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vom Auto erfasst - Rechtsexperten

Auch wenn hier viele ganz offentsichtlich nicht daran glauben: Es gibt auch in Deutschland noch sehr viele ehrliche Menschen, die zu ihrem Wort stehen, auch ohne das man mit Anwalt, Klageweg, usw. droht. Der ein oder andere hat da vielleicht schon negative Erfahrungen gemacht, ich finde es aber dennoch sehr nachdenklich wie hier viele das Vertrauen in ihre Mitmenschen verloren haben.....

Einen Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen ist die ganz normale Vorgehensweise. Das,und das einschalten eines Anwalts,garantiert mir das ich mein Geld bekomme. Alles andere ist Roulette. Ich könnte einen Schaden,wie ich den diesen Sommer hatte,nicht so ohne weiteres verkraften,auch wenn das für viele hier warscheinlich Peanuts sind. Deshalb geh ich auf Nummer sicher.
 
Einen Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen ist die ganz normale Vorgehensweise. Das,und das einschalten eines Anwalts,garantiert mir das ich mein Geld bekomme. Alles andere ist Roulette. Ich könnte einen Schaden,wie ich den diesen Sommer hatte,nicht so ohne weiteres verkraften,auch wenn das für viele hier warscheinlich Peanuts sind. Deshalb geh ich auf Nummer sicher.
So isses. Es hat nichts mit Schwarzmalerei zu tun davor zu warnen so eine Sache auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Versicherungen nutzen jede Möglichkeit Geld zu sparen.
@ Blackwave, in deinem Fall hast du Zeugen. Gut, man weiss nicht was die letztendlich zu Protokoll geben, aber rede und schreibe nie direkt mit der gegnerischen Versicherung, sondern wickle alles über deinen Anwalt ab. Wenn die Aussagen und die Sachlage belastend genug sind wird die Versicherung sich nicht auf ein Gerichtsverfahren einlassen. Sie werden versuchen einen Vergleich herbei zu führen der zu deinem Vorteil ist, oder sogar alles übernehmen. Ich hatte keine Zeugen und so hat mir das beim Gericht auch nichts gebracht. Viel Erfolg.
 
Hi.. Ich bin wirklich nicht erfahren was Recht angeht, ich bin nur davon ausgegangen, dass es bei Vorfahrtsverstößen nicht wirklich Zeugen braucht. Meine Zeuge ist Jurist wie sich rausgestellt hat, das ist ne sehr gute Ausgangssituation. Habe mit Anwalt nun alles fertig gemacht, der hat der Versicherung schon geschrieben, nächste Woche kommt die Große Rechnung. Rad war nun beim Gutachter, der Bescheingt abzüglich Restwert einen Schaden von 4000€.
Dann schauen wir mal ob die das vor Gericht bringen wollen, die Beweislast ist aber doch ziemlich erdrückend meint der Anwalt.
 
Meine Geschichte könnte auch noch weitergehen,leider. Mein Rahmen hat zwar zum Glück nix abgekriegt,aber das Schaltauge ist verbogen. Und COLNAGO schafft es anscheinend nicht das Teil zu schicken. Angeblich sollte das am Mo zu meiem Händler abgeschickt worden sein,aber bis jetzt ist nichts gekommen. Ich warte jetzt schon seit fünf Wochen auf das Teil. Wenn das nicht kommt kann ich mir den Rahmen übers Sofa hängen:( ,denn auch bei Schaltauge.de gibt es das nicht,das Teil ist sehr selten.

Wie würdet Ihr verfahren? Soll ich noch ne Zeitlang warten und dann den Anwalt noch mal einschalten? Das Rad steht die ganze beim Händler. Hab ich jetzt noch ne Chance den Rahmen als Totalschaden bezahlt zu bekommen?
 
Teilerfolg:
Knapp 3 Wochen nach dem Unfall ist das Geld für das Rad ohne Abzüge da und es freut mich riesig. Offen ist jetzt noch Ausrüstung und Schmerzensgeld, da recherchieren die Damen und Herren noch in Rechnungen und ärztlichen Berichten.

