AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit
Für mich ist es etwas unverständlich, wieso alle in die gleiche Kerbe hauen, nur weil der Händler etwas anbietet, was am Kern der Beschwerde nichts ändert.
Ich fasse die Fakten mal zusammen.
Wenn man ein Produkt erwirbt, neu vom Händler, geht man davon aus, dass es sich um einwandfreie mangelfreie Ware handelt. Völlig wurscht ob es ein optischer, technischer etc. Mangel ist.
Man will ein einwandfreies Produkt.
Nun ist das Produkt nicht einwandfrei.
Der Kunde geht zum Händler, beschwert sich darüber und der Händler handelt nun, wie ein Kaufmann, der einen Kunden nicht verlieren will bzw. das Produkt nicht zurück haben will:
- er bietet Preisnachlass an
- er bietet Zubehör etc. an.
Das sind Angebote. Die muss aber der Kunde doch nicht annehmen!
Der Kunde kann weiterhin ein einwandfreies Produkt verlangen. Und auch hier sollte klar sein, dass er das binnen einer angemessenen Zeit verlangen darf. Und wenn der Händler das nicht schafft, gibts halt einfach das Geld zurück.
Wo liegt das Problem? Der Händler kann doch nicht einfach hart gesagt, eine Schüssel Erdbeeren anbieten, weil das Produkt zerkerbt ist. Wem nützt das? Wenn der Kunde sich drauf einlässt, hat er Glück oder ist ein guter Kaufmann, aber wenn er sich nicht drauf einlässt, hat er eben Pech oder ist kein guter Kaufmann.
Ich kann dem Kunden auch kein Auto verkaufen, wo sich hinterher rausstellt, dass ich damit schonmal gegen die Wand gefahren bin und hinterher kostenlos ein Warndreieck dazugeben.
Alles in allem ist und bleibt - so unsympathisch er erscheint - der Threadsteller im Recht. Klar nervt der den Händler. Aber er bleibt im Recht.
Wenn ich mir was bestelle, begutachte ich die Ware grundsätzlich. Wenn ich Mängel feststelle, geht das Zeug wieder zur Post und zurück. Wenn ich beim Händler Mängel am Rad feststelle, darf er das ausbessern. Da aber eine zerkerbte Felge im Systemlaufrad nicht ausgebessert werden kann, muss er das Laufrad tauschen. Wenn er das nicht kann, muss er das Geld zurückgeben.
Das sage ich als Nicht-Jurist mit aber gesundem Menschenverstand.
Diese Vorgehensweise: "Oh, das tut mir leid, dass ihr Tretlager sich immer wieder lockert, das ist Pech. Aber ich biete Ihnen zum Ausgleich, dass sie mich damit nicht wieder belästigen einen Satz
Reifen kostenfrei an" - erinnert mich an Jahrmarktmethoden an der Schießbude.