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Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall

  • Ersteller Ersteller KLR
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Da sie übern Teich mit der Reglementierung manchmal etwas schneller sind als hier, haben sie kurzerhand versucht, eine "medizinisch" motivierte allgemeine Helmpflicht für Säuglinge - rund um die Uhr! - zu begründen.
Ist aber schiefgegangen. :p:p:p
War da eigentlich mal ein Problem?!:confused:
Mannomann.
Gruß, svenski.
Naja, schließlich trägt auch der führende amerikanische Stabhochspringer einen Helm...
...wegen seine Omma.
Hat der Helm Petr Czech auch schonmal geholfen?

Ne schöne Jrooß - der auf dem RR helmtragende
Thomas
 

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Re: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall
Spannung vor BGH-Urteil: Kommt die Helmpflicht für Radler durch die Hintertür?

Dieses Urteil wird Millionen Radfahrer in Deutschland betreffen: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet an diesem Dienstag darüber, ob Radfahrer mitschuldig an Unfallfolgen sind, wenn sie keinen Helm tragen. Das Votum des VI. Zivilsenats ist brisant, weil es keine gesetzliche Helmpflicht gibt. Denn durch die Entscheidung der Richter könnte die Helmpflicht hierzulande quasi durch die Hintertür eingeführt werden.

Solchen Schrecken kennen fast alle Fahrradfahrer, die in der Stadt unterwegs sind: Sie fahren an Autos vorbei, die am Straßenrand parken, möglichst weit rechts, um dem fließenden Verkehr Platz zu lassen. Plötzlich öffnet sich die Tür eines parkenden Autos. Oft reicht die Zeit zum Bremsen oder Ausweichen nur knapp.

Konkret geht es um einen Fall aus dem Frühjahr 2011. Eine Physiotherapeutin war mit dem Fahrrad auf dem Weg zu ihrer Praxis in Glücksburg an der Flensburger Förde. Plötzlich öffnete sich die Tür eines rechts am Fahrbahnrand parkenden BMW. Die damals 58-Jährige hatte keine Chance mehr auszuweichen. Sie fuhr gegen die Tür, stürzte und schlug mit ihrem Hinterkopf auf dem Boden auf. Zweifacher Schädelbruch, Blutungen und Hirnquetschungen waren die Folge.

Die Schuldfrage war schnell geklärt. Die BMW-Fahrerin hätte sorgfältig nach hinten schauen müssen, ehe sie die Autotür öffnete. Und dennoch: Für die Folgekosten des Unfalls will die Versicherung der Autofahrerin nur teilweise aufkommen. Weil sie keinen Schutzhelm getragen habe, treffe die Radfahrerin ein hälftiges Mitverschulden an ihren eigenen Kopfverletzungen, meint die Versicherung.

In Karlsruhe findet nun die von Radfahrern in ganz Deutschland mit Spannung erwartete Verhandlung statt. Das höchste deutsche Gericht in Zivilsachen muss klären, ob die Radfahrerin wirklich eine Mitschuld trifft, weil sie keinen Helm trug. Vor dem Landgericht Flensburg gewann die Radfahrerin im Januar 2012 zunächst mit ihrer Forderung, die Halterin des Pkw und deren Haftpflichtversicherung müssten ihr alle aus dem Unfall entstandenen und künftig entstehenden Schäden ersetzen und auch ein Schmerzensgeld zahlen.

Doch die Autofahrerin legte Berufung gegen das Urteil ein und erzielte im Juni vergangenen Jahres einen Teilerfolg vor dem Oberlandesgericht Schleswig. Die zweite Instanz befand, dass die Radfahrerin zu 20 Prozent mitschuldig sei an dem Unfall. Trotz der nicht bestehenden Helmpflicht für Radfahrer ging das OLG davon aus, "dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird". Daraufhin zog die Radfahrerin vor den BGH.

