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Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall

  • Ersteller Ersteller KLR
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Ich habe mir angewöhnt, immer in genügend Abstand an geparkten Fahrzeugen vorbei zu fahren,

Die Bemerkung, daß wer mit ausreichendem Sicherheitsabstand an parkenden Fahrzeugen vorbeifährt eigentlich von kaum einer sich öffnenden Tür erreicht wird, habe ich mir verkniffen, weil sie angesichts des Falles unangebracht ist, und es real auch nicht immer funktioniert.

Aber gedoort zu werden ist eine Erfahrung, die einen lebenslänglich "möglichst weit rechts" zu fahren anders auslegen lässt, als der gemeine motorisierte Nichtradler spontan versteht.
 

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Re: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall
Die Grossen Ängste: Dooring, Strassenbahnschienen, Hunde und versagende Bremsen,
Nö. Gepflegte Bremsen versagen höchst selten (bei mir nie, waren höchstens mal schwach auf der Brust, aber entschuldigt), na vielleicht hab ich mit hydraulischen Scheiben am MTB demnächst das Vergnügen.
Hunde?!?!? Höchstens Frauchen, die mit dem ahnungslosen 4beinigen Komplizen aus 'ner Automatikleine eine Dämmerungsfalle für Radfahrer bauen. Dann muss aber eher der Hund Angst haben.
Und Strassenbahnschienen....bewegen sich wenigstens nicht überraschend.
 
Hallo usr,

... Wenn das Risiko für Radfahrer wirklich so groß ist muss im nächsten Prozess dann wohl die Frage beantwortet werden, ob es zumutbar gewesen wäre, mit dem Auto zu fahren..
:D:daumen:


"Die immer größere Verbreitung des Tragens eines Sturzhelms ist im täglichen Straßenbild auch inzwischen so deutlich wahrzunehmen, dass man von einer allgemeinen Überzeugung im Sinne dieser von der Rechtsprechung gebrauchten Formel sprechen kann (Staudinger/Schiemann BGB § 254 Rn 51)"
Letztes Wochenende gab's hier in der Region 'ne Veranstaltung, bei der teilweise Strassen einseitig oder anderweitig für den motorisierten Verkehr gesperrt waren.
Gerade bei diesen Massen an Radfahrern war deutlich wahrzunehmen, wie wenige einen Helm nutzen! Wir sprachen während unserer Ausfahrt noch darüber.
Sooo verbreitet ist das noch lange nichto_O

MfG
KLR
 
Nö. Gepflegte Bremsen versagen höchst selten (bei mir nie, waren höchstens mal schwach auf der Brust, aber entschuldigt), na vielleicht hab ich mit hydraulischen Scheiben am MTB demnächst das Vergnügen.
Hunde?!?!? Höchstens Frauchen, die mit dem ahnungslosen 4beinigen Komplizen aus 'ner Automatikleine eine Dämmerungsfalle für Radfahrer bauen. Dann muss aber eher der Hund Angst haben.
Und Strassenbahnschienen....bewegen sich wenigstens nicht überraschend.

ist mir ja alles auch noch nie passiert (mit ausnahme nasser schienen), aber Ängste brauchen ja keine guten Gründe
 
Letztlich geht es doch um Lobbyismus. Schlimm, schlimm, dass ein OLG sich da zum Handlager der Versicherungen macht. Bleibt nur zu hoffen, dass der BGH es kassiert - für die Radfahrer, aber auch für das deutsche Rechtssystem. Aber ich bin da zuversichtlichr, wenn ich mir die Auszüge aus der Urteilsbegründung angucke.
 

ja, siehe auch hier, habe ich vorher hier nicht gelesen:
http://www.rennrad-news.de/forum/threads/huk-kürzt-zahlungen-für-fahrradunfälle-ohne-helm.120775/


Letztlich geht es doch um Lobbyismus. Schlimm, schlimm, dass ein OLG sich da zum Handlager der Versicherungen macht. Bleibt nur zu hoffen, dass der BGH es kassiert - für die Radfahrer, aber auch für das deutsche Rechtssystem. Aber ich bin da zuversichtlichr, wenn ich mir die Auszüge aus der Urteilsbegründung angucke.

glaube ich nicht. geht nicht um Lobbyismus, geht eher darum, den Leute für alles mögliche ein Mitschuld reinzuwürgen, und sei es bloß durch Anwesenheit.

gleiches gilt ja beispielsweise für Nichtbenutzung von Radwegen. gibts einen Unfall, der andere hätte zwar rechtlich 100% Schuld,, bekommt der Radfahrer trotzdem einen Abzug, weil, wäre er auf dem Radweg gefahren, wäre ja nichts passiert....das ist deutsche "Rechtsprechung".
 
