Bianchi-Hilde
Keine Ahnung aber große Fresse
- Registriert
- 20 Januar 2012
- Beiträge
- 49.512
- Reaktionspunkte
- 69.894
Der Spruch in belegbar sollte doch eigentlich reichen, um sie dauerhaft von ihrem Amt zu befreien, oder? Das ist ein Skandal!!!Das allerdings sollte sich auch schon bis in die ausübende Judikatur durch gesprochen haben - was ich aus eigener leidvoller Erfahrung nicht sagen kann.
Der mich 2020 nieder gefahren habende Autofahrer wurde im Strafprozess frei gesprochen wiewohl er zugegeben hatte mich "berührt" zu haben (tatsächlich wurde der rechte Aussenspiegel abgerissen). Nicht mal Teilschuld. Unter Anderem auch weil ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten hätte, ich war ca. 60 cm vom Randstein entfernt.
Was sich dann auch im Zivilprozess bis in die zweite Instanz durch gezogen hat, Teilschuld meinerseits wegen nicht Einhalten des Rechtsfahrgebotes.
Nur mal so am Rande angemerkt und ja, RadfahrerInnen scheinen irgend wie Freiwild zu sein. O-Ton Richterin (ohne Zeugen) nach dem Spruch zu mir: "Die Radfahrer nehmen sich überhaupt viel zu viel heraus, da gehört mal rein gefahren."
Gruß aus dem Wein/4, André.