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Und was hat nun Doping für Denifl und sein Leben gebracht...???

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Re: Und was hat nun Doping für Denifl und sein Leben gebracht...???
Der Erste der für aktives Doping (nicht Handel) wirklich ins Gefängnis muss. Oder habe ich jemanden vergessen?
 
Moin,
Das Urteil, 2 Jahre Haft, ist natürlich bitter. Aber, in der konkreten Umsetzung bleiben von der Überschrift nur noch 8 Monate Fussfessel und hab acht Stellung über.
Ob das hart ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Letzten Endes ist Betrug, egal wie es ausgelegt wird immer noch Betrug.

Warum wird diese Sportart und Geräte (Rennrad) überhaupt so reglementiert? ...
Um vergleichen zu können bzw. wirklich erbrachte Leistungen zu honorieren.

Hier handelt es sich ja nicht um die Schwester die beim verstecken beschissen hat und mit offenen Augen gezählt hat. Sondern ...hier geht es um Geld, Werbeverträge und Ruhm.
 
Effektiv sind es nur acht Monate Haft, 16 Monate sind zur Bewährung ausgesetzt und er wird nicht mehr in die Versuchung kommen, gegen die Bewährungsauflagen verstoßen zu können. Wieviel von den acht Monaten und in welcher Form dann in Österreich tatsächlich abgedient werden müssen, kann ich nicht beurteilen. Trotzdem ist das Urteil ein grundlegender Paradigmenwechsel. Bisher mussten Doper immer nur abwägen, was Doping an finanziellen Vorteilen bringen kann und welche finanziellen Nachteile drohen, wenn man erwischt wird. Wenn Freiheitsstrafe droht, und zwar nicht nur auf dem Papier droht, ändert sich dadurch die Kalkulationsgrundlage natürlich grundlegend. Anderswo, insbesondere in Italien, Frankreich oder Deutschland, ist die Risikolage ja inzwischen ähnlich.

Welche weiteren Folgen es haben wird, bleibt abzuwarten. Einerseits stärken Strafdrohungen die Macht der Omerta. Andererseits können sie natürlich auch die Macht der Omerta brechen, weil reden und (nicht nur sich selbst) belasten die Straferwartung reduzieren kann. Da wird das anstehende Urteil gegen Mark Schmidt in München viel interessanter sein. Der hat es versäumt, die Karten offen auf den Tisch zu legen, um dafür im Gegenzug ein freundliches Urteil zu bekommen. Je nachdem, wie unfreundlich das nun ausfallen wird, wird es eher eine Signalwirkung haben als das Urteil gegen Denifl.

Ach ja, und vielleicht könnte die Überschrift wirklich so geändert werden, dass beim ersten lesen klar wird, worum es eigentlich geht.
 
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Effektiv sind es nur acht Monate Haft, 16 Monate sind zur Bewährung ausgesetzt und er wird nicht mehr in die Versuchung kommen, gegen die Bewährungsauflagen verstoßen zu können. Wieviel von den acht Monaten und in welcher Form dann in Österreich tatsächlich abgedient werden müssen, kann ich nicht beurteilen. Trotzdem ist das Urteil ein grundlegender Paradigmenwechsel. Bisher mussten Doper immer nur abwägen, was Doping an finanziellen Vorteilen bringen kann und welche finanziellen Nachteile drohen, wenn man erwischt wird. Wenn Freiheitsstrafe droht, und zwar nicht nur auf dem Papier droht, ändert sich dadurch die Kalkulationsgrundlage natürlich grundlegend. Anderswo, insbesondere in Italien, Frankreich oder Deutschland, ist die Risikolage ja inzwischen ähnlich.

Welche weiteren Folgen es haben wird, bleibt abzuwarten. Einerseits stärken Strafdrohungen die Macht der Omerta. Andererseits können sie natürlich auch die Macht der Omerta brechen, weil reden und (nicht nur sich selbst) belasten die Straferwartung reduzieren kann. Da wird das anstehende Urteil gegen Mark Schmidt in München viel interessanter sein. Der hat es versäumt, die Karten offen auf den Tisch zu legen, um dafür im Gegenzug ein freundliches Urteil zu bekommen. Je nachdem, wie unfreundlich das nun ausfallen wird, wird es eher eine Signalwirkung haben als das Urteil gegen Denifl.

Ach ja, und vielleicht könnte die Überschrift wirklich so geändert werden, dass beim ersten lesen klar wird, worum es eigentlich geht.

Ja genau, dass mit dem "Präzedenzfall" für Sportbetrug im Radsport, meinte ich. Im Fall Rumsas gab es einige Haftstrafen, aber da ging es um Handel und leider noch Schlimmeres.
Möglicher Freiheitsentzug hebt Doping nocheinmal auf ein ganz anderes Level.
 
"Der ehemalige Radprofi Stefan Denifl ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen gewerbsmäßigen schweren Sportbetrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, 16 Monate davon werden bedingt nachgesehen. Zudem wurden dem 33-jährigen Tiroler 349.000 Euro als verfallen erklärt."

Ich liebe die Nachbarn für die juristisch altmodischen Begriffe ("jawoll, Herr Gedönsrat").

Einen "gewerbsmäßigen, schweren Sportbetrug" gibt es hier als Tatbestand nicht.
Ein Nachsehen ist wohl Bewährung.
Geld unterliegt der Einziehung.

Der Vergleich zu Herrn Schmidt zeigt, dass hier in Deutschland, eine solche Sache ungemein preiswert abgehandelt wird.
 
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