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Statistisches Bundesamt, Zweiradunfälle 2011: Bei Unfällen KFZ-Fahrrrad lag die Schuld zu 75 % beim KFZ.
Gut zu wissen!
Ich führe seit dem 28.07.2011 eine private Statistik über Konflikte zwischen AF und RF, die in unserer Tageszeitung, der NWZ, veröffentlicht werden und den Raum Göppingen und Geislingen betreffen.
Heute letzter Eintrag: Schuld insgesamt beim KFZ (AF): 71%.
Es scheint mir eher geboten für die AF Kampanien über Verkehrsicherheit anzusetzen als für RF.
PS: Bei der am letzten Sonntag stattgefundenen Alb Extrem wurden Radler von einem AF abgedrängt und landeten im Straßengraben (Heute vom Veranstalter Email bekommen wegen Zeugensuche).

Gruß aus BaWü
LEEh
 
wenn ich ein auto ohne airbag fahre und mir eine kopfverletzung zuziehe weil ich ans lenkrad knalle, trage ich dann eine mitschuld!?
und das ist ja nur die passive sicherheit - die meisten autos haben noch nichtmal esp, da geht es um die aktive verhinderung von unfällen.
aber wenn ich ein älteres auto ohne esp, evtl sogar ohne abs und mit nur 2mm profil auf den billigen chinareifen fahre kriege ich doch trotzdem keine mitschuld wenn mir jemand die vorfahrt nimmt und ich mit neuen dunlop-reifen und 320mm brembo-bremsen den unfall verhindert hätte.
dann doch lieber eine helmpflicht einführen als solche bescheuerten regelungen.
 
Hier kommen immer die Themen "Schuld" und "Verpflichtung, den Schaden möglichst klein zu halten" durcheinander.
In dem Urteil ging es nicht IMHO nicht darum, ob der Radlerin eine teilweise Schuld auferlegt werden sollte, sondern um den Vertragsbestandteil nahezu jeder Versicherung, ob der Versicherungnehmer alles ihm zumutbare getan hat, um einen Schaden möglichst gering zu halten.
Nach Ansicht des Gerichts ist es Radlern zuzumuten, einen Helm zu tragen. Wer keinen Helm tragen möchte, ist nicht (teil)schuldig, sondern er bekommt einen Teil des ihm entstandenen Schadens von der Versicherung nicht ersetzt, weil er ihn mit zumutbarem Aufwand hätte verringen können.
Das gibt es bei vielen Versicherungen. Wenn man sich notorisch weigert, beim Gehen die Haustür abzuschließen, wird die Hausratversicherung weniger zahlen wollen. Wenn man glaubhaft machen kann, dass man es einmalig vergessen hat (Augenblicksversagen), wird die Versicherung zahlen müssen.
Was "zumutbar" ist, wird im Zweifel von einem Gericht entschieden. Es wird bisher nicht als zumutbar angesehen, stets ein Auto mit aktueller Technik zu fahren. Vielleicht wird mal der Fahrer eines 50 Jahre alten Cabrios, der in der gurtlosen Kiste ohne Kopfstützen ins Holzlenkrad mit Stahlspeichen gebissen hat, von der Versicherung des Gegners zappeln gelassen, nach dem Motto: "Es wäre zumutbar und machbar gewesen, Gurte einzubauen." Darüber wird dann ggf. ein Gericht entscheiden.

