Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Dass dieses Verhalten unnötig ist, haben wir hier ja zur Genüge festgestellt.......
Kenn ich leider nur zu gut…
Deine Quelle bezieht sich auf den ersten Blick auch mehr auf Schadensersatzklagen der abgebildeten Personen. Das ist dann Zivilrecht und hat mit Strafrecht nichts zu tun.
Ja, und am "besten" sind immer noch die Leute (meiner Beobachtung/meines Eindrucks nach meist Frauen) die ihr Auto möglichst nah vor dem Fittnessstudio parken, notfalls halt in zweiter Reihe, auf dem Radweg oder sonstwo im Halteverbot......ja nicht unnötig viel zu Fuß bewegen. Man könnte sich ja auf dem Weg zum "Premium-Training" überanstrengen.
Lustig ist es auch, wenn das Fitnessstudio nicht ebenerdig ist und sowohl eine Treppe als auch eine Rolltreppe vorhanden sind. Die allermeisten nehmen auch hier wieder die Rolltreppe.......
Beides zur Genüge real und auch bei der Ex-Lebensabschnittsgefährtin festgestellt.
Abgesehen davon müsste solch ein Helmkamera-Video doch wohl erst einmal vom Gericht als Beweismittel zugelassen werden.
Ich wollte nur ein bisschen klugscheißen Nein, Spaß, die Sache ist die: Im Strafrecht gelten ganz andere Regeln als im Zivilrecht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete. Und damit haben auch Verfahren in dem einen Rechtsgebiet keinerlei Auswirkungen über das Verfahren im anderen über den selben Sachverhalt und wahrscheinlich sogar mit selben Antragssteller und -gegner. So kann es durchaus passieren, dass zum Beispiel jemand bei einem Verkehrsunfall wegen Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung strafrechtlich frei gesprochen wird, aber aufgrund der grundsätzlichen Gefährdungshaftung für sein KfZ zivilrechtlich an den Geschädigten Schadensersatz zahlen muss, und zwar auch für dessen Verletzungen.Und? Warum sollte eine Teil einer Aufnahme strafrechtlich nicht verwertet werden dürfen, wenn die Aufnahme quasi legal gemacht wurde?
Und zu dieser Helmkamera-Sache: Ich wäre da wirklich vorsichtig.
Ich wäre da schmerzfrei. Alles was hier unter anderem auch von Thaddel dem Fotografen aus einer Juristenfamilie vorgebracht wurde, bezieht sich auf die Rechte am eigenen Bild im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eben dieses Bildes. In keinem Beispiel oder ziterten Gesetzestext geht es um die Verwendbarkeit vor Gericht.
Es besteht sicher Einigkeit darüber, dass die Veröffentlichung eines so aufgenommenen Videos z.B. auf einer Internetplattform einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Andererseits sollte ebenso klar sein, dass Bild- oder Videomaterial grundsätzlich gegen einen einer Straftat Angeklagten verwendet werden kann. Ob das Material tatsächlich dazu taugt, beweiskräftig im Sinne von fälschungssicher zu sein, sei bei dieser Betrachtung einmal vorausgesetzt.
Das Video einer Helmkamera, das einen Streit dokumentiert hat, ist aus meiner Sicht nicht anders zu bewerten wie das vom städtischen Ordnungsamt angefertigte Blitzerfoto bei einer Geschwindigkeitsübertretung. In beiden Fällen wird die abgebildete Person sicher nicht damit einverstanden gewesen sein und in beiden Fällen wird der Delinquent wohl auch mit Hilfe des (Beweiskraft vorausgesetzt) Video-/Fotobeweises für seine Taten zur Rechenschaft gezogen.
Wenn dem nicht so wäre, würde es keine Überwachungskameras zur Vorbeugung gegen und eventuell Dokumentation von Straftaten geben. Wozu auch, wenn eine Verwendung des Materials vor Gericht unmöglich wäre.
Möglicherweise deckt sich mein laienhaftes Rechtsempfinden aber auch nicht mit der sich oftmals weit vom Volk entfernten Juristerei.
Es besteht sicher Einigkeit darüber, dass die Veröffentlichung eines so aufgenommenen Videos z.B. auf einer Internetplattform einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.
Ja, das hört sich schon logisch an. Aber ich stimme dem nicht zu, solange nicht jemand ein rechtskräftiges Urteil dazu gefunden hat, welches genau dies besagt.
Du hast ja auch jederzeit die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass eine von dir gemachte Aufnahme an Ort und Stelle gelöscht wird.
Das kann man auch als Freibrief deuten, ganz nach dem Motto "wo kein Richter...".jedoch wegen geringen Erfolgsaussichten
Das kann auch schon die reine Aufnahme, ohne dass du das weiterverwendest. Du hast ja auch jederzeit die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass eine von dir gemachte Aufnahme an Ort und Stelle gelöscht wird.