• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall

  • Ersteller Ersteller KLR
  • Erstellt am Erstellt am
ich finde auch dass das Urteil eine Sauerei ist! Meiner Meinung nach hätte der Urteilsspruch so lauten müssen:
Hätte der Verunfallte etwas schützenswertes im Kopf gehabt, wäre es wirtschaftlich vertretbar gewesen dieses schützenwerte Gut mittels Helm abzusichern. Da der Verunfallte aber keinen Helm getragen hat, obwohl dies im heutigen Verkehr insbesondere als Radfahrer zu empfehlen ist, hatte er offensichtlich nichts, was eines Helmes bedurfte, also ist er in diesem Fall frei zu sprechen respektive hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, da kein Schaden entstehen konnte!
 

Anzeige

Re: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall
Um die Sachlage mal zu entschärfen und in Zukunft die Polemik zu reduzieren.

Hier der 7. Zivilsenat des OLG SH entscheidet lediglich Schadenersatz und haftungsrechtlich.
Die Entscheidung hinsichtlich der Verursachung steht auf einem völlig anderen Blatt und wird auch von einem anderen Gericht entschieden.
Völlig außer Frage steht die Verursachung durch die Fahrzeugführerin doch die Folgen im Hinblick auf die Kopfverletzungen und die Zumutbarkeit der Versicherung der Fahrzeugführerin wurde erörtert. Und das Gericht stellt lediglich zutreffend fest, hätte--würde.
Zivilkammern weichen Von Verwaltungsgerichten und Strafgerichten oft erheblich von einander ab, da der Blickwinkel ein anderer und die Voraussetzungen ebenfalls andere sind.
Zivilgerichte entscheiden nicht nach Tatbeständen und deren Verwirklichung.

Mitnichten wird hier das Thema Schuld thematisiert.
 
Um die Sachlage mal zu entschärfen und in Zukunft die Polemik zu reduzieren.

Hier der 7. Zivilsenat des OLG SH entscheidet lediglich Schadenersatz und haftungsrechtlich.
Die Entscheidung hinsichtlich der Verursachung steht auf einem völlig anderen Blatt und wird auch von einem anderen Gericht entschieden.
Völlig außer Frage steht die Verursachung durch die Fahrzeugführerin doch die Folgen im Hinblick auf die Kopfverletzungen und die Zumutbarkeit der Versicherung der Fahrzeugführerin wurde erörtert. Und das Gericht stellt lediglich zutreffend fest, hätte--würde.
Zivilkammern weichen Von Verwaltungsgerichten und Strafgerichten oft erheblich von einander ab, da der Blickwinkel ein anderer und die Voraussetzungen ebenfalls andere sind.
Zivilgerichte entscheiden nicht nach Tatbeständen und deren Verwirklichung.

Mitnichten wird hier das Thema Schuld thematisiert.

Trotzdem muss die geschädigte Radfahrerin, obwohl sie nichts falsch gemacht hat, Abstriche in ihrer Entschädigung machen. Natürlich wird sie strafrechtlich nicht belangt.
 
Bau dir einen Blitzableiter an den Helm.
PS: Bei Spiegelonline stand heute auch ein Artikel hinsichtlich der Helmnichtpflicht...Sommerloch?! :idee:Wenn die es jetzt schreiben, leses die Radler es nicht, weil die draussen sind?! Oder ist es dazu da, die RR am Computer zu halten, damit sie nicht auf der Strasse fahren...?!?
 
Bau dir einen Blitzableiter an den Helm.
PS: Bei Spiegelonline stand heute auch ein Artikel hinsichtlich der Helmnichtpflicht...Sommerloch?! :idee:Wenn die es jetzt schreiben, leses die Radler es nicht, weil die draussen sind?! Oder ist es dazu da, die RR am Computer zu halten, damit sie nicht auf der Strasse fahren...?!?

Verschwörung?
 
Hmm, kann ich dann im Umkehrschluss auch den Helmhersteller haftbar machen, wenn ich mir trotz Styropor-Mützchen nach Sturz eine schwere Kopfverletzung hole? Schließlich hätte mich der Helm ja davor schützen müssen...
 
Hier der 7. Zivilsenat des OLG SH entscheidet lediglich Schadenersatz und haftungsrechtlich...

Dann frage ich, ob die betroffene Radfahrerin im Sinne der StVO einen Fehler begangen hat, der eine Kürzung ihrer Entschädigungsansprüche rechtfertigt. Nach meiner Meinung, die ich mir nur auf Grund der Meldung bilden kann, hat sie das nicht. Die Urteilsbegründung ist hanebüchen und kann wie hier und anderswo schon bemerkt, auf alle Lebensbereiche angewendet werden. Genügend bizarre Beispiele für alternative Anwendungen der Urteilsbegründung sind hier genannt worden. Diese Begründung läuft auf eine generelle Schadenersatzminderung hinaus, wenn man als unschuldig Betroffener nicht alle denkbaren Vorsorgemaßnahmen gegen alle denkbaren Unfälle getroffen hat.

