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ich bin heute mit ca. 50km/h auf einen kreisel zugerollt, durch den heftigen seitenwind bekam ich öfters seitenschläge und musste deswegen ab und zu gegensteuern, kennt ihr ja, wenn man ein leichtgewicht ist noch schwieriger und mit hochprofil.
dann kam ein auto (cabrio) hupend vorbeigefahren und die fahrerin erklärte mir ich solle keine schlenker fahren
nachdem ich sagte, dass ich das nicht absichtlich mache und sie gefälligst 1,5m sicherheitsabstand halten soll erklärte mir ihr freundlicher beifahrer, dass ich ein hurensohn sei, asozialer geht es kaum - ich frage mich wo solche asozialen diese wörter und benehmen lernen?
Die Beschimpfungen gehen garnicht, das ist klar, aber ich finde es bemerkenswert, dass du Verständnis für deine Fahrweise erwartest. Wenn der Wind es nicht zulässt, dass du anständig fährst, musst du eben langsamer fahren, oder eben andere Laufräder benutzen, wenn du die Hochprofilfelgen nicht beherrschst.
Und hier liegt genau welches Vergehen vor? Unsichere Fahrweise, sei es durch Wind oder etwa auch den mangelhaften Fahrbahnbelag, ist für den nachfolgenden Verkehr natürlich nervig. Da dem Radfahrer aber in den meisten Fällen sowieso die gesamte Spur zusteht, ist doch eigentlich vollkommen egal, was er auf dieser Spur macht, weder gefährdet er andere, noch behindert er den Verkehr.Die Beschimpfungen gehen garnicht, das ist klar, aber ich finde es bemerkenswert, dass du Verständnis für deine Fahrweise erwartest. Wenn der Wind es nicht zulässt, dass du anständig fährst, musst du eben langsamer fahren, oder eben andere Laufräder benutzen, wenn du die Hochprofilfelgen nicht beherrschst.
Und hier liegt genau welches Vergehen vor? Unsichere Fahrweise, sei es durch Wind oder etwa auch den mangelhaften Fahrbahnbelag, ist für den nachfolgenden Verkehr natürlich nervig. Da dem Radfahrer aber in den meisten Fällen sowieso die gesamte Spur zusteht, ist doch eigentlich vollkommen egal, was er auf dieser Spur macht, weder gefährdet er andere, noch behindert er den Verkehr.
Seh ich auch überhaupt nicht als böse gemeint an, aber laut OLG Saarbrücken (Az. 3 U 186/77) muss ein Radfahrer nur bei Regen, schlechter Sicht und viel Verkehr weniger als einen Meter vom rechten Fahrbahnrand Abstand halten. Heißt im Umkehrschluss, dass mehr als 1m in den meisten Fällen völlig in Ordnung sind. Deckt sich auch mit der Festlegung, dass man bei Fußgängern zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO zwischen 75 und 80 cm Abstand halten muss (BGH, Az. VI ZR 66/56). Dazu noch 40 cm Lenkerbreite und 1,5 m Überholabstand und ein Spurwechsel ist obligatorisch - Fahrradfahrer auf Spur = Spurwechsel für Autofahrer, ganz einfach.Leider völlig verkehrt:
du darfst mit deinem Fahrzeug (auch Fahrrad) immer nur so schnell fahren, dass du es ständig beherrschst. Dazu zählen auch Witterungseinflüsse wie Regen, Wind, Schnee etc. Kann man dir nachweisen, dass du diesen Grundsatz aus § 3 StVO nicht berücksichtigt hast, liegt ein klarer Verstoß gegen die StVO vor.
Zudem steht einem Radfahrer mit nichten die gesamte Spur zu. Es gilt das Rechtsfahrgebot und zwar für jeden Verkehrsteilnehmer (für Radfahrer zudem noch im Besonderen § 2 (4) StVO)! Fährst du mittig auf deinem Fahrstreifen und der nachfolgende Verkehr kann dich als Radfahrer nicht überholen, liegt ein Verstoß gegen § 2(2) StVO mit Behinderung aus 1 (2) StVO vor.
Nicht böse gemeint, aber mach dich lieber vorher schlau bevor du sowas postest!
Da steht nicht von rechts ranfahren drin, nur langsamer werden. Ich kann ja gerne meine Geschwindigkeit reduzieren, sogar warten, aber wenn ich immer noch auf der Fahrbahn bin, muss der Autofahrer trotzdem die Spur wechseln, womit der ganze Quatsch etwa bei einer durchgezogenen Linie schon wieder überflüssig ist, da der Autofahrer auf einer normalen deutschen Spur (2,75 - 3,75 m) schon ganz genau messen muss (erst ab etwa 3,5 m überhaupt möglich), ob er ohne Lenkeinschlag vorbeikommt. Zumal ich als Fahrradfahrer darauf vertrauen kann, dass der Autofahrer mich bei einer durchgezogenen Linie nicht überholt (BGH, VI ZR 66/86). Fährt er schneller, geht es bergauf oder habe ich ein Kind im Anhänger, wird der Überholabstand sogar noch größer (z.B. OLG Hamm, Az. 9 U 66/92).Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
hier ein videolink
auto rast in rennradgruppe in grevenbroich
http://www.blaulichtreporter.de/pkw-in-rennradgruppe.html
Ich war vor ein paar Wochen beim Sicherheitstraining für Motorradfahrer. Beim Anhalteweg aus 70km/h wird das Motorrad vom ausgestreckten Dauem vollkommen verdeckt. Bei einem Radfahrer, der mit mehr als 40km/h unterwegs ist, wird das ähnlich sein. Das heisst aber, die A-Säule, selbst eine tot Fliege oder der manchmal unvermeidbare Baum am Innenspiegel, verdeckt einen völlig.
Klar kann man darüber reden, aber wenn dann bitte sachlich und die reißerische Aufmachung und eventuelle Rachegedanken sind in diesem Fall völlig fehl am Platz.