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Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall

  • Ersteller Ersteller KLR
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Naja, die Frage ist doch, was "nichts falsch machen" heißt. Der Richter versucht rauszufinden, ob der zu ersetzende Schaden hätte geringer sein können, wenn der/die Geschädigte einfache, zumutbare Vorsichtsmaßnahmen eingehalten worden wären. Wo sich jeder ans Hirn greift, wie man (als Geschädigte/r) nur so blöd sein kann, haftet man nicht unbedingt mit. Es gibt durchaus die Pflicht des Geschädigten, den Schaden zu minimieren. Ob das Gericht das hier korrekt gemacht hat weiß ich nicht, darüber kann man sicher diskutieren.

Man ist verpflichtet Schäden zu minimieren, die es gar nicht gäbe, wenn andere keinen Fehler gemacht hätten? Wenn ich mit meinem behelmten Kopf gegen einen unbehelmten Kopf eines anderen (Radlers) stoße, vergrößere ich dessen Schaden übrigens sogar mit großer Wahrscheinlichkeit.
 

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Re: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall
Naja, die Frage ist doch, was "nichts falsch machen" heißt. Der Richter versucht rauszufinden, ob der zu ersetzende Schaden hätte geringer sein können, wenn der/die Geschädigte einfache, zumutbare Vorsichtsmaßnahmen eingehalten worden wären. Wo sich jeder ans Hirn greift, wie man (als Geschädigte/r) nur so blöd sein kann, haftet man nicht unbedingt mit.

Nach dieser Logik kann einem unschuldig angefahrenen RR-fahrer auch der Schadenersatz seines bei einem Unfall zerstörten Lightweight-LRS verweigert werden. Ein Richter könnte auf die Idee kommen, dass im Rahmen der Schadenminderungspflicht es zumutbar wäre, wenn der geschädigte seine Trainingsfahrten auf einem Fulcrum R7 absolviert.
 
Ich sag es mal provokanter: Wer in dem Bewußtsein, ein erhöhtes ( im Vergleich zu was....?) Verletzungsrisiko einzugehen, auf sein Rad steigt, hat offenkundig die Stützräder zu früh abgeschraubt.........

Dass Radfahren grundsätzlich gefährlich sei, ist ein gern gepflegter Mythos des Autofahrerstammtisches. Beinahe lustig, das dies in eine rechtliche Auseinandersetzung um die Zuweisung der Verantwortlichkeit von Schäden einfließt.
 
Ich sag es mal provokanter: Wer in dem Bewußtsein, ein erhöhtes ( im Vergleich zu was....?) Verletzungsrisiko einzugehen, auf sein Rad steigt, hat offenkundig die Stützräder zu früh abgeschraubt.........

Dass Radfahren grundsätzlich gefährlich sei, ist ein gern gepflegter Mythos des Autofahrerstammtisches. Beinahe lustig, das dies in eine rechtliche Auseinandersetzung um die Zuweisung der Verantwortlichkeit von Schäden einfließt.

ich bin da anderer Meinung:

wer als Radfahrer eine Helmpflicht fordert, sollte sich meiner Meinung nach eine ungefährliche Sportart aussuchen.
 
Die Fragestellung sollte vllt lauten, welche Verletzungen der Verursacherin zuzurechnen sind.
Das Gericht befindet oder hat zu befinden welcher Gefahrenzusammenhang bestand und wie er verwirklicht worden ist.
Einen Fehler nach der StVO wird die Zivilkammer nicht prüfen und ist für die Verletzung auch unerheblich.
Klingt bizarr.
Die Trennung zw. Schuld und Unfallfolge finde ich einsichtig.

Allerdings frage ich mich, ob derselbe Richter bei einem Autounfall mit Kopfverletzungen genauso geurteilt hätte. Ich fürchte nicht. Jedenfalls habe ich noch nie gehört, daß von einem Autofahrer verlangt worden wäre einen Helm aufzuziehen.
Obwohl Autofahrer deutlich mehr Kopfverletzungen erleiden als Radfahrer. Und obwohl die gängigen Exemplare von Helmen für Autofahrer deutlich besser vor schweren Verletzungen schützen.
Im Vergleich zum Preis des Autos ist so ein Formel1-Intergralhelm lächerlich billig, also finanziell zumutbar.

