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Syncros Licht für volle Cockpits: Nainamo und Campbell

Syncros Licht für volle Cockpits: Nainamo und Campbell

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Neues Syncros Licht: Einen hellen Scheinwerfer mit vielen Befestigungsmöglichkeiten für integrierte Cockpits stellt Syncros mit dem Nainamo vor. Passend gibt es das Campbell Rücklicht.

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Syncros Licht für volle Cockpits: Nainamo und Campbell

Was haltet ihr vom neuen Syncros Licht-Set?
 

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Re: Syncros Licht für volle Cockpits: Nainamo und Campbell
wenn ein Rücklicht das bei 10 lm keinen durchschnittlichen GF durchhält, bleibe ich bei den 18 Stunden meiner guten alten Ixxi oder bei 8 Std. des kleinen feinen VDO Rücklichts.

Und man stelle sich mal vor, die lassen sich auch einfach nur ein- und ausschalten, das sogar blind ohne überlegen zu müssen, ob ich meinen Hintermann nicht eventuell die Hornhaut verätze. ;-)

Die Idee bei Scheinwerfer mit der Gopro kompatiblen Halterung haben nicht viel Anbieter, jeden mit Aero-Cockpit wird's freuen.

Bleibt die Frage, fest montiert oder mit Clip, ich nutze auch in der Wintersaison mehrere Räder und möchte schnell wechseln können.

Mit 400 lm kann man leben, bei mehreren Lichtmodie ist eine im Dunkeln schnell erreichbarer Ab-/Aufblendtaste schon fast Pflicht, meinetwegen auch kabelgebunden. Solche Usability soll's vor der Erfindung des Rades als Solches schon gegeben haben, behaupten böse Zungen. ;-)

Meine Bontrager Ion Pro RT hat zwar leider keine Zulassung, darf ich aber nennen, denn die hier vorgestellten Leuchten haben ja Blinkmodus und wären somit auch nicht zugelassen.

Die hat in der gleichen Preisklasse auch noch ANT+

Mit gleichen Verbrauchsdaten auch sonst einen Gopro-kompatiblen Clip zum Wechseln, ANT+ für Selbsteinschaltung beim Losfahren, Akkuanzeige, Konfiguration und Auf-/Abblend-Fernbedienung auf dem Garmin.

Wenn der Akku mal irgendwann die Hufe hochreißt, aufschrauben, neue Zelle einlöten, fertsch.

Schön praxisnah entwickelt das Teil.
 
Eine K-Nummer besitzt der Scheinwerfer nicht, darf also in Deutschland nur außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO eingesetzt werden. Das dürfte vor allem am Gravel Bike sein.
Die StVO hat ihren Geltungsbereich überall dort, wo tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet. Hier gilt dann auch die StVZO.
D.h. Außerhalb dieses Geltungsbereiches sind dann nur abgesperrte Gelände zu denen kein öffentlicher Zugang möglich ist (wegen Zaun, Tor, …).
Alles andere, auch sämtliche Forstwege, Waldwege, Wanderwege, Trampelpfade, etc., befinden sich im Geltungsbereich der StVO und StVZO.
Wo darf man also diese Blender legal benutzen und warum gerade am Gravel Bike?
 
Mal eine Frage dazu: darf ich vom Ausland kommend (Pandemie etc ausgenommen) mit einem für .de nicht STVO tauglichen Rad rumfahren. Meine damit aufs Licht bezogen am Rennrad blinkendes Rücklicht mit mehr als 10lm. Ist bei uns auch nicht erlaubt aber da sagt keiner was.

Hintergrund der Frage ist der, ihr dürft zBsp die Scheiben eurer KFZ stärker tönen als wir (Ö) und damit dennoch zu uns fahren. Das müsste doch auch in der STVO geregelt sein. Und da gibts noch mehr solche Verschiedenheiten, logischerweise.

PS: ich fahr mit dem Garmin RTL510 (Internationale Version), und mir ist lieber man sieht mich auch unter tags. Zuviele Blindgänger unterwegs, und eher werde icb von anderen Verkehrsteilnehmern für mein Licht gelobt als fürs blinken zur Rechenychaft gezogen, eigentlich eine Seltenheit heutzutage.
 
wenn ein Rücklicht das bei 10 lm keinen durchschnittlichen GF durchhält, bleibe ich bei den 18 Stunden meiner guten alten Ixxi oder bei 8 Std. des kleinen feinen VDO Rücklichts.

Und man stelle sich mal vor, die lassen sich auch einfach nur ein- und ausschalten, das sogar blind ohne überlegen zu müssen, ob ich meinen Hintermann nicht eventuell die Hornhaut verätze. ;-)

Die Idee bei Scheinwerfer mit der Gopro kompatiblen Halterung haben nicht viel Anbieter, jeden mit Aero-Cockpit wird's freuen.

