Hier mal der Ablauf:
1.Polizei und Schuldfrage klären ggf.Bilder vom Unfallort+Zeugen
2.Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
2a.Arztbesuch, Krankschreibung, Arbeitgeber
2b.Meldung bei Unfallversicherung falls vorhanden (KH-Tagegeld, Zuzahlungen, Invalidität o.ä.)
3.Anwalt prüft ob Rechtschutz vorliegt und stellt ggf. auch den Antrag an die Rechtschutzversicherung
4.Gutachten Fahrrad
5.Materielle Schäden + Schmerzensgeld + sonstiges geltend machen.
Aufschlüsselung materieller Schäden:
- am Fahrrad selbst lt.Gutachten
- Helm, Handschuhe, Trikot, Hose, Schuhe, Brille ggf.Rucksack, Smartphone, Computer usw.usf.
Das Schmerzensgeld wird in den meisten Fällen nach Tabellen bemessen. Wenn man dort nicht 'reinpaßt' dann pauschal. siehe hier: Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle, Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm, Celler Schmerzensgeldtabelle.
sonstige Punkte:
Progressionsvorbehalt wg. Steuern beim Erhalt von Krankengeld beachten!
Verdienstausfall
ggf. Haushaltsführungsschaden
Psychische Schäden – posttraumatische Belastungsstörungen, posttraumatische Depression
allgemeine Fahrkosten/Telefonkosten/sonstiges
Strafrecht und Zivilrecht beachten!
auch wichtig: droht auch ein Rentenverlust!?
HTH
Alles Gute und hoffentlich sitzt Du bald wieder auf dem RR!?