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zweites (blinkendes) Rücklicht?

AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?

@wespe: das ist nett recherchiert, zum einen benötigt man aber nicht nur den dämlichen Text von §67, sondern auch die Ergänzungen dazu.
Sonst wären auch die Standlichter vorne und hinten und einige der sonstigen, recht segensreichen Beleuchtungseinrichtungen am Rad heute nicht im Einklang mitm Gesetz.
Zum anderen ist der Absatz 11 keine "Gummiparagraf". Er bezieht sich lediglich auf Rennräder unter 11Kilo (von MTB ist da drin auch noch nix zu lesen, obwohl die mit unter 13Kilo mittlerweile in den gleichen Genuss der Stecklampen kommen können) und sagt aus, dass die Lampen nicht fest angebracht sein müssen, nicht gemeinsam eingeschaltet werden müssen, nicht unbedingt 6V haben brauchen, aber IMMER mitgeführt werden müssen und bei Bedarf verwendet werden müssen.
ALLE anderen Vorschriften wie die bezüglich Prüfzeichen, helltönender Glocke, zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremssystemen, Rückstrahler etc sind davon nicht betroffen und dies bedeutet, dass das Geraffel auch am Rennrad unter 11 Kilo dran sein muss. Immer. Nur, die Lampen, die dürfen eben in der Trikottasche reisen.
Strenggenommen sind Rennräder auch bei Rennen nur davon befreit, den Beleuchtungskram dran haben zu müssen, Klingel und Bremsen müssen immer noch vorhanden sein.
Die Tatsache, dass die Cops nicht tonnenweise bei ner RTF Verwarnungsgelder verteilen, bedeutet nur, dasses geduldet wird, wenn das Geraffel fehlt, nicht dass wir StVZO-konform unterwegs sind.
Und im andern Fred von Praetor liefert dieser n Urteil der 2.Instanz, wo unbeleuchtete Radfahrer (davon ist hier nu weniger die Rede, obwohl ich schon auch oft noch Radler im ersten Dunkel heimwärts eilen sehe) verknackt werden, weil eine sie überholende Autolenkerin die Kontrolle über ihre Dose verliert und ne entgegenkommende Autofahrerin totschleudert. In so nem Fall (und es gibt die, wenngleich, gottseidank, selten ), wenn Spitze auf Knopf steht, spielen Prüfzeichen und die vollständige Ausrüstung nach StVZO ne ziemlich grosse Rolle.
Ein Freund von mir hat mal die Hinterbliebenen eines beim Überholen abgeräumten Motorradfahrers verteidigt. Die Arbeit der Sachverständigen war sehr interessant und ebenso, welche Rolle Prüfzeichen (hier speziell an den Blinkern und Fahrzeugbauteilen am Auto wie dem Spiegel) dabei dann so spielen...
 
AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?

@Pandora,
ich glaube wir sind so ziemlich einer Meinung. Die geschilderten Ergänzungen habe ich berücksichtigt. Vielleicht aber nicht hinreichend klar ausgedrückt. Aber alles zu zitieren wäre wohl ein wenig zu lang geworden.

Einzig klar ist mir eines aus der StVZO nicht geworden. Aber vielleicht kannst Du mir da weiterhelfen oder kennst nen guten Link.

Welche zugelassene lichttechnische Einrichtung darf ich am Mountainbike benutzen und welche nicht?

Die mir zur Verfügung stehenden Texte und auch was Du bezüglich Absatz der Leistungbegrenzung, Art des Leuchtmittels etc. ansprichst, gilt nach den mir vorliegenden Gesetzestext und den entspechenden Ammendments ausschließlich nur nicht für Rennräder unter 11 kg (wobei ich das mit den 13 kg auch schon mal irgendwo aufgefischt habe, steht aber leider nicht im Text noch einer ergänzenden Regularie oder EU Guideline die ich gefunden hätte).

Aus einem Urteil, (mal schaun ob ich es wieder finde) weiß ich das ein erteiltes Prüfzeichen eben nicht besagt, dass ein Leuchtmittel automatisch an allen Rädern zugelassen ist. Es besagt nur, dass es dann verwendbar ist wenn das entsprechend hiermit ausgestattete Fahrzeug einer bestimmten Bauart entspricht (damit sind vermutlich meist Rennräder unter 11kg gemeint). Das impliziert am Rennrad darf ich meinen Diodenclipie montieren (muß Ihn auch brav immer mit mir führen wenn er mal nicht montiert ist) am Normalrad und an bestimmten Mounties nicht. Bei Tuningteilen am PKW ist das ja auch nicht anders.

