K
KetteRechts.de
ich finde auch dass das Urteil eine Sauerei ist! Meiner Meinung nach hätte der Urteilsspruch so lauten müssen:
Hätte der Verunfallte etwas schützenswertes im Kopf gehabt, wäre es wirtschaftlich vertretbar gewesen dieses schützenwerte Gut mittels Helm abzusichern. Da der Verunfallte aber keinen Helm getragen hat, obwohl dies im heutigen Verkehr insbesondere als Radfahrer zu empfehlen ist, hatte er offensichtlich nichts, was eines Helmes bedurfte, also ist er in diesem Fall frei zu sprechen respektive hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, da kein Schaden entstehen konnte!
Hätte der Verunfallte etwas schützenswertes im Kopf gehabt, wäre es wirtschaftlich vertretbar gewesen dieses schützenwerte Gut mittels Helm abzusichern. Da der Verunfallte aber keinen Helm getragen hat, obwohl dies im heutigen Verkehr insbesondere als Radfahrer zu empfehlen ist, hatte er offensichtlich nichts, was eines Helmes bedurfte, also ist er in diesem Fall frei zu sprechen respektive hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, da kein Schaden entstehen konnte!