänder nur bestimmte Forstwege mit dem MTB befahren werden dürfen dazu nur bergwärts. Das geht dann komplett an der Realität vorbei. Man sollte sich die Schweiz als Vorbild nehmen, dort klappt es gut mit Wanderern und Mountainbikern auf denselben Wegen.
 
Das Ganze ist bislang nur Referenten-Entwurf aus dem Ministerium. Von einem Gesetzgebungsverfahren ist das noch ein großes Stück entfernt. In der Regel erfolgen mehrere Überarbeitungen solcher Entwürfe bevor es dann durch Kabinettsbeschluss zu einem Gesetzesvorhaben wird. Dazu müssen sich die Ampel-Parteien aber einig sein über die Inhalte Dann fehlt aber immer noch die Zustimmung des Bundestages. Ob das Gesetz Zustimmungspflichtig wäre und auch noch der Zustimmung des Bundesrats bedürfte, weiß ich nicht genau. Es gibt aber mit Sicherheit noch genügend Gelegenheit für die Öffentlichkeit, Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu nehmen. Kaum ein Gesetz kommt aus dem Gesetzgebungsverfahren so raus, wie der Referentenentwurf aussieht.

Bin kein Jurist aber die Einschränkung der Nutzung von Komoot, Strava etc. wäre wohl ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Waldbesucher. Das sagt nämlich nicht nur aus, dass Du Deine Daten für Dich behalten kannst, sondern auch, dass Du Daten nach eigenem Dafürhalten Nutzen und Veröffentlichen kannst. Ein Eingriff in dieses Rechts, dass in D. bekanntlich einen besonders hohen Stellenwert hat, wäre abzuwägend mit den Interessen der Waldbesitzer und übergeordneten Interessen (Naturschutz etc.). Es gibt im Wirtschaftsleben durchaus Beispiele, wo man selbst erhobene Daten ggf. nicht einfach Nutzen darf, z.B. wenn man sich auf Firmengeländen bewegt. Bin allerdings skeptisch, dass das im öffentlich zugänglichen Raum genauso gehandhabt werden kann, denn das würde ziemlich viele praktische Probleme nach sich ziehen (allein schon die Frage, wo das Verbot anfängt und wo es aufhört dürfte Raum für jede Menge Chaos lassen). Vor dem Hintergrund darf man durchaus skeptisch sein, ob so eine Einschränkung das Gesetzgebungsverfahren übersteht. Falls doch, dürfte das vor Gericht landen und die Bundesregierung müsste dann z.B. darlegen, dass die Einschränkung durch Schäden am Wald gerechtfertigt wären.

Ich glaube nicht, dass das Thema am Ende so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird.
 
Damit man sich mal eine Meinung bilden kann, hier der Link zum Referentenentwurf:
https://www.forstpraxis.de/sites/forstpraxis.de/files/2023-11/231110_Referentenentwurf_BWaldG.pdf
Im §33 "Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald" Satz 3 steht:
Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Nirgends steht in dem Entwurf, dass alles zuerst mal gesperrt werden soll.

Wichtig für das Verständnis ist, dass nicht alles was fahrbar mit dem Rad ist und wie ein Weg aussieht, auch ein Weg im Sinne des Gesetzes ist.
"Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren" sind keine Wege im Sinne des Gesetzes.
Ihre Nutzung mit dem Rad ist durch das aktuelle Gesetz jetzt schon untersagt.

In §33 geht es um die Auszeichnung von Wegen im Wald.
Früher gab es da nur physikalische vorhandene Markierungen im Wald (darum geht es in den Sätzen 1 und 2).
Heute gibt es die digitale Auszeichnung in Form von z.B. Segmenten in Strava oder Routen in Komoot.

In der ganzen hysterischen Aufregung wird da überlesen: "erstmalig" und "von noch nicht vorhandenen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie das halt so ist, haben beim Entwurf meist schon die Lobbyisten kräftig mitgearbeitet. War bei der Änderung der Befahrungsverordnung für Bundeswasserstraßen genauso. Dort gab es dann aber noch die große Überraschung, dass nicht nur Kitesurfen, sondern auch Wingfoilen per se erstmal verboten wird (unter dem Deckmäntelchen des Naturschutzes natürlich). Man kann nur raten sowas im Keim zu ersticken.

