thebigoneinfront
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Hallo KLR,Hallo thebigoneinfont,
Das ist doch ein Widerspruch in sich - oder etwa nicht?
Das US-Rechtssystem ist mir noch unbekannter (manchmal unverständlicher) als das hiesige.
Vermutlich lassen sich diese auch nicht vergleichen, da ich die US-Rechtssprechung vereinfacht gesagt so sehe, dass dort dem Geschädigten vollkommen, oder sogar darüber hinaus, ein Schaden ersetzt wird bzw eine Wiedegutmachung verbunden mit ... "sagen wir mal Genugtuung" das Ziel ist.
Man hat dort viele Freiheiten, bricht man aber die Regeln, so hat man auch mit harten Konsequenzen zu rechnen => und zwar der Verursacher - ohne wenn und aber!
In unserem System wird eher versucht dem "Angeklagten" alles erdenklich Strafmildernde zu berücksichtigen bzw zukommen zu lassen. Der Geschädigte spielt eine deutlich untergeordnete Rolle.
MfG
wenn Du so willst, ein Widerspruch. Es stehen stets die Grundsätze "Rechtssicherheit" (=irgendwann muss die Sache mal irgendwie abgeschlossen werden) und "Individualgerechtigkeit" (= die Entscheidung muss dem Einzelfall im Detail gerecht werden). Die goldene Mitte kann je nach Gebiet mal ein bisschen verschoben sein.