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Thema Versandrecht

Felix2008

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Hallo!

Ich habe kein passendes Unterforum für mein Anliegen gefunden, hoffe dass es in dem Bereich hier ok ist und mir jemand Info geben kann!

Folgender Sachverhalt: Im Juli diesen Jahres habe ich mir über das Internet bei einem bekannten Radsportversand eine Nalini-Trägerhose (€ 79,95) zugelegt.
Nach zwei Monaten hat sich die Innenpolsterung der Hose gelöst. Habe die Hose also vor 1 1/2 Wochen wieder an den Radsportversand mit der Bitte um Umtausch retour geschickt.

Heute habe ich mich telefonisch über den Bearbeitungsstand meiner Reklamation erkundigt. Man teilte mir mit, dass man die Hose in den nächsten Tagen direkt zu Nalini Italien schicken würde. Dort prüft man, ob die Hose noch genäht werden kann. Die Reklamationsprüfung bzw. Behebung des Mangels in Italien kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen!

Meine Fragen in dem Zusammenhang:

Muss ich eine Reparatur der Hose akzeptieren?
Kann ich einen Umtausch durch den deutschen Lieferanten verlangen?
Sind fünf Wochen Bearbeitungszeit in Deutschland/Italien inkl. Versand akzeptabel?

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Radsporthändlers kann ich zu diesen Punkten (Mängelhaftung) keinerlei Informationen finden.

Gruß

Felix
 
AW: Thema Versandrecht

also soweit ich weiß muss nicht gewandelt werden, wenn nicht vorher 2 reparatur versuche gestattet wurden. ich habe allerdings bei stadler (kaufe aber auch viel da) nen shirt nach einem jahr getauscht bekommen, weil der reißverschluss kaputt war und ne hose, in der sich die gummibeschichtung an den beinen gelöst hat. ist wohl ne toleranz der verkäufer.
 
AW: Thema Versandrecht

ich sag mal so, sind die kundenfreundlich und handelt es sich um einen Mangel dann solltest du ne komplett neue hose bekommen und gut is
 
AW: Thema Versandrecht

1. Muss ich eine Reparatur der Hose akzeptieren?
2. Kann ich einen Umtausch durch den deutschen Lieferanten verlangen?
3. Sind fünf Wochen Bearbeitungszeit in Deutschland/Italien inkl. Versand akzeptabel?

1. Ja, dein Vertragspartner muss nur den Mangel beseitigen.
2. Nein. (noch nicht)
3. Tja, ob akzeptabel oder nicht - es ist immer noch schneller als eine rechtliche Auseinandersetzung über einen Kaufvertrag ...
 
AW: Thema Versandrecht

1. Ja, dein Vertragspartner muss nur den Mangel beseitigen.
2. Nein. (noch nicht)
3. Tja, ob akzeptabel oder nicht - es ist immer noch schneller als eine rechtliche Auseinandersetzung über einen Kaufvertrag ...

zu1. man kann erst nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturen eine Wandlung verlangen. Alles was vorher passiert ist freiwilliger Service.
 
AW: Thema Versandrecht

Meine Fragen in dem Zusammenhang:

Muss ich eine Reparatur der Hose akzeptieren?

Ja! Du musst dem Lieferanten die Möglichkeit der Mängelbeseitigung geben. Das sogar unter umständen bis zu drei mal. Erst beim dritten Mangel kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn der Lieferant schon beim ersten Mangel z.B. Geld zurückerstattet ist das Freiwillig.

Kann ich einen Umtausch durch den deutschen Lieferanten verlangen?
Du musst ihm erst die möglichkeit der Mangelbeseitigung geben. Dann weitersehen.

Sind fünf Wochen Bearbeitungszeit in Deutschland/Italien inkl. Versand akzeptabel?
Sei doch froh das es so schnell geht. Andere Herstellenr nehmen sich da mehr Zeit. Ich warte nun z.B. schon seit vier Wochen auf mein Nokia Handy. Mir wurde mittgeteilt das das bis zu acht Wochen dauern kann.
Also vollkommen normal. Willkommen in der Servicewüste EU.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
 
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