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Rennradfahren auf der Strasse

bikeoman

IBC DIMB RACING TEAM
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am Stromberg
Hallo Zusammen!

Hab gerade mit einem Arbeitskollegen diskutiert:
Dürfen Rennradfahrer auf der Straße fahren, auch wenn nebenan ein Radweg ist? Laut Straßenverkehrsordnung muß ja jeder Radfahrer einen vorhandenen Radweg nutzen! Fahren wir auf Grund dessen mit unseren Rennrädern alle illegal auf der Straße (sofern nebenan ein Radweg ist)?
Gibt es speziel für das Rennrad eine Sonderregelung?

Grüßle
bikeoman
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

Hab' mich schon gefragt, wann es endlich mal kommt.

Verkehrsrechtsexperten gesucht!
[Ich bin keiner!, trotzdem der Versuch...]

Also, als erstes brauchen wir mal eine Definition für "Rennrad"

Die österreichische Fahrradverordnung definiert das Rennrad so:
§ 4 (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:

Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
Rennlenker;
äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

In Deutschland gibt es das Rennrad lediglich im Sinne des § 67 Abs. 11 StVZO (Stand: 11.März 2004), also nur im Zusammenhang mit den Vorschriften für die lichttechnischen Einrichtungen: "Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:"

Straßen sollen nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 StVO benutzt werden.
... immer schön rechts fahren
Die Benutzung der Radwege soll nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 erfolgen:

"(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden."

Demnach gibt's keine besonderen Vorschriften für "Rennräder" was die Verkehrswegenutzung angeht.

Die StVO gibt's hier:
http://www.bmvbw.de/Anlage13130/Strassenverkehrs-Ordnung.pdf

alles sehr theoretisch...
Vielleicht hat's ja jemand anders etwas praxistauglicher...
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

Ja, Verkehrsrechtsexperten gesucht!
Wer hat sich schon näher mit dem Thema befasst?

Demnach gibt's keine besonderen Vorschriften für "Rennräder" was die Verkehrswegenutzung angeht.

Hm, so wie es in der StVO steht, würde ich "Rennräder" als normel Fahrräder sehen, und somit wäre man doch eigentlich "gezwungen", immer den Radweg zu benutzen, oder? Sofern dies zutrifft:
"(4) [...] Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. [...]"
 
fahren auf dem Radweg ja, aber nicht trainieren!! Da viele Radwege gleichzeitig als Fußweg ausgewiesen sind oder benützt werden.
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

Pave schrieb:
fahren auf dem Radweg ja, aber nicht trainieren!! Da viele Radwege gleichzeitig als Fußweg ausgewiesen sind oder benützt werden.
Mag schon sein und kann ich auch verstehen. Aber mir geht es hier darum, ob man den Radweg benutzen MUSS!
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

Wenn man das so sieht müssten wir auch alle an unsere RR's
Reflektoren, Klingel, Schutzbleche, Licht , etc. dranbauen ( :kotz: :spinner: ).

Bei uns hier sieht das niemand so eng...
Ich wurde noch nie angehalten oder angemacht, weil ich nicht auf dem Radweg fahre, oder weil mein Bike nicht mit dem ganzen Zeugs da ausgestattet ist!
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

De-Master schrieb:
Wenn man das so sieht müssten wir auch alle an unsere RR's
Reflektoren, Klingel, Schutzbleche, Licht , etc. dranbauen ( :kotz: :spinner: ).

Nee, eben nicht. Ein Rennrad braucht keine Klingel und keine Reflektoren usw.
nur das Licht muss man dabeihaben (haha).
Aber, in BW wird sowas schon ganz gern mal kontrolliert...
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

De-Master schrieb:
Wenn man das so sieht müssten wir auch alle an unsere RR's
Reflektoren, Klingel, Schutzbleche, Licht , etc. dranbauen ( :kotz: :spinner: ).

Bei uns hier sieht das niemand so eng...
Ich wurde noch nie angehalten oder angemacht, weil ich nicht auf dem Radweg fahre, oder weil mein Bike nicht mit dem ganzen Zeugs da ausgestattet ist!