Oder wie ist es bei einem Schleudertrauma? Einer wirklich gängigen Verletzung schon bei leichten Unfällen, die zu großen Aufwendungen bei den Versicherungen führt. Soetwas wäre einfach zu verhindern, wenn man einen Helm tragen und diesen an der Kopfstütze fixieren würde. So wie das ja bei Rennfahrern gemacht wird. Wirksam, billig, zumutbar.
Für erlittene Schleudertraumen gibts aber sogar Schmerzensgeld, keine Mitschuld.
 

Danke für den Link!
Das aufmerksame Studium des Textes zeigt, dass die Vorinstanz, das Landgericht der Radfahrerin auf der Basis ihr keine Pflichtverletzung im Sinne der StVO zur Last legen zu können, Ihr vollen Schadenersatz zugesprochen hat. Erst die höhere (von der schadenersatzpflichtigen Versicherung angerufene) Instanz begibt sich dann auf den Kurs juristischer Spitzfindigkeiten nach dem Motto hätte, wäre, wenn. Womit mal weder dokumentiert wurde, dass je höher die Gerichtsinstanzen, desto weniger nachvollziehbar die Urteile. Die Begründung des OLG liest sich ja auf den ersten Blick schlüssig, und in diesem Fall kann beinahe auch als gesichert angesehen werden, dass die Verletzungen der Radfahrerin geringer ausgefallen wären, hätte sie einen Helm getragen. Nur leider bricht das OLG in seiner Begründung kurz vor dem eigentlich ursächlichen Grund für die Verletzungen der Radfahrerin (der unvorsichtig geöffneten Autotüre) unverständlicherweise ab.

Mit "hätte ,wäre, wenn" die Türe nicht geöffnet worden wäre, hätte die Radfahrerin auch ganz ohne Helm keinerlei Verletzung erlitten, hätte das OLG auch argumentieren können.
 
Besonders die Abschnitte 30-37 zeugen von einer arg konstruierten "Polemik". Allein die Annahme einer erhöhten Sturzgefahr ist an den Haaren herbeigezogen. Was folgt, der Vergleich mit Sportarten wie Reiten oder Skifahren, sowie die Annahme, dass wegen "fortgeschrittener Technik", auch Alltagsräder heute zu höhreren Geschwindigkeiten führen, zeigt absolute Ahnungslosigkeit.

Der sog. "Sachverständige" war "nur" ein Neurologe, der sicher medizinisch richtig die Verletzung erklärt hat, aber ganz sicher kein "Experte" in Sachen Kopfschutz ist......
 
Hallo thebigoneinfront,

leider kann ich dem nicht folgen - ich versteh' einfach den Ansatz nicht, weshalb es meine Aufgabe/Pflicht sein sollte eventuelle Vorsorgen zu treffen?
...Der Richter versucht rauszufinden, ob der zu ersetzende Schaden hätte geringer sein können, wenn der/die Geschädigte einfache, zumutbare Vorsichtsmaßnahmen eingehalten worden wären. ... Es gibt durchaus die Pflicht des Geschädigten, den Schaden zu minimieren. .

Mal ganz übertrieben!!! gesagt:
Eine vergewaltigte Frau, die dadurch schwanger geworden ist, würde gesagt bekommen: "Also so ganz unschuldig biste ja nicht - schließlich hätteste ja Kondome dabeihaben können um den Schaden zu minimieren" ... Nicht so ganz nachzuvollziehen bzw perxxxx - oder?

...Es gibt durchaus die Pflicht des Geschädigten, den Schaden zu minimieren. .
Die Pflicht einen entstandenen Schaden nicht größer werden zu lassen als er schon ist (sofern machbar) - das ist OK!

MfG
KLR
 
Die Trennung zw. Schuld und Unfallfolge finde ich einsichtig.

Allerdings frage ich mich, ob derselbe Richter bei einem Autounfall mit Kopfverletzungen genauso geurteilt hätte. Ich fürchte nicht. Jedenfalls habe ich noch nie gehört, daß von einem Autofahrer verlangt worden wäre einen Helm aufzuziehen.
Obwohl Autofahrer deutlich mehr Kopfverletzungen erleiden als Radfahrer. Und obwohl die gängigen Exemplare von Helmen für Autofahrer deutlich besser vor schweren Verletzungen schützen.
Im Vergleich zum Preis des Autos ist so ein Formel1-Intergralhelm lächerlich billig, also finanziell zumutbar.

Oder wie ist es bei einem Schleudertrauma? Einer wirklich gängigen Verletzung schon bei leichten Unfällen, die zu großen Aufwendungen bei den Versicherungen führt. Soetwas wäre einfach zu verhindern, wenn man einen Helm tragen und diesen an der Kopfstütze fixieren würde. So wie das ja bei Rennfahrern gemacht wird. Wirksam, billig, zumutbar.
Für erlittene Schleudertraumen gibts aber sogar Schmerzensgeld, keine Mitschuld.

