whitewater
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lagaffe
Der Moppedfahrer sowie das danach folgende war auch eher für KLR drin
Ja, ich finde auch vieles an dem Urteil fragwürdig oder diskutierenswert. Würdest Du Dich besser fühlen, wenn das Sturzrisiko als Bestandteil der allgemeinen Betriebsgefahr angesehen würde? Ich sähe in dem Fall keinen Anlass für ein grundsätzlich anderes Urteil.
Was das mit der groben Fahrlässigkeit etc. angeht, würde mich halt viel eher interessieren, welchen Tatbestand das Verkehrsrecht dem "Dooren" aktuell zuordnet. Spontan gefühlt würde ich das aus eigener Sicht ja als tätlichen Angriff/schwere und vorsätzliche Körperverletzung mit einer gefährlichen Waffe ansehen. Auch bei mir gibt es da eine Diskrepanz zwischen spontanem Gefühl und realistischer Einschätzung. Ich fürchte allerdings, daß die Rechtssprechung noch ganz wo anders liegt.
Was das mit der eigenen Verantwortung bei der freien Entscheidung Helm oder nicht zu tun hat, hab ich ja oben geschrieben.
P.S.: nach nochmaligem Lesen des Urteils insbes. Abs. 31, in dem Radfahren (im Strassenverkehr) mit Skifahren und Reiten verglichen wird kann man natürlich (politisch vorgespannt
) unterstellen, daß der Richter der Meinung ist, Radfahrer hätten eigentlich im Strassenverkehr nichts zu suchen, muss es aber nicht.
Da ist schon eher die Passage in Abs. 36, wonach
Der Moppedfahrer sowie das danach folgende war auch eher für KLR drin

Ja, ich finde auch vieles an dem Urteil fragwürdig oder diskutierenswert. Würdest Du Dich besser fühlen, wenn das Sturzrisiko als Bestandteil der allgemeinen Betriebsgefahr angesehen würde? Ich sähe in dem Fall keinen Anlass für ein grundsätzlich anderes Urteil.
Was das mit der groben Fahrlässigkeit etc. angeht, würde mich halt viel eher interessieren, welchen Tatbestand das Verkehrsrecht dem "Dooren" aktuell zuordnet. Spontan gefühlt würde ich das aus eigener Sicht ja als tätlichen Angriff/schwere und vorsätzliche Körperverletzung mit einer gefährlichen Waffe ansehen. Auch bei mir gibt es da eine Diskrepanz zwischen spontanem Gefühl und realistischer Einschätzung. Ich fürchte allerdings, daß die Rechtssprechung noch ganz wo anders liegt.
Was das mit der eigenen Verantwortung bei der freien Entscheidung Helm oder nicht zu tun hat, hab ich ja oben geschrieben.
P.S.: nach nochmaligem Lesen des Urteils insbes. Abs. 31, in dem Radfahren (im Strassenverkehr) mit Skifahren und Reiten verglichen wird kann man natürlich (politisch vorgespannt

Da ist schon eher die Passage in Abs. 36, wonach
eine höchst fragwürdige Beschreibung der Wirklichkeit, wegen derer es schön ist, daß der Richter das zur Klärung ausdrücklich zur Revision zugelassen hat (für die dieses eine (beabsichtigte?) Steilvorlage sein sollte) .wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden