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Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

I break together:D:D:D
Wird echt immer besser die Story hier, bitte mehr:D

Aber mal im Ernst, lass doch den armen Händler in Ruhe, nerv den Anwalt nicht und bitte belästige nicht auch noch die Gerichte mit dem Quatsch.

...
ich bin immer noch der meinung das der händler mehr als fair war.
anwalt einschalten wegen so einer kleinigkeit:rolleyes:
das du dich nie mehr bei dem händler blicken lassen kannst ist klar, oder?

Wieso kann er da nicht mehr hingehen?
Jetzt zeigt er ihm mal wo der Hammer hängt und dann klappt das, dann wird er da bevorzugt behandelt.:D:D:D;)
 

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Re: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

sorry dich kann man nicht ernst nehmen!

Fragst hier ob sie ein Risiko darstellen und hörst ein NEIN, ist dir aber scheiss egal da du es ja eh besser weisst und Äpfel mit Birnen vergleichst (brechende Carbonfelgen mit Alu/Stahlfelgen).
Bei nem Maken an ner Carbonfelge wäre der Rat sicher nicht so ausgefallen...
Deine Erfahrung in Bezug auf unseren Sport sieht man ja an deiner längjährigen Forenmitgliedschaft.....

Erinnert mich an ein paar Radler vom Henninger:
schön die Kippe vorm Start geraucht und sich darüber unterhalten, wie gut denn die Henniger Trikots zu den Rädern passsen. Richtige Profis halt :rolleyes:

Scheinst ja genug Freizeit und Kohle zu haben wenn du zu deinem Anwalt rennst. Und sich dann wegen ner Makke in nem 90€ Laufradsatz aufregen, einfach nur geil!

Bitte weiter so!Gibt immer was zu lachen mit dir!

kampftaucher da gebe ich dir auch recht freizeit scheint er zu haben aber kohle scheinbar nicht :D sonst würd er sich nicht Laufräder für 90 € holen sondern in der gehobenen preisklasse. ich habe bei meinem renner zb die originalen raus und günstige rein aber aus dem grund weil sie dann ruhig kaputt gehen dürfen weil bei den strassen oder auch radwegen hier fängst de dir schnell mal nen schlag ein und die originalen mach ich rein wenn ich RTF´S und so mitfahre. was sich mit der zeit häufen wird. weil ich spaß am radsport hab.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Wieso soll man also an neuen Felgen sowas akzeptieren? Und solche Kerben macht man nicht mal eben kurz hinein, soviel sollte klar sein, wenn mir das nichtmal an stark gebrauchten Felgen "gelingt".

Sowas ist an neuen Felgen in der Tat nicht zu akzeptieren. Um solche Mängel zu erkennen und zu beanstanden, prüft man die Ware beim Händler bevor man sie mitnimmt. Danach tritt der sog. Gefahrenübergang ein, d. h. alle dann auftretenden (im Sinne von festgestellten) offensichtlichen Mängeln/Beschädigungen können nicht mehr dem Händler angelastet werden (es fehlt der Kausalzusammenhang), weil ja der Kunde schon selbst dran rumgefingert hat.

Ich habe keinen Bock für die nächsten 10.000 ständig meine Bremsgummis vorzeitig an dieser Stelle zu ruinieren. Außerdem keine Lust auf eine potentielle Bruchstelle (auch wenn hier viele sagen: Da passiert schon nix). Habe schon Felgen brechen sehen (zwar Carbon, trotzdem...).

Also....bei mir verschleißen sich Bremsgummis immer durch die gesamte Felge und nicht durch eine einzige Stelle an der Felge.
Wenn Du Deine Bremsgummis so hoch einstellst, dass sie durch diesen Farbfehler / Pupskratzer vorzeitig verschlissen werden, da hast Du m. E. vorher aber den Reifen mit der Bremsgummikante aufgeschlitzt. Wenn die felge zum Vorderad gehört, sehe ich in diesem Fall die potentielle Bruchstell eher in Deinem Schlüssebein als an der Felge :D

Also bin ich mit Verstärkung (2 andere Rennradler aus meiner Truppe) nochmal zum Händler und haben ihm die Sache nochmal erläutert. Preisnachlass und so weiter hab ich nicht akzeptiert oder akzeptiert ihr beim neuen Auto lieber den Motorschaden, wenn euch kostenlos 2 paar neue Reifen angeboten werden? Also ich nicht.

Recht hat, wer am lautesten schreit!?

Der Händler hat mit dem Kratzer rein rechtlich nichts mehr zu tun.
"§ 446 BGB: Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über...."

Beweislastumkehr gem. § 476 BGB kommt nicht in Betracht, da sich dieser auf zum Zeitpunkt der Übergabe nicht offensichtliche (offen sichtbare), sog. "versteckte" Mängel bezieht.
Liest man nur den § im BGB, könnte man das tatsächlich misverstehen; wenn man sich aber die Mühe macht, die Begründung des Gesetzgebers für diese Rechtsnorm zu lesen (und verstehen ;)), und weiterhin verschiedene Fachaufsätze, Kommentare und Urteilsbegründungen zum § 476 BGB zu Rate zieht, kommt man zu dem (logischen) Ergebnis.

Ob Du die Ware tatsächlich kontrollierst oder nicht, ist juristisch unerheblich für die Frage, ob ein Mangel offensichtlich oder versteckt ist.

Der offensichtliche Mangel muß zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sein (War er das?? Gesehen hast Du es nicht, weil nicht kontrolliert.) und kann in diesem Zeitpunkt beanstandet werden. Danach tritt Gefahrenübergang ein. Alles was danach passiert oder äußerlich festgestellt wird, geht auf Deine Kappe (hättest ja bei Übergabe sehen und beanstanden können).

Ausnahme: Sogenannte versteckte Mängel, also solche, die auch bei genauer Kontrolle bei der Übergabe nicht festgestellt werden können (z. B. schief eingebaute Lager im Nabeninneren). Bei solchen tritt aufgrund des Mangels üblicherweise erst im Gebrauch der Ware ein Schaden auf. Je nach Schaden und verursachenden Mangels wird dann "vermutet", dass der Mangel schon vor der Übergabe vorgelegen hat.

Mangel: Schief eingebaute Lager
Schaden: Vorzeitiger Verschleiß (wackeln des Laufrades, klappern der Lager/Achse, o. ä.) als Folge des Mangels.

Festgestellt werden muß: Schaden ist auf den Mangel zurückzuführen (unstrittig);

Wenn dann nachgewiesen werden kann, dass die Lager noch original drin sind, ist es "vermutlich" richtig, dass diese schon in der Produktion schief eingesetzt wurden.

Heute: --> Beweislastumkehr: Der Händler/Hersteller müsste Dir nachweisen, dass Du selbst schon dran rumgebastelt hast (Manipulation schließt Gewährleistung aus).

Früher: Du musstest dem Händler/Hersteller nachweisen, die Dinger waren schief eingebaut und Du hast nicht dran rumgebastelt.

Eigentlich ganz einfach und logisch. Auf eine eingehende Darlegung der juristischen Zusammenhänge des (zugegebenermaßen) hochkomplexen Vertrags-, Kaufhandels- und Schuldrecht verzichte ich an dieser Stelle. Der geneigte Leser kann sich das aber "locker" zusammengoogeln.

Daher: Nimm nie Ware von einem Händler ohne vorherige Kontrolle mit!!

Jetzt wird die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben, der soll spüren, dass ich derzeit mehr als schlechte Laune habe, wenn er sich nicht binnen 5 Tagen rührt und mir schadenfreie Felgen anbietet, denn die wollte er definitiv nicht zurücknehmen. Wird schon sehen, was er davon hat.

