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Frage zu Unfall und Regulierung durch Versicherung

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Re: Frage zu Unfall und Regulierung durch Versicherung
Bevor das jetzt hier noch völlig aus dem Ruder läuft:
Du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Rufe dort an und erkundige dich, ob sie Rechtsschutz gewähren - das sollte m. E. der Fall sein - und ob sie dir einen Anwalt empfehlen können/wollen. Dann weißt du, wohin die Reise geht!
Alles andere hilft dir nicht entscheidend weiter und birgt die Gefahr, einen Haufen Geld zu verlieren.
 
Bevor das jetzt hier noch völlig aus dem Ruder läuft:
Du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Rufe dort an und erkundige dich, ob sie Rechtsschutz gewähren - das sollte m. E. der Fall sein - und ob sie dir einen Anwalt empfehlen können/wollen. Dann weißt du, wohin die Reise geht!
Alles andere hilft dir nicht entscheidend weiter und birgt die Gefahr, einen Haufen Geld zu verlieren.
Fast genau so.
Einige Rechtsschutzversicherer vermitteln derzeit alle Sachen an (billigere) Vertragsanwälte, die nicht am Wohnort (oder nähere Umgebung) des Rechtsschutzversicherten tätig sind. Meistens Berufsanfänger in Großkanzleien.
Letztens hatte ich noch eine Diskussion mit örtlichen Richtern, die sowas nicht nachvollziehen können.
Konkret war der Mandant in Duisburg. Die Rechtsschutz vermittelte einen RA in Berlin.

Auf so einen Blödsinn muss man sich nicht einlassen.
Die Wahl des Rechtsanwaltes ist frei.
Also selbst auswählen. Die RSV muss die Kosten übernehmen, wenn das versichert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Versicherung des Verursachers bietet mir jetzt folgendes an: 5000€ Neuwert -> 3.600€ Wiederbeschaffungswert - 1.700€ Restwert = 1.900€ Auszahlungssumme. Oder ich gebe denen das Rad, dann zahlen sie 3.600€ aus.
[...]
Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus? Ist das ein übliches Vorgehen? Kann ich das anfechten oder dagegen vorgehen? Ich habe notfalls eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz in der Hinterhand, würde mich aber zunächst über Einschätzungen freuen, die mir ein Bild vermitteln, ob die gegnerische Versicherung hier ein übliches Vorgehen zeigt oder ob ich hier ein unverhältnismäßig schlechtes Angebot bekommen habe.
Ja, das ist ein absolut übliches Vorgehen.

Nur dann, wenn Du das Rad behalten willst, ist der Restwert für Dich interessant und sollte nicht zu hoch angesetzt sein. Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du das Rad aber nicht mehr fahren, weil zu unsicher. Dann kann Dir ganz egal sein, ob der Restwert realistisch ist, soll die Versicherung doch sehen, was sie letztlich bekommt.

Auf jeden Fall für Dich relevant ist der Wiederbeschaffungswert. Wenn das Rad etwa ein Jahr alt ist oder älter, dann erscheint mir ein Restwert von 72% (=3600/5000) nicht verkehrt.

Schmerzensgeld würde ich nach Deiner Schilderung nicht erwarten, aber vielleicht mag der Anwalt hier sich ja dazu äußern.

Ich würde an Deiner Stelle recherchieren, ob die 3.600 realistisch sind. Wenn ja, würde ich den Betrag nehmen und fertig. Dafür brauche ich keinen Anwalt.

Nur wenn ich Argumente finde, dass die 3.600 zu wenig sind, würde ich diese der Versicherung vortragen. Dann kannst Du je nach weiterer Kommunikation immer noch einen Anwalt nehmen. Ob die 3.600 realistisch sind, wird Dir aber kein Anwalt beantworten können, da wirst Du selbst tätig werden müssen.
 
Das ist wie gesagt ein übliches Vorgehen. Ich würde hier die 3600 nehmen und dazu Schmerzensgeld einfordern, vielleicht sind da nochmal 500 Euro drin. Dazu kannst du dich ja nochmal beraten lassen.

Ich hatte einen Autounfall (Totalschaden) und habe die 500 Euro bekommen, sofern man das vergleichen kann.
Die Versicherung hat das bei mir so abgerechnet, grobe Zahlen:
30000 Wiederbeschaffungswert brutto (war ein "Neuwagen", 8 Monate alt, 8000km)
-19% MwSt. ca. 5000
=25000 netto
- Restwert Unfallwagen 10000 brutto (an Händler privat verkauft)
=15000 Auszahlungsumme Versicherung

Also hatte ich dann in Summe 25000. Die restlichen 5000 Steuern, habe ich erst erstattet bekommen, nachdem ich mir ein neues Auto gekauft habe.

Ist das bei der Abwicklung mit einem Fahrrad genauso?!

PS: wenn das Gutachten vorliegt, dann darfst du an dem Rad jetzt auch nichts mehr austauschen, sprich, noch gutes/teures Zubehör abbauen und gegen einfachere Teile ersetzen.
 
Hier mal der Ablauf:
1.Polizei und Schuldfrage klären ggf.Bilder vom Unfallort+Zeugen
2.Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
2a.Arztbesuch, Krankschreibung, Arbeitgeber
2b.Meldung bei Unfallversicherung falls vorhanden (KH-Tagegeld, Zuzahlungen, Invalidität o.ä.)
3.Anwalt prüft ob Rechtschutz vorliegt und stellt ggf. auch den Antrag an die Rechtschutzversicherung
4.Gutachten Fahrrad
5.Materielle Schäden + Schmerzensgeld + sonstiges geltend machen.

Aufschlüsselung materieller Schäden:
  • am Fahrrad selbst lt.Gutachten
  • Helm, Handschuhe, Trikot, Hose, Schuhe, Brille ggf.Rucksack, Smartphone, Computer usw.usf.

Das Schmerzensgeld wird in den meisten Fällen nach Tabellen bemessen. Wenn man dort nicht 'reinpaßt' dann pauschal. siehe hier: Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle, Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm, Celler Schmerzensgeldtabelle.

sonstige Punkte:
Progressionsvorbehalt wg. Steuern beim Erhalt von Krankengeld beachten!
Verdienstausfall
ggf. Haushaltsführungsschaden
Psychische Schäden – posttraumatische Belastungsstörungen, posttraumatische Depression
allgemeine Fahrkosten/Telefonkosten/sonstiges
Strafrecht und Zivilrecht beachten!
auch wichtig: droht auch ein Rentenverlust!?

HTH
Alles Gute und hoffentlich sitzt Du bald wieder auf dem RR!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, die Sicht ist irgendwie nachvollziehbar: 1,4k hast du auch schon vor dem Unfall verloren. Dein Rad wurde für 5k gekauft, es war es aber nicht mehr wert. Es ist nicht mehr neu gewesen.
Aber ich pflichte anderen bei: gehe mal zum Anwalt.
Eigentlich war es beim Kauf nur 4,2k "wert". Der Rest war Steuer.
 
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