Inwieweit dies bei einem Schaden eine Rolle spielt hängt sicher sehr von der Überzeugungskraft des jeweiligen Anwalts und der Rechtsform ab. Versicherungen versuchen natürlich immer daraus ein Mitverschulden abzuleiten (s. Radhelm). Diesbezüglich sollte man sich aber selbst bei schon bestehenden Urteilen nicht blenden lassen. Hier kommt es auf eine schlüssige Argumentation an.

Bezüglich der Verteidigung deines Freundes muß man ganz klar eine strafrechtliche, von einer zivil- und "ordnungsrechtlichen" Seite unterscheiden. Die Wertigkeit einer formalen Zulassung kann straf- und in bestimmten zivilrechtlichen Angelegenheiten unbedeutend sein.
 
AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?

Sicherlich, Menschen werden bei Reizüberflutung unkonzentrierter und Handeln weniger sachgerecht. Aber dies gilt halt für eine Reizüberflutung. Bei einem Radfahrer mit Blinkie, selbst mit einem blendenden und nervendem Blinkie, oder auch mehreren solch ausgestatteter Radfahrern, kann man medizinischer Seite sicher nicht von einer Reizüberflutung sprechen

Wie wäre es, wenn Du im Dunklen einmal zwei, drei Kilometer hinter einem blinkenden Kollegen herfährst? Mach das einfach mal, nur mal um zu erfahren, dass man die Wirkung nicht auf rein neurologisch messbare Prozesse begrenzen kann.

Ziel des mit Blinkie ausgestatteten Radfahrers ist maximale Aufmerksamkeit zu erlangen. Dieses ist dann geschehen, wenn der Autofahrer Ihn wahrgenommen hat.

Ich sehe das ganz trocken so: Mit aktiver, ganz normaler Beleuchtung wird man im Dunklen auf Hunderte von Metern gesehen, soweit eine Sichtlinie gegeben ist. Aus jeder Richtung, denn sowohl Vorderlicht als auch Rücklicht strahlen ja noch zur Seite ab.

Wieviel eher wird man Eurer Meinung nach nun mit Reflektoren und Blinkies gesehen?

Ach ja: Natürlich bin ich nicht ohne Reflektoren unterwegs, das kann heute ja kaum noch einer sein, denn Schuhe, Rucksäcke, Windjacken, Regenjacken, Softschells, Handschuhe, was-weiß-ich werden ja ohnehin anscheinend nur noch mit entsprechenden Paspeln und Aufnähern hergestellt. Warum seht ihr es als Sicherheitsgewinn an, wenn am Rad auch noch überall welche angebracht werden?
 
AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?

@Atalante,

natürlich hast Du recht wenn du sagst, dass man mit einem normalem Rücklicht in der Regel von hinten im Dunkeln wahrgenommen wird. Von der Seite glaube ich nicht.
Aber kritisch sind die Autofahrer die gerade telefonieren oder mit ihrer Aufmerksamkeit noch bei einem anderen für sie emotional packenden Ereignis sind. Geht uns doch auch als Radfahrer nicht anders. Da braucht unser Hirn das gewisse Delta (liegt am dopaminergen System) und davon hat das Blinkie halt mehr.
Weiterhin kritisch sind Situationen in der Dämmerung und im Nebel. Auch hier werden Blinkies besser wahrgenommen.
Aus dem einem Dödel von 10.000 möchte ich einen von 100.000 machen. Dann sind halt meine Chancen heile zu bleiben 10x höher.

Kurz zur Reizüberflutung, also 2-3 km hinterm Rad ist schon viel, da sollte ich mir als Radfahrer überlegen ob ich den PKW nich freundlicher Weise vorbei lasse. Aber dennoch, ich denke das nervt, würde aber keine Reizüberflutung darstellen und wenn es so wär hätte er mich ja bereits längs wargenommen und wirklich genug Zeit gehabt entsprechende Vorsicht walten zu lassen.

Die Reflektoren, gutes Licht vom Emittenten vorrausgesetzt, sind häufig viel heller als ein Rücklicht und sind daher eine gute Ergänzung. Sie erzeugen kurzfristig Aufmerksamkeit. Alleine halte ich sie aber nicht für ausreichend. Umso besser das Rücklicht umso weniger Reflektor ist notwendig. Aber vielleicht lag hier ein Missverständnis vor, für mich reichen Reflektoren am Körper. Die müßen nich unbedingt ans Rad. ich persönlich finde es aber gut. Denn meiner Sommerkleidung fehlen Reflektoren und da kommt es bei mir auch häufiger vor das ich im Dunkeln zurück fahre.
 
AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?

