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videolink auto rast in rennradgruppe

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einfach ignorieren ist in dem Fall die beste Lösung.
Diese Typen wollen provozieren. Wenn man sich nicht provozieren läßt, haben sie lein Erfolgserlebnis.
 
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ich bin heute mit ca. 50km/h auf einen kreisel zugerollt, durch den heftigen seitenwind bekam ich öfters seitenschläge und musste deswegen ab und zu gegensteuern, kennt ihr ja, wenn man ein leichtgewicht ist noch schwieriger und mit hochprofil.

dann kam ein auto (cabrio) hupend vorbeigefahren und die fahrerin erklärte mir ich solle keine schlenker fahren :rolleyes:

nachdem ich sagte, dass ich das nicht absichtlich mache und sie gefälligst 1,5m sicherheitsabstand halten soll erklärte mir ihr freundlicher beifahrer, dass ich ein hurensohn sei, asozialer geht es kaum - ich frage mich wo solche asozialen diese wörter und benehmen lernen? :rolleyes:

Die Beschimpfungen gehen garnicht, das ist klar, aber ich finde es bemerkenswert, dass du Verständnis für deine Fahrweise erwartest. Wenn der Wind es nicht zulässt, dass du anständig fährst, musst du eben langsamer fahren, oder eben andere Laufräder benutzen, wenn du die Hochprofilfelgen nicht beherrschst.
 
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Die Beschimpfungen gehen garnicht, das ist klar, aber ich finde es bemerkenswert, dass du Verständnis für deine Fahrweise erwartest. Wenn der Wind es nicht zulässt, dass du anständig fährst, musst du eben langsamer fahren, oder eben andere Laufräder benutzen, wenn du die Hochprofilfelgen nicht beherrschst.

Sehe ich auch so...:mad:
Astra, du hast recht mit deiner Schilderung, aber wenn du nichts dagegen machst (wie z.b. keine Hochprofiler bei Wind fahren ect.) erwarte auch kein Verständniss der anderen Verkehrsteilnehmer dir gegenüber.


Und gute Besserung an den Lexxi Team Fahrer ;)
 
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Die Beschimpfungen gehen garnicht, das ist klar, aber ich finde es bemerkenswert, dass du Verständnis für deine Fahrweise erwartest. Wenn der Wind es nicht zulässt, dass du anständig fährst, musst du eben langsamer fahren, oder eben andere Laufräder benutzen, wenn du die Hochprofilfelgen nicht beherrschst.
Und hier liegt genau welches Vergehen vor? Unsichere Fahrweise, sei es durch Wind oder etwa auch den mangelhaften Fahrbahnbelag, ist für den nachfolgenden Verkehr natürlich nervig. Da dem Radfahrer aber in den meisten Fällen sowieso die gesamte Spur zusteht, ist doch eigentlich vollkommen egal, was er auf dieser Spur macht, weder gefährdet er andere, noch behindert er den Verkehr.
 
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Und hier liegt genau welches Vergehen vor? Unsichere Fahrweise, sei es durch Wind oder etwa auch den mangelhaften Fahrbahnbelag, ist für den nachfolgenden Verkehr natürlich nervig. Da dem Radfahrer aber in den meisten Fällen sowieso die gesamte Spur zusteht, ist doch eigentlich vollkommen egal, was er auf dieser Spur macht, weder gefährdet er andere, noch behindert er den Verkehr.

Leider völlig verkehrt:

du darfst mit deinem Fahrzeug (auch Fahrrad) immer nur so schnell fahren, dass du es ständig beherrschst. Dazu zählen auch Witterungseinflüsse wie Regen, Wind, Schnee etc. Kann man dir nachweisen, dass du diesen Grundsatz aus § 3 StVO nicht berücksichtigt hast, liegt ein klarer Verstoß gegen die StVO vor.

Zudem steht einem Radfahrer mit nichten die gesamte Spur zu. Es gilt das Rechtsfahrgebot und zwar für jeden Verkehrsteilnehmer (für Radfahrer zudem noch im Besonderen § 2 (4) StVO)! Fährst du mittig auf deinem Fahrstreifen und der nachfolgende Verkehr kann dich als Radfahrer nicht überholen, liegt ein Verstoß gegen § 2(2) StVO mit Behinderung aus 1 (2) StVO vor.

Nicht böse gemeint, aber mach dich lieber vorher schlau bevor du sowas postest!;):)
 
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Leider völlig verkehrt:

du darfst mit deinem Fahrzeug (auch Fahrrad) immer nur so schnell fahren, dass du es ständig beherrschst. Dazu zählen auch Witterungseinflüsse wie Regen, Wind, Schnee etc. Kann man dir nachweisen, dass du diesen Grundsatz aus § 3 StVO nicht berücksichtigt hast, liegt ein klarer Verstoß gegen die StVO vor.