Hm entweder hast du dein Rad erst seit kurzem oder in deiner Gegend ist das was anderes....
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

Schutzbleche so ein quatsch :spinner:

aber noch mal wegen den fahrradwegen letztens hat mich so ein bekloppter Opelfahrer angehupt und mir deutlich machen wollen ich sollte aufm radweg fahren :spinner: naja aber auf leute die glauben sie hätten ein auto und dann nur nen opel fahren :D hör ich eh net :jumping:

übrigens ich fahr nur auf asphaltierten und mindestens 2m breiten radwegen, damit ich auch den idioten unter den radfahrern hehe und den skatern ausweichen kann, ansonsten immer straße, da kann die polizei sagen was sie will :dope:


@.:fast-lane:. :jumping:

Du wohnst doch in HD oder? da ist es ja auch kein wunder, dass die polizei biker kontrolliert da fahren nämlich 90% der studenten nachts ohne licht, naja aber das ist auch wirklich etwas kritisch manchmal wenn man dann mit dem auto unterwegs ist ;)
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

was ich noch hinzufügen sollte, damit auch die frage von bikoman beantwortet wird ;)

Also so weit ich weiß und ich glaub darauf kann man sich immer gut verlassen ;)
müssen alle radfahrer ob normalos oder lizenzfahrer ausgeschilderte radwege benutzen, es sei denn sie bilden einen verband. Als geschlossener verband, d.h. es müssen mind. 15 radfahrer sein, darf man dann auch auf der straße fahren und sogar zu zweit nebeneinander.

mfg
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

.:fast-lane:. schrieb:
In Deutschland gibt es das Rennrad lediglich im Sinne des § 67 Abs. 11 StVZO (Stand: 11.März 2004), also nur im Zusammenhang mit den Vorschriften für die lichttechnischen Einrichtungen: "Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:"...

Da hab ich wohl was überlesen... :rolleyes:
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

hier was zum Schmöckern:

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html

Wird im Moment auch im Tour forum heiss diskutiert.

Generell gilt Radwegebenutzungspflicht, wenn die netten blauen Schildchen dies anzeigen. Sollte der Radweg nicht den allgemeinen Bestimmungen entsprechen, dann müsste er trotzdem benutzt werden, da dies niemand selber entscheiden darf. Also in diesem Fall entweder eine Trainingsrunde suchen, die möglichst wenig Radwege aufweist, oder in den sauren Apfel beissen. Denn im Falle eines Umfalles bekommt ihr definitiv eine Teilschuld zugesprochen.

Stephan
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

Danke tri_eedkpl, der Link ist sehr interessant!

Unter der Rubrik Geschwindigkeit steht folgendes zu lesen:

Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).
Auch auf einem 2,30 m breiten innerstädtischen Radweg darf ein Radler nicht mit 25-30 km/h fahren, wenn die Sicht zur Fahrbahn hin durch parkende Autos beschränkt ist. Der Radler musste für 2/3 des beim Unfall entstandenen Schadens aufkommen (KG, VerkMitt 1984, 94).

Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).

Ein Rennradfahrer, der mit zügiger Geschwindigkeit fährt, ist in besonderem Maße zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet (OLG Düsseldorf, Az. 18 U 253/92).

Habt Ihr euch schon mal überlegt, das wir da auf unseren Touren öfters mit dem oben geschriebene in Konflikt geraten? :eek: :eek: Da kann man dann nur hoffen, das nie was passiert...
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

ich habe festgestellt, das die meisten autofahrer, wenn man im trikot unterwegs ist, verstehen, das mans eilig hat. Allerdings gibts auch da natürlich schwarze schafe, allerdings sitzen die nach meiner statistik in Oberklasselimousinen (5er BMW, 500er benz) und nicht, wie oben angegeben im Opel... :D
 
AW: Rennradfahren auf der Strasse

Ich wohne direkt an der holländischen Grenze. Und in Holland einen Radfahrer zu bedrängen oder gar anzuhupen kommt hier noch vor Mord. Das ist einfach klasse. Der Radfahrer ist der König der Straße. - Leider ist das in Deutschland ganz anders. Überholen bei Gegenverkehr, Hupen, Bedrängeln, Anschneiden, Kopfschütteln, so tun als käme man nicht vorbei....
Beim Vorbeifahren dann noch schnell die Scheibenwischerreinigungsanalage an, damit der Radfahrer hinter einem auch richtig schön naß wird.