Und beim Helm müßte/könnte es nicht allein bleiben - diverse Protektoren gibt's ja auch noch - unendliche Risikominimierungsmöglichkeiten tun sich da doch aufo_O

MfG
KLR
 
Danke für den Link!
Das aufmerksame Studium des Textes zeigt, dass die Vorinstanz, das Landgericht der Radfahrerin auf der Basis ihr keine Pflichtverletzung im Sinne der StVO zur Last legen zu können, Ihr vollen Schadenersatz zugesprochen hat. Erst die höhere (von der schadenersatzpflichtigen Versicherung angerufene) Instanz begibt sich dann auf den Kurs juristischer Spitzfindigkeiten nach dem Motto hätte, wäre, wenn. Womit mal weder dokumentiert wurde, dass je höher die Gerichtsinstanzen, desto weniger nachvollziehbar die Urteile. Die Begründung des OLG liest sich ja auf den ersten Blick schlüssig, und in diesem Fall kann beinahe auch als gesichert angesehen werden, dass die Verletzungen der Radfahrerin geringer ausgefallen wären, hätte sie einen Helm getragen. Nur leider bricht das OLG in seiner Begründung kurz vor dem eigentlich ursächlichen Grund für die Verletzungen der Radfahrerin (der unvorsichtig geöffneten Autotüre) unverständlicherweise ab.

Mit "hätte ,wäre, wenn" die Türe nicht geöffnet worden wäre, hätte die Radfahrerin auch ganz ohne Helm keinerlei Verletzung erlitten, hätte das OLG auch argumentieren können.
:daumen: ...so sehe ich das auch!
MfG
KLR
 
Wie schon mehrfach angesprochen muss man zwischen der Verursachung des Unfalls und damit des Schadens an sich und der Höhe des Schadens differenzieren.
Und da ist es nunmal so, dass mit einem Helm der Schaden anscheinend nicht so hoch ausgefallen wäre, sodass bzgl. der Schadenshöhe ein gewisses Mitverschulden der Radfahrerin gegeben ist. Daher kann ihr Anspruch gekürzt werden.
Laut Spiegel wurde der Anspruch um 20% gekürzt.
Ich halte das Urteil zwar nicht für richtig und zielführend, aber für absolut nachvollziehbar und vertretbar.

(Helm tragen auf dem Fahrrad und im Auto zu vergleichen ist dann schon ziemlich billige Polemik..)
 
Hallo whitewater,


Jetzt schwingst' aber 'ne ganz schön große Keule o_O
Nun da bitte ich in dieser hochfeinen Gesellschaft von Mitbürgern, die sich höchstens unter wohligem Schnurren mit Pfauenfedern streicheln höchst untertänig um Entschuldigung. Mea maxima culpa.

Bzgl. der Erklärung:
Wäre ich dazu bei diesem Publikum und der Kürze der Form in der Lage, wozu höchstqualifizierte und gut vorbereitete Lehrkräfte bei emotional entspannter aber lernwilliger Audienz trotzdem mehrere Stunden verwenden, würde ich mein Geld als Juraprof verdienen.

Solange nicht mal der Unterschied zwischen Straf-bzw. in diesem Falle Verkehrsgericht und Zivilgericht klar ist, würde das den Rahmen sprengen.
Nur soviel: die eben nicht bestehende Helmpflicht erlaubt Dir, frei und eigenverantwortlich Deine Entscheidung zu treffen, für deren Folgen Du verantwortlich bist. Wenn Du Dich ohne Fremdeinwirkung maulst wird das wohl auch keiner bestreiten.
Daß dies sofort und zu 100% nicht mehr gilt, wenn man einen anderen Deppen findet, dem mans in die Schuhe schieben kann finde ich auch nicht einsichtig.
Eben diese Eigenverantwortung und Wahlfreiheit in ein "Verbot durch die Hintertür" umzumünzen, zeugt von einem eklatanten Mangel an Verständnis für unser Rechtssystem.

Das muss ich leider auch lagaffe sagen,
Das "gesunde Volxempfinden" scheint wohl eher mit dem Richter durchgegangen zu sein: Warum sollte die Benutzung eines Fahrrades per se ein erhöhtes Verletzungsrisiko implizieren?
Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Erst recht nicht, ganz spezielle Arten von Verletzungen im Voraus zu kalkulieren.
Jedwede Aktion ob ausgeführt oder unterlassen birgt irgendein Risiko in sich, wer in der Entscheidung frei ist, sollte das zu schätzen wissen.


