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Radwegebenutzungspflicht, aggressiver Busfahrer

DU solltest korrekt lesen… Wenn du ihm die Kamera direkt auf die Nase hälst, hat er sehr wohl ein Recht darauf.

Ich hätte es evtl. gelesen, wenn du es geschrieben hättest. Hast du aber nicht. Auch dein Post oder den den du zitiert hast bezieht sich nicht darauf. Und hier geht es um die Verwendung von Helmkameras während der Fahrt. Dein Einwand ist also völlig unangebracht.
 
Aha, du befindest dich also in voller Fahrt, während du dich mit dem Busfahrer streitest… Schon klar…
 
Zu Taunuskriechers Aussage: Die Planung hat demnach aber vor 40 Jahren schon versagt, denn man hätte da bereits vorhersehen können, dass die Anzahl Verkehrsteilnehmer exponentiell ansteigen wird. Wie stellst du dir das heute vor, flächendeckend Parkplätze zu schaffen? Deutschland hat ja nichtmal genug Geld, die Strassen vernünftig instand zu halten...
Es wurde schon angemerkt, dass wir off-topic sind, ich will trotzdem darauf eingehen und werde am Ende auch den Bogen zurück zum Thema schlagen.
Andere Planungsfehler hat man auch korrigiert. Und gezahlt haben diejenigen, die die Planungsfehler gekauft haben, nicht die Gemeinschaft.
Lösungen gibt es. Man muss nur einmal über die Grenze hinausschauen und ein wenig die Denkweise unserer automobilgeprägten Gesellschaft verlassen:
  • Darf jeder, auch ohne Nachweis einer Parkmöglichkeit ein Auto zulassen (Japan)
  • Schau Dir mal Parkhäuser in New York City an - von außen nicht von einer Schrottimmobilie zu unterscheiden, innen mit einer Stahlkonstruktion stabilisiert, Aufzug für Kfz...
  • Das gibt es auch in modern z.B in Berlin schon selbst gesehen: die Autos stehen auf Paletten und werden hin und herrangiert. Ziemlich platzsparend.
  • Was spricht dagegen, dass Stellplätze entlang öffentlicher Straßen von der öffentlichen Hand angemietet werden? Wenn ein Laden einen Zuliefererplatz oder Kundenparkplätze braucht... bitte, aber zu einem Marktpreis. (Wie gesagt, mich regt vor allem auf, dass die Öffentlichkeit solche Fehlentwicklungen ausbügeln soll, und sei es, weil sie einfach über Probleme hinwegsieht und ständige Behinderungen in Kauf nimmt.)
  • Für viele Punkte gibt es keine rationale Erklärung (außer, das sie der deutschen Automobilindustrie schaden würde), aber man hält an den bestehenden Lösungen fest, weil es Wählerstimmen kosten würde (selbst die Grünen kämpfen ja mittlerweile für Anwohnerparkplätze???). Das ist wohl ein Schwachpunkt der Demokratie, mit dem wir leben müssen - aber es ist ja nicht ausgeschlossen, dass die Gesellschaft mit der Zeit lernt.
Das sind nur ein paar Punkte - deren Umsetzung sicher nicht über Nacht gehen wird. Aber in den 70ern war auch die Einrichtung von "Spiel-" und "Fahrradstraßen" undenkbar.

Wenn wir uns aber nicht einmal in einem Fahrradforum vom automobilgeprägtem Denken und allen Einschränkungen lösen können, wenn wir nicht einmal hier in der Lage sind, die Denkbarrieren zu überwinden, dann brauchen wir uns über den Busfahrer nicht weiter zu wundern. Er hat diese Denkweise nur unreflektiert fort- und in die Tat umgesetzt - ok, ein bischen an Konsequenz hat er vermissen lassen, sonst hätter er den TE umgenietet!?
 
Bis man dem Busfahrer die Kamera direkt ins Gesicht hält sieht die Sache aber wohl etwas anders aus! ;)
 
Klar, wenn da jemand per Zufall durchs Bild läuft, dann kann man niemandem die Absicht zur Aufnahme vorwerfen. Wenn aber bewusst eine Kamera (möglichst noch ohne den Aufgenommenen über die laufende Kamera zu informieren) laufen gelassen wird, dann ist das durchaus problematisch. Denn spätestens ab da geht es nicht mehr um die Landschaftsaufnahme, sondern um die bewusste Aufnahme einer spezifischen Person (in diesem Falle).
 
Wen interessiert denn schon die Szene mit dem schimpfenden Busfahrer in Großaufnahme?
Es ist die zufällig aufgenommene Verkehrssituation, die relevant ist. Wer den Bus letztendlich gefahren hat darf dann gerne die Polizei ermitteln! ;)
 
Das ist dann nochmal was anderes. Unter anderem deswegen wurde anfangs auch Google Streetview sehr kontrovers diskutiert.

Wir können also feststellen, dass Aufnahmen die öffentlich gemacht werden, anderen Auflagen unterliegen, als welche, die nur für die Privatsammlung gedacht sind.
 