Aber ein Rennrad ist nunmal für schön geteerte Straßen gebaut und nicht für holprige Radfahrwege mit Scherben und Huckeln. Auf der Bundesstraße muss man ja nicht unbedingt fahren, wenn ein halbwegs passabler Radfahrweg da ist. Aber in der Stadt, wo sich Fußgänger und Radfahrer einen Weg zusammen mit geparkten Autos teilen, bleibe ich auf der Straße. Zudem fand ich den Satz weiter oben sehr interessant: Ein Radfahrer darf nur so schnell auf dem Radfahrweg fahren, wie man es von ihm erwartet.

Deutsche sind nunmal intolerant. Findet Euch damit ab und bleibt auf den Fahrbahnen.
 
Jeder Radfahrer hat nach dem Gesetz Radwege dann zu benützen, wenn sie als benutzungpflichtig ausgeschildert sind! Das heißt Du mußt im Minutentakt runter von der Straße- dann ist der "Radweg" zu Ende- dann rauf auf die Straße- dann siehst Du plötzlich an der linken Straßenseite ein blauweißes Schild- dann mußt Du genausoplötzlich über die Straße auf diesen "Radweg??"-und so weiter, solange du fährst ,auch 100 km lang und länger-so will es das Gesetz!!!
Und wenn zwischendrin vielleicht ein ""Radweg???"" rechts nur 70cm breit ist, und daneben sind Parkplätze (gemeinsame Radweg-Kfz-parkplätze greifen derzeit bundesweit wie eine >Seuche um sich!), dann mußt Du diesen nach der Radwegebenutzungspflicht auch dann benutzen wenn du dich in Lebensgefahr begibst! Denn das ist der Fall, da dieser Todestreifen voll im Schwenkbereich sich plötzlich öffnender Autotüren liegt. Wenn dann die Tür gegen das Vorderrad zwischen Achse und Unterrohr gestoßen wird, kommt es zum Sturz nach links auf die Fahrbahn. Wenn dann ein LKW kommt, und fährt einem über dem Kopf, nachdem man auf die Straße gestürzt ist- wem passiert dann wohl was? Vielleicht dem Verkehrsdezernenten, der sich eine solche Mordfalle ausgedacht hat???
Es ist zwar erlaubt, gegen die Benutzungspflicht bestimmter Radwege Klage zu erheben, es ist aber nicht erlaubt, gegen die Benutzungspflicht auch der lebensgefährlichsten Radwege zu verstoßen!
Allerdings ist der Verstoß gegen die Radwegebenutzungspflicht kein Straftatbestand sondern nur eine Ordnungswidrigkeit- und wem sein eigenes Leben weniger wichtig ist als ein Verstoß gegen irgendwelche Dreckschmierereien auf Papier- dem ist wohl nicht zu helfen!

Allerdings muß der Verdacht im Raum stehen bleiben, ob das lebensgefährliche Abdrängen des Radverkehrs ins Abseits ( vor allem auch das Niederbügeln durch Rechts-Links-abbieger an der nächsten Einmündung und das Plattgewalztwerden mitten auf dem ...na ja...durch Tausende Tankstellen-Baumarkt-Einkaufszentrums-Gartenzentrums-Möbelmarkt...etc-Besuchern, die diesen...na ja...im Sekundentakt kreuzen und den Begriff...na ja... zu einem Hohn werden lassen!!!) wirklich nur auf Beamtenblödheit zurückzuführen ist.
Was , wenn der Tod auf Radwegen von höchster Stelle gewollt und durch die Gesetzgebung insziniert, den Radverkehr in größerem Umfang, als er eben unvermeidbar ist ,zugunsten der freien Fahrt der freien Bürger eindämmen soll!
Was ist denn schon ein Leichenberg von ein paar Hundert Menschen jährlich?
Stimmt-es gab auch schon höhere Leichenberge in der Weltgeschichte!
Trotzdem würde ich es dann immer noch als Massenmord bezeichnen!!!
Aber ich hoffe natürlich, daß wir keinen Staatsapperat haben, der zu so etwas fähig wäre, sondern das die an den entscheidenden Stellen nur so doof wie Schifferscheiße sind!
 
@ Alle !

Ich würde mal so sagen !
Wenn ich in Taunusstein die Aar Str. ( B 275 ) richtung Badschwalbach fahre sind 45 Km/h kein Problem, somit ist für mich der Radweg, der gleichzeitig Fußweg ist und alle paar Meter unterbrochen durch Einmündungen die mit Bordsteinkante versehen sind tabu.