Zudem steht einem Radfahrer mit nichten die gesamte Spur zu. Es gilt das Rechtsfahrgebot und zwar für jeden Verkehrsteilnehmer (für Radfahrer zudem noch im Besonderen § 2 (4) StVO)! Fährst du mittig auf deinem Fahrstreifen und der nachfolgende Verkehr kann dich als Radfahrer nicht überholen, liegt ein Verstoß gegen § 2(2) StVO mit Behinderung aus 1 (2) StVO vor.

Nicht böse gemeint, aber mach dich lieber vorher schlau bevor du sowas postest!;):)
Seh ich auch überhaupt nicht als böse gemeint an, aber laut OLG Saarbrücken (Az. 3 U 186/77) muss ein Radfahrer nur bei Regen, schlechter Sicht und viel Verkehr weniger als einen Meter vom rechten Fahrbahnrand Abstand halten. Heißt im Umkehrschluss, dass mehr als 1m in den meisten Fällen völlig in Ordnung sind. Deckt sich auch mit der Festlegung, dass man bei Fußgängern zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO zwischen 75 und 80 cm Abstand halten muss (BGH, Az. VI ZR 66/56). Dazu noch 40 cm Lenkerbreite und 1,5 m Überholabstand und ein Spurwechsel ist obligatorisch - Fahrradfahrer auf Spur = Spurwechsel für Autofahrer, ganz einfach.

Und jetzt der eigentliche Clou - es gibt in Deutschland kein Recht auf Überholen. Habe ich trotz ausgiebiger Studien der StVO nicht gefunden. Ein Fahrradfahrer ist der Verkehr, er hat dafür zu sorgen, dass er weder sich selbst, noch andere gefährdet. Hier käme natürlich noch § 5 Abs. 6 zum Tragen:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Da steht nicht von rechts ranfahren drin, nur langsamer werden. Ich kann ja gerne meine Geschwindigkeit reduzieren, sogar warten, aber wenn ich immer noch auf der Fahrbahn bin, muss der Autofahrer trotzdem die Spur wechseln, womit der ganze Quatsch etwa bei einer durchgezogenen Linie schon wieder überflüssig ist, da der Autofahrer auf einer normalen deutschen Spur (2,75 - 3,75 m) schon ganz genau messen muss (erst ab etwa 3,5 m überhaupt möglich), ob er ohne Lenkeinschlag vorbeikommt. Zumal ich als Fahrradfahrer darauf vertrauen kann, dass der Autofahrer mich bei einer durchgezogenen Linie nicht überholt (BGH, VI ZR 66/86). Fährt er schneller, geht es bergauf oder habe ich ein Kind im Anhänger, wird der Überholabstand sogar noch größer (z.B. OLG Hamm, Az. 9 U 66/92).

Mit dem ersten Absatz gebe ich dir natürlich vollkommen recht, wobei die Grenze zwischen windbedingten Schlenkern, wie sie jeden Tag millionenfach auf Autobahnen vorkommen und dem Nichtbeherrschen des Fahrzeuges scheinbar recht vage verläuft. Um aber streng nach StVO einen Radfahrer überholen zu können, müsste jeder Autofahrer mit einen Zollstock vorher nachmessen, ansonsten kann er die vielen unterschiedlichen Bedingungen und Maße nicht eindeutig erkennen - habe ich bisher aber noch nicht so oft gesehen.
 
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selbst auf dem feldweg bleibt man nicht verschont:

"An einer Kreuzung zweier Feldwege prallten am Sonntagnachmittag zwei Rennradfahrer gegen einen Lieferwagen. Trotz schnellem Eintreffen der Rettungskräfte erlag einer der Radfahrer seinen schweren Verletzungen."

http://ksta.de/html/artikel/1310723273063.shtml
 
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zumal es wohl der selbe Unfall ist.

Edith meint, das danny sich ja auf den Eingangspost bezog.
 
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Was mich bei solchen Meldungen erschreckt, ist daß ich fast bei jeder Ausfahrt brenzlige Situationen habe. Ich denke jedes mal, es ist nur eine Frage der Zeit.
Ich bin so oft fast erwischt wurden, bzw, vor Kurzem mit Tempo 30 in ein Auto reingedonnert, der 2-3m vor mir rechts vor mir parken wollte, daß ich denke: wie viele Schutzengel habe ich und wann liege ich im Koma:mad:

Auf jeden Fall hoffe ich, daß die zwei Schwerverletzen bald auf dem Damm sind und nichts ernstes zurückbleibt:(
 
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Ich war vor ein paar Wochen beim Sicherheitstraining für Motorradfahrer. Beim Anhalteweg aus 70km/h wird das Motorrad vom ausgestreckten Dauem vollkommen verdeckt. Bei einem Radfahrer, der mit mehr als 40km/h unterwegs ist, wird das ähnlich sein. Das heisst aber, die A-Säule, selbst eine tot Fliege oder der manchmal unvermeidbare Baum am Innenspiegel, verdeckt einen völlig.
Klar kann man darüber reden, aber wenn dann bitte sachlich und die reißerische Aufmachung und eventuelle Rachegedanken sind in diesem Fall völlig fehl am Platz.

versteh kein Wort :confused:
 
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