Evtl. wäre Dein Mitgefühl ja auch geringer, wenns einen Moppedfahrer in Shorts und Tank-Top erwischt hätte, die haben Helm, aber keine Protektoren/Lederkombipflicht. Trotzdem kann letztere für die Vermeidung von Asphaltflechten auch bei fremdverschuldeten Unfällen für zumutbar gehalten werden.

Meine Sicht: Wenn ich nichts falsch gemacht habe und durch einen Fehler eines Anderen zu Schaden komme, dann ist es mir unverständlich, für den entstandenen Schaden eine Mit-/Teilschuld zu erhalten.
Das ist absurd!
Du erwartest also, daß jemand, der nichts falsch gemacht hat, mindestens genausogut gestellt wird, wie jemand, der vieles besser gemacht hat? Verstehst, Du, daß ich das absurd finde? Wenn nicht, nimms mit in die nächste Gehaltsverhandlung mit Deinem Chef.

Zum Abschluss, mir persönlich geht beim Thema "Dooren" durchaus auch schnell das Messer in der Tasche auf, dazu geben die aktuellen Quellen aber leider gar nichts her.

Edit: Ich finde auch das politische Zeichen, das mit dieser Schlagzeile gesetzt wird verheerend. Solange mir aber nicht klar ist, wieviel die mit dem Urteil an sich zu tun hat, halte ich mich da mit Richterschelte zurück. Die Medienschelte hatte ich ja schon.

Noch ein Edit: Nachdem ich das Urteil zumindest überflogen habe muss mich Mr. White bzgl. nachvollziehbar und vertretbar anschliessen. Und das kam nach seinem "Like" :D
 
Btw.: nachträglich habe ich noch den verlinkten Urteilstext gefunden.
Interessant ist hier, daß der Richter von der bislang das eine oder andere Mal gerne behaupteten Unterscheidbarkeit von verschiedenen Radtypen (vgl. das Klickpedal-Urteil des OLG München) abrückt
Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten von Radfahrern, die gleichsam am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist wegen der durch sie aufgeworfenen Abgrenzungsschwierigkeiten nachvollziehbaren Bedenken ausgesetzt (Kettler NZV 2007, 603). Schon angesichts des Umstandes, dass die technische Entwicklung bei modernen Tourenfahrrädern heute derart fortgeschritten ist, dass man auch, wenn es sich nicht um spezielle Renn- oder Geländeräder handelt, hohe Geschwindigkeiten erreichen und sein Fahrverhalten überaus flexibel gestalten kann, überzeugt diese Unterscheidung nicht.
Als (Auch-)Rennradfahrer halte ich das für eine absolut bedeutsame Rechtsauffassung, die einer Schlechterstellung von sogenannten Rennradfahreren (was auch immer das sein soll) im Konfliktfalle entgegenzuhalten wäre.

Mir ist klar, daß Akkuleuchtenfeinde und Mercedesfahrer in Freizeit natürlich eine Extrawurst ab, sagen wir mal der Verwendung eines Carbonrahmens, beanspruchen wollen.
Wer ausreichend Verstand hat ein wenig weiter zu denken, weiß, was für ein Bärendienst eine Sonderbehandlung von Rennradfahrern wäre. Dann hätten wir demnächst Mitverschulden aufgrund des Tragens von kurzen engen Hosen.
 
80% finde ich zu viel. Die Autofahrerin sollte nur für das aufgeschürfte Knie (oder was immer) aufkommen müssen. Wenn man schon auf die Kacke haut, dann doch bitte richtig. :rolleyes:
Gerade der "normale" Radfahrer im alltäglichen Straßenverkehr sei den größten Risiken eines Unfalls ausgesetzt, so dass gerade er gehalten sei, einen Fahrradhelm zu tragen.
Schon komisch, beim letzten Helmurteil wurde das Rennrad als Begründung für ein besonders hohes Risiko genannt. Mir scheint, das grösste Risiko hat man vor Gericht.
 
Das muss ich leider auch lagaffe sagen,

Jedwede Aktion ob ausgeführt oder unterlassen birgt irgendein Risiko in sich, wer in der Entscheidung frei ist, sollte das zu schätzen wissen.


