AW: zweites (blinkendes) Rücklicht?
@wespe: das ist nett recherchiert, zum einen benötigt man aber nicht nur den dämlichen Text von §67, sondern auch die Ergänzungen dazu.
Sonst wären auch die Standlichter vorne und hinten und einige der sonstigen, recht segensreichen Beleuchtungseinrichtungen am Rad heute nicht im Einklang mitm Gesetz.
Zum anderen ist der Absatz 11 keine "Gummiparagraf". Er bezieht sich lediglich auf Rennräder unter 11Kilo (von MTB ist da drin auch noch nix zu lesen, obwohl die mit unter 13Kilo mittlerweile in den gleichen Genuss der Stecklampen kommen können) und sagt aus, dass die Lampen nicht fest angebracht sein müssen, nicht gemeinsam eingeschaltet werden müssen, nicht unbedingt 6V haben brauchen, aber IMMER mitgeführt werden müssen und bei Bedarf verwendet werden müssen.
ALLE anderen Vorschriften wie die bezüglich Prüfzeichen, helltönender Glocke, zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremssystemen, Rückstrahler etc sind davon nicht betroffen und dies bedeutet, dass das Geraffel auch am Rennrad unter 11 Kilo dran sein muss. Immer. Nur, die Lampen, die dürfen eben in der Trikottasche reisen.
Strenggenommen sind Rennräder auch bei Rennen nur davon befreit, den Beleuchtungskram dran haben zu müssen, Klingel und Bremsen müssen immer noch vorhanden sein.
Die Tatsache, dass die Cops nicht tonnenweise bei ner RTF Verwarnungsgelder verteilen, bedeutet nur, dasses geduldet wird, wenn das Geraffel fehlt, nicht dass wir StVZO-konform unterwegs sind.
Und im andern Fred von Praetor liefert dieser n Urteil der 2.Instanz, wo unbeleuchtete Radfahrer (davon ist hier nu weniger die Rede, obwohl ich schon auch oft noch Radler im ersten Dunkel heimwärts eilen sehe) verknackt werden, weil eine sie überholende Autolenkerin die Kontrolle über ihre Dose verliert und ne entgegenkommende Autofahrerin totschleudert. In so nem Fall (und es gibt die, wenngleich, gottseidank, selten ), wenn Spitze auf Knopf steht, spielen Prüfzeichen und die vollständige Ausrüstung nach StVZO ne ziemlich grosse Rolle.
Ein Freund von mir hat mal die Hinterbliebenen eines beim Überholen abgeräumten Motorradfahrers verteidigt. Die Arbeit der Sachverständigen war sehr interessant und ebenso, welche Rolle Prüfzeichen (hier speziell an den Blinkern und Fahrzeugbauteilen am Auto wie dem Spiegel) dabei dann so spielen...
@wespe: das ist nett recherchiert, zum einen benötigt man aber nicht nur den dämlichen Text von §67, sondern auch die Ergänzungen dazu.
Sonst wären auch die Standlichter vorne und hinten und einige der sonstigen, recht segensreichen Beleuchtungseinrichtungen am Rad heute nicht im Einklang mitm Gesetz.
Zum anderen ist der Absatz 11 keine "Gummiparagraf". Er bezieht sich lediglich auf Rennräder unter 11Kilo (von MTB ist da drin auch noch nix zu lesen, obwohl die mit unter 13Kilo mittlerweile in den gleichen Genuss der Stecklampen kommen können) und sagt aus, dass die Lampen nicht fest angebracht sein müssen, nicht gemeinsam eingeschaltet werden müssen, nicht unbedingt 6V haben brauchen, aber IMMER mitgeführt werden müssen und bei Bedarf verwendet werden müssen.
ALLE anderen Vorschriften wie die bezüglich Prüfzeichen, helltönender Glocke, zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremssystemen, Rückstrahler etc sind davon nicht betroffen und dies bedeutet, dass das Geraffel auch am Rennrad unter 11 Kilo dran sein muss. Immer. Nur, die Lampen, die dürfen eben in der Trikottasche reisen.
Strenggenommen sind Rennräder auch bei Rennen nur davon befreit, den Beleuchtungskram dran haben zu müssen, Klingel und Bremsen müssen immer noch vorhanden sein.
Die Tatsache, dass die Cops nicht tonnenweise bei ner RTF Verwarnungsgelder verteilen, bedeutet nur, dasses geduldet wird, wenn das Geraffel fehlt, nicht dass wir StVZO-konform unterwegs sind.
Und im andern Fred von Praetor liefert dieser n Urteil der 2.Instanz, wo unbeleuchtete Radfahrer (davon ist hier nu weniger die Rede, obwohl ich schon auch oft noch Radler im ersten Dunkel heimwärts eilen sehe) verknackt werden, weil eine sie überholende Autolenkerin die Kontrolle über ihre Dose verliert und ne entgegenkommende Autofahrerin totschleudert. In so nem Fall (und es gibt die, wenngleich, gottseidank, selten ), wenn Spitze auf Knopf steht, spielen Prüfzeichen und die vollständige Ausrüstung nach StVZO ne ziemlich grosse Rolle.
Ein Freund von mir hat mal die Hinterbliebenen eines beim Überholen abgeräumten Motorradfahrers verteidigt. Die Arbeit der Sachverständigen war sehr interessant und ebenso, welche Rolle Prüfzeichen (hier speziell an den Blinkern und Fahrzeugbauteilen am Auto wie dem Spiegel) dabei dann so spielen...