Bleibt die Frage, fest montiert oder mit Clip, ich nutze auch in der Wintersaison mehrere Räder und möchte schnell wechseln können.

Mit 400 lm kann man leben, bei mehreren Lichtmodie ist eine im Dunkeln schnell erreichbarer Ab-/Aufblendtaste schon fast Pflicht, meinetwegen auch kabelgebunden. Solche Usability soll's vor der Erfindung des Rades als Solches schon gegeben haben, behaupten böse Zungen. ;-)

Meine Bontrager Ion Pro RT hat zwar leider keine Zulassung, darf ich aber nennen, denn die hier vorgestellten Leuchten haben ja Blinkmodus und wären somit auch nicht zugelassen.

Die hat in der gleichen Preisklasse auch noch ANT+

Mit gleichen Verbrauchsdaten auch sonst einen Gopro-kompatiblen Clip zum Wechseln, ANT+ für Selbsteinschaltung beim Losfahren, Akkuanzeige, Konfiguration und Auf-/Abblend-Fernbedienung auf dem Garmin.

Wenn der Akku mal irgendwann die Hufe hochreißt, aufschrauben, neue Zelle einlöten, fertsch.

Schön praxisnah entwickelt das Teil.

Welchen Komfort hat so eine Lampe mit Ant+ am Wahoo Bolt V2?
Welcher Akku ist verbaut, 18650?
 
Oder die Öse für das Abreissseil an der Anhängerkupplung. Die Niederländer mögen es nicht, wenn ein solche Kleinigkeiten fehlen, obwohl das Fahrzeug so in D inschließlich Kupplung vom Band gelaufen ist.
 
Oder die Öse für das Abreissseil an der Anhängerkupplung. Die Niederländer mögen es nicht, wenn ein solche Kleinigkeiten fehlen, obwohl das Fahrzeug so in D inschließlich Kupplung vom Band gelaufen ist.
Echt jetzt? Wenn ich nach NL in den Urlaub will, muss ich meine AHK ggf. umbauen lassen, wenn die Öse nicht dran ist? :oops:
 
Welchen Komfort hat so eine Lampe mit Ant+ am Wahoo Bolt V2?
Welcher Akku ist verbaut, 18650?
Ich weiß nicht, ob man auf das Wahoo eine App laden kann und wenn, ob es Bontrager eine passenden App für das Gerät zur Verfügung stellt. Bei Garmin über den Connect IQ-Shop erhältlich.

Weil die Zelle geklappert hat, musste ich den Scheinwerfer öffnen. Deshalb weiß ich nur, dass eine Rundzelle im Scheinwerfer mit 4.800 mAh ist.
 
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Du meinst, die Öse muss vorhanden sein, aber nicht am abnehmbaren Haken. Dann wird eine regelkonforme Nachrüstung teuer....

Das ist schon jahrelang ein Thema bei den Wohnwagenfahrern. Daher hatte ich mich eingelesen. Eigentlich schreibt die niederländische Regel genau das vor.

Bei einer festverbauten AHK darf die Öse an der Kupplung sein. Ist die Kupplung abnehmbar, dann darf sie nicht am abnehmbaren Teil sein.

Ich hatte mir deshalb den damaligen Touran angesehen und festgestellt, dass da nichts ist, woran man einen Schäkel oder Ähnliches zur Aufnahme des Seils montieren kann. Ich hatte mir da etwas aus VA gebaut, was so aussah, als wäre das eine Aufnahme. Das Ding hing aber an einer viel zu dünnen Blechstrebe. Da hätte der NL Ordnungshüter unter den Touran kriechen müssen, um das zu merken. Dann habe ich das Seil einfach wie immer um die Kupplung gelegt und zusätzlich mit dieser Bastelei verbunden. Bin zweimal damit kontrolliert worden. Alles in Ordnung.

Beim aktuellen Fahrzeug ist immerhin eine Öse am abnhembaren Teil angebracht. Das ist hier in D in Ordnung, in NL aber nicht. Eigentlich müssten NL dieses akzeptieren, da es eine EU Regelung gibt, nach der die Mitgliedsstaaten die Konformitätserklärung und die Zulassung des VW durch das KBA akzeptieren müsste. Insoweit wäre die NL Bußgeldnorm rechtswidrig, da nicht EU-Rechtskonform.

Vermutlich wird das daher in NL akzeptiert.
Ich würde dieses oben verlinkte Teil montieren. Tausende Niederländer fahren damit rum. Das reicht bei einer Kontrolle aus.
Hollandöse dran und gut.
 
Ich hatte mir deshalb den damaligen Touran angesehen und festgestellt, dass da nichts ist, woran man einen Schäkel oder Ähnliches zur Aufnahme des Seils montieren kann.
Ein unglaublicher Fail (Jugendsprache beabsichtigt) seitens KdF. :mad:

Nachtrag: in Saarlouis ist man auch nicht mehr besser. :(
 
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