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Radfahren im zweiten Lockdown: Die neuen Regeln und Infos!

Radfahren im zweiten Lockdown: Die neuen Regeln und Infos!

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Mit den immer weiter ansteigenden Infektionszahlen dürfte es die wenigsten überrascht haben, dass Deutschland nun in eine Art zweiten Lockdown geht. Dieser startet am Montag, dem 2. November 2020 und soll zunächst bis Ende des Monats dauern. Was die neuen Regeln für Radfahrer bedeuten und ob es Unterschiede zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020 gibt, erklären wir euch in diesem Artikel.

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Radfahren im zweiten Lockdown: Die neuen Regeln und Infos!
 
Der Verweis auf den UCI Cyclocross Weltcup ist irreführend. Es sind nämlich gar keine Rennen in Deutschland geplant. https://www.uci.org/cyclo-cross/events/uci-cyclo-cross-world-cup
Ebenfalls irreführend ist der Begriff "Lockdown". Ein Lockdown beschreibt Ausgangsperren oder Abriegelung von Gebäuden oder Regionen. Nichts davon hatten wir im Frühjahr oder ist jetzt geplant. Die Benutzung des Begriffs sorgt für ein fragwürdiges Framing.
 
Laut eurem Artikel gilt die Regelung, dass sich max. 10 Personen treffen dürfen, nicht für's Radfahren - warum?

Ich kann das aus dem Artikel nicht entnehmen, im Gegenteil, es steht dort, dass sich maximal 10 Personen aus 2 Haushalten treffen dürfen.

Der Verweis auf den UCI Cyclocross Weltcup ist irreführend. Es sind nämlich gar keine Rennen in Deutschland geplant. https://www.uci.org/cyclo-cross/events/uci-cyclo-cross-world-cup
Ebenfalls irreführend ist der Begriff "Lockdown". Ein Lockdown beschreibt Ausgangsperren oder Abriegelung von Gebäuden oder Regionen. Nichts davon hatten wir im Frühjahr oder ist jetzt geplant. Die Benutzung des Begriffs sorgt für ein fragwürdiges Framing.


Der Begriff "Lockdown" wird im Öffentlichen Rundfunk ebenfalls angewendet, auch wenn er stark vereinfachend ist.
 
Im Artikel steht:
„Wie bereits im ersten Lockdown sind in Deutschland Individual-Sportarten wie das Radfahren prinzipiell erlaubt. Allerdings darf dies nur allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts auf allen öffentlichen und privaten Sportstätten durchgeführt werden. Radfahrten mit einer haushaltsfremden Begleitung oder mit der eigenen Kernfamilie sind also kein Problem.

Nach meinem Verständnis sind Radfahrten mit neuen anderen Personen erlaubt.

Statt „Lockdown“ verwendet man besser den Begriff „Shutdown“
 
Statt „Lockdown“ verwendet man besser den Begriff „Shutdown“
Ich habe nix gegen Anglizismen aber die deutsche Sprache bietet uns doch die völlig wertfreien und hinreichend weit gefaßten Begriffe "Maßnahmen" oder "Beschränkungen" an.
 
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1805264
Dazu gehören [...] der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
gegen
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, jedoch in jedem Fall mit maximal 10 Personen (Kontaktbeschränkungen).
Die Strasse würde ich nicht als Sportanlage sehen und daher vermuten, dass die Standard-Kontaktbeschränkungen gelten.
Also im Velodrom "allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. " und auf Radwegen und Straßen mit max. zwei Hausständen und max. 10 Personen.

Aber Gruppenfahrten sollte man bei beiden Interpretationen lassen.
 
"...mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand."

Die Aussage bezieht sich auf private und öffentliche Sportanlagen. Da gehören Radwege und Straßen m. E. nicht dazu. Sonst wäre (fast) alles außerhalb des Hauses eine Sportanlage, weil man dort laufen kann.

Damit gilt für Radfahrer, Wanderer, Walker, Läufer im öffentlichen Raum außerhalb von Sportanlagen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, jedoch in jedem Fall mit maximal 10 Personen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das titelbild zeigt übrigens eine tragische Ironie: Der saisonale Effekt der Atemwegsinfektionen kommt zu einem großen Teil durch Vitamin D-Mangel (Tageslichtmangel). Dann noch beim Radfahren das halbe Gesicht zu verhüllen ist nicht zielführend.

Irreführend ist übrigens der Punkt zu den Tagesreisen. Im derzeitigen Beschluss sind die nicht verboten sondern nur unerwünscht. Wie sich das in folgende Verordnungen der Länder niederschlägt bleibt abzuwarten. Ironischer Weise sind derzeit noch Reisen "nach dem Ausland (o-Ton Schabowski)" nicht verboten und je nach Bundesland unter 48h nicht mit Quarantäne belegt.

Im Allgemeinen ist es jetzt verfrüht, irgendwelche Wortlaute zu diskutieren, weil man die Länderverordnungen abwarten muss. Und dann stellt sich noch die Frage, wer wogegen mit welchem Erfolg klagt und wie die Handhabe der lokalen Polizeibehörden ist.
 