Einzig klar ist mir eines aus der StVZO nicht geworden. Aber vielleicht kannst Du mir da weiterhelfen oder kennst nen guten Link.

Welche zugelassene lichttechnische Einrichtung darf ich am Mountainbike benutzen und welche nicht?

Ich hab mich da zwangsweise vor n paar Jahren mit befassen müssen und da lag die Geschichte mit den "MTB mit nicht mehr als 13Kg" in der Schublade und ich dachte, das sei allmählich durch. Hab nu ein wenig rumgegoggelt und musste feststellen, dass der Plan immer noch in der Schublade liegt.
Somit gilt immer noch §67, also ohne die Ausnahmen aus Absatz 11: Dynamo, 6V, ne Lampe mit 2,4W vorne und eine mit 0,6W hinten, ausserdem halt der komplette Rückstrahlerklimbatsch sowie der §63, wo die Sache mit den beiden Bremsen begraben liegt.
Aber der §67 iss ja erst von anno 38 des letzten Jahrhunderts, da pressierts ja eh nicht so mit den Änderungen und Ergänzungen...:D


Aus einem Urteil, (mal schaun ob ich es wieder finde) weiß ich das ein erteiltes Prüfzeichen eben nicht besagt, dass ein Leuchtmittel automatisch an allen Rädern zugelassen ist. Es besagt nur, dass es dann verwendbar ist wenn das entsprechend hiermit ausgestattete Fahrzeug einer bestimmten Bauart entspricht (damit sind vermutlich meist Rennräder unter 11kg gemeint). Das impliziert am Rennrad darf ich meinen Diodenclipie montieren (muß Ihn auch brav immer mit mir führen wenn er mal nicht montiert ist) am Normalrad und an bestimmten Mounties nicht.

Tja, für alles ausser Rennrädern unter 11Kilo braucht man die Dynamogeschichte. Beim gemeinen Altagsrad und auch dem (Sport-)MTB sind die Diodenlichter zwar mittlerweile als Ergänzung zugelassen aber eben nicht als alleinige Beleuchtung. Da nutzen alle Prüfzeichen nix. Allerdings sind Prüfzeichen auch für die als Ergänzung gedachten Batterielampen vorgeschrieben. Also legal n rotes Blinklicht an der ansonsten vollständig ausgerüsteten Stadtschlampe geht mangels Prüfzeichen nicht...



Bezüglich der Verteidigung deines Freundes muß man ganz klar eine strafrechtliche, von einer zivil- und "ordnungsrechtlichen" Seite unterscheiden. Die Wertigkeit einer formalen Zulassung kann straf- und in bestimmten zivilrechtlichen Angelegenheiten unbedeutend sein.
Mein Kumpel wurde nicht verteidigt, er hat verteidigt.
Das man bei nem Verkehrsunfall mit Todesfolge mit der zivilrechtlichen Seite alleine nicht hinkommt, iss klar...
Da stehen schon noch n paar hellwache Herrschaften Gewehr bei Fuss.

Hat n bisschen gedauert mit mir hier, aber ich hab das abo für den Fred gelöscht, sorry!
 
AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?

Kurz zur Reizüberflutung, also 2-3 km hinterm Rad ist schon viel, da sollte ich mir als Radfahrer überlegen ob ich den PKW nich freundlicher Weise vorbei lasse.
Gerüchten zufolge soll es ja noch andere Radfahrer geben. ;-)
ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen auf einer RTF morgens im Nebel.
Probiers mal aus, aber Vorsicht, gernervte Verkehrsteilnehmer sind unaufmerksamer. :rolleyes:

Das ist übrigens auch die Sache mit den Reflektoren: Mit Blitzlicht und reichlich Watt direkter Autobeleuchtung kreischen die durchaus nach Aufmerksamkeit, aber wenn Du im Dunklen einem anderem Radfahrer oder Jogger begegnest, seht Ihr Euch nur dann rechtzeitig, wenn Ihr mit einer der Geschwindigkeit entsprechenden aktiven Beleuchtung ausgestattet seid, egal, wo überall Reflektoren dran sind. Das klingt jetzt trivial und etliche zucken mit den Schultern "Was soll schon passieren", aber tatsächlich gab es allein deswegen im Raum SU in den letzten Jahren zwei Todesfälle, als unbeleuchtete Radfahrer sich frontal begegneten und der Euskirchner Rentner, der anfang der Woche nicht rechtzeitig von einem jungen Radfahrer gesehen wurde, wird auch nicht mehr lebendig.

