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Retoure nicht auffindbar - was würdet ihr machen?

Papsi

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Hi,

Habe eine Retoure zu einem Händler zurück gesendet. DHL Porto versichert bis 500€ hab ich selber bezahlt.

Paket wurde bei dem Händler abgeliefert und persönlich von einem Herr X angenommen.

Jetzt behauptet der Chef Y das er keinen Herr X kennt und bei ihm kein Paket angekommen ist.

Nachforschung bei DHL hab ich grad gestartet…


Was würdet ihr jetzt machen? DHL wird wahrscheinlich sagen, die haben abgeliefert.

Aber mir fehlen 600€ . . .
 

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Re: Retoure nicht auffindbar - was würdet ihr machen?
Hilfreichster Beitrag geschrieben von prince67

Hilfreich
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DHL Nachforschungsauftrag.
Das geht eigentlich recht schnell. Habe das gerade hinter und hatte innerhalb 14 Tagen mein Geld.
 
Dein Vertragspartner ist DHL, nicht der Händler. Das dürfen die beiden dann miteinander auskaspern.
 
Dein Vertragspartner ist DHL, nicht der Händler. Das dürfen die beiden dann miteinander auskaspern.
Richtig der Fahrer muß sich ja normal vergewissern das die Person die Unterschreibt dafür auch berechtigt ist oder dort hingehört.
Macht aber halt heute kein Kurier mehr was aber dann nicht das Problem des Kunden sein darf wenn das dort so gehandhabt wird.
 
Nicht dein Problem. Geld gibts zurück.
Dein Vertragspartner ist DHL, nicht der Händler. Das dürfen die beiden dann miteinander auskaspern.
Es ist immer wieder interessant, was Leute so raushauen, bzw. was sie glauben, wie das mit dem Recht so funktioniert. Der zweite Kommentar fing immerhin gut an, lies im zweiten Satz aber stark nach.

DHL Porto versichert bis 500€ hab ich selber bezahlt.
..denn dadurch wird man selbst zum Vertragspartner, bzw. Auftraggeber von DHL und trägt somit auch das Transportrisiko gegenüber dem Verkäufer. Man muss den Fall also mit DHL klären, und sich den Schaden ggf. von denen zurückholen.

Anders sieht's aus, wenn man ein Retourenlabel des Verkäufers genutzt hätte (so es denn eins gegeben hätte), dann wäre der Verkäufer der Vertragspartner von DHL, und das Transportrisiko wäre dessen Problem.
 
..nichtsdestotrotz bleibt natürlich die Hoffnung, dass der Nachforschungsauftrag Klarheit bringt, vielleicht herauskommt, wer genau "Mister X" war, bzw. welcher Nachbar.
 
Es ist immer wieder interessant, was Leute so raushauen, bzw. was sie glauben, wie das mit dem Recht so funktioniert.
Genau
denn dadurch wird man selbst zum Vertragspartner, bzw. Auftraggeber von DHL
ja, darum kann auch nur der TE den Nachforschungsantrag stellen
trägt somit auch das Transportrisiko gegenüber dem Verkäufer.
Nein.
Bei Gewährleistung und Widerruf hat der Versandhändler das Transportrisiko
https://www.logistik-express.com/wer-haftet-bei-verlust-oder-beschaedigung-beim-rueckversand/

EDIT: Bei Verkauf von Privat an Privat trägt zb der Käufer das Transportrisiko, wenn er den Versand verlangt hat. Da ist es auch egal, wer Vertragspartner des Transportunternehmens ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Lieferungen an Grosskunden wird nicht jedes Paket einzeln kontrolliert, sondern unterschreibt irgendjemanden für x Pakete die im gleichen Rollconntainer geliefert werden. Ob genau dein Paket drin ist, genau das wird nicht kontrolliert.
 