Radsportler hätten ja eigentlich eine große Interessenvertretung, was macht die eigentlich so?
 
Stimmt, den Fall hatten wir dieses Jahr bei uns im Wald. Die sind wie die Wilden mit Raupenfahrzeugen durch den Wald geheizt, und dabei tiefe Furchen hinterlassen sowie etliche Blau- und Preiselbeer Sträucher zerstört. Das sah aus wie auf einen Schlachtfeld.
Alle Jubeljahre wird ein Stück Wald mit schwerem Gerät bearbeitet. Ja, sieht dramatisch aus. Aber erfolgt ganz bewusst auf Weisen die auf schnelle und nachhaltige Erholung des Waldes ausgerichtet sind. Die Raupenfahrzeuge sind z.B. deshalb Raupenfahrzeuge und nicht Räderfahrzeuge weil letztere zwar weniger oberflächliche Kratzer verursachen würden aber viel stärkere Bodenkompression. Die Kratzer hingegen sind nicht wesentlich anderes als wenn eine Rotte Wildschweine mal umgepflügt hat, der Wald kommt damit klar. Ein wild angelegter Trail hingegen wird nie verschwinden. Ja, das Gesetz ist vielleicht hier und da ein wenig einseitig ausgefallen, aber mit euren “Die bösen Waldbesitzer mit ihren schlimmen Waldarbeiterschergen“ macht ihr euch was vor und erschwert auch eine Diskussion in eurem Sinne.
 
Kannst Du bitte zitieren, wo in dem Entwurf Du das herausgelesen hast?
Danke im Voraus.
§29 Abs 1-3 des Referentenentwurfes stellt die grundsätzliche Erlaubnis dar und Abs 4 kassiert dies durch die Ermächtigung der Länder bezogen auf die dort benannten Nutzungen wieder ein.
 
Eigentlich wollen doch die Förster gar nicht das Wild haben. Schließlich erzeugen viele Tiere Fraß- und Wegeschäden mit enormen Kosten und reduzieren das Wachstum der Neupflanzungen. Warum wollen die denn eine Beruhigung im Wald?
Verkürzt gesagt: Beunruhigtes Wild zieht sich in Dickungen und Einstände zurück und kommt dort wenn überhaupt nur nachts raus. In diesen Einständen gibt es meist nur Gehölz und Baumrinden zu fressen. Das ist nicht die bevorzugte Nahrung des Wilds die auch lieber auf einer Wiese Kräuter und Gras zu sich nehmen würden, sich das aber nicht mehr trauen und deshalb für mehr Schäden an den Bäumen sorgen.
 
Wer haftet, wenn ein Biker oder Wanderer in einem Privatwald von einem herabstürzenden Ast erschlagen wird?
Das Risiko will ich als Waldbesitzer nicht tragen. In Österreich hat auch eine MTB Fahrerin den Waldbesitzer nach einem Sturz verklagt, weil sie in ein Schlagloch/Pfütze gefahren ist und zu Sturz gekommen war. 🤷🏼
 
In D gilt dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geschieht. Da gibt es keine Handhabe zu klagen.

Wo kommen wird dann hin. Wenn ich mir als Wanderer den Fuß verknackse verklag ich doch auch niemanden, das ist meine eigenes Risiko wenn ich befestigte Wege verlasse.
 
Wer haftet, wenn ein Biker oder Wanderer in einem Privatwald von einem herabstürzenden Ast erschlagen wird?
Das Risiko will ich als Waldbesitzer nicht tragen. In Österreich hat auch eine MTB Fahrerin den Waldbesitzer nach einem Sturz verklagt, weil sie in ein Schlagloch/Pfütze gefahren ist und zu Sturz gekommen war. 🤷🏼
Dazu gibt es ein recht aktuelles Urteil zu. Das gehört zu den normalen Gefahren im Wald.
 
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