Absolut. Rennradfahrer85 hat in sofern wohl recht, dass hier eine rechtliche Grundlage existiert, falls denn jemand Kläger sein möchte...
 
Du hast ja auch jederzeit die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass eine von dir gemachte Aufnahme an Ort und Stelle gelöscht wird.

Deine Formulierung ist natürlich richtig, Du kannst zwar auf Löschung der Bilder bestehen, hättst im Falle des Busfahrers allerdings keinen Rechtsanspruch darauf.

Ich habe den von Dir weiter oben unvollständig zitierten Wikipedia Artikel mal gelesen und einige interressante Stellen gefunden.
Zum von Dir als bedingungslos dargestellten Löschungsanspruch werden dort Bedingungen definiert, die der im Eingangspost beschriebene Busfahrer wohl kaum für sich in Anspuch nehmen könnte.

Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Löschungsanspruch [Bearbeiten]

Dabei musste bisher schon niemand dulden, dass er in seiner Privat- oder Intimsphäre verletzt wird (beispielsweise durch eine heimliche Webcam auf einer Toilette oder mit einem Fotohandy am FKK-Strand).
Die fotografierte Person kann auch dann Löschung des Bildes verlangen, wenn sie Anlass zur Sorge hat, die Veröffentlichung könne unmittelbar bevorstehen. Etwa dann, wenn der Fotograf schon einmal ein Bild der Person ohne Einwilligung veröffentlicht hat

Zitat Ende


Auch das Verbot, Personen unter bestimmten Umständen zu fotografieren ist dort definiert.

Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
§ 201a StGB [Bearbeiten]

Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[24], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
  • (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
  • (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
  • (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  • (4)…
Der Gesetzgeber begründete den neuen Tatbestand damit, dass § 33 KunstUrhG (der einen Verstoß gegen § 22, § 23 KunstUrhG auf Antrag unter Strafe stellt) nicht ausreichend sei. Denn diese Vorschrift bestrafe nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von unbefugten Bildaufnahmen, nicht jedoch die unbefugte Herstellung und Weitergabe an Dritte. Zudem beende der neue Paragraph die Ungleichbehandlung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) und dem Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen.

Zitat Ende

Auch hier sehe ich keinen Grund, der es verbietet, den Busfahrer im öffentlichen Raum zu fotografieren oder zu filmen.

Bisher konnte hier noch niemand schlüssig darlegen, warum der Gebrauch einer Videokamera im oben genannten Beispiel problematisch für den Kamerabesitzer ist.
 
Mir hatte das mal ein Kriminalpolizist im Zusammenhang von eigenen von mir hergestellten Videos gesagt: Er sagte Wortwörtlich ,, Sie dürfen filmen wie sie wollen und wo sie wollen, solange Kennzeichen und Persohnen unkenntlich gemacht werden''
Ich habe Videos gedreht und hatte aufgrunddessen mit der Polizei zu tun ( Grund ist egal).
Wie auch schon hier von jemanden gesagt wurde wo kein Kläger....

Der Beamte nannte mir ein gutes Beispiel : Man stelle sich vor, ein Banker oder Politiker betrügt seine Frau, geht mit der Geliebten durch die Stadt, in dem Moment fahre ich mit dem Rad vorbei und Filme die beiden zufällig und lade die Videos auf You Tube hoch.....durch Zufall findet nun die betrogene Ehefrau auf dem Video ihren Mann beim Spaziergang durch die Stadt, Folge dessen hat der Banker /Politiker oder was auch immer Ärger an der Backe.
Deshalb wegen solcher Situationen giebt es das Persöhnlichkeitsrecht, oder noch besseres Beispiel: Ein Rennradfahrer fährt durch die Stadt und filmt zufällig eine Persohn in einer peinlichen Situation unbeabsichtigt beiläufig, die Persohn wiederum sieht sich zufällig auf You Tube, dann kann die Persohn Strafanzeige gegen den Hersteller des Videos stellen.

So eindeutig ist die Sache nicht. Wenn diese Personen im Rahmen deiner nicht auf sie gezielt gerichteten Aufnahmen zu sehen sind, kann ein Richter auch sagen dass sie Pech haben. Dann hätten sie sich so nicht in der Öffentlichkeit zeigen dürfen. Wenn ich ein Foto einer Sehenswürdigkeit mache und es befindet sich gerade jemand davor, dann hat er Pech gehabt.

Bei Google StreetView ist die Sache übrigens auch nicht eindeutig. Die hätten rechtlich weniger machen müssen als sie es dann getan haben - nur um Politiker und die Öffentlichkeit zu beruhigen. Außerdem gibt es hier eine kommerzielle Nutzung des Bildmaterials.

Im übrigen wäre ich vorsichtig wenn dir Polizisten etwas über rechtliche Belange erzählen. Die haben meist ihre eigenen Interessen und drehen vieles so, dass sich ihr momentanes Problem mit möglichst wenig Arbeit erledigt.
 
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