Ich weiß, wie's gelaufen ist und laufen wird:

Ware zuhause ausgepackt :geschenk: - an Steintreppe, Fliesenboden o. ä angedoppst :crash: - Macke reingemacht :heul: - geärgert :aufreg: - Idee gehabt ("Der Händler war's") :idee: - irgendwas von Gewährleistung und Beweislastumkehr gehört (auch verstanden??) :ka: - hin zum Händler, Rabatz gemacht :streit: - kein Erfolg gehabt :aetsch: - in der Ehre gekränkt :mad: - große Keule ausgepackt (Anwalt!!! Gericht!!! Klage!!!) :droh: - abgeschmiert :spinner: (kommt noch :D ;) ) - noch mehr geärgert :wut: - bei Kumpels dumm dagestanden :lol::lol::lol: - Laufrad mit Macke fahren müssen :kotz:
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Ich weiß, wie's gelaufen ist und laufen wird:

Ware zuhause ausgepackt :geschenk: - an Steintreppe, Fliesenboden o. ä angedoppst :crash: - Macke reingemacht :heul: - geärgert :aufreg: - Idee gehabt ("Der Händler war's") :idee: - irgendwas von Gewährleistung und Beweislastumkehr gehört (auch verstanden??) :ka: - hin zum Händler, Rabatz gemacht :streit: - kein Erfolg gehabt :aetsch: - in der Ehre gekränkt :mad: - große Keule ausgepackt (Anwalt!!! Gericht!!! Klage!!!) :droh: - abgeschmiert :spinner: (kommt noch :D ;) ) - noch mehr geärgert :wut: - bei Kumpels dumm dagestanden :lol::lol::lol: - Laufrad mit Macke fahren müssen :kotz:

:lol: :lol: :lol: Herrlich, eine wirklich schöne, fantastisch mit Bildern untermalte Geschichte. Ich habe Tränen gelacht!!! :lol: :lol: :lol:

Die Sache triffts auf den Punkt! :daumen:
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit


ich muss zugeben, soweit hatte ich nicht gedacht, hier einen offensichtlichen mangel anzunehmen und dann (nötigerweise) die beweislastumkehr auszuschließen.
des pudels kern liegt dann eher in der frage des umfangs einer kontrollpflicht des käufers.
guter und interessanter aspekt, der jedoch auch wieder viele fragen bzgl verpackung der ware und offensichtlichkeit etc aufwirft (hier bei laufrädern wohl kaum fraglich, aber zB bei PCs, kaffeemaschinen und und und)...



nunja, hoffentlich bekommen wir hier noch zu hören, was der RA dazu sagen wird (da wir doch für diesen hoffen, dass er noch genauer über die causa informiert wird als wir).
 
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Leuts hört auf mir gehen die Chips und das Bier aus....

hab ihn mittlerweile richtig ins Herz geschlossen unseren Laufradkäufer

aber auch Kompliment an das Forum, was daraus wieder spannendes und lustiges enstanden ist (Bildergeschichte): GENIAL ;-)
 
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Die Idee, die Originalverpackung vor den Augen des Händlers (möglichst noch im vollen Laden) aufzureißen und erstmal in Ruhe zu inspizieren ist genauso "sinnbefreit", wie der häufig im Web verbreitete Tipp, vor den Augen des DHL Mannes das Paket aufzumachen, die Ware zu prüfen und sich möglichst dann vom DHL Mann noch bestätigen zu lassen, dass möglicherweise der Schaden schon vorher da war :rolleyes:
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Beweislastumkehr gem. § 476 BGB kommt nicht in Betracht, da sich dieser auf zum Zeitpunkt der Übergabe nicht offensichtliche (offen sichtbare), sog. "versteckte" Mängel bezieht.
Liest man nur den § im BGB, könnte man das tatsächlich misverstehen; wenn man sich aber die Mühe macht, die Begründung des Gesetzgebers für diese Rechtsnorm zu lesen (und verstehen ;)), und weiterhin verschiedene Fachaufsätze, Kommentare und Urteilsbegründungen zum § 476 BGB zu Rate zieht, kommt man zu dem (logischen) Ergebnis.

