solution85
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Eher nicht bekommen, in diesem Fall.Ich fürchte, dass Du mit Deinem Alleingang am Ende eine Menge Lehrgeld zahlen wirst.
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Eher nicht bekommen, in diesem Fall.Ich fürchte, dass Du mit Deinem Alleingang am Ende eine Menge Lehrgeld zahlen wirst.
Fast genau so.Bevor das jetzt hier noch völlig aus dem Ruder läuft:
Du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Rufe dort an und erkundige dich, ob sie Rechtsschutz gewähren - das sollte m. E. der Fall sein - und ob sie dir einen Anwalt empfehlen können/wollen. Dann weißt du, wohin die Reise geht!
Alles andere hilft dir nicht entscheidend weiter und birgt die Gefahr, einen Haufen Geld zu verlieren.
Ja, das ist ein absolut übliches Vorgehen.Die Versicherung des Verursachers bietet mir jetzt folgendes an: 5000€ Neuwert -> 3.600€ Wiederbeschaffungswert - 1.700€ Restwert = 1.900€ Auszahlungssumme. Oder ich gebe denen das Rad, dann zahlen sie 3.600€ aus.
[...]
Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus? Ist das ein übliches Vorgehen? Kann ich das anfechten oder dagegen vorgehen? Ich habe notfalls eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz in der Hinterhand, würde mich aber zunächst über Einschätzungen freuen, die mir ein Bild vermitteln, ob die gegnerische Versicherung hier ein übliches Vorgehen zeigt oder ob ich hier ein unverhältnismäßig schlechtes Angebot bekommen habe.
Eigentlich war es beim Kauf nur 4,2k "wert". Der Rest war Steuer.Naja, die Sicht ist irgendwie nachvollziehbar: 1,4k hast du auch schon vor dem Unfall verloren. Dein Rad wurde für 5k gekauft, es war es aber nicht mehr wert. Es ist nicht mehr neu gewesen.
Aber ich pflichte anderen bei: gehe mal zum Anwalt.