Sie kann nicht mehr riechen und schmecken

Damals, nach dem Unfall, hatte die Frau viele Monate im Krankenhaus gelegen, war lange krankgeschrieben. Bis heute kann sie nicht voll arbeiten. Auch riechen und schmecken kann sie nicht mehr.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) unterstützt die Glücksburger Fahrradfahrerin: "Es ist paradox, wenn erst gerichtlich festgestellt wird, dass das Opfer keinerlei Schuld am Unfall hat und dann die Schuld an den Unfallfolgen auf das Opfer abgewälzt wird", sagt ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork. Andere Gerichte hätten in vergleichbaren Fällen anders entschieden als die Richter in Schleswig.

Sollte der BGH aber gegen die Klägerin entscheiden, rechne der ADFC mit einer Welle von Prozessen zwischen Kfz-Haftpflichtversicherern und verletzten Radfahrern, hieß es weiter. Unfallopfer wären gezwungen, noch deutlich höhere Kürzungen ihrer Schadenersatzansprüche abzuwehren. Radfahrer würden zum Helmtragen gezwungen, um im Ernstfall vollen Schadenersatz geltend machen zu können.

Eine allgemeine Helmpflicht hält der Fahrradclub für unverhältnismäßig. "Radfahren ist keine Risikosportart, sondern gesunde Bewegung im Alltag", sagt Geschäftsführer Stork. Für Kinder, ältere Menschen und besonders sportliche Fahrer sei der Helm zwar empfehlenswert. "Aber der Helm verhindert keine Unfälle und wird als Sicherheitskonzept stark überbewertet."

In Internet-Foren wie triathlon-szene.de löste die Ankündigung der BGH-Verhandlung eine lebhafte Diskussion aus. "Beim Treppensteigen und Fensterputzen immer Helm tragen", schrieb der Verfasser eines Beitrags ironisch. Die Versicherungsbranche hofft dagegen, dass der BGH die Auffassung des Oberlandesgerichts bestätigt. Das "Versicherungsmagazin" orakelt vor dem BGH-Termin: "Verkehrsanwälte rechnen mit einer Trendwende in der Rechtsprechung."

Nach vom ADAC zitierten Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen waren es 2012 vor allem die Sechs- bis Zehnjährigen (66 Prozent) und die Elf- bis 16-Jährigen (29 Prozent), die einen Fahrradhelm getragen haben. Insgesamt betrug die "Helmtragequote" aber nur 13 Prozent.


Quelle:
 
Ich bin auch gespannt. Ist auch dringend nötig, dass da Rechtssicherheit geschaffen wird. Wenn der BGH die OLG Entscheidung bestätigt - was ich weder glaube, noch hoffe - mache ich einen Helmladen auf. 15% der erwachsenen Radfahrer tragen derzeit einen, 85% folglich nicht. Da ist Musik drin.
 
Ich bin auch gespannt. Ist auch dringend nötig, dass da Rechtssicherheit geschaffen wird. Wenn der BGH die OLG Entscheidung bestätigt - was ich weder glaube, noch hoffe - mache ich einen Helmladen auf. 15% der erwachsenen Radfahrer tragen derzeit einen, 85% folglich nicht. Da ist Musik drin.
Dann kannst du schon mal den Laden eröffnen...Wirtschaft förderndes Urteil heißt das... ;)
 
Ein Glück, daß ich einen Steinwurf entfernt von der holländischen Grenze entfernt wohne.
Eine Helmpflicht in Deutschland - und ich fahre keinen Meter mehr mit dem Rad auf deutscher Seite.

Kannst ja weiter ohne fahren, darfst Dich nur nicht umnieten lassen. Auf dem RR ist es ja jetzt eigentlich schon so. Und gerade diese Ungleichbehandlung von sportlichen und nicht-sportlichen Fahrern ist m.E. problematisch. Was ist denn sportliches Fahren? Was, wenn ich mich mit Sportkleidung auf ein RR setze, aber mit einen Schnitt von 15 km/h dahinzuckel? Und was, wenn ich im Kleidchen auf dem Hollandrad mit 30 den Berg runter fege?
 
