AW: Rennradfahren auf der Strasse
Hab' mich schon gefragt, wann es endlich mal kommt.
Verkehrsrechtsexperten gesucht!
[Ich bin keiner!, trotzdem der Versuch...]
Also, als erstes brauchen wir mal eine Definition für "Rennrad"
Die
österreichische Fahrradverordnung definiert das Rennrad so:
§ 4 (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
Rennlenker;
äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
In
Deutschland gibt es das Rennrad lediglich im Sinne des § 67 Abs. 11 StVZO (Stand: 11.März 2004), also nur im Zusammenhang mit den Vorschriften für die lichttechnischen Einrichtungen: "Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:"
Straßen sollen nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 StVO benutzt werden.
... immer schön rechts fahren
Die Benutzung der
Radwege soll nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 erfolgen:
"(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden."
Demnach gibt's keine
besonderen Vorschriften für "Rennräder" was die Verkehrswegenutzung angeht.
Die StVO gibt's hier:
http://www.bmvbw.de/Anlage13130/Strassenverkehrs-Ordnung.pdf
alles sehr theoretisch...
Vielleicht hat's ja jemand anders etwas praxistauglicher...