Ich weiß zwar nicht, ob das versteckt oder nicht eine Rolle spielt, aber dafür habe ich gerade im Kommentar nachgesehen. Es wird gesagt, die Vermutung, dass der Mangel schon vor Gefahrübergang bestand, ist mit der Art des Mangels unvereinbar (so ja das Gesetz), wenn (so der Kommentar) es sich um einen Mangel handelt, der jederzeit eintreten kann. Das ist bei so einer Beschädigung wohl so .... von daher hast du wohl in Bezug auf den Gefahrübergang recht gehabt (wieder was gelernt, auch als Rechtsanwalt).

Ansonsten hoffe ich, dass der TE nicht zu mir kommt mit dem Fall. Bzw. wenn, dann muss ich ihm sagen, dass ich auf Stundenbasis abrechne, was bei einem Streitwert von 90€ natürlich zu wesentlich höheren Kosten führt als nach der Gebührentabelle mit der Folge, dass er die von seinem Gegner selbst im Erfolgsfall nicht ersetzt bekommt :D.
 
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Keine Sorge, der Bruder meiner Frau ist Anwalt und derzeit hat die Kanzlei wenig zu tun. Ich arbeite auf einer Behörde und habe grundsätzlich immer Recht :D :D


Der Händler hat heute abend noch Einsicht gezeigt und den LRS zurück bekommen. Ich hab mir schriftlich (wie hier angeraten) zusichern lassen, dass demnächst ein neuer Shimano ohne Kratzer kommt und wenn das nicht so ist, bekomme ich mein Geld zurück. Ebenso wenn der neue LRS nicht binnen 7 Tagen eintrifft :)

Na also - geht doch, man muss nur hartnäckig bleiben :daumen:
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Keine Sorge, der Bruder meiner Frau ist Anwalt und derzeit hat die Kanzlei wenig zu tun. Ich arbeite auf einer Behörde und habe grundsätzlich immer Recht :D :D


Der Händler hat heute abend noch Einsicht gezeigt und den LRS zurück bekommen. Ich hab mir schriftlich (wie hier angeraten) zusichern lassen, dass demnächst ein neuer Shimano ohne Kratzer kommt und wenn das nicht so ist, bekomme ich mein Geld zurück. Ebenso wenn der neue LRS nicht binnen 7 Tagen eintrifft :)

Na also - geht doch, man muss nur hartnäckig bleiben :daumen:


:daumen::daumen::daumen::daumen:
Hoffentlich fühlst du dich jetzt besser und lässt den armen Mann in Ruhe.
Solche Leute braucht das Land, dann haben wenigstens die Anwälte und Gerichte immer genug zu tun...


:wut::wut::wut::wut::wut::wut: <-- Will da durch:D:D:D:D
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

:duck:IoI
man das ganze hin und her hätte ich zum Training mit dem LFRs genutzt
Sieht mans mal wieder Beamte haben zu viel Zeit.....
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

:daumen:

Ich nehme die Dinge als Finanzprüfer sehr genau. Wobei ich eigentlich dachte, dass der Kerl schon Respekt allein bekommen sollte, wenn ich ihm verspreche, demnächst mal seine Bücher genau prüfen zu lassen ;) (oder mal einen Testkauf mache und schaue, ob er auch "ohne Rechnung" meine Züge tauscht ;)

Aber manche brauchen es eben auf die harte Tour. So oder so - ich bin im Recht - immer.

Wer es akzeptiert, kaputte, zerdellte, zerkratzte Teile zu kaufen, der braucht sich über die ohnehin schon miese Fertigungsqualität im Radsport nicht zu beklagen. Ich bin leidenschaftlicher Hobbyflieger (Sportflugzeuge). Wäre solcher Pfusch in diesem Segment so verbreitet, dann gute Nacht Marie.
 
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Das wäre dann zumindest eine natürlich auslese nerviger kunden:D
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Das wäre dann zumindest eine natürlich auslese nerviger kunden:D

Wenn ein Einzelhändler sich schon genervt fühlt, weil ein Kunde für sein Geld eine schadfreie Ware möchte, bin ich froh, dass ich kaum noch im Einzelhandel vor Ort kaufe (sondern nur noch im Netz, dort hatte ich solche Diskussionen nämlich noch nie) :D
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

:daumen:

Ich nehme die Dinge als Finanzprüfer sehr genau. Wobei ich eigentlich dachte, dass der Kerl schon Respekt allein bekommen sollte, wenn ich ihm verspreche, demnächst mal seine Bücher genau prüfen zu lassen ;);) (oder mal einen Testkauf mache und schaue, ob er auch "ohne Rechnung" meine Züge tauscht

Aber manche brauchen es eben auf die harte Tour. So oder so - ich bin im Recht - immer.