Also der Autofahrer beschwert sich das ich (innerorts) mit annähern selber Geschwindigkeit unterwegs binn und somit schlecht überholt werden kann, ( in Taunusstein ist`s am schlimmsten )!
Huperei, Fogelgezeige, abgerdängt wurde ich auch schon, oder wo Inseln sind wird vorher neben den Radfahrer gefahren und dan gleichzeitig in den Inselbereich gefahren,Klasse !
Bei Inseln fahre ich frühzeitig in die Mitte der Fahrbahn um selbiges zu verhindern. gibt natürlich wieder Huperei

Und um so älter der Autofahrer desto weniger Verständniss für den Radler.

Es sollte auf der Seite der Autofahrer etwas mehr aufklährung stattfinden das der Radfahrer kein Feind ist und ein Mindestabstand perr Gesetz sowiso vorhanden ist.
Hat Jemals einer von euch einen Autofahrer angezeigt wegen grob unsportlichem verhalten oder so ? Also Überland passierts mir öfters das Autofahrer so dicht an mir vorbeirauschen, ohne Grund weil kein Gegenverkehr und nochnichtmal die eigene Spur verlassen wird !

Binn ich mit unter 2.000 Strassenkilometern noch nicht dickhäutig genug ?

Grüße
Orbiter
 
Moin Luete, hab hier auch mal einen Link zum Thema rausgekramt.


Generell gilt die wie schon erwähnt die Benutzungspflicht. Die aber angeordnet werden muß (blaues Radwgeschild), aber nicht in jedem Falle angeordnet werden darf. Steht also ein Schld zu unrecht, wie mna meint, müsste man dies gerichtlich anfechten. Teurer Spaß.
Man kann also nur hoffen, das die Herren in den Verwaltungsstuben wissen, was man einem Radler als Radweg verkaufen darf und was nicht.

Mich persönlich stört die Benutzungspflicht nicht so sehr. Die meisten Wege hier sind gut ausgebaut und zügig befahrbar.
Was mich ankotzt ist diese Stück für Stück gebaue. Radweg bis zum nächsten Bauernhof. Da hört der Weg auf und geht dahinter weiter. Weil der Bauer Kohle machen wollte mit seinem verkackten Grundstück.
 
Dann klinke ich mich auch mal ein,
ich bin der Meinung, dass Radwege toll und sinnvoll sind, vor allem für Sonntagsfahrer, Kinder, Langsamfahrer, usw. aber doch bitte nicht für Rennradfahrer. Wenn man bei mir (Großraum Stuttgart) auf einem Radweg unterwegs ist begibt man sich in Lebensgefahr. Denn in der allgemeinen Bevölkerung versteht man unter einem Radweg eher eine zusätzliche Fläche, auf der man Laufen, Parken, Hunde hinscheißen und Hundelaufen lassen, usw. kann!
Ich bin froh, sobald ich auf einer etwas weinger befahrenen Straße bin und dort meinem Hobby fröhnen kann.
Ich habe immer meinen Organspeneausweis (darüber kann man denken wie man will) nebst Notfallkarte (Blutgruppe) dabei. Auf Deutschlands Straßen sind genug Idioten unterwegs, egal wie sie sich fortbewegen.
Ich fahre mittlerweile grundsätzlich nur noch auf der Straße.

Grüße FODD
 
Ich fahre in der Stadt(manchmal lässt es sich nicht vermeiden) mit dem RR immer auf dem Radweg. Man kann dann vielleicht nicht so zügig fahren, aber was solls, es sind ja sowieso Ampeln da, an denen man evtl. halten muss. Über Land kommt es halt darauf an, was für ein Radweg da ist. Meistens bräuchte man dafür ein Fully mit Vollgummireifen, aber manchmal sind die Radwege auf dem platten Land auch top und dann ist so ein Radweg sehr angenehm.
Wenn man den gesunden Menschenverstand einschaltet, findet man schon den "richtigen Weg" und Idioten gibt es definitiv auch unter Radfahrern. Wer als Freizeitfahrer verbissen rumheizt und sich über alles aufregt, was einem den Schnitt versaut, dem kann man eh nicht helfen und Idioten sind immer Idioten, ob hinterm Steuer eines Autos, oder im Sattel.
 
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