Mir fällt ein riesen Stein vom Herzen...
 
das Geld fürs Rad st zu hundert Prozent gekommen --> die Versicherung weiß, ihr Versicherter/ihre Versicherte ist zu hundert Prozent schuld ... da gab es nichts zu streiten und die Versicherung verhält sich genau so, dass nicht noch unnötig Kosten produziert werden, die sie auch noch zahlen müsste.
Hier ist vollkommen umsonst massiv der Teufel an die Wand gemalt worden ... Mit der Ausrüstung wird es wohl auch keine Probleme geben, Schmerzensgeld, das dauert meistens etwas länger ... Wenn die Verletzungen fest stehen und nicht mit Spätfolgen zu rechnen ist, dann gibt es auch dafür Tabellen ... die kennt Dein Anwalt, die Versicherung kennt sie auch ... beide zusammen werden vor diesem Hintergrund sicher einen Weg finden.
Dir weiter gute Besserung.

Thommy
 
Sehe ich auch so. Ich bin positiv überrascht von der schnellen Bezahlung. Morgen wären es drei Wochen. Mich wurmt zwar etwas der "Restwert" von 700€ da ich mir davon wirklich nichts aber auch gar nichts kaufen kann, aber ich habe zumindest schon mal 4000€ in der Hand und renne nächste Woche sofort zum Händler zwecks neuem Rahmen und kann hoffentlich noch ein 2012 Restposten schießen.

Schön :)
 
entweder zerlegen und alles, was unbeschädigt ist, einzeln verhökern ... oder den Händler, bei dem Du das nächste hochwertige Rad kaufen willst, fragen, ob er es nehmen möchte und was er dafür gibt ... fragen kostet nichts, Versuch macht klug
 
Verstehe die Aussagen leider nicht ganz. Konstruieren wir mal folgendes:
Rad hat Anschaffungswert X, der Restwert liegt bei Y, ich erhalte also die Differenz von X und Y. Die Versicherung hat also den restlichen Wert abgezogen und damit ist der Schrott doch eigentlich meiner, richtig? ;)
 
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert sollte dem von der Versicherung gezahlten Betrag entsprechen, damit gehört das Rad (oder was davon übrig ist) natürlich dem Geschädigten und nicht der Versicherung!
 
ich denke, dass der Geschädigte, was das Rad angeht, sehr gut weg kommt. Zeitwert minus Restwert ist das was ihm zusteht. Bekommen hat er 4000€, der Restwert ist mit 700€ festgelegt worden, sind wir bei einem Ausgangswert von 4700€, den man als Zeitwert genommen hat. Wenn ich mich nicht total falsch erinnere, lag der Anschaffungspreis bei 4800€, das Rad war nicht funkelnagelneu oder unbenutzt. Abzüge nach einem Jahr von einem Viertel bis einem Drittel sollen normal sein. Dann wäre man bei einem Ausgangswert von 3600€ bis 3200€ gewesen und selbst davon wäre noch Restwert abgezogen worden. Ob das gerecht ist, das ist eine andere Frage, aber es wird normalerweise so verfahren. Wenn das Unfallrad zerlegt wird und die intakten Teile verhökert werden, dann sollte dabei in meinen Augen der Restwert leicht zu erzielen sein, weil das bei dem Preis alles sehr hochwertige Teile sein müssen, die auch zu einem guten Preis verkauft werden können.
Viel Erfolg beim Verwerten der Reste.

Thommy.
 
... Wenn das Unfallrad zerlegt wird und die intakten Teile verhökert werden, dann sollte dabei in meinen Augen der Restwert leicht zu erzielen sein, weil das bei dem Preis alles sehr hochwertige Teile sein müssen, die auch zu einem guten Preis verkauft werden können.
Viel Erfolg beim Verwerten der Reste.

Thommy.

Würdest du hochwertige Teile (vermutlich aus Carbon) mit einer Unfallvorgeschichte kaufen?
Würdest du nach so einem Crash irgendwelche Teile weiter selbst verwenden wollen?
Von welchen "intakten" Teilen reden wir eigentlich überhaupt?
Ich weiß, dass diese Restwertgeschichte rechtlich einwandfrei ist. Etwas ganz anderes ist es, den veranschlagten Restwert auch tatsächlich zu realisieren. Insofern bist du als Geschädigter im Endeffekt doch der A****. Hoffentlich kommt wenigstens beim Schmerzensgeld eine vernünftige Summe raus.
 
