Moin,
Ich mische mich jetzt auch mal ein: Radfahrer gegen Radfahrer gecrasht. Ich auf der Str., der andere aus dem Wald, blind über die Straße: krawumm.
Schulträger "klar": ich hatte Vorfahrt, der andere war wartepflichtig.
Ohne meinen RA wäre es haarig geworden für mich.
Alles wurde vom gegnerischen RA in Abrede gestellt. Bis dahin, dass das beschädigte Rad,
Helm, Radcomputer etc. von mir gar nicht bezahlt worden waren. Trotz vorliegender Rechnungen. Dann wird bezweifelt,, dass mir die beschädigten Sachen gehören. Und mein Knie sei nicht erst durch den Sturz verletzt worden. Außerdem sei ich zu schnell gewesen. Daher hãtte ich den Unfall herbei geführt. Der Gegner fordert auf einmal Schmerzensgeld von mir, obwohl ich mit Rettungswagen ins Krankenhaus kam nachdem er sich bliindlings aus dem Wald auf die Straße gestürzt hatte.
Länger Rede kurzer Sinn: im Prozess, bekomme ich 30% Mitschuld, dä nicht zweifelsfrei BEWIESEN werden kann, dass ich nicht doch zu schnell war (30iger Zone). Der Richter meint, man könne ja mit RR "ganz schön schnell" fahren.
Also, bilde dir nicht ein, dass nicht einmal du der Schuldige bist und den Autos baden bezahlen sollst.
Also Vorsicht.
Nanoq