Evtl. wäre Dein Mitgefühl ja auch geringer, wenns einen Moppedfahrer in Shorts und Tank-Top erwischt hätte, die haben Helm, aber keine Protektoren/Lederkombipflicht. Trotzdem kann letztere für die Vermeidung von Asphaltflechten auch bei fremdverschuldeten Unfällen für zumutbar gehalten werden.

Ach was.........:DErsteres ist ja nun wirklich unbenommen.

Und: Nein. Das ist schlicht nicht mein Pivot, ob ein Mopped-Fahrer in Shorts fährt.

Ich denke auch, Du hast da was grundlegend falsch verstanden: Ich störe mich seit drei Seiten an der Formulierung, dass Radfahrer ein "erhöhtes" Risiko im Straßenverkehr haben, bzw. ein "erhöhtes" Sturzrisiko. In welcher Relation? Im Vergleich zur Benutzung eines KfZ, zum zu-Fuß-gehen, oder was.......? Oder weil man im Straßenverkehr fährt, hat man dann ein erhöhtes Sturzrisiko im Vergleich zum Fahren im "Nicht-Straßenverkehr"?

Die Formulierung beinhaltet doch im Grunde, dass man grundsätzlich ein besonderes Risiko eingeht, wenn man es wagt, das Fahrrad zu benutzen. Also eines, das über die allgemeine "Betriebsgefahr" hinausgeht.

Was unterschwellig bedeutet, dass man eigentlich im Straßenverkehr nichts zu suchen hat.

Erst recht muß niemand, und das völlig egal, womit man unterwegs ist, mit grober Fahrlässigkeit oder gar absichtlicher Schädigung seitens anderer rechnen und hier auch noch vorbeugende Maßnahmen ergreifen, welcher Art auch immer.
 
Wie schon mehrfach angesprochen muss man zwischen der Verursachung des Unfalls und damit des Schadens an sich und der Höhe des Schadens differenzieren.
Und da ist es nunmal so, dass mit einem Helm der Schaden anscheinend nicht so hoch ausgefallen wäre, sodass bzgl. der Schadenshöhe ein gewisses Mitverschulden der Radfahrerin gegeben ist. Daher kann ihr Anspruch gekürzt werden.
Laut Spiegel wurde der Anspruch um 20% gekürzt.
Ich halte das Urteil zwar nicht für richtig und zielführend, aber für absolut nachvollziehbar und vertretbar.

(Helm tragen auf dem Fahrrad und im Auto zu vergleichen ist dann schon ziemlich billige Polemik..)

man kann es aber sehr wohl mit 24/24h Helmtragen für Kinder bis ein gewissenen Alter vergleichen...
oder ab 150km/h auf der Autobahn mit dem Auto wäre eine Helmpflicht für die Versicherung auch sehr sehr sinnvoll.

Aber bei der Helmtragen Polemik gehts eher um Politik:
Rechtswähler gegen Linkswähler oder eher Protektionisten vs Freiheitsfetischisten :D
 
Mal ganz übertrieben!!! gesagt:
Eine vergewaltigte Frau, die dadurch schwanger geworden ist, würde gesagt bekommen: "Also so ganz unschuldig biste ja nicht - schließlich hätteste ja Kondome dabeihaben können um den Schaden zu minimieren" ... Nicht so ganz nachzuvollziehen bzw perxxxx - oder?
Die Logik taugt für solche Fälle natürlich nicht. Denke eher mal an Fälle, wo sich jeder Normalo an den Kopf greift, wie man als Geschädigter nur so doof sein kann, unabhängig davon, dass man nicht Verursacher ist. Der Richter hat den manchmal recht unangenehmen Job (ich wollte kein Richter sein), irgendwie die "richtigen" Schadensersatzsumme rauszufinden. Im Einzelfall kann man da halt nun mal trefflich streiten.

Nach dieser Logik kann einem unschuldig angefahrenen RR-fahrer auch der Schadenersatz seines bei einem Unfall zerstörten Lightweight-LRS verweigert werden. Ein Richter könnte auf die Idee kommen, dass im Rahmen der Schadenminderungspflicht es zumutbar wäre, wenn der geschädigte seine Trainingsfahrten auf einem Fulcrum R7 absolviert.
Falsch. Das kann man ja nicht unter "einfachste Vorsichtsmaßnahmen missachtet" einordnen. Es geht ja nicht darum, dass man nichts außer dem billigsten spazieren fahren darf, sondern darum, dass man für die auf einfachste Weise vermeidbaren Folgen eigener dämlicher Entscheidungen andere nicht haftbar machen kann. Wie gesagt, ob das Gericht das hier richtig gemacht hat, ist eine andere Frage.
 
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