Ironischer Weise sind derzeit noch Reisen "nach dem Ausland (o-Ton Schabowski)" nicht verboten und je nach Bundesland unter 48h nicht mit Quarantäne belegt.

Bürger aus Rip und Saarland dürfen sich 72 h in einem ausländischen Risikogebiet aufhalten ohne anschließend in Quarantäne zu müssen
 
Das titelbild zeigt übrigens eine tragische Ironie: Der saisonale Effekt der Atemwegsinfektionen kommt zu einem großen Teil durch Vitamin D-Mangel (Tageslichtmangel). Dann noch beim Radfahren das halbe Gesicht zu verhüllen ist nicht zielführend.

Irreführend ist übrigens der Punkt zu den Tagesreisen. Im derzeitigen Beschluss sind die nicht verboten sondern nur unerwünscht. Wie sich das in folgende Verordnungen der Länder niederschlägt bleibt abzuwarten. Ironischer Weise sind derzeit noch Reisen "nach dem Ausland (o-Ton Schabowski)" nicht verboten und je nach Bundesland unter 48h nicht mit Quarantäne belegt.

Im Allgemeinen ist es jetzt verfrüht, irgendwelche Wortlaute zu diskutieren, weil man die Länderverordnungen abwarten muss. Und dann stellt sich noch die Frage, wer wogegen mit welchem Erfolg klagt und wie die Handhabe der lokalen Polizeibehörden ist.
Da muss man gar nicht auf Vitamin-D Mangel verweisen. Fettleibigkeit, dass in der optischen Würdigung doch viele Politiker betrifft, ist bei Corona-Infektion ein viel größeres Problem und Risikofaktor. Und nun schliesst man alle Möglichkeiten für Gruppensport. Ganz doll. Man kann eigentlich nur hoffen, dass die Vernunft wieder einkehrt und die Judikative hier endlich diesem Wahnsinn stoppt. Die Entscheidung des OVG in Niedersaschen stimmt zumindest zuversichtlich, dass es noch Leute gibt, die bei Corona nicht in Panikmodus verfallen.
 
@hle
Fettleibigkeit, dass in der optischen Würdigung doch viele Politiker betrifft, ist bei Corona-Infektion ein viel größeres Problem und Risikofaktor. Und nun schliesst man alle Möglichkeiten für Gruppensport.

Selten so einen Blödsinn gelesen. Als ob man innerhalb von 4 Wochen "fettleibig" werden würde, weil kein Mannschaftssport stattfinden darf. Man kann doch problemlos Joggen, Radfahren etc.
Fettleibig wirst Du auch nur dann, wenn Du ungesunden Mist in Dich reinfrisst, mit Sport hat das wenig zu tun.
Während der Sommerferien, in denen viele Sportarten pausieren wird ja auch keiner "plötzlich fettleibig"
Wer es will, kann locker fit bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@hle Fettleibigke


Selten so einen Blödsinn gelesen. Als ob man innerhalb von 4 Wochen "fettleibig" werden würde, weil kein Mannschaftssport stattfinden darf. Man kann doch problemlos Joggen, Radfahren etc.
Fettleibig wirst Du auch nur dann, wenn Du ungesunden Mist in Dich reinfrisst, mit Sport hat das wenig zu tun.
Während der Sommerferien, in denen viele Sportarten pausieren wird ja auch keiner "plötzlich fettleibig"
Wer es will, kann locker fit bleiben.
https://m.faz.net/aktuell/wissen/me...kdown-fuer-viele-menschen-lohnt-16824527.html
Wenn du einen BMI von 20 hast, sicher nicht. Aber es gibt genügend die grenzwertige BMI haben. 30 Tagen reichen locker. Und einen Satz solltest du dir genau lesen im verlinkten Artikel bzgl. COVID Patienten im Krankenhaus. Je jünger der Covid Patient je höher war der BMI bei denen, die ins Krankenhaus mussten. Inzwischen werden die Kollateralschäden durch Lockdowns höher eingestuft. Und viele vom Fach sprechen sich deshalb dagegen aus.
Häusliche Gewalt, psychische Langzeischäden, Jobverlust, Verschuldung, Freitod, Fehlende Bildung. All das steigt nachweislich.
Und jetzt sagt man Kontaktverfolgung ist nicht mehr möglich weil zu viele. Es hat von Anfang an nicht funktioniert! Corona App = Steuergeldverschwendung. Und in vier Wochen wird man eine andere Ausrede haben.
 
Kollateralschaden....
Häusliche Gewalt, psychische Langzeischäden, Jobverlust, Verschuldung, Freitod, Fehlende Bildung. All das steigt nachweislich.
wenn du dich an die Maßnahmen hältst, zB. unnötige Kontakte vermeidest, Maske tragen, etc. kannst du einen Beitrag dazu leisten, dass deine Mitmenschen nicht erkranken UND Kollateralschäden vermieden werden. Schon mal daran gedacht?
 
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