Tut mir leid, für so eine Rechtsprechung habe ich kein Verständnis. (Wahrscheinlich fehlt mir dazu nur ein Jurastudium)
 
Dann frage ich, ob die betroffene Radfahrerin im Sinne der StVO einen Fehler begangen hat, der eine Kürzung ihrer Entschädigungsansprüche rechtfertigt. Nach meiner Meinung, die ich mir nur auf Grund der Meldung bilden kann, hat sie das nicht. Die Urteilsbegründung ist hanebüchen und kann wie hier und anderswo schon bemerkt, auf alle Lebensbereiche angewendet werden. Genügend bizarre Beispiele für alternative Anwendungen der Urteilsbegründung sind hier genannt worden. Diese Begründung läuft auf eine generelle Schadenersatzminderung hinaus, wenn man als unschuldig Betroffener nicht alle denkbaren Vorsorgemaßnahmen gegen alle denkbaren Unfälle getroffen hat.

Tut mir leid, für so eine Rechtsprechung habe ich kein Verständnis. (Wahrscheinlich fehlt mir dazu nur ein Jurastudium)


Volle Zustimmung:daumen:!!!
 
rayban, hast Du zufällig weitere Infos? Z.B. um welchen Anteil es geht? Das berühmte Klickpedal-und-Helm-Urteil damals hatte ja gerade mal eine Verschiebung von 70/30 auf 60/40 (Auto/Rad) zur Folge gehabt.
Ich weiß, aus solchen Nickeligkeiten macht man keine Schlagzeile, grad deshalb;)
 
Die Fragestellung sollte vllt lauten, welche Verletzungen der Verursacherin zuzurechnen sind.
Das Gericht befindet oder hat zu befinden welcher Gefahrenzusammenhang bestand und wie er verwirklicht worden ist.
Einen Fehler nach der StVO wird die Zivilkammer nicht prüfen und ist für die Verletzung auch unerheblich.
Klingt bizarr.
Selbst Juristen oraklen, "vor Gericht ist es wie auch offener See, Du begibst Dich in Gottes Hand".

Natürlich sorgt so eine Entscheidung für Unverständnis.


Habe der Zeit keinen Zugriff auf aktuelle Urteile und Rechtsprechung, kann daher auch keine Angaben zu anteilen des Schadenersatzes machen.
 
Naja, da gibt es halt immer das "gesunde Volxempfinden", das eine Mitverantwortung für die Höhe eines Schadens nicht von dem Verschulden an dem Unfall an sich trennen mag, und das ganze dann als "Bestrafung des Opfers" interpretiert. (Wär ja sonst auch langweilig).
Wenn das alles so einfach wäre, würde ich auch nicht einsehen, daß ich meine Reifen ständig neu kaufen und bezahlen muss, schliesslich hab ich die Sch...Bierflaschen da nicht hingeschmissen.
 
Hallo whitewater,

Naja, da gibt es halt immer das "gesunde Volxempfinden", .
Jetzt schwingst' aber 'ne ganz schön große Keule o_O
Dein (anscheinend) verpöntes "gesunde Volxempfinden", mag in mancher politischer Färbung nicht die ideale Konfliktbetrachtung sein, aber so ist das halt in Demokratien. In diktatorischen Systemen ist's da einfacher; da haste Recht, da braucht man sich nicht mit der Meinung Anderer auseinanderzusetzten;)

...eine Mitverantwortung für die Höhe eines Schadens nicht von dem Verschulden an dem Unfall an sich trennen mag,...
Warum sollte man das auch trennen?
Meine Sicht: Wenn ich nichts falsch gemacht habe und durch einen Fehler eines Anderen zu Schaden komme, dann ist es mir unverständlich, für den entstandenen Schaden eine Mit-/Teilschuld zu erhalten.
Das ist absurd!
Wenn Du das aber mal deutlich und fundiert erklären könntest/würdest, weshalb man die Höhe des Schadens vom Verschulden trennen muß, dann ändert sich evtl. das von Dir monierte "gesunde Volxempfinden".

Ich bin gespannt auf eine dem nicht juristisch Gebildeten, verständliche und nachvollziehbare Erläuterung.



Wenn das alles so einfach wäre, würde ich auch nicht einsehen, daß ich meine Reifen ständig neu kaufen und bezahlen muss, schliesslich hab ich die Sch...Bierflaschen da nicht hingeschmissen.
Wohl eher, weil der Verursacher nicht (mehr) greifbar/ermittelbar war/ist:rolleyes:

MfG
KLR
 
Das "gesunde Volxempfinden" scheint wohl eher mit dem Richter durchgegangen zu sein: Warum sollte die Benutzung eines Fahrrades per se ein erhöhtes Verletzungsrisiko implizieren?

Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Erst recht nicht, ganz spezielle Arten von Verletzungen im Voraus zu kalkulieren.
 
Warum sollte man das auch trennen?
Meine Sicht: Wenn ich nichts falsch gemacht habe und durch einen Fehler eines Anderen zu Schaden komme, dann ist es mir unverständlich, für den entstandenen Schaden eine Mit-/Teilschuld zu erhalten.
Das ist absurd!
Naja, die Frage ist doch, was "nichts falsch machen" heißt. Der Richter versucht rauszufinden, ob der zu ersetzende Schaden hätte geringer sein können, wenn der/die Geschädigte einfache, zumutbare Vorsichtsmaßnahmen eingehalten worden wären. Wo sich jeder ans Hirn greift, wie man (als Geschädigte/r) nur so blöd sein kann, haftet man nicht unbedingt mit. Es gibt durchaus die Pflicht des Geschädigten, den Schaden zu minimieren. Ob das Gericht das hier korrekt gemacht hat weiß ich nicht, darüber kann man sicher diskutieren.
 
Zurück