Zurück zu Autofahrern, die sich nicht regelkonform verhalten und die deswegen eine Gefahr darstellen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du wirklich dafür bist, dass jeder Radfahrer und jeder Fußgänger sich mit blinkenden Lichtern und jeder Menge Reflektoren zwecks Erzwingen von Maximalaufmerksamkeit ausstattet, damit auch der letzte Trottel seine Tonne Blech im Halbschlaf durch die Dörfer rauschen lassen kann? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Weg ist, auf dem ein Miteinander im Verkehr erfreulicher wird, aber, ehrlich gesagt, ich würde den Feldversuch dazu gern mal sehen. Ist wahrscheinlich fast so schrill wie die Weihnachtsbeleuchtung, die man in manchen Vorortsiedlungen bewundern kann (da kenne ich ein paar, in denen ich im Dezember gefürchtet habe, übersehen zu werden).
 
AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?

Atlante,
ich fahr jeden morgen ca. 20 km hinter meiner Frau her (leider nicht umgekehrt), die hat zwei Blinkies und Reflektoren an Helm, Armen, Beinen, Jacke und Ruckack , Satteltasche etc., die ich mit 10-28 Watt H.I.D. anstrahle. Mich nervt da überhaupt nix.
Einzig im Nebel kann mich schon mal mein eigenes Licht wegen der Blendung nerven.
Und was Du zu den zwei Todesfällen geschrieben hast kann ich mir leider nur zu gut vorstellen. Gerade ältere Leute gehen abends, komplett in schwarz oder grau spazieren, Die sieht man sekbst mit sehr gutem Licht zu spät. Da sind mir die Kids mit ihren reflektierenden Tornistern sympathischer.

Ach so und Pandoras Video find ich nett. Zugegebener Maßen sollte sich dieser Weihnachtszirkus möglichst nicht bei mir in der Nachbarschaft befinden.
 
AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?

Ach so und Pandoras Video find ich nett. Zugegebener Maßen sollte sich dieser Weihnachtszirkus möglichst nicht bei mir in der Nachbarschaft befinden.

Kann es sein, dass ich Kritik an meiner Weihnachtsbeleuchtung wittere..:D ???

Nee, im Ernst: wenn ich nächtens unterwegs bin und mir mal wieder einer mit Fernlicht entgegenkommt, verspür ich auch Lust, ihm mal mit ner Gasentladungslampe heimzuleuchten. Aber diese Dinger sollten auf der Strasse waffenscheinpflichtig sein. Wenn da aus nächster Nähe einer reinguckt, braucht er sich über ne Netzhautablösung nicht wundern und auch im Wald braucht ein Vollroder nicht mehr Licht, als die Dinger ausspucken.

Was die Legalität nächtlicher Beleuchtungorgien angeht, ist bei mir gerade ne Frage aufgetaucht, die ich mit googlen nicht beantworten konnte: n paar Posts weiter oben hab ich mich ja noch über die immer noch ausstehende Erweiterung der Ausnahmeregelung für Rennräder auf MTB unter 13 Kilo ausgelassen, aber heute mittag ging mir die Frage durchn Kopp, was nun eigentlich genau ein Rennrad im Sinne der StVZO ausmacht???!!?
(Ansatzpunkt war die Tatsache, dass mein MTB auch weniger als 11 Kilo wiegt und schon bei einigen Rennen eingesetzt wurde)
Hat jemand hier diesbezüglich mehr als nur Halbwissen? Irgendwo muss das doch definiert sein? Hab aber bisher nix gefunden.
 
AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?

was nun eigentlich genau ein Rennrad im Sinne der StVZO ausmacht???!!?
(Ansatzpunkt war die Tatsache, dass mein MTB auch weniger als 11 Kilo wiegt und schon bei einigen Rennen eingesetzt wurde)
Hat jemand hier diesbezüglich mehr als nur Halbwissen? Irgendwo muss das doch definiert sein? Hab aber bisher nix gefunden.[/quote]

Tja, wenn Mann das man so wüßte,

hier kann ich nur mit "Viertelwissen" dienen. Halbwissen ist zuviel verlangt.
Im Allgemeinen wird sich in solchen Fällen auf allgemein gültige Definition, wie sie z.B. im Duden stehen bezogen. Hier hängt es aber sehr vom Geschick der argumentierenden Rechtskundigen ab.

Eine Definition die ich mal kurz ein kopiere wäre z.B.
"
Ein Rennrad ist ein Fahrrad, das für den Gebrauch als Sportgerät bei Radrennen konstruiert wurde. Es zeichnet sich durch eine besonders leichte, aber stabile Bauweise und besondere Fahreigenschaften aus."

Was uns das auch immer sagt. Hiernach wäre ein CC-Renner, vieleicht sogar auch noch ein Marathonfully durchaus ein Rennrad.
 
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