Dann kannst du schon mal den Laden eröffnen...Wirtschaft förderndes Urteil heißt das... ;)

Nee, Irrtum. Der Absatz von Fahrrädern wird drastisch einbrechen, es werden erheblich weniger auf´s Rad steigen.
Das ist das Ergebnis von Helmpflichten, wie sie in anderen Ländern eingeführt worden sind.
 
...Und was, wenn ich im Kleidchen auf dem Hollandrad mit 30 den Berg runter fege?

Lustiger wäre, wenn ich im Kleidchen aufm Hollandrad...aber lassen wir das. :D
Daß der BGH Gesetzgeber spielt und die Helmpflicht durch die Hintertür anordnet,
darf bezweifelt werden. Die BGH-Richter sind nicht doof und wissen sehr genau um ihre Kompetenzen
und auch um die Folgen einer solchen Entscheidung.
So oder so wird sich nicht viel ändern:
Wer bisher keinen Helm wollte, wird - wie ich - auch in Zukunft keinen tragen.
Wenn innerorts statt der erlaubten 50 km/h alle Kfz mit 80 km/h durch die Stadt jagen,
interessiert das schließlich auch keinen. Wen juckt da die Helmpflicht ?
 
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Spannung vor BGH-Urteil: Kommt die Helmpflicht für Radler durch die Hintertür?

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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) unterstützt die Glücksburger Fahrradfahrerin: "Es ist paradox, wenn erst gerichtlich festgestellt wird, dass das Opfer keinerlei Schuld am Unfall hat und dann die Schuld an den Unfallfolgen auf das Opfer abgewälzt wird", sagt ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork. Andere Gerichte hätten in vergleichbaren Fällen anders entschieden als die Richter in Schleswig.


Quelle:

Vom ADFC hätte ich diese Aussage nicht erwartet. Die Schuldfrage für den Unfall ist eine eigenständige Sache und nur richtungsweisend für die Schadensregulierung. Das ist eine private/zivilrechtliche Angelegenheit.
Das andere Gerichte anders geurteilt haben ist auch nichts ungewöhnliches und die Entscheidungen bleiben bestehen, bis sie von einem höheren Gericht bestätigt oder verworfen werden. Erst die höchstrichterliche Entscheidung ist bindend, bis auch hier eine gleichgelagerte Sache wieder verhandelt wird, weil sich technische oder gesellschaftliche Änderungen ergeben haben, die ein anders lautendes Urteil möglich machen könnten.
 
Ganz genau !
Hinzu kommt, daß eine gerichtliche Entscheidung eine Bindungswirkung nur für die
an diesem Rechsstreit beteiligten Parteien hat. Das vielbemühte Wort "Grundsatzurteil" gibt
es in unserer Rechtsordnung eigentlich nicht.
Selbst ein gleichgelagerter Fall kann immer anders entschieden werden.
 
Warten wir mal ab, wie der BGH entscheiden wird. Als Nicht-Helmbenutzer habe ich aber kein gutes Gefühl. Der zuständige Senat hat in den letzten Jahren mehrmals die Interessen der Versicherungswirtschaft bedient und dabei einige althergebrachte Prinzipien der Schadensersatzrechts auf den Kopf gestellt, bestes Beispiel ist die faktische Aushöhlung der fiktiven Schadensabrechnung.