Bei dem extrem emotional-erotischem Verhältnis der Deutschen zu ihren Autos und zur Autoindustrie liegt die Hemmschwelle, diese mit Zumutbarkeiten zu belästigen, anscheinend höher als bei Radfahrern.
Da man ein altes Auto ohne ABS, ESP, SHA etc aber nicht für 80€ mit 320er Brembos und ABS aufbrezeln kann, wird das eben auch nicht als zumutbar erkannt.
Und da der Gesetzgeber - sachlich vielleicht bedenklich - 1,6 mm Profil für ausreichend hält, findet auch keine Diskussion statt, ob neue Superschlappen den Bremsweg entscheidend verkürzt hätten.

Die Frage "Was soll denn dann noch alles zumutbar sein? Ellenbogen-Protektoren? Knie-Protektoren? Protektorenwesten? Vollvisier-Helme?" liegt nahe, ist aber bisher hypothetisch. Ein Downhiller, der nur im T-Shirt einen Trail runterballert und ins Geröll fliegt, könnte auch bei seiner Versicherung auflaufen, wenn die sagt: "Es ist in der Downhill-Szene seit Jahren üblich, Protektoren und Vollvisierhelm zu tragen. Wer das nicht tut, muss sich am erlittenen Schaden beteiligen."

Je mehr das Fahrad als Alltags-Verkehrmittel etabliert wird, umso schwieriger wird es für Versicherungen, das Radeln als Risiko-Sport darzustellen und Forderungen nach Helmen, Protektoren und Kevlar-Jacken zu stellen.

EDIT: Ich trage seit 25 Jahren Helm, bin aber gegen eine Helmpflicht. Es ist eine Frage des Inhalts, ob man einen Kopf schützt oder nicht. Es ist absurd, Omma Schulte-Sobisch, die seit 50 Jahren auf Wirtschaftswegen durch das Münsterland radelt, zum Helmtragen zu zwingen. Helmpflicht schreckt vom Radfahren ab. Mehr Radfahrer auf den Straßen lassen die Unfallzahlen im Verhältnis sinken. Der gesundheitliche Zusatznutzen übersteigt nachweislich und signifikant das Unfallrisiko.
 
Der Vergleich mit der Hausratversicherung hinkt gewaltig. Danach hätte die Autofahrerin der Radfahrerin einen Helm anbieten müssen, um ggf. den potenziellen Schaden zu verringern. Es ist eine Sache, wenn ich durch eigene Schuld verunglücke und den Schaden der Solidargemeinschaft aufbürden will, oder ob ich schuldlos zu Schaden komme und dann auch noch "insult to injury" hinzukommt.
Soll jetzt die Pflicht, jeglichen Schaden den andere mir möglicherweise zufügen könnten, proaktiv so gering wie möglich zu halten, mir als Geschädigtem aufgebürdet werden? So ein verdrehtes Argument leuchtet nicht ein. Der Helm ist doch nur ein Popanz - es trägt doch kaum ein Nicht-Radsportler einen Helm - wie kann man nur so argumentieren? Zumutbarkeit? daß ich nicht lache... dann wäre noch eine Menge anderer Kram zumutbar. Radwege z.B. und "Radfahrer bitte absteigen"
 
Nee, nee, das Urteil sagt schon, dass der Radfahrerin ein Mitverschulden an der Schadensentstehung, also den erlittenen Kopfverletzungen angelastet wird. http://www.gesetze-rechtsprechung.s...id=KORE215492013&psml=bsshoprod.psml&max=true
IMHO meint das Gericht ein Mitverschulden nicht an der Entstehung, sondern an der Schwere. Kein Entweder-Oder, sondern ein "Wie schwer?".
Die Diskussionen im Umfeld mit den Beispielen von ABS etc. gehen gerne in die Richtung, ob ein Unfall hätte vermieden werden können, wenn...

Die Radfahrerin ist ja auch nicht der Vertragspartner der Haftpflichtversicherung, sondern die Autofahrerin, insofern kann es der Radfahrerin erstmal egal sein, was in dem Versicherungsvertrag steht.
Stimmt.
Die Pflicht zur Mithilfe bei der Schadensminimierung wird aber gerne von Versicherten verdrängt. Und gerne von Versicherungen genutzt, um sich vor Zahlungen zu drücken.
 
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