Grumpensumpf
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1. ich bin von Anfang an beim Anwalt,
Was sagt denn Dein Anwalt zum Thema Restwert?Die Kosten für den Austausch sind beziffert, da ich einen Kostenvoranschlag für ein vergleichbares Rad vorliegen habe. Aber davon muss man den Restwert des verunfallten Rades abziehen. Deshalb meine Frage hier im Forum.
Die Frage, ob Du das Rad oder dessen noch verwertbare Reste behalten willst, hast Du weiterhin nicht beantwortet. Wenn Du nichts behalten willst, kann Dir der Restwert egal sein. Dann ist es Sache der Versicherung, einen guten Preis für die Reste zu erzielen. Denn Du musst Dir Deinen Schaden nicht in Form von beschädigten Fahrradteilen ersetzen lassen.