Respekt!!!!!( nur die harten kom..............garten)
Ja, im Recht bist Du
-----------------nur generell-------- sowat macht ma nicht
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Vor gewissen Leuten sollte man sich hüten, einmal das Finanzamt am Ar**** und die finden was, egal was. :D :D :D Mancher Einhelhändler brauchts knüppelhart :duck:
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

:daumen:

Ich nehme die Dinge als Finanzprüfer sehr genau??? das einzigste was beamte genau nehmen sind die Pausenzeiten und die feierabendzeiten :kotz:Wobei ich eigentlich dachte, dass der Kerl schon Respekt allein bekommen sollte, vor wem den Respekt nen beamten der mit seinem Stempel rumwinkt :p wenn ich ihm verspreche, demnächst mal seine Bücher genau prüfen zu lassen ;) (oder mal einen Testkauf mache und schaue, ob er auch "ohne Rechnung" meine Züge tauscht ;)

Aber manche brauchen es eben auf die harte Tour. So oder so - ich bin im Recht - immer.:spinner:

Wer es akzeptiert, kaputte, zerdellte, zerkratzte Teile zu kaufen, der braucht sich über die ohnehin schon miese Fertigungsqualität im Radsport nicht zu beklagen. Ich bin leidenschaftlicher Hobbyflieger (Sportflugzeuge). Wäre solcher Pfusch in diesem Segment so verbreitet, dann gute Nacht Marie.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Da im vorliegenden Fall ein sog. Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 BGB vorliegt greift eben doch die Beweislastumkehr nach § 476 BGB. Nach § 476 BGB gilt eine widerlegbare Vermutung für die Mangelhaftigkeit der Sache bei Gefahrübergang.
Diese Vermutung kann der Händler hier nicht entkräften, da er von dem Mangel wusste
Zitat: „Der Händler meinte, dass produktionsbedingt sowas immer da wäre und es wäre unbedenklich“ (vgl.post#1)
Es liegt damit ein Sachmangel bei Gefahrübergang nach § 434 I 2 Nr. 1 BGB vor.
Damit kann unser Finanzbeamter gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB Nacherfüllung verlangen, d.h. – unter den Einschränkungen des § 439 III BGB – nach seiner Wahl entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


Vor Gericht gibt es immer drei Weisheiten, die Weisheit der beteiligten Rechtsanwälte und die Weisheit des Richters, der rechtskonform zu entscheiden hat.

Die absolute Weisheit haben aber nur die Finanzbeamten gepachtet!
Zitat: „Ich arbeite auf einer Behörde und habe grundsätzlich immer Recht“(vgl post#69)

Der gesunde Menschenverstand spielt dann wohl leider meist eine untergeordnete Rolle.
 
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Die Idee, die Originalverpackung vor den Augen des Händlers (möglichst noch im vollen Laden) aufzureißen und erstmal in Ruhe zu inspizieren ist genauso "sinnbefreit", wie der häufig im Web verbreitete Tipp, vor den Augen des DHL Mannes das Paket aufzumachen, die Ware zu prüfen und sich möglichst dann vom DHL Mann noch bestätigen zu lassen, dass möglicherweise der Schaden schon vorher da war :rolleyes:

Natürlich wird Ware beim Händler inspiziert - eben wegen der Mängelrüge. Egal ob Bike-Teile oder 'nen PC bei Media-Markt. Wenn mir ein Händler das verweigert, geh' ich wieder.