Etwas ganz anderes ist es, den veranschlagten Restwert auch tatsächlich zu realisieren.

Der im Gutachten genannte Restwert ist nicht festgemeißelt, wenn er nachweislich nicht zu realisieren ist muß die Versicherung nachlegen!
Nicht umsonst basiert der Restwert z.B. in Kfz-Gutachten auf verbindlichen Angeboten von Verwertungsfirmen.
 
... Würdest du hochwertige Teile (vermutlich aus Carbon) mit einer Unfallvorgeschichte kaufen?
Würdest du nach so einem Crash irgendwelche Teile weiter selbst verwenden wollen?
Von welchen "intakten" Teilen reden wir eigentlich überhaupt? ...
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Wenn ich intakte Teile geschrieben habe, dann habe ich selbstverständlich intankte Teile gemeint. Ich wäre der letzte, der jemandem rät, zweifelhalfte Teile zu verkaufen.
Ich hätte keine Probleme mit der Cassette des Rades, mit dem Schaltwerk des Rades, mit STIs des Rades sicher auch nicht, wenn sie unbeschädigt sind. Auch zwei Reifen haben wert, auch der Sattel (nicht die Sattelstütze) könnte wieder verwendbar sein, usw. usw.
Selbst zwei Ultegra-STI's kosten schon um zweihundert Euro, vermutlich war an dem sehr hochwertigen Unfallrad was deutlich besseres. Ich distanziere mich ausdrücklich davon, irgendwelche zweifelhaften Teile zu verwerten, deshalb habe ich auch ausdrücklich intakt geschrieben. Intakt heißt bei mir, ganz sicher über jeden Zweifel erhaben.
Und bevor es jetzt heißt, das oder jenes ist aber verkratzt, das waren lediglich denkbare Beispiele.
Es gibt übrigens, wenn auch nur sehr wenige, spezielle Fahrradgutachter, bei mir war nach einem Unfall so einer. Bei dem von ihm genannten Restwert stand der Verwerter dabei, ich habe ihn darauf angesprochen. Er hatte mit dem Verwerter gesprochen, der Verwerter hätte mein Rad für den festgelegten Wert sogar abgeholt, ein Anruf von mir hätte genügt.
Erst waren es die Schwarzmaler, selbstverständlich wird das Ganze vor Gericht gehen, konnte man hier reihenweise lesen. Jetzt ist es der Restwert. Die Versicherung hat dem geschädigten 4000€ für das Rad überwiesen, bei 700€ Restwert. Der Geschädigte ist hier fair behandelt worden, das Rad war nicht mehr neu, normalerweise wird bereits für ein ein Jahr altes Rad ein Viertel bis ein Drittel vom Neupreis abgezogen. Von dem so ermittelten Zeitwert geht dann noch der Restwert ab.
Und wie BW-72 oben schreibt, ist der Restwert nicht zu erzielen - der gilt für den Verkauf des Komplettrades - so muss er korrigiert werden. Der Geschädigte wird in jedem Fall insgesamt 4700€ für das Rad bekommen. Verwertet er es selbst, dann muss für das Verwerten noch ein schönes Taschengeld drin sein, er leistet dann auch Arbeit, für die ihm etwas zusteht.
Hier haben wir bis jetzt ein hundert Prozent faires Vorgehen der Versicherung, Warum auch das schlecht geredet wird, das wird das sahnige Geheimnis der hier so zahlreich vertretenen Schwarzmaler bleiben.
Dem Geschädigten gönne und wünsche ich ein gutes Schmerzensgeld und weiter gute Besserung.

Thommy
 
Und wie BW-72 oben schreibt, ist der Restwert nicht zu erzielen - der gilt für den Verkauf des Komplettrades - so muss er korrigiert werden.

Übrigens nicht nur nach unten sondern natürlich auch nach oben, mit Rückzahlung der Differenz an die Versicherung, falls der Verkauf des kompletten Rades mehr Erlös bringt!
 
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