Bei Lieferungen an Grosskunden wird nicht jedes Paket einzeln kontrolliert, sondern unterschreibt irgendjemanden für x Pakete die im gleichen Rollconntainer geliefert werden. Ob genau dein Paket drin ist, genau das wird nicht kontrolliert.
Naja seit Corona berufen sich einige darauf das sie gar keine Unterschrift brauchen. Abenteuerlich wo wir bei uns in der Firma schon Pakete gefunden haben.
Abliefernachweise werden dann vom Fahrer mit "im Hof" selber unterschrieben etc. Selbstverständlich bei Verlust nicht bezahlen.
 
Es ist immer wieder interessant, was Leute so raushauen, bzw. was sie glauben, wie das mit dem Recht so funktioniert. Der zweite Kommentar fing immerhin gut an, lies im zweiten Satz aber stark nach.


..denn dadurch wird man selbst zum Vertragspartner, bzw. Auftraggeber von DHL und trägt somit auch das Transportrisiko gegenüber dem Verkäufer. Man muss den Fall also mit DHL klären, und sich den Schaden ggf. von denen zurückholen.

Anders sieht's aus, wenn man ein Retourenlabel des Verkäufers genutzt hätte (so es denn eins gegeben hätte), dann wäre der Verkäufer der Vertragspartner von DHL, und das Transportrisiko wäre dessen Problem.
Natürlich bekommt er das Geld von DHL und nicht vom Händler. Ich dachte, das wäre logisch. Und dass er den NFA selbst stellen muss dito. Hat er ja eh schon gemacht.
 
Natürlich bekommt er das Geld von DHL und nicht vom Händler.
Das wäre aber ein Verlust.
Ware 600.- Euro, Versichert 500,- Euro
Und das, weil der Händler die Ware verschlamt hat.
Und es ist nicht sicher, dass DHL zahlt. Schließlich wurde das Paket angeblich zugestellt.
 
Das wäre aber ein Verlust.
Ware 600.- Euro, Versichert 500,- Euro
Und das, weil der Händler die Ware verschlamt hat.
Und es ist nicht sicher, dass DHL zahlt. Schließlich wurde das Paket angeblich zugestellt.
Das nennt man dann wohl Lehrgeld, wie schon geschrieben Retourenlabel geben lassen dann ist man auf der sicheren Seite.
 
Immer noch keine Info von DHL und der Händler stellt sich quer…
Erstmal, kleine Entwarnung, das von mir Geschriebene, mit den Verantwortlichkeiten, ist nicht ganz korrekt, obwohl es an vielen Stellen im Netzt mal so, mal so steht.

Hab tatsächlich eben nen befreundeten Anwalt gefragt, es gibt zwar Streitfälle, wenn ein angeblich leeres Paket ankam, etc.. dann muss man eventuell beweisen, dass die Ware überhaupt eingepackt wurde, etc.. aber grundsätzlich sagt BGB, sinngemäß, selbst wenn Du die Ware per Pferdefuhrwerk auf den Weg geschickt hast, haftet der Verkäufer für einen eventuellen Verlust. Schon heftig, aber isso. Er hat aber das Recht, zu verlangen, dass Du beim Paketdienstleister aktiv wirst. Nachforschungen, Versicherung, etc.

Hier ist das ganz umfangreich und wohl auch wirklich korrekt beschrieben:

https://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html#abschnitt_4

Schreibe ihm das deutlich aber unaufgeregt, mit Verweis auf den Paragraphen (vielleicht findest Du ein Musterschreiben), dass Du eine Nachforschung in Auftrag gegeben hast, aber unabhängig davon Dein Dir zustehendes Recht in Anspruch nehmen willst. Setze eine Frist für die Rückzahlung, und sag, dass Du sonst juristische Schritte einleitest. Und das solltest Du nach Ablauf dann - wohl oder übel - auch tun.
 
UPDATE:

Händler hat gerade die Kohle zurück erstattet - ohne weitere Angaben.

Nachforschungsauftrag (kam zufällig fast zeitgleich) von DHL hat ergeben, dass der Postbote das Paket beim Empfänger/Ersatzperson abgegeben hat und den Hinweis "ZU" gekennzeichnet. Kein Hinweis auf den Herr X oder Y.


Alles komisch - aber ich habe meine Kohle wieder - mal schauen ob da noch was vom Händler kommt...
 
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