@Sparkassendirektor:
Natürlich ist es richtig, dass bei uns auch BGH-Urteile theoretisch keine Präzendenzwirkung haben. Faktisch haben sie das aber sehr wohl. Zwar ist jeder Instanzrichter frei, abweichend von der BGH-Rechtsprechung zu entscheiden, aber dann ist klar, dass die nächste oder spätestens die übernächste Instanz die Entscheidung kassieren wird. Selbst wenn der Berufungswert nicht erreicht wird, muss bei Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Berufung zugelassen werden (-> § 511 Abs. 4 Ziff. 1 ZPO). Und dann nützt die Abweichung von der BGH-Rechtsprechung niemand, auch nicht dem erstinstanzlichen Gewinner. Der bekommt Steine statt Brot, wenn die für ihn günstige Entscheidung in der nächsten Instanz wieder geändert wird und er dann dafür auch noch mit hohen Kosten belastet wird. Außerdem muss ein Richter in jedem Einzelfall begründen, warum er von der BGH-Rechtsprechung abweicht, wenn er das will. Allein schon das hält die allermeisten davon ab, auf solche Ideen zu kommen.
 
@Sparkassendirektor:
Natürlich ist es richtig, dass bei uns auch BGH-Urteile theoretisch keine Präzendenzwirkung haben. Faktisch haben sie das aber sehr wohl. Zwar ist jeder Instanzrichter frei, abweichend von der BGH-Rechtsprechung zu entscheiden, aber dann ist klar, dass die nächste oder spätestens die übernächste Instanz die Entscheidung kassieren wird....

Wenn man in die nächste Instanz kommt.... .:rolleyes:
"Rechtskraft" heißt das Zauberwort.
Sehr viele untergerichtliche Entscheidungen sind "falsch" oder abweichend von obergerichtlichen
Entscheidungen, weil Rechtsmittel nicht eingelegt worden sind. Nur das wollte ich sagen.
Das passiert nicht selten. Gerichte urteilen eben unterschiedlich.
Genau so liegt es ja - ironischerweise - in diesem hier besprochenen Fall !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...Sehr viele untergerichtliche Entscheidungen sind "falsch" oder abweichend von obergerichtlichen
Entscheidungen, weil Rechtsmittel nicht eingelegt worden sind....
Ja, sicher gibt es das. Aber Versicherungen legen gegen zu ihren Lasten von der BGH-Rechtsprechung abweichende Entscheidungen immer Rechtsmittel ein.
 
Wenn der BGH die OLG Entscheidung bestätigt - was ich weder glaube, noch hoffe - mache ich einen Helmladen auf. 15% der erwachsenen Radfahrer tragen derzeit einen, 85% folglich nicht. Da ist Musik drin.

Ich würde dann eher in eine Tankstelle investieren...
 
Nee, Irrtum. Der Absatz von Fahrrädern wird drastisch einbrechen, es werden erheblich weniger auf´s Rad steigen.
Das ist das Ergebnis von Helmpflichten, wie sie in anderen Ländern eingeführt worden sind.

Und da durch weniger Radfahrer auch weniger Unfälle mit Radfahrern, d.h. weniger Kopfverletzungen bei verunfallten Radfahrern, auftreten, ist der statistische Beweis erbracht, dass die Helmpflicht die absolute Zahl von Kopfverletzungen bei Fahrradunfällen senkt.
 
Kommt darauf an, wie man es rechnet.
Letztlich muß man die Anzahl der Radfahrer im Straßenverkehr zugrunde legen.
Wenn die Anzahl der Radfahrer um z.B. 75% sinkt, die Zahl der verunfallten Radfahrer mit Kopfverletzungen aber nur um z.B. 30%, ist die anteilsmäßige Zahl der Kopfverletzungen nicht gesunken, sondern drastisch gestiegen.
In Australien hat man in den 90er Jahren auch eine Helmpflicht eingeführt. Der bis dahin boomende Verkauf an Rädern ist soweit eingebrochen, daß der Handel am Boden lag.
Hoffentlich wird es hier nicht soweit kommen.
 
Nein, durch mehr Radfahrer SINKT die Zahl der Unfälle mit Radfahrern!

Gruß, svenski.
Ganz korrekt: die absolute Zahl der Unfälle steigt, die relativ zur Zahl der Radler sinkt. Trotz der steigenden Zahl der Unfälle übertrifft der gesundheitliche Gewinn durch das Radfahren die Nachteile durch mehr Unfälle. :cool:

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