@Kwak
Ich weiß zwar nicht, ob das versteckt oder nicht eine Rolle spielt, aber dafür habe ich gerade im Kommentar nachgesehen. Es wird gesagt, die Vermutung, dass der Mangel schon vor Gefahrübergang bestand, ist mit der Art des Mangels unvereinbar (so ja das Gesetz), wenn (so der Kommentar) es sich um einen Mangel handelt, der jederzeit eintreten kann. Das ist bei so einer Beschädigung wohl so .... von daher hast du wohl in Bezug auf den Gefahrübergang recht gehabt (wieder was gelernt, auch als Rechtsanwalt).

Je nach dem, in welchem Kontext die Kommentare oder auch rechtl. Würdigungen geschrieben werden, differieren sie etwas in der Erläuterung der objektiven Merkmale "offensichtlich" und "versteckt". Im Ergebnis läuft es immer auf dasselbe hinaus: Äußerlich erkennbare (offensichtliche) Mängel sind im Zeitpunkt der Übergabe geltend zu machen, die inneren (=versteckten i.S. nicht äußerlich sichtbar) Mängel, z. B. Fertigungs- oder Wartungsfehler, zum Zeitpunkt des Auftretens (=in der Regel nach der Übernahme= Gefahrenübergang).

Ich denke aber, dass wir beide im Ergebnis zur selben Auslegung kommen würden - da bin ich zuversichtlich ;)

@tacoma
Da im vorliegenden Fall ein sog. Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 BGB vorliegt greift eben doch die Beweislastumkehr nach § 476 BGB. Nach § 476 BGB gilt eine widerlegbare Vermutung für die Mangelhaftigkeit der Sache bei Gefahrübergang.
Diese Vermutung kann der Händler hier nicht entkräften, da er von dem Mangel wusste
Zitat: „Der Händler meinte, dass produktionsbedingt sowas immer da wäre und es wäre unbedenklich“ (vgl.post#1)....

Im Grundsatz auch schlüssig, dann müsste aber der § 442 (1) 2.Satz, 2.Halbsatz BGB gegenüber dem Händler angewandt werden können - andernfalls tritt der 1. Halbsatz aaO gegenüber dem Kunden ein. Können wir gerne über PN weiterdiskutieren....

@BumsdasRad
Der Händler hat heute abend noch Einsicht gezeigt und den LRS zurück bekommen. Ich hab mir schriftlich (wie hier angeraten) zusichern lassen, dass demnächst ein neuer Shimano ohne Kratzer kommt und wenn das nicht so ist, bekomme ich mein Geld zurück. Ebenso wenn der neue LRS nicht binnen 7 Tagen eintrifft

Stell' uns doch bitte ein Bild oder Scan des Schriftstückes des Händlers zur Verfügung, damit wir an dem Triumph angemessen teilhaben können :bier:
Am besten mit Anschrift des Händlers, da würde ich dann noch echtes Potential für rechtliche Beratung sehen :cool:

Ansonsten halte ich die ganze Nummer für eine ziemliche Aufschneiderei eines geltungssüchtigen Profilneurotikers mit ausgeprägtem Hang zur Megalomanie

Matze
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

:daumen:

Ich nehme die Dinge als Finanzprüfer sehr genau. Wobei ich eigentlich dachte, dass der Kerl schon Respekt allein bekommen sollte, wenn ich ihm verspreche, demnächst mal seine Bücher genau prüfen zu lassen ;);) (oder mal einen Testkauf mache und schaue, ob er auch "ohne Rechnung" meine Züge tauscht

Aber manche brauchen es eben auf die harte Tour. So oder so - ich bin im Recht - immer.
Respekt!!!!!( nur die harten kom..............garten)

Ja, im Recht bist Du
-----------------nur generell-------- sowat macht ma nicht

FanMan, Dein Benutzername ließ mich vom Schreibtisch aufstehen und meinen Bücherschrank einer genauen Prüfung unterziehen.

Beschaffe Dir rasch das Buch "Fan Man" von William Kotzwinkle, so Du es noch nicht gelesen hast.

Hier wird Dir Appetit gemacht:
http://www.zeit.de/online/2008/08/vergessene-autoren-07

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Ansonsten sei es eine dringende Empfehlung an alle anderen für garantiert spaßförderndes Lesen.

Gruß
Peter
 
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