Für mich im Übrigen weiterhin unverständlich, wieso der Kunde (Bumsdasrad) eine Macke, wenn sie auch NICHT sicherheitsrelevant ist, akzeptieren muss oder sollte. Verstehe ich nicht.
Muß er ja auch nicht akzeptieren. Er muß es einfach nur zum rechtlich vorgesehenen Zeitpunkt beanstanden (Übergabe der Ware). Ganz einfach.
Es geht hier ja nicht darum, ob die Macke zu akzeptieren ist oder nicht - das würde ich auch nicht tun.
Der TE hat aber durch Unwissenheit, Faulheit oder Dummheit von seinem Recht auf Prüfung der Ware zum o. g. Zeitpunkt keinen Gebrauch gemacht, und damit sind Rechtsfolgen eingetreten, die nicht umkehrbar sind.
Ganz nebenbei: Der TE brüstet sich ja damit, eine Rechtsausbildung oder gar eine juristische Ausbildung zu besitzen (Finanzamt). Personen mit solchem Bildungsstand (Bildungsniveau möchte ich nicht sagen - das kann ab seinem 2. Posting nicht angenommen werden :devil: ) wird -auch vor Gericht- eine höhere Kenntnis der Rechtslage unterstellt, als dem Normalbürger ohne solche Ausbildung.
Ich hab vom Roseversand auch mal einen LRS bestellt, der innen zerkratzt war. Herumschmiergeln wollte ich auch nicht und prompt wanderte der gesamte LRS wieder zurück zu
Rose. Keine Diskussion, keinen Cent bezahlt.
Völlig korrekt - hier gelten aber auch die Regelungen des Versandhandels- / Fernabgaberechts. Das sehen die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Ja, auch der Kunde hat Pflichten!!) etwas anders aus. Insofern korrekt gelaufen.
Ich verstehe nicht, wieso man immer für den Händler vor Ort das Sozialamt spielen sollte. Der muss sich mit dem Hersteller oder Großhändler auseinandersetzen oder dem Kunden sagen "Sorry, Hersteller A ist nicht in der Lage vernünftig zu produzieren, ich empfehle B". Aber nicht einfach sagen "Das ist so und wird immer so sein, fertig".
Find ich etwas armseelig.
Hat mit Sozialamt nichts zu tun. Der Irrglaube, beim Händler vor Ort zu kaufen sei sozial - Versandhandel sei asozial, hält sich ja hartnäckig. Dabei werden über beide Handelsarten nur Kaufgeschäfte mit klaren Rechtsfolgen abgewickelt. Auf die Schnauze fallen kann man bei beiden.
Nochmal ausdrücklich: Sicherheitsrelevanz hat das hier null. Trotzdem: Meine Billigfelgen haben auch keinerlei Macken. Trotzdem auch: Eine dicke Beule im neuen Ferrari hat auch keinerlei Sicherheitsrelevanz und wäre möglicherweise bei schlechter Fahr/Einparkweise auch im Laufe der Zeit reingekommen, muss einerseits aber nicht und andererseits will man ja auch ein schadfreies Produkt kaufen.
Nee, ist klar:
Kunde kommt zum Händler - Händler übergibt Ware - Kunde prüft Ware auf offensichtl. Beschädigunge/Mängel - Kunde sagt: Nö, so nicht! - Händler knirscht (jetzt kommt die Nummer mit dem Preisnachlass oder der Abnahmeverweigerung):
Alternative A: Kunde akkzeptiert Preisnachlass und Beule - Übergabe der Ware - Angelegenheit erledigt (für diesen Mangel)
Alternative B: Kunde akkzeptiert nicht - Händler besorgt mangelfreien Ersatz - Übergabe der Ware - Angelegenheit erledigt.
In beiden Abläufen treten definierte Rechtsfolgen von mind. ein Duzend Paragrafen ein, und zwar zu jedem einzelnen Schritt der Abläufe. So hat jede Partei zu jeder Zeit des Geschäfts eine klare Rechtssicherheit.
Fakt ist: Mit der Abnahme/Mitnahme der Ware (egal, ob geprüft oder ungeprüft!!) tritt für den Verkäufer eine schuldbefreiende Rechtsfolge ein, d. h. er ist raus aus der Nummer. Alles andere muß grundsätzlich vorher geklärt werden. Es sei denn, man vereinbart etwas anderes.
Viele der Diskutanten hier glauben aber offensichtlich, sie könnten sich ihre eigene Rechtssicherheit nach persönlichem Gutdünken und Wunschdenken zurecht legen - und das wäre dann die durch den Händler zu akzeptierende Rechtslage. - Das ist mehr als naiv :lutsch:
Oder akzeptiert ihr Hosen mit Löcher, nur weil sie günstiger sind, als die anderen Hosen ?
Klar
Gab's da nicht mal so 'nen Modetrend "Used Look", wo man für verschlissene Jeans Unsummen bezahlt hat, um auch "in" zu sein
? Gut, die waren nicht günstiger als andere Hosen. Heile Hosen ohne Löcher waren günstiger - weil: nicht "in" :aetsch:!
Auch wenn ich mich wiederhole: Den TE halte ich für 'nen Aufschneider