Re: Die rollende Apotheke
Ist es doch!
Da der Berufsradrennfahrer dafür bezahlt wird Rennen zu fahren, das ist sein Job, niemand wird fürs trainieren bezahlt.
Wenn er keine Rennen mehr fahren darf kann er seinen Beruf nicht ausüben, also Berufsverbot.
Dein Argument mit dem Geld verdienen gibt es auch beim "regulären" Berufsverbot nicht, oder steht im Urteil "Sie dürfen kein Geld mehr verdienen" wenn ein Rechtsanwalt z.B. seine Zulassung verliert?
Kabelbinder schrieb:okay - ich hab etwas übertrieben. Trotzdem ist eine Wettkampfsperre kein Berufsverbot.
P.
Ist es doch!
Da der Berufsradrennfahrer dafür bezahlt wird Rennen zu fahren, das ist sein Job, niemand wird fürs trainieren bezahlt.
Wenn er keine Rennen mehr fahren darf kann er seinen Beruf nicht ausüben, also Berufsverbot.
Dein Argument mit dem Geld verdienen gibt es auch beim "regulären" Berufsverbot nicht, oder steht im Urteil "Sie dürfen kein Geld mehr verdienen" wenn ein Rechtsanwalt z.B. seine Zulassung verliert?